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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.07.1927
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1927-07-14
- Erscheinungsdatum
- 14.07.1927
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- Deutsch
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162, 14, Juli 1827. Redaktioneller Teil. st-rsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Buchhändlergilde und ich an »die Hauptversammlung des Börsen- vereins zu stellen gezwungen Awaren, sind leicht und kurz zu be gründen. Im Wortlaute »der Anträge, die, wie ich in meinen Ausführungen noch selbst im einzelnen erhärten werde, in dem einen oder anderen Punikte noch eine Abänderung erfahren sollen, liogt schon die Begründung enthalten. Als Grundsatz bitte ich zunächst fsststellen zu dürken, daß das Zusammenwirken von herstellendem und vertreibendem Buchhan del innerhalb einer Dachorganisation, nämlich des Börsenvereins, nur dann möglich ist, wenn kein Teil der in der Dachorganisation zufanimengeschlossenen Sparten unseres Berufes in der Lage ist, den Lebensnerv eines anderen Teiles glatt zu durchschneiden. Ohne eine solche Sicherheit ist das Zusammenwirken eine Unmög lichkeit, und der Börsenverein hat Sinn und Wert verloren. Wo Monopolgewalt, ganz gleichgültig, aus welchem Gebiete, sei es im Buchhandel, sei es anderwärts, rücksichtslos zum Schaden eines andern Teiles ausgenutzt werden darf, ja sogar zum Ruin des Verbreiters ausgenutzt werden kann, da ist innerhalb des Gesamt vereins die Zusammenarbeit nicht möglich, wenn der Gesamtverein nicht die Erlaubnis und das Recht hat, einzuschreiten. Meine Damen und Herren, wenn das als Grundsatz anerkannt wird — und ich glaube, disserr Grundsatz kann von keiner Seite bestritten Werden —, dann nur ist eine Zusammenarbeit auch im Börsen- verein möglich; andernfalls ist sie eine Unmöglichkeit; »Vernunft ist Unsinn, Wohltat ist Plage geworden. Nun hat, wie »Sie alle »wissen, die Arbeitsgemeinschaft wissen schaftlicher Verleger oder haben wenigstens maßgebliche Teile der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger, wie bereits mehr fach in der Geschichte der letzten Jahrzehnte des Buchhandels, einen Trennungsstrich innerhalb des »Buchhandels gezogen. Die Arbeits gemeinschaft »wissenschaftlicher »Verleger hat vereinsmäßig, kartell- mäßig, Staat im Staate, mit einem Schlage Bezugsbedingungen festgesetzt, bei »denen das wissenschaftliche Sortiment auch bei größ ter Arbeitsamkeit, auch bei größter Beschränkung aus »die beschei densten Lebensnotwendigkeiten auf die Dauer nicht zu bestehen vermag. (Sehr richtig!) Die Bezugsbedingungen, »die uns von einem Teile des »wissenschaftlichen Verlages durch Diktat übergeben »worden sind, sind nicht ausreichend, das nackte Leben des wissen schaftlichen »Sortiments auf die Dauer fristen zu lassen. Ist das aber erwiesen, meine Damen und Herren — und es kann leicht erwiesen »werden; es ist den Herren des »wissenschaftlichen Verlages gegenüber erwiesen worden —, »dann liegt, »gleichviel, welches die Beweggründe für das -Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft wissen schaftlicher »Verleger »sind, -hier ein Verhalten vor, gegen das sich der Tadel »der Allgemeinheit des deutschen Buchhandels richten darf und zu richten hat. Meine Damen und Herren, niemand wird daran zweifeln wollen, und der gesamte Verlag hat es uns zu verstehen gegeben, daß er keine Zweifel darein setzt, daß »das Recht des »Verlags, Laden preis und Nettopreis gleichzeitig einseitig und nach eigener Macht vollkommenheit zu »bestimmen, auch dis »Verpflichtung in »sich schließt, »die Berdienstspanne »für »den Zwischenhandel so zu gestal ten, daß er dabei »zu bestehen vermag. Niemand wird daran zwei feln, »daß »die Rechte des Verlags, diese Preise einseitig zu be stimmen, in die »Börsenvereinssatzung — in Satzung und Verkehrs ordnung — und in die Reichsgssetzgebung — im Verlagsrechts gesetz — nur ausgenommen worden sind und ausgenommen wer den konnten, weil alle »beteiligten Kreise der Ansicht waren, daß Streitfragen über die Rabattspanne, über die Existenzmöglichkeiten des Buchhandels innerhalb unseres eigenen Hauses entschieden werden könnten und müßten. »Meine Damen und Herren, wir haben vielleicht niemals vor einer ähnlich schweren Berussfrage gestanden wie »heute> wo es gilt, zum Ausdruck zu bringen, daß Rechte im Berufsleben, ganz allgemein gesprochen, abhängig sind von der loyalen Übernahme ihnen entsprechender Pflichten (lebhafte Zustimmung), und daß, wo diese Pflichten nicht übernommen, die Rechte aber trotzdem beansprucht »werden, Handelssitte, Treue und Glauben verletzt er scheinen. Diesen meines Erachtens ganz folgerichtigen Gedanken gängen Ausdruck zu geben, dazu dient die Ihnen vorgelegte Ent schließung: der erste Antrag, den »wir an die Hauptversammlung stellen. 