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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1880
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18801129
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Namen der Urheber derselben geschieht, weil man auf diese Art wohlfeil Werke fabricirt und die geistige Unfähigkeit, ein selb ständiges Werk zu schaffen, verhüllt werden muß, dann nähert sich diese Manipulation dem eigentlichen Plagiate, wovon sogleich, nachdem wir noch die dritte Art der Benutzung fremder Geistes erzeugnisse besprochen haben. (Fortsetzung solgt.) Zur Rechtsfrage in Nr. 271 d. Bl. Eine Verlagshandlung hat mit einem Autor einen Contract geschlossen, wonach sie das Recht hat, von einem Werke eine Auslage von 2000 Exem plaren drucken zu lasten. Es wurden jedoch nur 1SV0 Exemplare abge zogen. — Ist die Verlagshandlung nun nach Ablaus von mehreren Jahren berechtigt, die noch restirenden 500 Exemplare ohne Honorar zahlung nachträglich abdrucken zu lasten? Als Nicht-Jurist bejahe ich die Frage und halte die Verlags- Handlung für berechtigt, auch nachträglich die Auflage bis zu der Höhe von 2000 Exemplaren ergänzen zu lassen, ohne ein neues Honorar zu zahlen. Mit der Zahlung des vereinbarten Hono rars hat der Verleger das Recht erworben, 2000 Exemplare drucken zu dürfen, aber nicht die Verpflichtung übernommen, diese Anzahl auf einmal oder überhaupt drucken zu müssen, falls dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Angenommen, zu dem fraglichen Werk wäre ein so kostspieliges Papier verwendet und der Umfang des Werkes beschränkte sich auf wenige Bogen, so daß ein für den späteren Ergänzungsdruck erforderlicher neuer Satz des Werkes, für welches sich nach einiger Zeit vielleicht ein uner wartetes neues Absatzgebiet eröffnete, weniger kostete, als wenn von vornherein die ganze Auflage gedruckt und das werthvolle Papier der nicht abgesetzten Exemplare Macnlatur geworden wäre: wer wollte da dem Verleger das Recht absprcchen, die Auf lage bis zu der vereinbarten Anzahl nachträglich ergänzen zu dürfen? — Das in Rede stehende Werk könnte ja auch aus lithographischen oder aus Holzschnitt-Tafeln bestehen und der Ver leger bliebe im Besitz der gezeichneten Steine oder der Holz schnitte: warum soll er die Auflage nicht nach dem sich heraus stellenden Absatz successive bis zur Höhe der berechtigten Anzahl bringen dürfen? — Auch folgender Fall kann eintreten. Das Werk besteht aus Ziffernsatz oder es ist für dasselbe eine eigen- thümliche Schriftgattung, die nicht zu den sog. Brotschriften gehört, gewählt. Weder Ziffern noch die absonderliche Schrift hat die Buchdruckerei in so genügendem Quantum, daß ein ganzer oder halber Bogen in 8. daraus gesetzt und wenigstens eine den Druck lohnende Druckform hcrgestellt werden kann. Ver leger und Drucker kommen dahin überein, statt die Schrift oder Ziffern durch Nachguß zu verstärken und das Buchdruckerei inventar um ein kostspieliges Material, für das sich vielleicht nie mehr Verwendung findet, zu vermehren, den aus dem vor handenen Material hergestellten Satz, z. B. immer nur einige Seiten u. s. w. zu stereotypiren, bis eine oder zwei Druckformen geschaffen sind, und bei den folgenden Bogen dasselbe Verfahren bis zum Schluß des ganzen Werkes anzuwenden. Der Verleger ist nun hierdurch in den Besitz von Stereotypplatten gelangt: und da sollte es ihm nicht gestattet sein, statt die Auflage aus einmal zu