Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.04.1929
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- 1929-04-04
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Vertag kür Börsen- und Ainanzliteratur A.-G. in Berlin. — Bilanz per 31. Dezember 1928 Aktiva RM. L> Hausgrundstück . RM.3SI 137.91 Abschreibung 4 200.— 346 937 91 Verlagsrechte 350 000 — Schriften und Maschinen .... . RM. 246 921.40 Abschreibung 28 921.40 218 900 — Steine . RM. 1 338.80 Abschreibung ' .» 1 337.80 1 — Kassa 9 652 17 Papierlager 7 518 50 Verlag: Bücherbestände . . . . 52 571 Effekten 248 587 Beteiligungs-Konto 40 000 Debitoren inkl. Bankguthaben . 196 033 60 1 469 301 18 Passiva 1000 000 80 000 56 000 Unterstützungs-Fonds 33 160 01 Aufwertungs-Hypothek . . . . 128 437 91 Nicht abgehobene Dividende . . 627 Kreditoren 43 311 91 Gewinn 1928 127 864 35 1 469 301 18 Gewinn- und Verlustkonto per 31. Dezember 1928 Debet RM. L, Redaktion sHonorare, Korrekturen usw.) 75 293 37 Handlungs-Unkosten 178 979 57 Steuern . 64 554 41 Kursverlust aus Wertpapiere 7 708 30 Abschreibungen 34 459 20 Gewinn - » 127 864 35 488 859 20 Kredit Vortrag aus 1927 14 881 05 Gewinn aus Verlag, Inserate und Sortiment . . . 453 428 77 „ „ Zinsen 20 549 38 488 859 20 Im Bericht des Vorstandes heißt es: Das abgelausene Ge schäftsjahr stand seit seinem Beginn unter der Einwirkung miß licher Börsenverhältnisse. Die Kapitalarmut Deutschlands, sowie die hohen Geldsätz«, unter denen das Jahr 1928 zu leiden hatte, ließen die Umsätze an der Börse immer mehr zusammcnschrumpsen. Hinzu kam eine kaum noch zu steigernde Zurückhaltung des Publikums, das sich von den Börsengeschäften sernhielt. Daß diese Zustände aus den Absatz unserer Werke nachteilig einwirken und damit unser Gesamt- resultat ungünstig beeinflussen mußten, ist erklärlich. Unser Ge samtumsatz konnte gleichwohl auf der Höhe des Vorjahres erhalten werden, da wir im abgelaufenen Jahr einige neue Werke heraus brachten, deren Rentabilität allerdings erst in der Folgezeit in Er scheinung treten wird. Das Jnserategeschäft gestaltete sich befrie digend. über die Aussichten des neuen Geschäftsjahres läßt sich heute noch nichts sagen, weil die eingangs geschilderten Zustände an der Börse bzw. im Effektengeschäft weiter bestehen und cs zurzeit noch nicht abzusehen ist, wann eine Besserung eintrcten wird. Der Aussichtsrat beantragt folgende Verteilung des sich nach Abzug der Hanblungsunkosten, Rückstellungen und vertragsmäßigen Gewinnanteile ergebenden Überschusses von RM. 127 884.85: Re servefonds NM. 20 Mg—, 4H Dividende RM. 4» mg.—, Tantieme an den Aussichtsrat RM. 5 898.85, Unterstützungsfonds RM. 10 VM.—, Amortisationsfonds NM. 12 900.—, 876 Super-Div. RM. 30 000.— und Vortrag des Restes von RM. 10188.— auf neue Rechnung. Jubiläums-Veranstaktung der Kant-Gesellschaft. — Die Kant- Gesellschaft, die größte philosophische Organisation der Erde, kann aus ein 25jähriges Bestehen zurllckbiicken. Aus diesem Grunde wird die diesjährige General-Versammlung, die in der Psingstwoche und zwar vom Dienstag, den 21. Mai, bis Donnerstag, den 23. Mai, in der Universität Halle abgchalten werben wird, den Charakter einer besonderen Festveranstaltung tragen. Für die Fest- vorträge ist ein einheitliches Thema mit dem Gesamttitel »Staat und Sittlichkeit« ausgestellt worden. Die Vorträge werden von einer Anzahl führender Philosophen, Rechts- und Staatslehrer, Soziologen und Neligionsphilosophen gehalten. Den Teilnehmern an der Gene ral-Versammlung wird eine besondere, sehr wertvolle Festgabe, die aus der Feder eines unserer angesehensten Rechtsphilosophen stammt, nämlich von Rudolf Stammler, überreicht werden. Ein festlicher Empfang seitens der Stadt Halle, Besichtigungen der sehr sehens werten Kunststätten der Stadt und eine Festaussührung im Stadt theater sind in Aussicht genommen. Ten Mitgliedern der Kanl-Ge- scilschast werden detaillierte Einladungen und den Teilnehmern an den Festversammlungen die Freikarten zu den Veranstaltungen und Mitteilungen über weitere Vergünstigungen