884 -Meine Damen und Herren, diese Entschließung tut nieman- »dem »weh, der nicht selbst die Absicht hat, dem anderen weh zu tun. Sie steht niemandem im Wege, der nicht selbst die Absicht hat, dem andern in den Weg^zu treten — in den gemeinschaftlichen Weg, der im Buchhandel ja immer nur dahin gehen kann, die be scheidensten Lebensnotwendigkeiten zu befriedigen. Diese Ent schließung ist nichts anderes als ein Fanal der geschäftlichen Mo ral, »das der deutsche Buchhandel seelenruhig aufstecken kann und seelenruhig aufstecken »wird, auch »wenn ein paar Dutzend feiner Mitglieder es auszulöschen den »Versuch machen. Trotz der unbestreitbaren Richtigkeit dieser Sätze, die auch von keiner Seite, auch nicht von Verlegerseite, bestritten worden »sind, haben die Antragsteller beschlossen, den letzten Satz »der Ent schließung zu streichen, — aus dem einfachen Grunde, weil wir nicht mit einem einzigen Wort, nicht mit einem einzigen Komma den Anschein erwecken wollen, als wollten wir unsere Kollegen vom »Verlag, so mißgeleitet sie auch sein mögen, beleidigen. Der letzte Satz von: »Versäumt der Verlag, wie im vorliegenden Falle« bis zum Schluß wird also gestrichen, und zur Annahme empfohlen werden die beiden ersten Sätze, die Sie ja wohl vor sich »haben, die ich also nicht zu »verlesen brauche. Meine Damen und Herren, wenn somit die Ihnen vorgelegte Entschließung die Grundlage bildet für die weitere Arbeit der Antragsteller und des Gesamtbuchhandels, so dienen die anderen Anträge, die wir Ihnen vorgelegt haben, praktischen Zwecken und sind eigentlich nur Ausführungsbestimmungen für die Gsdanien- gänge der Entschließung. Wollen wir schon bei unserem Antrag auf Abänderung von K 5 der Satzung das Recht des Verlegers, den geschäftlichen Verkehr mit dem »Sortimenter nach eigenem Er messen zu gestalten, ja ihn verweigern zu dürfen, nicht antasten, wenngleich schwerwiegende Gründe gegen dieses Verweigerungs recht sprechen — ich möchte in diesem Sinne das Urteil -des Ober landesgerichts Dresden erwähnen, das ausdrücklich seinerseits an erkannt hat, daß der »Verleger als Monopolinhaber verpflichtet sei, an »den Sortimenter im gleichen Verein zu liefern —, wollen wir also auch dieses Recht bei unserer »Satzungsänderung nicht an tasten — und Sie sehen daran die außerordentliche Mäßigung, die wir zeigen —, »so müssen »wir doch verlangen, daß die Satzung des Börsenvereins den wirtschaftlich schwächeren Teil seiner Mitglieder wenigstens gegen die »schlimmsten Auswüchse aus dem Gebiete der Monopolgewalt sichert, Auswüchse, meine Damen und Herren, wie sie im ganzen »deutschen und vielleicht sogar im Welthandel ohne jedes »Beispiel sind. Wir — wir »Sortimenter und alle Mitglieder des vertreiben den »Buchhandels — sind, glaube ich, noch nicht so weit gesunken und gedemütigt, daß »wir einem Teile des Verlags »satzungsgemäß das Recht »geben oder erhalten »wollen, das Tempo zu bestimmen, in dem das Sortiment zum Verbluten gebracht werden kann. Meine Damen und »Herren, es handelt sich bei unseren Anträgen nicht um eine »Zwangsbewirtschaftung» des Verlags, »wie wir aus Verlegermunde »verschiedentlich gehört »haben, sondern »wenn von Zwang überhaupt die Rede sein »kann, dann handelt es sich nur um eine Art Zwangsbewirtschaftung des »kollegialen Geistes inner halb des »Börsenvereins und um ein« Zwangsbewirtschaftung der geschäftlichen Wohlanständigkeit (Sehr gut!), und diesem Zwange, meine Damen und Herren, sollte jeder gern sich beugen, und der »wissenschaftliche Verlag sollte sich ohne Ausnahme einem solchen Zwange mit Freuden unterwerfen. Auch hier wieder haben wir nach langen Verhandlungen mit dem Verlag versucht, »Schärfen aus unserem Anträge zur Satzungs änderung, »der Ihnen unter »Nr. 8 vorliogt, zu entfernen. Auch hier sind wir im »Entgegenkommen gegenüber unseren Verleger kollegen bis att »die äußerste »Grenze des »Möglichen »gegangen. Auch nachdem »der »Verlag »den »Saal verlassen hat, sind »wir »der An sicht, daß dieses unser »Entgegenkommen aufrecht erhalten bleiben soll; denn wir »sind keine Trotzköpfe. Wir wollen nicht mit dem Kopf durch die Wand. Wir sind Realpolitiker und wollen die Fäden zu dem »Kreise unserer Verlegerkollegen durchaus nicht ab reißen.
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