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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1927
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- 1927-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1927
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X-188, 13. August 1927. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. finanzministerium hatte also nicht nur mit Rücksicht auf sein« eigenen Interessen dieser Entwicklung zu steuern, sondern cs hatte schließlich auch diesen seriösen Betrieben gegenüber die Ver antwortung, einen derartigen Mißbrauch der Steuerkredite verhindern. Höchstens könnte man, wie «die Industrie- und Han delszeitung meint, einwenden, daß diese Zustände vielleicht besser durch «ine Änderung der Struktur der Steuer hätten «^gestellt werden können. Dies hat sich jedoch nicht als angängig erwiesen, da einmal dem Fiskus in dieser Hinsicht stark die Hände gebunden sind und außerdem die gegenwärtige Form der Besteuerung sich unter den verschiedenen Vorschlägen als die praktischste erwiesen hat. Wielvr. Flügler, der Syndikus des -Verbandes der Deutschen Zigarettenindustrie« in der Industrie- und Handelszeitung er klärte, wünscht auch di« Industrie selbst keine Änderung der gegenwärtigen Besteuerungsform. Schließlich könnte man viel leicht noch fragen, ob nicht durch freie Vereinbarungen in der Industrie selbst diesen Zuständen «in Ende gemacht werden konnte. Derartig« Vereinbarungen haben sich aber infolge der in der Industrie — und zwar erst durch die Möglichkeit des Mißbrauchs der Steuerkredite — vorhandenen heterogenen Ele mente nach jahrelangen Versuchen als hoffnungslos erwiesen, da der Industrie selbst die Möglichkeit fehlt«, einen wirksamen Schutz gegen die Nichteinhaltung der zu treffenden Konventionen zu schaffen. Von einem großen Teil der Mitglieder sowohl des »Verbandes der deutschen Zigarettenindustrie« wie auch der »Reichsgemeinschast der deutschen Zigarettenfabriken- ist dann auf Grund der Verordnung >des Reichsfinanzministeriums eine »Schutzgemeinschast« gebildet worden, die di« zur Durchführung der Verordnung notwendigen Vereinbarungen mit den Organi sationen des Handels treffen und auch ihrerseits im engen Zu sammenarbeiten mit dem Reichsfinanzministerium di« Einhal tung der Richtlinien kontrollieren soll. Großen Wert legte die Schutzgemeinschaft dabei anfänglich auf die Aufnahme einer Ausschließlichkeitsklausel, nach der sich di« Handelsverbände ver pflichten sollen, nur die Waren solcher Fabriken zu führen, die di« Richtlinien einhalten. Mit der »Arbeitsgemeinschaft des deutschen Spezialhandels mit Tabakwaren« ließ sich aber «in Abkommen nur zustande bringen auf der Basis, daß sich die Schutzgemeinschast ver pflichtete, beim Reichsfinauzministerium «ine Erhöhung der oberen Grenze der Handelsspanne um 1A von bisher 25 bzw. 27p- auf 26 bis 28ll^ zu erwirken. Daraufhin hat laut Bekanntmachung im Reichszoklblatt vom 16. Juli in der Tat das Reichssinanz- ministerium dem Ersuchen des »Schutzverbandes der Zigaretten- induftrie« entsprochen, und in .einer Zusatzverordnung zu der Verordnung vom 18. Mai die Maximalsätze für die Händler spanne durchgehend sogar um 2)S heraufgesetzt, also Won 25 auf 27?S für die Großindustrie, von 26p- auf 28H^ sür die mittlere und von 27p- auf 2911 ^ für die Kleinindustri«. Damit ist di« Möglichkeit sür die Durchführung des zwischen dem ».Schutz verband« und den Händlerorganisationen geschlossenen Vertrages, der neben den ursprünglichen Sätzen der Zigarettenverordnung vom 18. Mai auch noch «inen gestaffelten Treurabatt von 4A — und zwar vom Fabrikpreis — vorsieht, geschaffen. Diese Heraufsetzuug der Händlerspanne hat sich als nötig erwiesen, um auch den Handel zu positiver Mitarbeit an der Durchführung der Richtlinien des Reichsfinanzministeriums zu gewinnen und das Reichsfinauzministerium dürfte dieser Vereinbarung zuge stimmt haben, nachdem es von vornherein immer betont hat, nicht von sich aus etwas dekretieren, sondern nur feMegen und schützen zu wollen, was von der seriösen Industrie selbst als zweckmäßig angesehen würde. Der »Schutzverbrnd» betrachtet sich im übrigen nicht als eine Organisation, die durch die Ab machungen mit -dem Handel, insbesondere durch die Einführung des vom legalen Handel schon immer geforderten Berechtigungs scheines, besondere Vorteil« für die ihm angeschlossenen Firmen herausholen will. Er hat auf die ursprünglich angeregte Aus- schließlichkeitsklauseil ausdrücklich verzichtet und erklärt, daß die dem Vertrag beigetretenen Händler auch bei allen den Fabriken beziehen sollen, die sich den »Richtlinien« >bzw. den Bestimmungen des Vertragswerkes, das auf diesen Richtlinien basiert, unter worfen