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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 31.03.1871
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1871-03-31
- Erscheinungsdatum
- 31.03.1871
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- Deutsch
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milian Freiherr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, den Königl. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Riem in Berlin, melden an, daß Se. Hoheit Friedrich, Herzog zu Sachsen-Hildburghausen dem „Großherzoglich Weimarischen Gc- heimrath und Staatsminister von Goethe", ihrem Erblasser, für die Ausgabe von dessen sämmtlichen Werken unterm 16. April 1825 ein Privilegium dahin erthcilt habe, daß die Veranstaltung und der Druck eines Nachdrucks, sowie der Verkauf und Vertrieb etwaiger Nachdrücke der gedachten Ausgabe der Goethe'schen Werke bei Strafe verboten sein soll. Tag der Anmeldung: 27. März 1871. Nr. 21. Ottilie verw. Freifrau von Goethe, geb. von Pogwisch, Walther Wolfgang Freiherr von Goethe, und Wolfgang Maxi milian Freiherr von Goethe durch ihren Bevollmächtigten, den Königl. Preuß. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar Hermann Niem in Berlin, melden an, daß die Herzoglich Oldenburgische Regierung dem „Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Staats minister von Goethe zu Weimar" für die neue vollständige Aus gabe von dessen Werken am 9. April 1825 ein Privilegium dahin erthcilt habe, daß, wie „bereits in dem Art. 416. des in dem Hcrzogthum Oldenburg und der Herrschaft Jever, sowie in dem Fürstenthum Birkenfeld cingeführten Strafgesetzbuchs der Nach druck als ein Vergehen der Beeinträchtigung fremder Rechte durch unbefugte Anmaßung, außer der Verbindlichkeit zum Schadens ersätze, mitConfiscation der nachgcdrucktcnAuflage und einer dem Betrage des gestifteten Schadens gleichmäßigen Geldbuße verpönt ist", solches in Ansehung der neuen vollständigen Ausgabe der von Goethe'schen Werke nicht nur auf das Fürstenthum Lübeck anwendbar sein, sondern auch in sämmtlichen Landen „kein außer Landes veranstalteter Nachdruck derselben feilgeboten oder ver kauft werden" solle „widrigenfalls der Verkäufer nicht nur der Verbindlichkeit zum Schadenersätze, sondern auch der Strafe der Consiscation der bei ihm Vorgefundenen Nachdrucks-Exemplare und einer dem Betrage des gestifteten Schadens gleichmäßigen Geldbuße unterliegt". Tag der Anmeldung: 27. März 1871. Solches wird in Gemäßheit der Bestimmung in §. 41. des Bundesgesetzes, das Urheberrecht an Schriftwerken re. betr., vom 11. Juni 1870 hierdurch bekannt gemacht. Leipzig, am 29. März 1871. Der Rath der Stadt Leipzig als Euratorium der Eintragsrolle. vr. Koch. Reichel, Referendar. Berliner Verleger-Verein. Bei den bevorstehenden Meßarbeiten bringen wir die nach stehenden Geschäftsnormcn und Bedingungen, unter denen die genannten Mitglieder des Berliner Verleger-Vereins Credit ge währen, in Erinnerung: 1. Alles im Laufe eines Kalenderjahres Bezogene, oder aus früherer Rechnung disponirt Uebertragcne muß, soweit cs nicht anderweitig ausgeglichen ist, in der darauf folgenden Ostermesse bezahlt werden. 