Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1888
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- 1888-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1888
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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stehend abgedruckten Satzungen; hier wollen wir nur hervorheben, daß die Benutzung für die Herren Prinzipale eine völlig kostenlose ist, während die Herren Gehilfen eine Einschreibegebühr von einer Mark, bei Erlangung einer Stelle weitere drei Mark zu erlegen haben. — Bei der Vermittelung wird seitens der Beauftragten jeder zeit größte Verschwiegenheit und Sorgfalt geübt werden, sodaß wir hoffen unsere Herren Auftraggeber thunlichst in jeder Weise zufrieden stellen zu können. Ihre geschätzten Aufträge und Anfragen wollen Sie gefälligst an Herrn Hermann Bruckner in Leipzig, Querstraße Nr. 8, richten. Hochachtungsvoll ergebenst Der Vorstand des Buchhandlungsgehilsen-Vereins zu Leipzig. I. A. Ernst Mayer, Paul Scholtze, d. Zt. Vorsteher, d. Zt. stellvertretender Vorsteher. Satzungen der Stellenvermittelung des Buchhandlungs- Gehilfen-Vereins zu Leipzig. 1. Geschästsleitung. Z l. Die Leitung der Stellenvermittelung liegt in den Händen eines von dem Gesamtvorstand auf ein Jahr gewählten Geschäfts führers. Denselben vertritt im Behinderungsfalle der stellvertretende Vorsteher des Vereins, die Oberaufsicht und Entscheidung in Zweisel- fällen hat der Vorsteher; derselbe trägt dem Verein gegenüber die alleinige Verantwortung. 8 2. Die Geschästsleitenden sind zur strengsten Verschwiegenheit und größten Gewissenhaftigkeit verpflichtet. 8 3. Der Geschäftsführer hat die Pflicht, nicht nur Gesuche und Angebote, die der Stellenvermittelung direktzugehen, zu beantworten, sondern auch jede in den buchhändlerischen Fachblättern angezeigte, oder ihm sonst bekannt gewordene freie Stelle umgehend zu be rücksichtigen 8 1. Er hat demnach die Suchenden einerseits durch die dies bezüglichen Formulare auf die Stellenvermittelung aufmerksam zu machen, anderseits in geeigneten Fällen ihm zugegangene Bewerbungs schreiben den suchenden Herren Prinzipalen zu unterbreiten. 8 5. Der Vereinsvorsteher hat am Schlüsse des Verrinsjahres einen Bericht über die Thätigkeit der Stellenvermittelung abzustatten. 8 6. Alle Unkosten deckt der Verein; etwaige Überschüsse fließen . bis auf weiteres der Vereinskasse zu. II. Anweisung für die Benutzer, u) Für die Herren Prinzipale. 8 7. Den Herren Prinzipalen, welche die Stellenvermittelung zu benutzen wünschen, stehen Formulare zur Verfügung, auf welchen sie die Eigenschaften und Fähigkeiten, die der Gesuchte haben muß, angeben können. 8 8. Die Geschästsleitung ist bemüht nur solche Bewerber in Vorschlag zu bringen, welche sich für die angebotene Stellung möglichst eignen. 8 9. Die Stellenvermittelung arbeitet für die Herren Prinzipale kostenfrei. b) Für die Herren Gehilfen. 8 10. Den Herren Gehilfen, welche sich unserer Vermittelung bedienen wollen, wird ein Bewerbungsformular zugesandt, in welchem die diesbezüglichen Fragen mit größter Genauigkeit und Gewissen haftigkeit zu beantworten sind. 8 11. Diesem ausgefüllten Formular sind beizufügen mindestens zwei in üblicher Weise abgefaßte Bewerbungsschreiben, Zeugnis abschriften und etwaige Empfehlungen. 8 12. Der Suchende verpflichtet.sich, sobald er Stellung ge funden, dies dem Geschäftsführer umgehend mitzuteilen. 8 13. Dem Bewerbungsformulare ist zur Deckung der Unkosten 1 ^ beizufügen. Hat der Suchende durch Bemühung der Stellen vermittelung Stellung gesunden, sind wertere 3 ^ zu entrichten. 