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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.12.1880
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1880-12-15
- Erscheinungsdatum
- 15.12.1880
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- Deutsch
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^5 291, 15. December. Nichtamtlicher Theil. S4l5 zu erkennen, daß er stolz sei aus seinen Chef, wie die Soldaten auf ihren „Marschall Vorwärts". Das schöne Prinzip der Treue gegen das Personal, das jetzt in vielen Geschäften längst als über wundener Standpunkt gilt, besteht in der Expedition der Kölnischen Zeitung in vollem Umfange; man entläßt niemals pflichttreue Leute wegen Ungunst der Zeiten oder gar wegen abnehmender Kräfte. Wer im Setzersaal, im Maschinenraum, in der Redaction oder der Expedition graues Haar oder Glatze trägt, ist auch ein Jubilar aus seinem Posten; viertelhundertjährige Dienstzeit haben gar viele dieser Männer; zuweilen sind sie sogar in der Lage gewesen, ihre goldene Geschästshochzeit zu feiern. Und für ihre Familien ist aufs beste gesorgt durch Lebensversicherungen und Pensions-Cassen. Und die Mitwirkenden erreichen ein hohes Alter in der Regel; denn für die Conservirung ihrer Gesundheit hat der Ches gesorgt in einer Weise, die alle von der Wissenschaft gebotenen Hilfsmittel erschöpft. Die Heizungs-, Lüstungs- und Lusterneucrungs-Anstalten im Druckerei-, Redactions- und Expeditions-Bau der Kölnischen Zeitung sind so musterhaft, daß man sie in vielen größeren Staats anstalten nachahmen ließ und daß sie als eine Sehenswürdigkeit viele Besucher anziehen. Wilhelm Schnitze, der Familienvater ohne Familie (er war unverheirathet), starb am ZO.November, 67 Jahre alt, unerwartet am Schlagfluß. Er war einer der edelsten Männer und einer der besten Menschenfreunde. W. Kaulen. Rechtssiillc. Mit Rücksicht daraus, daß in den letzten Jahren Lieferungs werke, namentlich das neue Meyer'sche Conversationslexikon in außerordentlicher Zahl gegen ratenweise Bezahlung vertrieben worden sind und viele Käufer diese Gelegenheit nur benützt zu haben scheinen, um sich Geld zu machen, theilen wir nach der Breslauer Gerichts-Zeitung eine prinzipielle Entscheidung mit, die die I. Strafkammer des dortigen königl. Landgerichts neulich in einer deshalb erhobenen Anklage gefällt hat. Die Exportbuchhandlung Fr. Goebel überließ am 16. Decem ber 1878 ein aus 15 Bänden bestehendes vollständiges Exemplar des Meyer'schen Conversationslexikon an H., nachdem dieser einen Bestellschein unterschrieben hatte, durch den er sich verpflichtete, den Kaufpreis von 150 Mark in monatlichen Raten von 6 Mark, beginnend am 1. Januar 1879, zu zahlen. Der Bestellschein ent hielt ferner den Vermerk: „Nur nach Maßgabe der von mir geleisteten Theilzahlungen erlange ich ein Eigenthums recht an die mir von der Firma gesandten Bände." H. verpfändete das Werk sofort, ohne die Ratenzahlungen geleistet zu haben. Eine Klage gegen ihn war insofern ohne Erfolg, als die Execution fruchtlos ausfiel. Die Buchhandlung brachte nun den Vorfall zur Kenntniß der königl. Staatsanwaltschaft, welche hierauf H- wegen Betrugs und Unterschlagung in Anklagezustand versetzte. Der Betrug wurde darin gesunden, daß H. schon zur Zeit insolvent war, als er das Werk bestellte, und wissen mußte, daß er die Zahlungen nicht werde leisten können. Die Unter schlagung erblickte das öffentliche Ministerium in der eigen mächtigen Veräußerung des Werkes. Im Termin der gerichtlichen Hauptverhandlung ließ die Staatsbehörde die Anklage wegen Betrugs fallen, weil die In solvenz des Angeschuldigten sich nicht erweisen ließ, und bean tragte nur wegen