Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.06.1926
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- 1926-06-29
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- 29.06.1926
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einem deutschgeschriebenen Buche, besonders bei einem Roman, über haupt gar nicht gesagt, daß cs sich um eine Übersetzung handelt, was besonders bei Autoren, die in zwei Sprachen geschrieben haben, irre führend sein kann (Gjellerup, Molnar u. a.). Aber auch mit der Angabe, daß eine Übersetzung aus der und der Sprache vorlicgt, sind die Wünsche der Interessenten — ich spreche jetzt besonders für die Bibliotheken — noch nicht erfüllt. Wir brauchen für die richtige Einordnung eines Buches, besonders bei der schönen Literatur, auch die Kenntnis des Titels, unter dem das Original gedruckt oder ge schrieben ist: es ist ja bekannt, daß Fälle Vorkommen, wo das Ori ginal später herausgegeben wird als die Übersetzung. Es ist aber oft sehr schwer und zeitraubend, bei neueren Büchern oft ganz unmög lich, den vom Verfasser gegebenen Titel festzustellen. Für den Ver leger dagegen ist es eine Kleinigkeit, auf dem Titelblatt oder auf dessen Rückseite, vielleicht auch in der Vorrede, den originalen Titel an- zugebcn, denn bekannt wird er ihm doch immer sein, oder er kann ihn vom Übersetzer leicht erfahren. Warum das nicht schon längst ge schieht, ist mir ein Rätsel: vielleicht ist eben der entsprechende Wunsck noch nie deutlich ausgesprochen worden. Früher konnte man ja den ken, daß es oft im Interesse des Verlegers lag, die Quelle nicht zu verraten: heutzutage, wo alle geistige Arbeit, also auch die Über setzung, durch das Urheberrecht geschützt ist, ist ja eine Konkurrenz nicht zu befürchten. Um nun nicht allzu trocken zu sein, gebe ich einige Beispiele, ohne dabei eine besondere Ordnung anzustreben. Von Andersen erschien 1923 ein Roman »Das Irrlicht«; niemand kannte einen solchen bisher. Natürlich, denn es liegt nur eine freie und verkürzte Bear beitung von »Xun en 8piIIemarnI« (Nur ein Geiger) vor. Von A u g,u st Strindberg erschien 1893 die berüchtigte, damals gar nicht sehr gekaufte, heute längst vergriffene »Beichte eines Thoren«. Wie heißt das Original? Doch natürlich schwedisch? Nein, es ist in Paris französisch erschienen als »?Iaickoyer cl'un kou«; schwedisch ist es erst sehr viel später als Übersetzung in die gesammelten Werke ausgenommen morden, übrigens mit Erwähnung des genannten französischen Titels. Des selben Strindbergs »Vergangenheit eines Thoren« 1894 ist Über setzung von: l^älmtelrvinnans 8on; wer konnte das aus dem deutschen Titel vermuten? Bei späteren Übersetzungen unter »Sohn einer Magd« ist das natürlich leichter. Johan Bojers Roman »Die Lofot- fischer« heißt im Original »Den 8i8t6 VikinZ«; desselben Roman »^roen8 klagt« ist teils als »Macht des Glaubens«, teils als »Macht der Lüge« übersetzt worden! Sein »k'ollcetog« heißt im Deutschen Ein Mann des Volkes. Böla Jlles Novelle »Stepans Teppich« (1925) spielt im modernen Rußland; nur aus der Form des Versassernamens konnte man einen Ungarn vermuten. Und in der Tat ist das Buch, wie der Verleger auf Anfrage freundlich, mitteilte, in ungarischer Sprache geschrieben morden, aber so noch nicht gedruckt. Genug der Beispiele, die sich ins Unendliche vermehren ließen. Also, liebe Herren Verleger, macht uns Bibliothekaren die Arbeit etwas leichter, indem Ihr jeder Übersetzung die Angabe von Original sprache und Originaltltel hinzufügt. Und wollt Ihr noch ein Übriges tun, so teilt auch das Jahr der ersten Originalausgabe mit. Alle Bibliotheken, auch Eure eigene Schöpfung, die Deutsche Bücherei, werden es Euch danken! Berlin. O b e r b i b l i o t h e k a r vr. K a is >e r. Vorsicht bei Ber^endunp von Rezensionsexemplaren? Ein Fachzeitschriftenverlag schreibt und: Wiederholt trafen bei uns in den letzten Wochen und Monaten Reklamationen von Verlegern ein, die unter Hinweis auf die Zusendung eines Rezensions-Exemplars Beleg über die Besprechung einforderten. Der Eingang der er wähnten Bücher war nicht festzustellen. Auch befremdete der öfters vermerkte Hinweis, daß uns »auf Wunsch« ein Rezensions-Exemplar znr Verfügung gestellt worden sei. Durch einen Zufall kam Licht in die Angelegenheit. Eine Person, die in losem Anzeigenvertreter-Ver hältnis zum Verlag stand, und der es dadurch möglich war, Verlags postkarten, Stempel usiv. selbstverständlich widerrechtlich zu benutzen, hatte fortgesetzt an die verschiedensten Verlagsanstalten Postkarten bzw. Briefe gerichtet und um Einsendung von Rezensionsexemplaren für die nnd die Zeitschrift init der Bitte um direkte Übersendung an sie losgelassen. Ohne Prüfung der Angelegenheit scheinen zahl reiche Verlagsanstalten Bücher übersandt zu haben, die sofort