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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1928
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1928-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1928
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- Deutsch
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242, 16. Oktober 1928. Redaktioneller Teil. — Sprechsaal. werde. Den Dank des Neichsverbandes der Deutschen Presse über brachte Prof. Or. Dovifat (Berlin). Verlagsbuchhändler de Lin ks r e, Vorstandsmitglied des Deutschen Bnchgewerbevereins Leipzig, verband mit seinen Dankesworten und Glückwünschen den Wunsch, das; die Einladung des Deutschen Buchgewerbevereins zur Bugra 1940 in Leipzig bei der Presse ein ebenso offenes Ohr finden möge wie die Pressa. Im Namen des Neichsverbandes der Fachzeitschrif- tenvcrleger, des Deutschen Verlegervereins und des Internationalen Verbandes der Fachpresse sagte Verlagsbnchhändler Rudolf Schick der Stadt Köln Dank für die von ihr dnrchgeführte kultur fördernde Aufgabe. Neichen Beifall fand die Ansprache, die dann der Staatskommissar des Königreichs Holland für die Pressa, Graadt van Nogg, im Namen Hollands und der an der Ausstellung beteiligt gewesenen ausländischen Staaten an die Festversammlung richtete. Verkekrsnackrickten. Neue Zollvorschriften für Zeitschriften bei der Einfuhr in die Tschechoslowakei. Bekanntlich waren bisher alle aus Deutschland in die Tschechoslowakei eingeführten Zeitschriften und Modenzeitungen zollfrei. Lediglich bei den Modenzeitungen muhten die Schnitt- musterbogen, Handarbeitsbogen, Extrabeilagen (farbige Modell tafeln) usw. verzollt werden, während die Zeitung an und für sich frei war. Nach dem eben erschienenen Erlas; des Finanzministeriums in Prag sind nur solche Zeitschriften und Modezcitungen zollfrei abzufertigen, welche periodisch erscheinen und zwar mindestens vier mal jährlich. Solche Zeitschriften und Modenzei tungen müssen jedoch ausdrücklich den Vermerk tragen: Erscheint monatlich, v i e r z c h n t ä g i g, wöchentlich usw. Periodisch erscheinende Zeitschriften und Modezcitungen, welche diesen Vermerk nicht tragen, müssen zur Gänze verzollt werden, das heißt: das; nicht nur die bei liegenden Schnittmusterbogen usw., sondern das ganze Hestverzollt werden muß. Es ist nun Sache jedes einzelnen Verlages, die bei ihm erscheinenden Zeitschriften und Modezcitungen mit den entsprechenden Erscheinungs termin an gut sichtbarer Stelle (möglichst auf dem Titelblatt) zu versehen, wodurch den Beziehern in der Tschecho slowakei der Bezug wesentlich erleichtert wird und dieselben nicht Gefahr laufen, ganze Sendungen, welche den Vermerk nicht tragen, verzollen zu müssen, in welchem Falle der Zeitschriftenhandel in der Tschechoslowakischen Republik eine neuerliche große Belastung erfahren und sich die jetzigen Regien enorm vergrößern würden. Wir richten daher an alle Verleger von Zeitschriften und Moden zeitungen die dringende Bitte, in Zukunft auf jedem Ver lagswerk die Erscheinungsweise deutlich sichtbar anzu führen, womit im Vorhinein Differenzen mit den zu ständigen Zollämtern vermieden werden. ?ersonalnac1rrickten. Gestorben: am 11. Oktober nach längerer schwerer Krankheit Herr Oscar Hollesen, Seniorchef der Huwald'schen Buchhandlung (O. Hollesen) in Flensburg. Der Verstorbene war über 52 Jahre Inhaber der Huwald'schen Buchhandlung. Es ist ihm gelungen, die 1857 gegründete Firma durch rastlosen Fleiß und unermüdliche Tatkraft weiter auszubauen und zu hohem Ansehen in Flensburg und weit darüber hinaus zu bringen. 