Unterschlagung 1 Woche Gesängniß. Das Gericht sprach zwar den Angeklagten hinsichtlich des Betruges frei, verurtheilte ihn aber wegen Unterschlagung zu 14 Tagen Gefängniß, da er durch den von ihm Unterzeichneten Revers nur das Recht der eigenen Benützung des Werkes, nicht -es Weiterverkaufs erworben habe, also nicht befugt ge wesen sei, Bände, die noch nicht durch die Theilzahlungen in sein Eigcnthum gelangt waren, zu verpfänden. — Durch vorstehendes Erkenntniß ist ein Präcedenzsall von hohem Werth geschaffen, und wird es sich daher empfehlen, in ähnlichen Klagfällcn zur Abkürzung des Verfahrens hieraus Be zug zu nehmen. Da nach einem weiteren Erkenntniß des königl. Kreisge richts zu Berlin vom 8. Januar 1879 die Klage seitens des Lieferanten für den Erwerber oder Darleiher stets gericht liche Beschlagnahme des Werkes nach sich zieht oder, falls dasselbe nicht mehr in seinem Besitz, Ersatz des Werthes zur Folge hat, so setzt sich der Erwerber eines derartigen Werkes einer ebenso großen Gefahr aus, als der Verkäufer resp. Verpfänder. Misrellcn. Zum internationalen Schutz des Urheberrechts.— Meinem Berichte über das Schriftchen von Putnam in Nr. 232 d. Bl. füge ich die Uebersetzung eines Flugblattes bei, welches mir freundlich soeben zugeschickt worden ist, woraus hervorgeht, daß das Streben nach internationalem Schutze des Urheberrechts in Nordamerika fortschreitet. Rechtsanwalt Volkmann. Vortheile, welche unfern Künstlern, Schriftstellern und Componisten sowohl als unserm Publicum aus einem Vertrage mit fremden Staaten über den gegenseitigen Schutz des Urheberrechts entstehen würden: 1) Die Werke unserer Schriftsteller und Componisten würden auswärts nicht nachgedruckt werden, noch könnten diese Schrift steller und Componisten in fremden Ländern ihres wohlverdienten Lohnes beraubt werden. 2) Die Werke fremder Schriftsteller und Componisten könnten hier nicht von Personen, welche keine Berechtigung haben noch vom Gesetz beschützt sind, wieder gedruckt werde». Wir würden auf diese Weise bessere Wiederdrucke bekommen; aber der Handel der Erzeugnisse unserer eigenen Schriftsteller und Componisten würde nicht ferner durch die unbegrenzte Concurrenz beeinträchtigt werden, welche von den niedrigen Preisen der Nachdrucke herrührt, hier durch unberechtigte Personen verbreitet. 3) Unsere Verleger würden unsere Schriftsteller und Com ponisten reichlicher honorircn, und nicht nur sie, sondern auch junge ausstrebende Talente, ermuthigt und ausgestachelt durch solche Vor theile, würden ihre literarischen und künstlerischen Studien mit er höhtem Interesse und mit der gründlichen und ausgedehnten Forsch ung, welche für eine höhere Entwickelung unentbehrlich sind, ver folgen. Unsere Nation selbst würde mehr als jetzt die Früchte dieser gesteigerten Thätigkeit gewinnen, und der Tag würde nicht fern sein, an welchem wir selbständig undunabhängig von fremdem Ein fluß werden, nicht nur in unseren technischen Werken, unserm Handel und unserm Fabrikwesen, sondern auch in unserer Literatur und schönen Künsten und in den mit letzteren verbundenen in dustriellen Fächern. Und dieses Selbstvertrauen und solche Unab hängigkeit sollte immer unser höchstes Ziel sein. New-Aork, im Mai 1880. N. R. Ideuer ^lnvSiAer /r»' MMoprax/nc r»rck VlbliolLelMiLse-rsok-a/i!. Osr- ausFe^eben von Or. .1. Oetebolät. ckubrA. 1880. Oeeernber. Llllbl. Von vr. L. 6öb. — Oie tünAlisobs lZibliotbeüursn- Vorsuuuntunx ru OckinburKÜ im Ootobsr 1880. —Neueste OeitrLxo rur OuustLtterutur. (Oortseteunx.) — Oer m/sts- riöso Lr. 0. Ustuu. — Oitterutur null Nisoellen. — ällxe- msins Libliograpbio, 743
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