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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1922
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- 1922-03-15
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- 15.03.1922
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Redaktioneller Leit. 83, 15. März 1922. und die sonstigen Belastungen der Produktion empfindet er ebenso schwer wie seine Kollegen überall, und der Ausblick in die Zu kunst bleibt dunkel. Betrachtungen über die Umgestaltung des Börsenvereins bzw. seiner Satzungen, über das Verhältnis des Verlages und seiner besonderen Gruppen zum Sortiment, über die Aufrecht erhaltung des Ladenpreises möchten wir uns an dieser Stelle versagen. Die verschiedenen kostspieligen Versammlungen haben keine befriedigende Lösung gebracht. Mit tausend Sonderbsstim- mungen ist jedenfalls nichts zu erreichen, hoffentlich bringen die Verhandlungen der kommenden Kantateversammlung einen Aus gleich der widerstrebenden Interessen mit einer möglichst ein fachen Formel, die für alle gilt und für alle heilig ist. Ladenpreise und Verkaufspreise. «I—III vgl. Bbl. Nr. 25, 45 u. 54.) IV. Von I)r. Friedrich Oldenbourg in München. So vorzüglich die Ausführungen des Herrn Robert Lutz zur Frage der »Abwirtschaftung des Verlegerkapitals» <Bbl. Nr. 25) waren, so unbegreiflich sind seine Äutzerungcn über den Verzicht aus den festen Ladenpreis <Bbl. Nr. 54). Denn in doppelter Weise widersprechen diese jenen früher geäußerten Grundsätzen: 1. Wenn, wie Herr Lutz selbst aussührte, die Ladenpreise so gering sind, daß eine Abwirtschaflung des Verlegerkapitals be fürchtet werden muß, so ist die logische Folge, daß diese Preise er höht werden müssen, und zwar vom Verleger, nicht vom Sorti menter. Soll das Verlegerkapital erhalten werden, so wird die Erhaltung des Sortimenterkapitals zwar eine Notwendigkeit sein, aber nicht d i e Notwendigkeit. Der wissenschaftliche Verlag — das sei hier eingeschaltet — geht auch folgerichtig vor: Er marschiert in der Preiserhöhung an der Spitze, und wenn er noch nicht weiter ist, wenn er noch bei weitem nicht die Erhaltung seines Kapitals erreicht hat, so ist daran eben jenes Tiefhalten der Bücherpreise im übrigen Buch handel schuld, das in der Bewertung der Bücher durch die Käufer eine große Rolle spielt: Wenn ein Roman nur den acht- bis zehnfachen Friedenspreis hat, selbst wenn er jetzt hergestellt wurde, so ist es nicht gut möglich, dem wissenschaftlichen Buch den zwan zigfachen oder gar dreißigfachen Preis zu geben. Obwohl der wissenschaftliche Verlag also auch noch den Verhältnissen »nachhinken» mutz, haben sich aber die Abkommen, die er mit seinen Hauptabnehmern getroffen hat, bewährt, vor allem durch die dadurch geschaffene Einheitsfront gegen die An griffe, die von den Käufern wissenschaftlicher Bücher ausgingen und die nur so abgewehrt werden konnten. 2. Den Verzicht auf das im H 21 des Verlagsrechts dem Ver leger zugesprochene Recht auf Bestimmung des Ladenpreises halte ich für eine Verschleuderung wertvollsten Verlegerkapitals, die nur zu leicht zu einer Verschleuderung wertvollsten Buchhan delzkapitals werden kann. Der »Katalogpreis» kann keinen Er satz bieten, denn mit dem Verzicht auf die Bestimmung des »tat sächlichen» Ladenpreises verschwindet der gesamte Rechtsinhalt des tz 21 für den Verleger, und zwar deshalb, weil in diesem Paragraphen nicht eine Abgrenzung der Rechte zwischen Ver leger und Sortimenter, sondern zwischen Verleger und Urheber gegeben ist. Es sollte mich Wundern, wenn ein Verzicht auf die Vorteile des Z 21 durch den Verleger nicht dazu führen sollte, daß die Freunde und Anreger der Kulturabgabe ihre Hand ausstrecken und als lachende dritte den einzigen Vorteil aus dieser »Weiterbildung des Verlagsrechts» ziehen: Sie werden diesen Katalogpreis als Ersatz wohl annehmen, aber sie werden zum Schutz gegen »Über teuerung» auf gesetzliche Richtlinien für die Festsetzung dieses Preises bestehen, mit gutem, aus dem Sinn des Z 21 abgeleite tem Recht. Daß diese Richtlinien für den Verlag gerade beson ders günstig ausfallen