6878 26 178, 31, Juli 1926, Geschäftlich? Einrichtungen und Veränderungen. «»n-nriau», Dgchn, B»«r»nd-g Bekanntmachung. Der Gesamtvorstand des Deutschen Verlegervereins hat in Nr, 112 des Börsenblattes vom 17. Mai auf Seite 4870 neue Lieferungs- und Zahlungsbedingungen veröffentlicht und mit Bezug auf sie mitgeteilt: „sie gelten fortan im Verkehr der Mitglieder des Deutschen Verlegervereins mit den buchhändlerischen Wiederverkäufer», sofern nicht seitens einzelner Firmen besondere Bedingungen vereinbart und aus den Fakturen ersichtlich sind". Die Lieferungsbedingungen selbst sagen in ihrem Schlußsätze: „Bei Aufgabe einer Bestellung an ein Mitglied des Deutschen Verlegervereins werden mangels anderer Vereinbarungen die vorstehenden Lieferungsbedingungen seitens des Bestellers ausdrücklich anerkannt." Der Unterzeichnete Vorstand der Deutschen Buchhändlergilde bestreitet die Rechtsgültigkeit dieser Lieferungs. und Zahlungsbedingungen. Weder die Hauptversammlung, noch der Vorstand des Deutschen Verlegervereins haben irgendein Recht, über die Bestimmungen der buchhändlerischen Verkehrsordnung und über gesetzliche Vorschriften und Gewohnheitsrecht hinaus die Mitglieder des Deutschen Verleger- Vereins zur Anerkennung und Annahme von Bedingungen im Verkehr mit dem Sortiment zu zwingen, besonders dann nicht, wenn diese Bedingungen geschäftsschädigend und angesichts der herrschenden Wirt schaftskrise unüberlegt und undurchführbar sind. Noch viel weniger aber haben Lauptversammlung und Vorstand des Deutschen Verlegervereins das Recht, das Sortiment auf Verkehrsbedingungen zu ver pflichten, die nicht zwischen dem einzelnen Lieferanten und dem einzelnen Bezieher in handels üblicher Form vereinbart worden sind. Namens derMitglieder der Deutschen Buchhändlergilde erklären wir, daß alle Bestellungen unserer Mitglieder nur als unter den Bedingungen erteilt anzusehen sind, die von Firma zu Firma vereinbart worden sind. Mangels solcher Vereinbarungen gelten die Bestimmungen dM buchhändlerischen Ver kehrsordnung, gesetzliche Vorschriften und Gebrauchsrecht. Wir empfehlen den Mitgliedern der Deutschen Buchhändlergilde, in allen Fällen, wo auf Grund der undurchführbaren und den Geschäftsverkehr schädigenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Deutschen Verlegervereins Streitigkeiten entstehen sollten, unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung die Verbindlichkeit dieser nicht vereinbarten und fabrikmäßig hergestelllen Lieferungsbedingungen abzulchnen. Falls einzelne Verleger den Versuch machen sollten, unter Wahrung der üblichen Form die Lieferungsbedingungen mit ihren einzelnen Abnehmern zu vereinbaren, empfehlen wir ebenfalls Ablehnung, weil die Bedingungen in der vorliegenden Form, mit ihren das Sortiment entrechtenden Bestimmungen «ine schwere Gefährdung des Sortiments darstellen. Berlin, den 25. Juli 1926. dl 21, Friedrichstraß- 125. Oer Vorstand -er Deutschen Buchhändlergilde Paul Nitschmann. Albert Diederich. Egon Freiherr von Berchem. Friedrich Alt. Erich Wolf.