zugehcn. GeschästL- sührer: Prof. vr. Arthur Lieber!, Berlin W 15, Fasanenstraße 48. Berkekrsuackrickten. Angabe des Verlegers in Büchcrzcttcln. — Nach unseren Erfah rungen werden Bllcherzettel beanstandet, wenn die Angabe des Ver lags nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Angabe des Titels erfolgt. Wenn beispielsweise der üb liche Vordruck handschriftlich ausgesüllt und die Firma des Ver legers hinter dem Vordruck »Vom Verlag . . .» eingcfllgt wird, so ist die Einfügung nur dann zulässig, wenn die Verlegerangabe und sonstige handschriftliche Zusätze nicht mehr als insgesamt fünf Worte umfassen. In solchen Fällen wird die Hinzusllgung der Firma des Verlags postseitig nicht als Anschrist betrachtet und auch nicht als zur Bezeichnung des Werkes erforderlicher Zusatz, sondern als eine Ergänzung des Vordruckes, die höchstens siins Worte umfassen darf. Wir sind der Meinung, und diese Meinung haben wir auch dem Reichspostministerium vorgetragen, daß die Hinzusllgung der Verlegerangabe auch in den offen gelassenen Stellen des Vordruckes nichts anderes ist als eine Maßnahme zur sicheren Kennzeichnung des bestellten Werkes. Leider hatte unser Antrag aus Zulassung der Verlegerangabe im Vordruck keinen Erfolg. Der Herr Rcichs- postminister antwortete am 13. März 1929: »Nach K 8, VIII, Ziffer 8 der Postordnung vom 3V. Januar 1929, ist es zulässig, bei Bücherzetteln die bestellten oder ange botenen Werke zu bezeichnen. Diese Bezeichnung kann im inner deutschen Verkehr ebenso wie im zwischenstaatlichen Verkehr außer nach dem Titel auch erfolgen nach Ausgabe, Listennummer, Name des Verfassers, des Verlegers und des Herausgebers, Zahl der Stücke, Angabe ob geheftet oder gebunden. Um als Bezeichnung des Werkes angesehen werben zu können, müssen diese An gaben jedoch im unmittelbaren Zusammen hang mit dem Titel des Werkes gemacht wer den. Dagegen kann die handschriftliche Nachttagung des Verlags in einer anderen offen gelassenen Stelle des Vordrucks, z. B. »Vom Verlag .... erbitte« oder »Von der Firma . . . erbitte« oder »Von der Buchhandlung. . . erbitte« nicht als Bezeichnung des Werkes im Sinne der einschlägigen Bestimmungen angesehen wer den. Solche Nachtragungen sind Mitteilungen an de» Empfänger des Bllcherzettels über die weitere Behandlung des Bllcherzittcls und daher Zusätze Im Sinne des K 8, VIII, Ziffer 8 der Post ordnung, die nur bis zu fünf Worten zugelassen sind. Eine Ihren Wünschen entsprechende Erweiterung der schon ohnehin weitgehenden Ausnahmebestimmungen für Bücherzettel be- daure ich aus grundsätzlichen Erwägungen nicht in Aussicht stellen zu können. Ich vermag auch ein Bedürfnis hierfür nicht anzu erkennen, da durch eine den Bestimmungen der Postordnung ange- paßte Einrichtung des Formblatts zum Bllcherzettel der beabsich tigte Zweck sich ebenfalls leicht erreichen läßt«. Es empfiehlt sich also, um die Versendung der Bllcherzettel zur ermäßigten Gebühr zu 8 Pf. zu ermöglichen, den Vordruck ent sprechend einzurichten und nicht zu sagen: »Vom Verlag ....«, sondern »Firma ....«, »Herrn...... Aus dem Bescheid des Herrn Reichspostministers geht übrigens, was besonders wichtig ist, hervor, daß die Angabe, ob ge heftetodergebunden, zu der Bezeichn ungdesWerkes gehört, die an keine Wortzahl gebunden ist. Bisher wurden die Vermerke über den Einband zu den Zusätzen gezählt, die nur bis zu zusammen fünf Worten zulässig sind. 'kersonalnackrickten. Jubiläen. — Am 1. April d. I. blickte Herr Ernst Schulte- Strathausaus eine 25jährige, ununterbrochene Tätigkeit im Anti quariat I. Halle in München, dessen Prokurist er ist, zurück. Der Jubilar ist nicht nur ein tüchtiger, wissensreicher Antiquar, wie die mannigfachen von ihm verössentlichten Kataloge beweisen, sondern auch ein geschätzter Literarhistoriker. Seine 1913 bei Georg Müller erschienene »Bibliographie der Originalausgaben deutscher Dich tungen im Zeitalter Goethes« ist eine bibliographische Muskelarbeit, von der nur bedauert werden muß, daß sie nicht über die 1. Ad- 387
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