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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.11.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-11-02
- Erscheinungsdatum
- 02.11.1887
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18871102
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188711022
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1887
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Nichtamtlicher Teil. Eine Zeitungsstimme über den deutschen Buchhandel. Die Kunde von unseren Bestrebungen und Kämpfen,welche jüngst in Frankfurt zu einem gewissen Abschluß gelangt sind, ist mehr als sonst üblich und auch nützlich in weitere Kreise gedrungen und hat der Tagespresse vielfach Stoff zur Erörterung des Für und Wider geboten. Das geschah nicht immer mit vollkommener Unparteilich keit, es wurde im Gegenteil reichlich mit beliebten Schlagworten der Parteipolitiker gekämpft, denen sich im deutschen Buchhandel ein willkommenes Objekt ihrer Beweisführung zu bieten schien. Um so angenehmer berührt die durchaus parteilose und sachgemäße Art, in welcher in der »Allgemeinen Zeitung« vom 26. v. M. ein Fach mann (R. v. B.) den Gegenstand behandelt. Der Artikel lautet: Vom deutschen Buchhandel. Betrachtungen eines Fachmannes. U. v. U. Bereits seit Jahr und Tag geht eine mächtige Be wegung durch den deutschen Buchhandel, in ihren ersten Anfängen aus einer unbestrittenen Notlage entstanden, darauf von that- kräftigen Angehörigen des Standes geklärt und zielbewußt ge leitet, in den Generalversammlungen des Buchhändler-Börsenver eins, der nahezu sämtliche deutsche Handlungen des In- und Auslandes umfaßt, nach allen Richtungen beleuchtet und dis kutiert und schließlich in einer außerordentlichen Generalversamm lung desselben am 25. September d. I. in Frankfurt a. M. durch die fast einstimmige Annahme der vom Vorstand zur Debatte und Beschlußfassung unterbreiteten neuen Vereinsstatuten zu einem gewissen Abschluß gebracht. Es ist der Kampf des Gesamtbuchhandels gegen einen ver schwindend kleinen Bruchteil seiner Angehörigen, die, unbekümmert um den von den Verlegern festgesetzten Ladenpreis, zu einem Preis verkaufen zu dürfen meinen, der in nicht seltenen Fällen den dem Sortimentsbuchhändler vom Verleger bestimmten Nutzen aus dem Buche auf ein Minimum verringert und sich einzig aus dem Geschäftsprinzip erklären läßt, daß die Menge es bringen müsse. Man heißt diese »wohlfeilen« Sortimenter (der buchhändle rische Ausdruck für den Inhaber eines offenen Ladengeschäfts als Wiederverkäufer an das Publikum im Gegensätze zu dem Verleger als Produzenten) gemeinhin Schleuderer. Eine juristische Definition dieses letzteren landläufigen Ausdrucks erscheint an dieser Stelle um so weniger geboten, als sie schwer in eine Formel gebracht wird, dabei das Wort sich eigentlich aus sich selbst er klärt und im übrigen auch noch zur Genüge im Nachstehenden nach seiner Bedeutung beleuchtet wird. Gegen diese willkürlichen Preisermäßigungen von seiten einzelner Firmen hat sich nun der gesamte Buchhandel erhoben und beschlossen, letzteren die zur Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs geschaffenen Anstalten und Einrichtungen zn verschließen und ihnen fortan nicht mehr zum Schaden der großen Majorität der Vereinsmitglieder behilflich zu sein. Die Bewegung und ihr Abschluß wurde vom Buchhandel zwar bisher als eine interne Angelegenheit nicht öffentlich, noch viel weniger indessen geheim behandelt, da er in seinem Organ, dem »Börsenblatt für den deutschen Buchhandel«, das Für und Wider lebhaft, nicht selten sogar leidenschaftlich dis kutiert: und alle Verhandlungen der früheren Generalversamm lungen, die neuen Statuten und die jüngsten Beschlüsse veröffent lichte. Dieses Fachorgan ist, obwohl es neuerdings nicht mehr an das Publikum abgegeben wird, trotzdem, und aus den natür lichsten Gründen, nach seinem Inhalt vielen nicht Standesange hörigen bekannt, und in erster Reihe schon deshalb, weil die mit der Mehrheit in