anti quarisch verschleudert wurden, was ja auch der Zweck der Anforde rung war. Es einpfiehlt sich daher, bei allen Anforderungen von Rezensions exemplaren peinlichst darauf zu achten; ob die Anforderung von der Redaktion der betreffenden Zeitschrift ausgeht, bin Stempel des werden kann. Der einfachste Weg dürfte der sein, niemals ein Re zensionsexemplar an den angeblichen Rezensenten, der für sich einsor- dcrt, zu senden, sondern immer nur direkt an die Redaktion, evtl, mit entsprechender Benachrichtigung, daß der und der als Rezensent das Noch einfacher ist natürlich bei jeder Anforderung, die nicht ohne weiteres ganz einwandfrei ist, eine Rückfrage bei dem betreffenden Verlag bzw. der Redaktion. Nebenbei bemerkt sei hier, daß die Ver lagsanstalten mit ihren Rezensions-Exemplaren viel sparsamer um gehen könnten und nur dorthin Rezensions-Exemplare schicken sollten, ivo ihnen wirklich die Gewähr gegeben wird, daß von sachverständiger Seite eine Besprechung des Werkes erfolgt. Antwort auf die 17 Gewissensfragen. Im Börsenblatt Nr. 130 versucht sich der Verlag vr. Julius Schröderzu rechtfertigen. Wohl selten ist eine Erwiderung so lenben- lahm gewesen wie diese. Der Kernpunkt der Anklage wixd von Herrn vr. Schröder übergangen, und es wird versucht, die ganze Angelegenheit auf ein anderes Gleis zu schieben. Darum sei zuerst noch einmal, ehe die einzelnen Gewissensfragcn beantwortet werden, die Tat des Herrn vr. Schröder klar herausgeschäll: In den gleichen Tagen, in denen Herr l)r. Schröder die beiden bisher erschienenen Bände »Autobummel« dem Sortiment zu sandte, verschickte er sie auch direkt an Privatleute verschiedener Ver eine, und zwar nicht zu dem von ihm festgesetzten Ladenpreise, sondern zu einem Preise, der mehr denn 30?L unter diesem Preise liegt, auf einer vorgcdruckten Faktur mit ordinär und netto. Er machte die Kunden also glauben, daß sie durch den Verlag direkt zum Netto preise beziehen können. Nicht das direkte Angebot, sondern die Unterbietung seitens des Verlags ist das Unerhörte dieses Vorgehens. Und nun zur Beantwortung der Gewissensfragen: 1. Die Anzeigen sind von einigen von uns beachtet worden. Die Bücher sind beim Reisenden schon vor Jahresfrist bestellt morden. Auto besitzer gibt es aber nur immer in beschränkter Anzahl, besonders solche, die sich noch heule Reisen nach dem Süden Deutschlands leisten können. Das Erscheinen von nur zwei Bänden einer Ecke Deutschlands hat natürlich die Lust zur Propaganda in dem übrigen Deutschland etwas lähmen müssen. Seit Jahresfrist wird uns die Sammlung angezeigt; heute sind erst zwei Bände erschienen, und wer das Publi kum kennt, weiß, wie mißtrauisch es heute gegen Fortsetzungen ge worden ist. 2. Die Plakate haben in Bremen in einem Fenster gehangen, und der Autobummel ist in zwei Schaufenstern auffällig ausgestellt worden. 3. Der Autobummel ist von zwei Bremer Buchhandlungen be stimmt bestellt worden, eine Bremer Buchhandlung hat aber die belden Probeexemplare nicht mit 50?ä erhalten, sondern mit Mk. 4.50; ohne Zweifel liegt hier ein Versehen vor. 4/5. Es ist natürlich, daß nur so wenig Prospekte verlangt wurden. Wenn von einer Sammlung erst zwei Bände vorliegen, so ist es klar, daß eben nur in einem ganz bestimmten Kreise gearbeitet werden kann. Wenn wir nicht irren, ist ein Jahr verstrichen von dem Augen blick an, in dem Ihr Reisender uns Probebände vorgelegt hat. Daß solch eine lange Zeit einen stutzig machen muß, ist natürlich, zumal da anstatt der ganzen Sammlung nur zwei Bände erschienen. Zudem erhielt eine Firma auf ihre Bestellung von Prospektmaterial nur eine »geringe Anzahl« in Anbetracht der »kostspieligen Herstellung«. 6. In Bremen ist ein sehr gutes Sonderfcnster von einer Buch handlung gemacht worden, und eine andere Buchhandlung hat die Bände auffällig ausgestellt. 7. Dürfte wohl nicht der Tatsache entsprechen. Aber das Sorti ment ist heute gezwungen, zu wählen, und sehr vorsichtig zu wählen, denn der Verleger will sein Geld schnell haben, und da sind Nisiko- geschäfte sehr erschwert. Zudem ist es merkwürdig, daß die Herren Verleger sonst gerade darüber klagen, daß sich das Sortiment sehr für Neuheiten verwendet und die alten guten Sachen zu schnell vergißt. 8. Nimmt Ihnen kein Mensch übel, auch mir nicht. Front machen können wir nur gegen die Art des Angebots, weil 1. das Sortiment nichts von der Unterbietung erfährt, der Kunde in den Laden hinein kommt, nach dem Preise fragt und wir dann erst erfahren: »Wir können die Werke direkt viel billiger beziehen!«. 9. Eine Frage, die besser nicht gestellt morden wäre. Hat Herr vr. Schröder denn gar kein Verständnis dafür, wie schwer er das Ansehen des ganzen Buchhandels schädigt, wenn Bücher in den Fenstern
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