2. Das Disponiren unabgesehter und das Remittiren festbe zogener Artikel kann nur mit Bewilligung des Verlegers statt finden. 3. Wer in der Ostermesse die vorjährige Rechnung nicht erledigt, verliert sofort den Anspruch, das bereits in neuer Rechnung Bezogene bis zur nächsten Ostermesse creditirt zu erhalten. Der Verleger ist vielmehr in diesem Falle berechtigt, die Ausglei chung des neuen Guthabens zu jeder Zeit zu verlangen. 4. Artikel, welche eine Handlung in der Ostermesse zurückzusenden berechtigt war, ist der Verleger nach Pfingsten zurückzunehmen, resp. sich anrechnen zu lassen, nicht mehr verpflichtet. 5. Der Verleger hat die Befugniß, ihm zur Disposition gestellte Artikel durch directe oder im Buchhändler-Börsenblatt ver öffentlichte Aufforderung zurückzuverlangen, und ist später als zwei Monate nach Erlaß dieser Aufforderung zur Rück nahme derselben nicht mehr verpflichtet, vielmehr die Zahlung dafür in der Ostermesse zu fordern berechtigt. ehrend,G. Bcrgemann, E. Berggold, F. Bornträger, Gebr. Brigl, B. Cohn, Adolf. Dümmler's Berlagsh., Fer Duncker, Fr. Gerold, C- H. Gerschel, L. Goldschmidt, A. Grosse, Werner. Grothe, Wilh. Guttentag, I. Hahn's Erben, A. W. Heimann, L. Hempel, G. Henschel, F. Hermes, W. Heymann's Verlag, C. Hofmann <L Co. Jauke, O. Kortkampf, F. Langenscheidt, G. Lassar's Buchh. Die Commission i Lobeck, Fr. Lüderitz'sche Verl.-B., C. G. Moeser, W. Müller, G. W. F. Müller's Verlag, G.F. Otto. Nicolaische Verlagsh. d. Oehmigke's Verlag, L. Pei fer Verlag, W. Plahn'sche Buchh. Rauh, Ludw. Reimer, Dietr. Reimer, Georg. Renger'sche Buchh. Reymann, E. Sacco Nachfolger, A. Schlawitz, Gustav. Schlesier, I. Schultze, Wilh. Seehagen, O. Stilke L van Muyden. V erlags-Anst., Allg.Dtsch. Wiegandt L Grieben. Wiegandt L Hempel. Winckelmann L Söhne. )es Berliner Verleger-Vereins. Erschienene Neuigkeiten des deutsche» Buchhandels. (Mitgetheilt von der I. C. HinrichS'schen Buchhandlung.) s* vor dem Titel — Titelauflage, p — wird nur baar gegeben.) Alt IN Frankfurt a. M. 2786. Laer, 8., rrvei alte Ikors-llollen s»8 Arabien u. Palästina. gr. 8. » 12 di/ 2787. -s Weller, E., der Friede Gottes, welcher höher ist als alle Vernunft. Acht Predigten. 8. In Comm. * 12 N/ Anton in Halle. 2788. Dickel, 100 Confirmations-Scheine m. Bibelsprüchen u. Liederversen. 1. Hälfte. 4. Bro-khan» in Leipzig. 2788.Preußen u. Frankreich zur Zeit der Julirevolution. Vertraute Briefed. preuß. Generals v. Rochow an den preuß. Generalpostrnstr. v. Nagler. Hrsg. v. E.Kelchner u. K. Mendelssohn-Bartholdh. gr. 8. * 24 N/ 2780. Röhrich, W.» Leitfaden f. den Unterricht in der Handelswissenschaft- 2. Ausl. gr. 8. - H ^ 2791.Schuchardt, Cbr.» LucaS Cranach d. Aelteren Leben u. Werke. 3. Bd. 8. ' 2 ^ BroekhauS* Dort, ln Leipzig. 2792. .lalirdnoli äer ileutseken Vante-Kesellseliakt. 3. llll. gr. 8. * 3 ^ 27S3.Verliau«lIungvll <>er k. Ir. roologisek-botanisoben Oesellseliakt in Wien, lalirg. 1870. gr. 8. ln Oomiu. * 6 ^ 4 di/ Burdach in Dresden. 2794.Peter, C., „Lasset uns hören, was Gott der Herr zu uns redet!" Pre digt zur Friedensfeier, gr. 8. * 2^ N/
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