Widerspruch stehenden Geschäftstreibenden kaum Grund haben, die Verhandlungen und Beschlüsse dem Publikum verschwiegen wissen zu wollen: ist doch ihr Widerstand gegen dieselben eine Geschäftscmpfehlung, die nicht bekannt genug werde» kann. So konnte es denn nicht fehlen, daß die Presse sich des willkommenen Gegenstandes bemächtigte, ihn sogar politisch zu recht machte und den Lesern Leitartikel von teilweise höchst seltsamer Argumentation bot, in denen die Schlagworte »Frei handel« und »Schutzzoll« neben mancherlei kleinlichen Verdäch tigungen anerkannter Ehrenmänner ihre üppigsten Blüten trieben, und den mit dem Gegenstände wenig vertrauten Lesern die unglaublichsten Ansichten über einen Bismarck im Buchhandel und seine Genossen aufgetischt wurden. Was hat indessen der Buchhandel mit Freihandel und seinem Gegenteil zu thun, und was soll wohl ein einseitiger politischer Parteistandpunkt in einer rein wirtschaftlichen An gelegenheit, die von einer nahezu an Einstimmigkeit grenzenden Mehrheit, zusammengesetzt von Deutschen aus dem Reiche, Öster reich-Ungarn und der Schweiz, und nach dem politischen Glaubens bekenntnis von Stock-Konservativen, Nationalliberalen und den enragiertesten Fortschrittlern, Philo- und Antisemiten, als zu Nutz und Frommen des Standes beschlossen wurde? Hier kann und darf füglich von einem politischen Standpunkt, auch der leitenden Personen, nicht die Rede sein, denn die Angelegenheit war und ist für die Angehörigen des Standes und die durch viele Jahrzehnte als segensreich erprobte straffe Organisation des deutschen Buchhandels nichts weiter als eine Existenzfrage. Wer vor der Öffentlichkeit aber einen anderen Standpunkt ver treten zu können meint, ist entweder schlecht unterrichtet oder spricht gegen seine bessere Überzeugung. Es mag hierbei, als für unsere Darlegung irrelevant, die zum Überdruß erörterte Frage, ob und inwieweit das Buch »Ware« ist, nur oberflächlich gestreift werden. Vermutlich werden die Parteien sich hierin niemals vollständig einigen, und die Ansicht der der Konkurrenz um jeden Preis huldigenden Firmen, daß das Buch nach dem Gutachten irgendwelcher volkswirt schaftlichen Autoritäten in der Hand des Autors und allenfalls noch des Verlegers als ein rein geistiges Produkt gelten dürfe und demgemäß bis dahin allenfalls eine Ausnahmestellung im Handel beanspruchen dürfe, daß es im Besitze des Sortimenters aber trotz alledem nichts weiter als ein kaufmännisches Objekt sei, das man unbedenklich als Ware bezeichnen müsse, wird unter allen Umständen diskutabel bleiben. Wir hören es freilich des öfteren von beachtenswerter Seite betonen, lassen aber trotz dem die Wahrheit der Behauptung dahingestellt sein, daß dem Sortimentsbuchhändler kaum das Recht abgesprochen Weeden dürfe, nach seinem wirklichen oder vermeintlichen Vorteil den Preis des Buches beliebig zu modeln und nach Angebot und Nachfrage zu regeln. Mit dem Begriff der geistigen Individualität bei einem Buche, sagt man des flrneren, das, weil es in der vorliegenden Form nur einmal geschrieben und von niemandem nachgedruckt werden könne, demgemäß eine andere Anschauung und Behänd- jung verdiene, werde man kaum weit kommen. Wenn es ein richtiger volkswirtschaftlicher Grundsatz sei, daß jedes Erzeugnis zum Nutzen der Gesamtheit produziert werde und schon deshalb kaum noch individuelles Eigentum des Verlegers sei, der viel mehr um der Gesamtheit willen den Ladenpreis möglichst niedrig ansetzen müsse, so bestehe ganz und gar kein Grund, dem Buche in seinen ferneren Bewegungen einen Ausnahmscharakter zuzu gestehen, und es werde sich kaum von irgendeinem anderen Pro dukt der Gewerbthätigkeit unterscheiden. Angenommen nun, aber durchaus nicht zugegeben, daß diese Auffassung vom Wesen des Buches und seiner kaufmännischen Verwertung die richtige wäre, so kann und darf dies den Verleger und die von ihm verfochtene Fixierung des Ladenpreises doch nicht im geringsten beirren. Denn wie neuerdings überall
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