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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1907-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1907
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- Deutsch
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3088 lörscnblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 67. 21. März 1907. Gründen das Buch nicht verschenken wolle, es ein Unrecht wäre, wenn er es kaufweise abgäbe: denn er habe das Eigentum, und die Veräußerung könne ihm autorrechtlich nicht versagt oder ver kümmert werden; aber das sei vorauszusetzen, daß, wenn er ge mäß Z 26 vom Verleger Exemplare wünsche, sein Verlangen beim Verleger nur im genannten Fall zum Zwangskauf führe, der Ver leger daher, sobald eine andere Absicht des Schriftstellers ersichtlich sei, die Lieferung verweigern dürfe. (Red.) Vom Reichsgericht (Nachdruck verboten). — Wegen Vergehens egen das Urheberrechtsgesetz sind am 10. Oktober v. I. vom andgcricht I in Berlin die Gipsfigurenfabrikanten Paolo Fon- tano und Max Jrrgang zu je 30 ^ Geldstrafe und 300 Buße verurteilt worden. Die Bildhauerin Lilly Finzelberg hat eine Gruppe »Knabe und Frosch» hergestellt, für die eine Firma in Suderode das Veroielfältigungsrecht erworben hat. Die Ange klagten kauften eine ungenaue Nachbildung, auf der der Urheber nicht vermerkt war, vervielfältigten sie und stellten gleichzeitig ein Gegenstück dazu her: -Mädchen und Gans». Sie verkauften diese Sachen das Dutzend für 8 50 H an ein Berliner Warenhaus. Das Gericht hat Fahrlässigkeit festgestellt. Es ist gar nicht so schwer — so heißt es im Urteil —, sich über ein noch bestehendes Urheberrecht zu vergewissern. Die Angeklagten konnten das Werk als ein neues erkennen, dessen Schutz noch bestand. Die An geklagten brauchten nur bei einer besseren Handlung nachzufragen, so hätten sie Gewißheit erlangen können. — Die Revision der Angeklagten, die behaupteten, es sei nicht geprüft worden, ob sie nicht in einem entschuldbaren Irrtum gehandelt hätten, wurde am 19. d. M. vom Reichsgericht verworfen. (Lentze.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten). — Vom Land gericht I in Berlin ist am 27. Oktober v. I. der Handlungsgehilfe Reinhold Kleingünther wegen Feilhaltens unzüchtiger Postkarten zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte selbständig für seinen Dienstherrn die Ansichtspostkarten anzukaufen und hatte den Auftrag, nur harmlose Sachen zu wählen. Er kaufte aber eine Serie von sieben Postkarten an, die eine Frauensperson in Trikot-Bade-Anzug, schwarzen Strümpfen und Schuhen zeigt. Die Stellungen und Gebärden der Person — so heißt es im Urteil — weisen nicht auf das Baden hin; sie dreht sich mit gefallsüchtigem Lächeln und zeigt ihre Leibesformen in scham loser Weise. Mangel an Natürlichkeit der Szene und an Schönheit der Form beleidigen das ästhetische Gefühl. Die Bilder sollten offenbar nur die geschlechtliche Lüsternheit erregen. In seiner Revision behauptete der Angeklagte, die Karten vorrätig halten könne nur der Inhaber des Geschäfts. In dem Einkauf der Karten durch den Angeklagten liege deshalb nur eine vorbereitende und nicht strafbare Handlung. — Das Reichsgericht, das am 19. d. M. über die Revision zu urteilen hatte, verwarf jedoch mit Rücksicht darauf, daß alle Tatbestands merkmale festgestellt sind, die Revision als unbegründet. (Lentze.) Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Vom Land gericht Köln ist am 10. Juli v. I. der Buchhändler Engelbert Mehling wegen Verbreitung unzüchtiger Ansichtspostkarten zu einer Geldstrafe von 30 verurteilt worden. Ein Schuldiener kaufte eines Tages im Auftrag seines Vorgesetzten, eines Mädchen schuldirektors, einige Ansichtspostkarten, die nackte oder nur mit Trikot bekleidete Frauenspersonen darstellten. Der Direktor nahm Ärgernis daran und erstattete Anzeige. Das Gericht hat festgestellt, daß die Karten weder künstlerischen noch wissenschaftlichen Wert haben und geeignet sind, das Scham- und Sittlichkcitsgefühl in geschlechtlicher Hinsicht zu verletzen. — Die Revision des Ange klagten wurde am 19. d. M. vom Reichsgericht verworfen. Ab geändert wurde das Urteil nur insoweit, als der Teil des Urteils, der die Einziehung der fraglichen Postkarten ausspricht, in Weg fall gebracht wurde. (Lentze.) Buchliäudlerlehranstalt »u Leipzig. — Die diesjährigen öffentlichen Osterprüfungen werden am Freitag den 22. März