haben. Di« Verhältnisse der Zigarettenbranch« sind natürlich auf den Buchhandel nicht übertragbar. Wir weifen aber aus diese Vorgänge um deswillen hin, weil hier erstens das Reichsfinauzministerium Rabatt« von 25—2911A als angemessen, anerkannt hat (der Buchhandel sollte also künftig von Beanstan dungen seiner Rabatte verschont bleiben, die lediglich dem lang sameren Kapitalumschlag und dem großen Risiko entsprechend ein wenig höher sind), und weil zweitens das Reichssinanzmini« sterium selbst hier eine Vereinsbildung zum Schutz gegen Schleu dere! schützt, was im Hinblick auf die Kartellverordnung nicht ganz bedeutungslos sein dürfte. Das Märchen von der Gutenberg. Presse. Heinrich Klemm war ein begeisterter, ja man kann sagen, fanati scher Bllchersammler. Was er silr sein »Bibliographisches Museum» erhaschen konnte, hat er erworben. Manch Wertvolles hat er zu sammengebracht, das muß man ihm lassen, aber er war eben doch Dilettant und hatte schlechte Berater, die ihn zu manchem Mißgriff verleiteten. Hätte Heinrich Klemm seine Bücher in ihren alten Ein bänden gelassen, hätte er die Hand davon gelassen, sie »restaurieren» zu lassen, er stände heute unter den Bibliophilen der Mer Jahre des vorigen Jahrhunderts mit an erster Stelle. In einer Verblendung sondergleichen hat er, um seinen Büchern nach außen größeren »Glanz» zu verleihen, viele davon umbinden lassen, auch seine Guten bergbibel blieb davon nicht verschont Es ist kein Wunder, daß er in seinem Ehrgeiz, es allen zuvor zu tun, Jrrtllmern versieh die leicht hätten vermieden werden können. Am 22. März 1858 stieß man bei Bauarbsiten im sogenannten »Hof znm Jungen« in Mainz auf Holzteile, die in der Aufregung über diesen Kund sofort als »Teile der ersten Gutenbergpresse er kannt wurden«. Man benachrichtigte die Großherzogliche Bürger meisterei. Diese entsandte den Großherzoglichen Poltzei-Coininissär Jacob Reiling nach der Kundstelle, der »Hausbesiyung« des Bier brauers Balthasar Borzner. Jacob Retltng nahm als Sachverstän digen den Stabtbaumeister Joseph Laske mit. In Gegenwart des Hausbesitzers wurde ein ausführliches Protokoll ausgenommen, bas sich in beglaubigter Abschrift bei der Klemmsaminlnng im Buch- museum zu Leipzig befindet. Über den Fund enthält das Protokoll folgenden Passus: »Man zeigte uns den Hauptgegenstanb unserer Sendung, näm lich ein vierkantiges Stück Eichenholz mit einer Inschrift auf der einen Seitenfläche, Nachdem das Holz In eine solche Lage gebracht war, daß die Fläche mit der Inschrift sich aus der Vorderseite uns gegenüber befand, nahmen wir davon folgende Beschreibung: Der Haupttetl des Holzes ist 27 Zoll Großherzoglich hessischen MatzeS lang, 5 Zoll breit und 3 Zoll hoch: auf der Vorderseite des Haupt- teiles ist mit lateinischen Initialbuchstaben von altertümlicher Form folgende Inschrift eingegraben: 3. dlvLXI-I. 6, Durch die Mitte dieses Hauptteils, von oben nach unten, geht ein Loch, welches 2 Zoll tm Durchmesser hat und innwenbig ein Schraubengewinde bildet. An jedem der beiden Enden des mehr er wähnten Hauptteiles und mit demselben aus einem Stück gefertigt, be findet sich eine schmälere zapfenähnliche, nicht mehr ganz regelmäßig geformte Verlängerung: jene Verlängerung, welche wir zur Rechten hatten, ist 7 Zoll lang, jene zur Linken 8)1 Zoll lang. Nach dem Gutachten des Sachverständigen und nach unserer eigenen Überzeugung läßt sich aus üer beschriebenen Konstruktion mit Gewißheit schlteßcn: 1. daß dieses Stück Holz das Schrauben-Maternholz einer Presse «st: 2. baß bas Loch in der Mitte die Schrauben-Mutter bildet, in welcher die Spindel der Presse auf- und abgedreht wurde, und 3. daß die beiden Settenverlängerungen btejenlgen Telle sind, wo mit es in die Settenstützen der Presse eingesügt war. Das ganze beschriebene Stück Holz trägt noch schwache Spuren einer Schwarzerde an sich: es hat eine schwärzliche Farbe, dte Seitenflächen sind noch ziemlich eben, nur treten die Holzfasern stärker hervor als die dazwischen liegenden weicheren Holzteile,» Dies der amtliche Befund. Zum Überfluß lud man dte beteilig ten Arbeiter auf das Großherzogliche Polizet-Commtsfariat Mainz III, wo jeder sür sich aussagtc, was er über die Auffindung der Holzstllcke wußte, Ihre Aussagen sind dem Hauptprotokoll hinzuge- fügt worben. Unter den Aussagen sei ein Satz des Maurerpoliers Joseph Herrmann mitgetetlt, um das Ganze weiter zu beleuchten: »Am letzten Donnerstag, vorgestern den 2V, März, bei Erweite rung der Mine, gruben wir aus der aufgeschütteten Erde, um das Fundament legen zu können, ein Stück Eichenholz heraus, bas unbe achtet in der Tiefe liegen blieb, bis heute nachmittags um 4 Uhr, wo 1001
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