drucken — dieselbe nach Bedürfniß zu verschiedenen Zeiten zu veranstalten? Ich sehe auch nicht ein, daß der Autor hierdurch geschädigt würde; denn, sind die vereinbarten 2000 Exemplare auf einmal gedruckt, das Werk hat nicht gezogen, der Verleger den Vorrath maculirt und das vergessene Werk kommt durch irgend eine auf tauchende Zcitfrage in Nachfrage, so könnte die letztere nicht be friedigt werden, und ehe vielleicht Veranstaltungen zu einer re- vidirten Auflage getroffen oder mit dem Autor darüber Unter handlungen gepflogen werden, ist das Interesse verraucht. Kann der Verleger aber, wenn vorerst nicht die volle Auflage gedruckt war, die Nachfrage durch schnelle Ergänzung der Auflage be- sriedigen, so kann für das Werk ein erhöhtes Interesse wach- gerusen werden und dieses Interesse zu einer vollständig neuen, von dem Versasser zu ergänzenden und ihm neues Honorar ein tragenden zweiten Auflage führen. Allerdings meine ich, daß die nachträglich gedruckten 500 Exemplare ganz mit den vorangegangenen 1500 Exemplaren gleichlautend sein müssen und ohne Zustimmung des Autors nicht als neuer Abdruck erscheinen dürsen. In letzterem Falle könnte der Autor einwenden, daß sein Ruf geschädigt sei, wenn bei einem nach mehreren Jahren erscheinenden zweiten und als solcher bezeichneten Abdruck gewisse Fortschritte in der von ihm besprochenen Sache unberücksichtigt oder etwaige Jrrthümer un- berichtigt geblieben wären. Im klebrigen sind aber die Herren Autoren eher mißtrauisch, daß der Verleger von vornherein die Höhe her stipulirte» Auflage überschreitet, und weniger dar über ungehalten, daß die Auflage niedriger, als vereinbart war, gegriffen wird. Da in dem vorliegenden Falle der Versasser das Honorar sllr eine Auflage von 2000 Exemplaren erhalten hat, so kann, wenn nicht anders vereinbart ist, der Verleger diese Anzahl zu verschiedenen Zeiten resp. nach und nach drucken, und hat der Autor bei dem Drucke hes Restes von 500 Exemplaren keinerlei Mühewaltung gehabt, so kann er auch kein neues Honorar be anspruchen. ck. kl. Miscellcn. Recept für Sortimenter. — Einer alten, aber seit Jahren als faul bekannten Sortimentsbuchhandlung, die Oster messe 1879 einer Leipziger Verlagsfirma den vollen Saldo schuldig blieb, wurde im Juni 1879 das Conto gesperrt und die Fort setzung einer wissenschaftlichen Zeitschrift innegehalten. Der Kunde des Sortimenters hatte natürlich die Fortsetzungen der Zeitung reclamirt und die bereits erhaltenen Nummern schließlich zurück geliefert, da seine Reklamationen fruchtlos blichen. Der Sorti menter remittirt nun im September 1880 die Zeitschrift unter folgender Berechnung, die wir hier genau wiedergeben: 1 B . .. Zeitung 1879. Nr. 1—25 Pr. cplt. 16 M. 50 Pf. no. Hin- und Herporto u. Bemühungen . . . 1 „ — „ Entgangener Gewinn an 1 Expl. pr. 1879 . 5 „ 50 „ 23 Dl"— Pfinw k. 8. „Da Sie die Zeitung nicht weiter lieserten, müssen wir sie Ihnen remittiren. Porto re. belasten wir Ihnen, ebenso den entgangenen Gewinn. Auch behalten wir uns vor, Ihnen den ent gangenen Gewinn für weitere Jahrein Anrechnung zu bringen." — krobntum S8t>! —trsok. Verbote. Aus Grund des Socialistengesetzes ist verboten: Stiebers Verdruß. Geheimschrift zur Sicherung des Briefverkchrs in und mit Deutschland unh anderen Ländern, in denen die Re aktion ihr Wesen treibt. 2. Ausl. Riesbach-Zürich 1880, Verlag des „Socialdemokrat", A. Herter.
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