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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.08.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-08-25
- Erscheinungsdatum
- 25.08.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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Nichtamtlicher Teil. 6647 »Nehme ich also auch an, daß der Druck der Missalen kurz vor der Inangriffnahme des Drucks der L 42 stattgefunden hat, so muß ich doch sagen, daß die uns zu Gebote stehenden Thatsachen noch ungenügend sind, um es mit Sicherheit feststellen zu können Auf alle Fälle aber glaube ich nachgewiesen zu haben, daß der Schnitt der Lettern bestimmt datiert aus der Zeit der Genossen schaft Gutenberg-Fust, und daß die Ansicht des Herrn Hupp, wir hätten es hier mit Inkunabeln aus Gutenbergs frühester Drucker laufbahn zu thun, nicht durch die Thatsachen gestützt wird. -lind doch hat die Arbeit des Herrn Hupp ihren Wert. Denn auch bei den Anhängern Gutenbergs wird der Widerspruch nicht ausbleiben, und ich bin überzeugt, es wird sich dann aufs neue zeigen, daß man der Geschichte Gewalt anthut, wenn man Schösser durch Gutenberg in den Schatten stellt. -Ich für meine Person bin zufrieden. In dem Werke des Herrn Hupp sehe ich nur eine Befestigung der in meinem ,toolrnisob onäsrrosü" niedergelegten Gedanken. Wie es auch sei, wir haben jedenfalls wieder einen Schritt vorwärts gethan. Auch Herr Hupp giebt zu, daß die Bibliographen im allgemeinen zu wenig Gewicht auf die technischen Erscheinungen legen. -Haarlem, Juli 1902.- Kleine Mitteilungen. Post. Bücherzettel. — Der Inhaber einer großen Buch handlung im Haag schreibt uns: -Wollen Sie die Güte haben, in Ihrem Blatte nochmals darauf aufmerksam zu machen, daß Bemerkungen wie -Vergriffen-, -Selten- u. s. w. auf Bestellkarten untersagt sind. Fast täglich muß ich Strafporto bezahlen, da die deutsche Postadministration die Karten nicht, wie es vorgeschrieben ist, an die Absender zurückgiebt, sondern absendet und als Postkarten mit Strafporto belastet.« Dem sehr berechtigten Verlangen des Herrn Kollegen im Haag kommen wir hiermit gern nach und rufen den Lesern dieser Mitteilung erneut den Wortlaut des betreffenden Paragraphen der deutschen Postordnung vom 20. März 1900 ins Gedächtnis: § 8. X. -Cs ist zulässig .... 11. bei Bücher- und Subskriptionszetteln für buchhändlerische Werke, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Bilder und Musi kalien die bestellten oder angebotenen Werke re. hand schriftlich zu bezeichnen und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu durchstreichen oder zu unter streichen.- -Weitere Zusätze oder Aenderungen, gleichviel, ob sie hand schriftlich, mit Durchdruck, Kopierpresse oder Schreibmaschine, oder durch Ueberkleben, Punktieren, Unterstreichen, Durchstreichen, Wegschaben, Durchstechen, Ab- und Ausschneiden von Wörtern, Ziffern oder Zeichen re. stattgefunden haben, sind bei Druck sachen nicht gestattet.- Musterregister. — Dem Deutschen Reichsanzeiger Nr. 196 vom 21. d. M. entnehmen wir folgenden Eintragungsvermerk: -In unser Musterregister ist eingetragen: Nr. 428. Firma Hugo Carlson's Buchhandlung Inhaber Paul Uttech in Kottbus, eine Ansichtspostkarte, Flächenerzeugnis, Schutzfrist 2 Jahre, niedergelegt am 24. Juli 1902, vormittags 9 Uhr 30 Minuten. — Kottbus, den 1b. August 1902. — König liches Amtsgericht.- Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Ver breitung unzüchtiger Schriften sind am 18. März d. I. vom Land gericht Chemnitz der Reklamegeschäftsinhaber Keilbach und der Mitangeklagte Mersteit zu 100, bezw. SO Geldstrafe verurteilt worden. K. hatte -vertrauliche Mitteilungen- drucken lassen und versandt, in denen Prospekte über -zuverlässige Vorbeugungsmittel gegen zu großen Kindersegen- empfohlen wurden. Die bestellten Prospekte sandte K. dann in verschlossenen Umschlägen. Als un züchtig sind diese Schriften deshalb angesehen worden, weil sie auch dem unehelichen Geschlechtsverkehr förderlich sind. — Die Revision der Angeklagten wurde am 22. d. M. vom Reichs gericht verworfen. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Be truges u. a. m. ist am 6. Mai d. I. vom Landgericht Leipzig der Kolporteur Ernst Pleß aus Paunsdorf zu neun Monaten Ge fängnis und drei Jahren Ehrverlust verurteilt worden. Cr ver trieb für den Buchhändler F. die Prachtausgabe von Thomas a Kempis' Nachfolge Christi. Er suchte besonders unter den Unter offizieren der Leipziger Garnison Abnehmer, sagte sich aber, daß diese das teure Werk nicht leicht kaufen würden. Daher beschloß er, sich auf höhere Autoritäten zu berufen. Er stellte sich einigen Feldwebeln als eanä. tirsoi. Pleß vor und sagte, er komme auf Empfehlung des Militär-Oberpfarrers N., um den Unter offizieren die Anschaffung zu empfehlen. Einige Feldwebel kauften