werden, kann bei der jetzigen Grundstim mung des Gesetzgebers wohl mit Recht bezweifelt werden. Sieht man die ganze Frage von dieser Seite an, so ergibt sich folgendes: V2K Der Verleger wird in der Festsetzung des Katalogpreises nicht allein bestimmend sein, und es ist fraglich, ob es gelingt, wenig stens die Bestimmung des Nettopreises von jeder Einmischung freizuhalten. Der »Stotz«, den der »stürzende» Ladenpreis erhal ten hat, könnte sich leicht weiter auswirken, als Herr Weitbrecht, Herr Lutz u. a. ahnen. Ich warne deshalb vor solcher Politik. Wer Lawinen brechen läßt, läuft Gefahr, selbst hineingerissen zu werden. Die Mitwirkung der Urheber bei Festlegung des Katalog preises dürfte vermutlich in erster Linie nicht wenig von dem Wettbewerb auf literarischem Gebiete bestimmt werden; er wird also in den meisten Fällen trotz allen Honorarhungers tief gehal ten werden. Dadurch aber wird er den Anfang bilden zu einer Schleuderei, wie sie der deutsche Buchhandel nur in den dunkelsten Zeiten erlebt hat. Ob damit dem Sortiment und dem Gesamt buchhandel gedient ist, darf süglich mit einem großen Fragezeichen versehen werden. Mich dünkt, wir sollten darum aus Schildbürgerstreiche ver zichten und uns lieber fragen, ob gesunde Ladenpreispolitik, trotz aller Schwierigkeiten, die ihr noch entgegenstehen, nicht doch er folgreicher für den Gesamtbuchhandel ist als die Opferung von wichtigsten Rechten zu dem Zweck, weiterhin den »Alkohol mit Wasser verdünnen« zu können, um bei dem beweiskräftigen Ver gleich des Herrn Lutz zu bleiben. Darum heißt die Losung nicht: »Weg mit dem Ladenpreis», sondern »Herauf mit dem Laden preis!« Der Bergsteiger kennt jene Stellen, wo nur rasches Fortschrei ten vor dem Abrutschen schützt. Unser Ladenpreis ist zu langsam gegangen, und darum scheint es manchem als unvermeidlich, ihn auf dem Geröll in die Tiefe rutschen zu lassen, in die Tiefe, aus der er mit der Anstrengung von fast einem Jahrhundert herauf geklettert ist. Wie er da unten ankommt, kümmert anscheinend niemand. Es könnte mit zerschmetterten Gliedern sein, sodaß ein neuer Aufstieg nie mehr in Frage kommt, und doch könnte alles anders werden, wenn der Verleger als Führer ihm energisch zu riefe: »Vorwärts!« v. Von Erich Kupfer, Berlin. Zu dem Artikel des Herrn Weitbrecht, Stuttgart, im Bbl Nr. 45 möchte ich, seiner Aufforderung Folge leistend, einige Worte sagen. Den im Anfang angeführten Satz des Herrn Or. Bielefeld: -Das einzige noch erreichbare Ziel ist der Schutz des dem Ge setz und dem Gewohnheitsrecht entsprechend weiterhin vom Verlage festgesetzten Ladenpreises gegen Unterbietung. Im übrigen muß der Verlag wohl oder übel dem Sortiment die Bildung des tatsächlichen Verkaufspreises durch die von jedem Wiederverkäufe! etwa siir nötig gehaltenen Zuschläge überlassen« halte ich ebenfalls von grundlegender Bedeutung für die gegen wärtigen Verhältnisse im Buchhandel, glaube aber, ihm eine andere Auslegung geben zu können. Ich kann mich Herrn Weitbrecht darin nicht anschließen, daß Herr vr. Bielefeld mit der bestehenden Unwahrheit bezüglich des Ladenpreises ausräumt. Während er Wohl dessen endgültige Höhe preisgibt, hält er doch den »dem Gesetze und dem Gewohn heitsrecht entsprechend weiterhin vom Verlag festgesetzten« Laden preis völlig aufrecht. Mehr oder weniger müssen wohl alle Verleger ihre Preis politik von Grund auf ändern, um nicht, wenn man die Ausfüh rungen des Herrn Lutz <Bbl. Nr. 25 vom 30. 1.) zugrunde legt, eines schönen Tages vor der Tatsache zu stehen, daß sie ihr Ka pital verwirtschaftet haben. Wie Herr Lutz bei dieser Gelegen heit ferner sehr richtig sagt, würde die Anpassung der Preise an die Geldentwertung von selbst die Frage des geregelten Laden preises erledigen. Andererseits kann der Verlag wohl kaum Hals über Kopf das bisher Versäumte nachholen und die Preise plötzlich auf eine Höhe bringen, die das bücherkaufende Publikum erschrecken würde. Manches Buch mag eine solche Erhöhung überhaupt nicht ver tragen, und schließlich liegt es in der Natur vieler Bücher, daß die
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