1920 nahm er seinen Sohn, Herrn Oscar Hollcsen jr., als Teilhaber auf. — Lange Jahre war der Verstorbene auch Vorsitzen der des Ortsvereins der Flensburger Buchhändler, in dem er eine ersprießliche Tätigkeit entfaltete, wie er überhaupt seinen Kollegen stets ein treuer Freund und Berater und das Vorbild eines auf rechten deutschen Mannes gewesen ist. Präsident Wilhelm Krug s. — Am 9. Oktober ist in Leipzig der Präsident der Oberpostdirektion Leipzig Herr Wilhelm Krug im 64. Lebensjahre gestorben. Durch seine erfolgreichen Bemühungen um den Ausbau der Leipziger Verkehrsverhältnisse hat sich Präsident Krug die Wertschätzung und den Tank aller Kreise aus Handel, Industrie und Gewerbe erworben. Der Buchhandel fand bei ihm für seine Wünsche stets die bereitwilligste Unterstützung. Im Namen des Börsenvereins wurde von Herrn Curt F-ernan am Grabe des Ver storbenen ein Kranz niedergelegt. Sprecksacck Rechtsfrage. Ein Verleger erhält folgenden Beschluß: In Sachen Antragstellers gegen Antrag gegners wird im Wege der einstweiligen Verfügung gem. § 941 ZPrO. angeordnet: Dem Antraggegner wird verboten, bei Ver meidung einer fiskalischen Geld- oder Haftstrase die noch vorhan denen Vorräte des von dem Verfügungskläger verfaßten Romans makulieren oder eiUstampfen zu lassen, ihm wird unter sagt, den Abtransport der noch in Leipzig bei der Großbuchbinderei lagernden Restbestände zu veranlassen. Die Kosten der einstweiligen Verfügung werden dem Antrags- gegner auferlegt. Der Wert des Gegenstandes der einstweiligen Verfügung wird auf 100 Mk. festgesetzt. Es handelt sich um einen Teil der Restauflage eines vor Jahren erschienenen Romans, der unverkäuflich ist. Der Absatz betrug in den letzten Jahren 8 bis 10 Stück. Irgendeinen Honoraranspruch an dieser Nestauflage hat der Verfasser nicht. Kann dem Verleger die Makulierung des nach seiner Überzeugung unverkäuflichen Teils der Nestauflage untersagt werden? Es kommt hinzu, daß das Buch, von dem jetzigen Verleger nur bei einem Ver lagskauf übernommen, auf Jnflationspapier gedruckt ist, die Vorräte also auch aus diesem Grunde ohnehin bald unverkäuflich sein wer den. Das Schönste an dieser schönen Verfügung ist zweifellos, das; dem Verleger sogar verboten wird, die Vorräte von der Buch binderei wegzunehmcn. Er darf sie also nicht auf sein eigenes Lager bringen lassen, sondern muß auch noch Lagermiete für unverkäufliche Bestände bezahlen, ja, er darf sie nicht einmal verkaufen, denn dazu müßte er sie doch auch von der Buchbinderei entnehmen. Man sieht, was man alles für eine einstweilige Verfügung beantragen kann. Und das; der davon Betroffene auch noch die Kosten dafür bezahlen soll, ist auch bemerkenswert; auf diese Weise kann man ja jemand zugrunde richten, man braucht nur alle möglichen, noch so unbegrün deten einstweiligen Verfügungen gegen ihn zu beantragen. Daß die ser Beschluß auf Grund von 8 941 ZivPrO. erlassen wird, der von grnndbuchlichen Eintragungen handelt, ist auch nicht alltäglich. E m i l F e l b e r. Das Buch des Arbeiters. Dieses Thema wird im Buchhandel immer wieder besprochen. Der neue Jnngbnchhändler-Nnndbrief Heft 10 läßt nun die Arbeiter selbst und die, welche im besonderen Maße mit ihnen zu tun haben, zu Worte kommen. Die höchst interessante Umfrage bringt eine Menge von Wünschen und Forderungen an den Buchhändler und die bevorzugte Literatur wird eingehend erörtert. Darüber hinaus sind die Forderungen an die Ausstattung des Buches, die gezeigten Ver- legeraufgabcn und die verlangte Einstellung des Sortiments so be achtenswert und neuartig, das; dieses neue Oktoberheft 1928 die Grundlage für eine ernsthafte und fruchtbare Aussprache und zu gleich einen neuen Weg znm Arbeiter als Bnchkänfer bedeutet. Bezug des Heftes durch F. Volckmar, Leipzig, oder Peter Buchgraber in Bühl i. Baden. Preis Mk. 1.—. Achtung! Vertreter Herbert B a r tz, Breslau, Alsenstr. 55III; Walter Loch, Breslau, Beuthnerstr. 23; Georg Wachs mann, Breslau, Sadowastr. 47 (Auskunft gibt Gersbach L Sohn Verlag G. m. b. H. in Berlin W 35). Verlagsvertretcr Emil Italiener, im Saargebiet und in Belgien tätig (Ernst Rowohlt Verlag, Berlin). Fa. Georg T h a u e r, früher Dresden-N. 0, Metzerstv. 3, jetzt Bad Schandau (Robert Laurer Verlag, Egestorf, Bez. Hamburg). Fa. Johann Walke, Bärenstein, Bez. Weigert (Mittelbach's Ver lag, Leipzig). Herr Reinhard Stahlberg ist nicht mehr als Vertreter für die Vereinigte Krankenversicherungs-A.-G. (vormals Gedevag, Kos mos und Selbsthilfe), Berlin, tätig. Verantwort!. Schriftleiter: Franz Wagner. — Verlag: Der Börsen Druck: C. H e d r t ch N a chf. Samt!, in Leipzig. — Anschrift d. Schriftleitung 113k verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus, u. Expedition: Leipzig C 1, Gerichtsweg 26 fBuchhändlerhauös, Postschließf. 274/7K.
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