daraufhin das Buch zum Preise von 12 50 -ß und zahlten 4 50 an. Der Preis von 12 50 H ist nach oer Ansicht des Landgerichtes für das Buch nicht zu hoch; wohl aber war die Ausgabe für die Feldwebel eine zu große, da sie den Inhalt des Buches schon für 50 Pfennige haben konnten. Ein Bedürfnis, ein Crbauungsbuch in Prachtaus gabe zu besitzen, lag bei ihnen nicht vor. Beim Wiederverkauf des Buches haben sie nur einen Teil des Anschaffungspreises wieder bekommen. Der Angeklagte wußte das alles und auch, daß der Vermögensstand der Käufer dadurch ein ungünstigerer wurde. Verurteilt ist der Angeklagte wegen Betruges in zwei Fällen zu vier Monaten, wegen Betrugsversuchs in zwei Fällen zu je zwei Monaten und wegen Körperverletzung zu drei Wochen Gefängnis, aus welchen Einzelstrafen die erwähnte Gesamtstrafe gebildet worden ist. — In der Revision des Angeklagten, die am 22. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung kam, wurde behauptet, es sei nicht untersucht worden, in welchen Vermögens verhältnissen die Besteller lebten und ob für ihre Verhältnisse eine Prachtausgabe nicht ganz passend gewesen wäre. — Das Reichs gericht erkannte auf Verwerfung der Revision, da der strafbare Thatbestand ausreichend sestgestellt sei. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Her stellung und Verbreitung unzüchtiger Ansichtspostkarten ist am 25. März vom Landgericht Breslau der Postkarten-Großhändler S. Courant zu 100 Geldstrafe verurteilt worden. Das Ge richt hat 16 seiner Postkarten für unzüchtig erklärt; sie stellen einzelne Frauengestalten dar, -deren natürliche Köperformen man ganz genau erkennen kann-, -Ein anderes Motiv, als den reifen weiblichen Körper zu zeigen-, so sagt das Urteil, -ist nicht zu entdecken; der Zweck der Karten ist, die Sinnlichkeit zu reizen-. Die Eigenschaft als Postkarten könne, so heißt es weiter, auch künstlerischen Bildern den Charakter des Unzüchtigen geben, da sie auch jungen Leuten in die Hände kämen, die für Kunst kein Verständnis hätten. — Die Revision des Angeklagten wurde am 22. d. M. vom Reichsgericht verworfen. Wissenschaftlicher Vortrag. — In der philosophisch historischen Klasse der königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin las am 31. v. M. Herr Professor Or. Schmoller über Entstehung, Wesen und Bedeutung der neueren Armenpflege. Der Ersatz der kirchlichen durch die staatliche und Gemeindearmenpflege, die Aufdeckung der wichtigsten Ursachen dieser großen Veränderung und die Beurteilung der allgemeinen Ergebnisse der Armen statistik bildeten den wesentlichen Gegenstand des Vortrags. Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Alter tumsvereine. — Der Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine wird seine diesjährige Generalversammlung in den Tagen vom 22. bis 26. September in Düsseldorf ab halten. Das Protektorat hat Seine Durchlaucht Fürst Leopold von Hohenzollern übernommen. An diese Generalversammlung werden sich der dritte Verbandstag der west- und süddeutschen Vereine für römisch-germanische Altertumsforschung, der dritte deutsche Archiotag und der dritte Tag für Denkmalspflege an schließen.— Vorträge werden halten: Professor vr. Delbrück: über die Römerfeldzüge in Germanien; Museumsdirektor vr. Schuchardt: über frühgeschichtliche Burgen und Wohnsitze in Nordwest- Deutschland; Or. Oppermann: über die Entstehung des mittel alterlichen Bürgertums in den Rheinlanden; Privatdozent vr. Kötzschke-Leipzig: über den gegenwärtigen Stand der Kartographie Deutschlands; Or. A. Tille-Leipzig: über Erschließung und Aus beutung der kleineren Archive; Hofrat Professor Or. Cornelius Gurlitt-Dresden: über Denkmalspflege. Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung. — Der vom Centralausschuß der Gesellschaft für Verbreitung von Volksbildung erstattete 31. Jahresbericht hat Erfolge auf dem Gebiet der Bildungsarbeit, auf dem diese über ganz Deutschland verbreitete gemeinnützige Gesellschaft arbeitet, zu melden. Insbesondere ent wickeln sich die Volksbibliotheken in Stadt und Land weiter, wenn auch nicht immer in einer Form, die den Ansprüchen einer vorgeschrittenen Auffassung von diesem Bildungsmittel genügt. Das Interesse, das die Staatsregierungen, in erster Linie Seine Majestät der Kaiser, an den Volksbibliotheken nehmen, übt auf die Thätigkeit der Gemeinden und Vereine einen starken fördernden Einfluß aus. In größeren Städten sind auch im Berichtsjahre weitere Leseanstalten ins Leben getreten, die sich die großen englischen und amerika nischen Bibliotheken zum Muster 'nehmen. In Elberfeld, Essen, Bremen, Straßburg i. C. entstanden derartige Volksleseanstalten. Auch andere Zweige der freiwilligen Bildungsarbeit entwickelten sich im Berichtsjahre in befriedigender Weise. Die Bildungsvereine 874*
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