d. I. on vormittags 8 bis 1 Uhr im kleinen Saale des Deutschen Buchhändlerhauses abgehalten werden. Ebenda erfolgt am Sonntag den 24. März, vormittags 11 Uhr, auch die Entlastung der abgehenden Schüler. In Verbindung damit wird der Ver waltungsdirektor des Deutschen Buchgewerbeoereins Herr Arthur Woernlein der Lehranstalt das von ihm gesammelte buch- gewerbliche Anschauungsmaterial übergeben. Dieses liegt während der Prüfungen und der Entlastung zur Besichtigung aus. Der Unterricht im Jahre 1906 umfaßte: H'andelslehre, Wechsel recht, Gesetzeskunde, Volkswirtschaftslehre, Kontorarbeiten, Deutsche Korrespondenz, Buchführung, Kaufmännisches Rechnen, Enzyklopädie, Buchgewerbekunde, Deutsche Sprache, Französische Sprache, Englische Sprache, Nationalliteratur, Weltliteratur, Geographie, Stenogra phie, (als Wahlfach:) Musikgeschichte. (Red.) Kaufmannsdeutsch. — Der Zweigverein Leipzig des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins hatte für den 19. d. M., abends, nach dem Reichs Hof in Leipzig zu einem Vor trag eingeladen, in dem der Sprachforscher Professor Or. H. Hirt von der Universität Leipzig sich über die Schäden in der Kauf mannssprache verbreitete. Herr Reichsgerichtsrat Erler, Vor sitzender des Zweigvereins Leipzig, begrüßte die Erschienenen, unter denen sich auch Leipziger Buchhändler zahlreich befanden. Er legte die Ziele und Bestrebungen des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins kurz dar. Wenn der heutige Abend dazu bestimmt sei, in Kaufmannskreisen aufklärend zu wirken und die Reinigung der Kaufmannssprache von unnötigen fremden Bestandteilen zu fördern, so solle damit nicht etwa dem Kaufmannsstande ein be sondrer Vorwurf gemacht werden. Auch andre Stände ver sündigten sich an der Reinheit, Richtigkeit und Schönheit unsrer Sprache; man spreche mit Recht auch von einem Gelehrtendeutsch, von einem Juristendeutsch — ja sogar von einem Reichs gerichtsdeutsch. Der Hauptredner des Abends, Herr Professor Hirt, ging in seinem Vortrag von dem im Jahre 1903 vom Allgemeinen Deut schen Sprachverein erlassenen Preisausschreiben aus: »Wie ist die Sprachverderbnis im deutschen Handelsstande zu bekämpfen?«. Die beiden damals mit Preisen gekrönten Arbeiten von Handels schullehrer Aug. Engels und Kaufmann F. W. Eitzen liegen unter dem Titel »Kaufmannsdeutsch, gedruckt vor (Verlag des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins, F. Berggold, Berlin). Dieses Schriftchen empfahl der Redner im Laufe des Abends wiederholt sehr warm. Die Verunzierungen und Fehler der Sprache des deutschen Handelsstandes gliederte er in drei Gruppen: Erstens leide das Kaufmannsdeutsch an den allgemeinen Sprachwidrigkeiten, deren sich auch andre Stände schuldig machten und die zum großen Teil dem sogenannten Kanzleideutsch ent stammten; dann hätten sich aber mit der Zeit auch besondre sprachliche Untugenden im Kaufmannsstil herausgebildet, die von allen neu eintretenden Lehrlingen mit hartnäckiger Beharrlichkeit als vorbildlich nachgeahmt würden. Die dritte Gruppe bilde das Fremdwörterunwcsen, das in der Schriftsprache des Kaufmanns besonders blühe, ja mit Vorliebe gepflegt werde. Bei der Be sprechung dieser drei Mitzstände brachte der Redner viel An ziehendes vor und belegte seine Ausführungen mit wenigen, aber sehr einleuchtenden und wirksamen Beispielen. Der Kaufmannsstand könne bei seiner Freiheit nun keine Besserung dieser Übel von oben herab erwarten, etwa durch Ver ordnungen, wie sie im Postwesen durch Stephan, im Eisenbahn wesen rc. erlaffen und durchgesührt worden seien. Das einzige Heilmittel sei, daß sich unter den Kaufleuten die Erkenntnis der Sprachwidrigkeiten, der Überflüssigkeit der Fremdwörter durch ringe. Mit dieser Erkenntnis sei die Besserung schon eng ver bunden. Jeder Kaufmann, der, überzeugt von der Fehlerhaftig keit seiner bisherigen Schreibweise, sich bemühe, sich auch brief lich gut deutsch auszudrücken, wie er spreche, und Fremdwörter nach Möglichkeit zu vermeiden, werde bald innewerden, daß seine Schriftsprache an Verständlichkeit, Klarheit und Wohllaut gewinne. Zu dieser Erkenntnis hoffe der Redner durch seine Mahnungen beigetragen zu haben. Der warme Beifall und eine lebhafte Aussprache, die sich dem Vortrag anschloß, bewiesen, daß die Anwesenden den Bestrebungen des Allgemeinen Deutschen Sprachvereins mit gutem Willen gegenüberstanden. (Red.)
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