Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.02.1925
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Redaktioneller Teil. Ar 50. 28. Februar 1925. für den Zahlungsort maßgebend war. Ein zu dieser Frage ergangenes Reich Sge richtsurteil vom 6. März 1923 läßt erkennen, daß dem Umstande, daß Vertragsanerbieten, der Abschluß und die unwidersprochen gebliebene Rechnung auf Franken lauten, eine aus drückliche Abrede, daß nun auch in Frauken bezahlt werden müsse, noch nicht zu entnehmen ist. Der maßgebende § 24-1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs fordert vielmehr, daß die Willensabsicht der Parteien, daß die Zahlung in der ausländischen Währung erfolgen müsse, in be sonderem Maße und unzweideutig geoffenbart ist, was ebensogut durch Worte als auch durch Tatsachen von sich au>fdrängender Schlüssigkeit er folgen kann. Wenn also Wert auf tatsächliche Zahlung in ausländischer Währung gelegt wird, ist es ratsam, dies jeweilig klar zum Ausdruck zu bringen und besonders auszubedingen. M. Erhöhung der Druckprcise. — Wie aus einer Bekanntmachung des Deutschen Buchdrucker-Vereins in Nr. 16 der »Zeitschrift für Deutsch lands Buchdrucker und verwandte Gewerbe« hervorgeht, werden die bisherigen Druckpreise mitWirkung ab 28. Februar d. I. um 5 Prozent erhöht. Am 28. Januar d. I. war bereits die sogenannte Preistarif-Kommission des genannten Vereins ln Berlin zusammengetreten. Das Ergebnis der Beratungen dieser Kommission gipfelte in dem Beschluß, beim Hauptvorstand des Deutschen Buch drucker-Vereins, der am 19. und 20. Februar in München versammelt war. eine Erhöhung der bisherigen Druckpreise um 5 Prozent zu be antragen. Diesem Antrag bzw. Beschluß hat der Hauptvorstand Folge geleistet. Nach dem Wortlaut der Bekanntmachung wird diese Er höhung mit der cingetrctenen Steigerung der Materialien-, insbeson dere aber der Maschinen- und Schriftenpreise und mit der ab 28. Fe bruar eintretendcn sünfprozcntigen tariflichen Lohnsteigerung zu be gründen versucht. In der Bekanntmachung heißt es des weiteren, »daß einige Korrekturen im Aufbau des Preistarifs, die sich durch die seit 1922 (Termin der letzten Revision des Preistarifs) eingetretenen Ver änderungen der Grundlagen notwendig machten«, gleichfalls in der Münchener Sitzung des Hanptvorstandes genehmigt wurden. Sodann wird bekanntgegeben, daß demnächst eine neue Ausgabe des Deutschen Bnchdruck-Preistarifs (8. Ausgabe) erscheint. Dieser neue Prcistarif wird sich auf der Umrechnung der ab 28. Februar gültigen Druckpreise aufbauen. Zum Schlüsse der Bekanntmachung wird noch darauf hin- gewiesen, »daß die Preiserhöhung um 5 Prozent auch diesmal den vollen Ausgleich für die seit November 1924 eingetretene Produktions- Verteuerung nicht bringt. Angesichts der allgemeinen wirtschaftlichen Lage haben wir uns die größte Beschränkung nuferlegt, mir erwarten aber die restlose Durchführung der Erhöhung«. Zu dieser abermaligen Drnckpreiserhöhung (die vorherige wurde mit Wirkung ab 1. November 1924 beschlossen) sei zunächst gesagt, daß die Preiserhöhung nicht etwa so zu verstehen ist. daß die bisherige 10o/„ige Erhöhung der Sätze des Preistarifs (7. Ausgabe) nun 15°/, beträgt. Die jetzt beschlossenen 5^ kommen ans die bis herigen Preise, äl,so Preistarif und 10^6, und auf dieses Rech- nungsergebnis kommen dann die neu beschlossenen 5N. wie ans fol gendem Beispiel hervorgebt: Angenommen eine Druckarbeit (Satz und Druck) kostete streng preistarislich berechnet am 1. Oktober 1924 rund 1000 Mark. Ab 1. November 1924 kostete die gleiche Drnckarbcit durch die von diesem Tage an vorgesehene Erhöhung um 10^2 1000 -4- 100 Mk — 1100 Mk. Ans diese 1100 Mk. soll nach der neuesten Preiserhöhung (ab 28. Februar 1925) ein Aufschlag von 5?2 erhoben werden, dem nach 1100 -i- 55 Mk. — 1155 Mk. Eine glatte Erhöhung des Preis tarifs um 15^ (10 und 5 Prozent) würde aber einen Gesamtpreis von 1000 4- 150 Mk. — 1150 Mk. ergeben. Es ist ziemlich unverständ lich. warum man nicht — lediglich schon vom rein rechnerischen Stand punkt aus — aus die Sätze des Prcistarifs nicht glatt 15"/, (statt bis her 10"/.) Zuschlag rechnet. So muß rechnerisch erst der Preis auf Grund des Preistarifs selbst errechnet werden, auf dieses Ergebnis kommen dann.10"/. Aufschlag, und auf das nun crrechnete Ergebnis soll dann der neue Zuschlag von 5 Prozent hinzukommen. Statt Verein fachung der Berechnung also Kompliziertheiten, trotzdem gerade die »Zeitschrift für Deutschlands Buchdrucker und verwandte Gewerbe« in Nr. 4/1925 (Seite 26) sich mit vollem Recht gegen das umständliche Preisbercchnnngsversahren der Ning-Briesumschlag-Fabriken wandte, und zwar anscheinend, wie aus Nr. 12 (Seite 81) der »Zeitschrift« hervorgebt. nicht ohne Erfolg. Daß der Deutsche Buchdrucker-Verein wiederum eine Preiser höhung" plant, konnte dem aufmerksamen Leser seines Organs, der »Zeitschrift«, nicht entgehen. Beispielsweise ggb insbesondere der Ar tikel in Nr. 12 »Wo bleibt der Verdienst« schon einen Fingerzeig dafür, daß die Buchdruckereibesitzer auf eine neue Preiserhöhung im Buch druckgewerbe vorbereitet wurden. Daß man in Wirklichkeit aber an der Durchführbarkeit erhöhter Druckpreise selbst sehr zweifelt, gebt aus i folgendem resignierten Satze hervor, der in dem vorhin erwähnten! Artikel enthalten ist: »Die liebe Konkurrenz sorgt nach wie vor dafür, daß die reinen tariflichen Preise (»mit Berücksichtigung aus die be sondere Lagerung des Falles«) ausgeschlossen sind, und so werden tatsächlich die Aussichten^ endlich einmal wieder gesunde Verhältnisse im Buchdruckgewerbe herbeizusühren, immer geringer.« Seit langem sind weite Kreise der deutschen Buchdruckereibesitzer innerlich davon überzeugt, daß die preistarisliche Druckberechnung ein viel zu über- spanntes. unberechtigtes Ergebnis mit sich bringt, und daher muß die Durchführung der vollen tariflichen Preise wohl oder übel versagen. Gewisse Kreise scheinen trotz alledem aus den bisherigen Erfahrungen noch nichts gelernt zu haben. Wer zahlt z. B. die 10°/«, Ausschlag auf die 7. Ausgabe des Prcistarifs. dessen Sätze ja an und für sich schon viel zu hoch sind und innerhalb der Praxis auch nicht behauptet wer den können? (Wir verweisen aus den Aufsatz »Zur preistariflichen Berechnung der Druckarbeiten« in den Nrn. 297, 299 und 301/1921 deS Bbl.). Für die Bewilligungswillfährigkeit aus Prinzipalsseite bei den Tarifverhandlnngen im Januar d. I. mit den Gehilfen und Hilfs arbeitern — im Gegensatz zu dem diametral ablehnenden Standpunkt im November 1924 — sollen natürlich jetzt die Auftraggeber im Buch druckgewerbe — vor allem das Verlagsgewerbe — aufkommen. (Siche auch die Artikel »Neuabfchluß des Deutschen Buchdrucker-Tarifs« in Nr. 20 und »Zu den Tarifabschlllssen im Buchdruckgewerbe« in Nr. 30/1925 des