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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1945
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1945-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1945
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- Deutsch
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MH Bailag« »Bastallzatt«! T Nr. 1 (R. 1) • 11 2. Jahrgang Leipzig, am 6. Januar 1945 Verlag öcs ßörfcnücreins öcr Deutfchcn ßuchhänölcrzu Leipzig Bekanntmachungen und Mitteilungen Amtl. Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 163 Bctr.: Belieferung des vertreibenden Buchhandels 1. Die Verlage sind dafür verantwortlich, daß dein vertreibenden Buch handel mindestens 60 % aller Auflagen des schöngeistigen, unter haltsamen, politischen und populärwissenschaftlichen Schrifttums zur Verfügung stehen. 2. Die Verlage haben diese Produktion einen Monat vor der voraus sichtlichen Fertigstellung mit Angabe der Auflagenhöhe und des Ladenpreises der Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels zu melden. 3. Die Weisungen zu 1. und 2. gelten ah sofort, erstreiken sich aber nicht auf zweckgebundene Sonderauflagen oder Teilauflagen. ' Berlin, den 20. Dezember 1944 Betr.: Gau Hamburg — Literarische Arbeitsgemeinschaft Auch in diesem Winter findet eine Literarische Arbeitsgemeinschaft unter der Leitung von Oberstudienrat A.Mrugowski an folgenden Tagen im Wilhelm-Gymnasium, Hamburg, Moorweidenstraße 10, statt: 1 1., 21. und 28. Januar, 11., 18. und 25. Februar, 4., 11. und 18. März (10 bis 11^ L'hr». Das Thema der Arbeitsgemeinschaft lautet: „Kwige Werte deut scher Dichtung". Lehrlinge und buchhändlerische Hilfskräfte sind zur Teilnahme verpflichtet. Anmeldung wird umgehend an die Landesleitung der Reichsschrift tumskammer, Hamburg 13, Rothenbaumchaussee 19 II, erbeten. R. Friederichsen i. V. des Landesobmannes des Buchhandels Der Präsident der Reichsschrifttumskammer gez. Hanns Johst Erläuterungen zu vorstehender Bekanntmachung: Mit der Einbeziehung der Zivilbevölkerung in den totalen Krieg ist der arbeitende Mensch in der Heimat hinsichtlich des Bücherbedarfs gleichberechtigt neben den Soldaten getreten. Zu diesem Zweck werden dem vertreibenden Buchhandel grundsätzlich 60 % aller Auflagen und darüber hinaus die Teile der Auflagen zur Verfügung gestellt, die für die Großbedarfsträger nicht in Anspruch genommen werden. Die für das Sortiment nicht in Anspruch genommenen 40 % der Buchproduktion werden an die verschiedenen Großbedarfsträger (Wehrmacht bzw. Zen trale der Fror.thuchhandlungen, Waffen-ff, OT., RAD., HJ.. Einkaufs haus fiir Büchereien usw.) von Fall zu Fall gelenkt werden. Zu diesem Zweck haben die Verlage die unter Ziffer 2. verlangte Meldung abzu geben. Selbstverständlich bleiben alle Sonderauflagen, z. B. die durch Wehrmachtpapierscheck oder als Exportauflagen genehmigten Auflagen, von dieser Regelung unberührt (Ziff. 3). Vierte Mitteilung der Reichsschrifttumskammer zur Amtlichen Bekanntmachung Nr. 28 (veröffentlicht im Bbl. 1943 Nr. 36/37 und 61765) Betr.: Lesegebühr für Neuerscheinungen Im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung gebe ich bekannt: Der nach § 1 der Anordnung Nr. 28 zu erhebende Zuschlag für Neu erscheinungen ist nicht mehr zwingend. Es steht den Leihbüchereien und Kriegsleihbüchereien frei, auf die Berechnung des Neuerscheinungs zuschlages zu verzichten, wo