8 11. Für Mitglieder des Buchhandlungs-Gehilsen-Vereins zu Leipzig ist die Stellenvermittelung vollständig kostenfrei. Klagen aus Österreich. Schulbücher. — Eine Petition des Niederösterreichischen Gewerbcvereins an das Abgeordnetenhaus ver breitet sich u. a. über die Zulässigkeit der im Auslande gedruckten Schulbücher. Wir geben die bezügliche Stelle nach der »Oesterr. Buch- Händler-Correspondenz« in Nachfolgendem wieder: »Was nun endlich den vierten Punkt, die Zulassung der im Auslande gedruckten Lehrbücher für Mittelschulen anbelangt, so wollen wir nur erwähnen, dah sich in Wien einige größere Verlagsbuchhand lungen - Filialen deutscher Buchhandlungen — befinden, welche namentlich das Schulbüchergeschäft betreiben und nahezu ihren ganzen Bedarf in Deutschland, in den eigenen Buchdruckereien, decken. Da dies meistens Bücher sind, die in öffentlichen Schulen eingeführt sind und daher guten Absatz finden, so läßt sich leicht ermessen, welche Summen dadurch der inländischen Druck- und Papierindustrie ent zogen werden. Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, daß es angezeigt wäre, das hohe Unterrichtsministerium, durch dessen Initiative der öster reichische Lehrbücherverlag einen so erfreulichen Aufschwung genommen hat, auf diese Verhältnisse aufmerksam zu machen und demselben die Bitte zu unterbreiten, die österreichischen Verlagshandlungen zu ver anlassen, daß sie die zur Approbation vorzulegenden Lehrbücher im Jnlande drucken lassen. Durch diese Maßregel würde der öster reichischen Druckindustrie eine wesentliche Förderung zugewendct werden. Selbstverständlich dürfte aber nicht, wie dies bereits als beab sichtigt verlautete, eine Konzentrierung des Verlages der an Mittel schulen eingeführten Lehrbücher in staatlicher Regie zur Durchführung gelangen, da hierdurch die private Verlagsthätigkeit nur noch schwerer betroffen würde wie bisher.« Nene Bücher, Zeitschristen, Gelegenheitsschriften, Kata loge re. für die Hand- und Hausbibliothek des Buchhändlers. lmAsr-Vsrksiobnis Zsbuncksusr Böotier null Atlanten. Von L. I'. Loebter in I-gipsi^. I. soliul-Lututo». Illürr 1888. Nunu- sstript kur Luodbüoälsr. Der buchhändlerische Gewinn des Großen Generalstabs. — Dem Bundesrate ist ein Gesetzentwurf betreffend den Reingewinn aus kriegsgeschichtlichen Werken des Großen Generalstabes zu gegangen, nach welchen: der durch Allerhöchsten Erlaß vom 21. März 1878 errichteten Generalstabsstiftung außer den ihr aus Grund der Ge setze vom 31. Mai 1877 und vom 12. Juli 1884 zufließenden Über schüssen aus dem vom Großen Generalstabe herausgegebenen Werke: »Der deutsch-französische Krieg 1870/71« auch derjenige Reingewinn überwiesen werden soll, welchen der Generalstab aus den nach Erlaß des Gesetzes vom 12. Juli 1884 erschienenen und noch erscheinenden kriegsgeschichtlichen Werken erzielt. Den praktischen Anlaß zum Entwurf eines solchen Gesetzes hat, wie aus der dem letzteren betgegebenen Be gründung ersichtlich ist, der Reingewinn ergeben, welcher durch die Ver öffentlichung des vom Großen Geueralstabe verfaßten Werkes: »Der deutsch-dänische Krieg 1864« erzielt worden ist und der sich auf den Betrag von 18 000 ^ beläust. Vom Postwesen. — Verkehr nach Central- und Südamerika. — Vom 1. März ab ist die Republik Salvador dem Pariser Überein kommen vom 1. Juni 1878, betreffend den Austausch von Briefen mit Wertangabe im internationalen Verkehr, beigelreten. Der Meist- betrag der Wertangabe bei Wertbriefen nach Salvador beträgt 8000 ^ Die Taxe setzt sich zusammen aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht, sowie aus einer Ver sicherungsgebühr von 28 H für je 160 Nach dem 9. März werden die englischen Postdampser der Royal Mail Linie von Southampton nach Brasilien und dem La Plata nicht mehr am 9. und 24. jeden Monats, sondern jeden zweiten Donnerstag (erstmals am 15. März) von Southampton abgehen. Von Lissabon, woselbst den Schiffen auch fernerhin noch Briessendungen aus Deutsch land zugesührt werden, wird die Weitersahrt jeden zweiten Montag (erstmals am 19. März) statlfinden. Druckfehler-Berichtigung. — In der Besprechung von Streiß- ler's Buch »Der Journal-Lesezirkel« in Nr. 53, S. >112, bitte» wir am Schluß des ersten Absatzes den Druckfehler »wohl nicht« gefälligst zu berichtigen in »wohl meist.« Prrsonalnachrichten. Gestorben: in Brooklyn Mathew Enke, ein Großneffe des auf Napoleons Befehl im Jahre 1806 erschossenen Nürnberger Buchhändlers Palm. Enke war ebenfalls Buchhändler, während der letzten Jahre aber Kassierer der Newyorker Staatszeitung. (Aüg. Ztg.)
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