Bbl.) An der neuesten Erhöhung der Druckprcise (um 52L) haben jene Buchdruckereibesitzer — worauf wir früher schon wie derholt hinwiesen — zweifellos wieder das meiste Interesse, die Ver träge abschließen konnten, in denen vorgesehen ist. daß die vereinbarten Druckpreise sich automatisch um den Prozentsatz erhöben, der jeweils bekanntgemacht wird. Viel Glück wird der Deutsche Buchdrucker-Verein mit dieser neuesten Preiserhöhung ebensowenig haben wie mit den bis herigen unberechtigten Steigerungen. Die Ausbreitung der Setzmaschine in Deutschland. — Unter dieser Überschrift erschien in Nr. 16 der »Zeitschrift für Deutschlands Buch drucker und verwandte Gewerbe« eine Abhandlung, in der u. a. gesagt wird, daß man vor dem Kriege mit einer gewissen Berechtigung der Annahme sein durfte, daß Deutschland dasjenige europäische Land war. in dem die Setzmaschine die stärkste Verbreitung aufwies. Auch gegenwärtig würden in Deutschland seit Kriegsbeendiguug die meisten Maschinen abgesetzt, und in einer großen Zahl von Druckereien sei die Setzmaschine neu eingezogen, während anderseits viele Betriebe ihren Maschinenpark vergrößerten. Es gibt in Deutschland Druckereien, deren Maschinenanlage heute doppelt und dreimal so groß ist als im Jahre 1918. Von 100 Maschinen sollen etwa 50 auf Firmen entfallen, die bereits mit Setzmaschinen arbeiteten, während die übrigen Neu installationen darstellen. Die stärkste Verbreitung erfuhr die Setz maschine im Jahre 1924. Nach vorsichtiger Schätzung sollen in diesem Jahre (1924) 1000 Setzmaschinen neu ausgestellt worden sein, es wird aber angenommen, daß diese Ziffer noch zu niedrig gegriffen ist. Es ist aber nicht gewiß, daß die Aufstellung neuer Setzmaschinen in diesem Tempo weitergehen wird, denn es ist nicht mit Bestimmtheit anzuneh men. daß die gegenwärtig noch rege Beschäftigung der Buchdruckerci- und Zeitungsbetriebe noch längere Zeit andauern wird. Im übrigen sind die deutschen Setzmaschinenfabriken zur serienweisen Herstellung der Setzmaschine übergegangen. Fortfall des Nnzeigenrabatts. — Der »Zeitungs-Verlag« berich tete. daß die Industrie- und Handelskammer zu Liegnitz am 6. De zember 1924 in einer vor dem Amtsgericht Liegnitz geführten Prozeß sache folgende Auskunft über den Fortfall des Rabatts im Falle nnvünktlicher Zahlung erteilte: »Es ist im Zeitungsgewcrbe allgemein üblich, den Anzeigcnrabatt in Fortfall zu bringen, wenn der Auftrag geber nicht pünktlich zahlt bzw. die Bezahlung durch gerichtliche Hilfe erzwungen werden muß. Dies gilt auch dann, wenn es sich — wie im vorliegenden Falle — um einen laufenden Anzeigcnauftrag bandelt. Auch hier ist bei Rabattgewährung pünktliche, vereinbarungsgcmäße Bezahlung der aufgegcbenen Anzeigen Bedingung«. — Auf Eirund dieser Auskunft wurde der Beklagte zur Zahlung des Brutto betrages verurteilt. Dresdner Ehromo- und Kunstdruckpapier-Fabrik Krause L Bau mann, A.-G. in Heidenau. — Der Abschluß der zum Hartmann-Papier- Konzern gehörenden Gesellschaft weist einen Reingewinn von 520 440 Mark ans. Es wird vorgeschlagen, hieraus aus das um- gestelltc Aktienkapital eine Dividende von 856 zu verteilen und 14 464 Reichsmark vorzutragcn. Nach Mitteilung der Verwaltung ist das Unternehmen zurzeit gut beschäftigt. Die Aktien der Gesell schaft notierten an der Dresdner Börse am 26. Februar 97,5 Gold- prozent.
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