dies aus Arbeitsersparnisgründen zweck mäßig ist. Berlin, den 20. Dezember 1944 Der Präsident der Reichsschrifttumskammer i. A.: Gentj Reichsschrifttumskammer - Gruppe Buchhandel: Betr.: Kriegsarbeitsgemeinscbaften zwischen offengebliebenen Verlagen Ein besonderer Fall gibt Veranlassung darauf hinzuweisen, daß nach der Amtlichen Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer Nr. 157 § 6 Kriegsarbeitsgemeinschaften jeweils nur zwischen einem offengebliebenen und einem stillgelegten Verlag vereinbart werden können. Jede andere Art von Kriegsarbeitsgemeinschaften der Verlage ist nicht zulässig und erweckt nur zu leicht den Eindruck, als ob auf diesem W ege eine Umgehung des Reise- und Versandhuchhandels-Verbots und zwar durch den Vertrieb fremder Verlagsproduktion — erreicht werden soll. Im Aufträge: gez. Gentj * Reichsschrifttumskammer - Gruppe Schriftsteller: I. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat gemäß § 10 der Ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammer- gesetj vom 1. 11. 33 (RGBl. I S. 797) bei den nachstehend aufgeführten Personen den Antrag auf Aufnahme bzw. Erteilung eines Befreiungs- Scheines abgelehnl: Badal. Dr. Vahagen (geh. 11. 12. 91 in Teheran/Iran), Berlin-Ghar- lottcnburg, Reichsstr. 35 Voruerk, Kurt (geb. 1. 8. 92 in Neuwürschnitj b. Stollberg), Oelsnig Erzgebirge, Herrenstr. 35. II. Die den nachstehend genannten Personen seinerzeit erteilte Sondergenehmigung zur Ausübung der schriftstellerischen Tätigkeit ist zurückgezogen worden: Gehrke. Martha Maria (geb. 1. 9. 94 in Frankfurt M.). Wien IV. Günthergasse 3/14 Schopen. Edmund (geb. 25. 5. 82 in Düsseldorf), Hirschberg um See, Sudetenland, Adolf-Hitler-Platj 210. Berlin, den 11. Dezember 1944 Im Aufträge: gez. Gentj Börsenverein - Der Vorsteher: Betr.: Deutscher Schulatlas — Neuregelung des Vertriebs In Übereinstimmung mit der Reichsstelle für das Schul- und Unter richtsschrifttum wird der Deutsche Schulatlas in gleicher Weise wie die Lernbücher der allgemeinbildenden Schulen mit folgender ergänzenden Änderung vertrieben: Die in den Schulen gesammelten und über Schulrat oder Buch- beuuftragten der höheren Schulen sowie über Beauftragten der Rcichs- schrifttumskammer und des Börsenvercins an die Auslieferstellen weitergegebenen Bestellungen werden von diesen den Atlanten-Ver- legcru zur unmittelbaren Erledigung zugeleitet. Diese liefern an die in den Bestellzetteln genannten Buchhandlungen unter gleichzeitiger Reth- mingscrteilung. Die Auslieferstellen erhalten zur Abgeltung ihrer Dienst leistung 3 % vom Ladenpreis. Diese 3 % tragen die Atlanten-Verleger und verrechnen sie mit den Auslieferstellen. Leipzig, den 15. Dezember 1944 M. Wülfing. Stellvertreter des Vorstehers Verlag des Börsenblattes: Betr.: Lieferung des Börsenblattes an eine neue Anschrift Wenn wegen Wohnungswechsels und aus sonstigen Gründen die Lieferung des Börsenblattes an eine neue Anschrift gewünscht wird- empfiehlt es sich, die Umleitung nicht über den Verlagsort Leipzig, son dern unmittelbar beim bisherigen Zustellpostamt zu beantragen. Dem Anträge ist die Umleitungsgebühr von 40 Pfg. beizufügen. Anträge, denen diese Gebühr nicht beigefügt ist, sind zwecklos. Im Interesse der raschen Weiterlieferung des Börsenblattes bitten wir, dieses Verfahren zu beachten. Börsenbl. f. d. Dl. Buchh Nr. t, Sonnabend, den 6. Januar 1945 I
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