Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1936
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1936-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1936
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19360725
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-193607253
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19360725
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1936
- Monat1936-07
- Tag1936-07-25
- Monat1936-07
- Jahr1936
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
VckWMM-wDtlltsckmVMmM Nr. 171 (N. 88) Leipzig, Sonnabend den 25, Juli 1938 183. Jahrgang Abrechnung über das Bedingtgut des 1. Halbjahres 1936 Die Fachgruppe Sortiment hat wiederum an den Verlag die Bitte gerichtet, die halbjährliche Abrechnung des Bedingtgutes zugunsten einer einmaligen Abrechnung für das ganze Jahr fallen zu lassen. Begründet wurde diese Bitte damit, daß wegen der Personalbeurlaubungen in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September Mangel an Arbeitskräften vorhanden ist, der die Durchführung der Abrechnungsarbeiten erschwert. Außerdem wurde wieder auf die zeitraubende und kostspielige Arbeit der Abrechnungen hin gewiesen, die sowohl den Verlag wie das Sortiment betrifft. Auch heute muß leider gesagt werden, daß zur Zeit eine allgemeine und verbindliche Regelung aus verschiedenen Gründen nicht stattfinden kann. Jedoch bestehen keine Bedenken dagegen, daß der Ausfall der Herbstabrechnung des Bedingtgutss von Firma zu Firma vereinbart wird. Eins solche Vereinbarung zu treffen, bleibt jeder Firma selbst überlassen. München und Cottbus, den 20. Juli 1938 Fachschaft Verlag: Fachgruppe Sortiment: Karl Baur Kurt Kretzschmar Gehilfenprüfung Lerbst 1936 Gau Thüringen Die Herbstprüfung findet am Sonntag, dem 20. September, statt; der Prüfungsort wird noch bekanntgegeben. Bis zum 10. Au gust 1938 sind diejenigen Lehrlinge, die bis zum 31. Dezember 1936 ausgelcrnt haben werden, bei dem Unterzeichneten anzumel den. Die Anmeldung darf nur auf dem dafür vorgesehenen An meldebogen erfolgen, der von der Geschäftsstelle des Börsenvereins anzufordern ist. Der Anmeldung ist bcizufügen: 1. Das Abgangs zeugnis der zuletzt besuchten Schule; 2. der Lehrvertrag; 3. ein kurzer Lebenslauf mit Bildungsgang; 4. ein kurzer Bericht des Lehrherrn über Befähigung und Leistung des Lehrlings. Weimar, den 23. Juli 1936 WolsgangKnabe, Gauobmann Verband der Buchhändler in Polen Am Sonntag, dem 23. August 1936, 15 Uhr, findet in Grau- denz im Gemeindehaus die 17. ordentliche Hauptver sammlung statt. Die Einladung hierzu mit Tagesordnung geht den Mitgliedern direkt zu. KattoWitz, den 22. Juli 1936 Der Vorstand: I. A.: vr. Horst Kriedte Verfügung des Vorsitzenden der Parteiamtlichen Prüfungs kommission zum Schutze des NS.-Schrifttums 1. Die Verleger sind verpflichtet, in Zukunft sämtliche Bücher und Schriften, die Zitate aus Reden des Führers enthalten, vor Drucklegung im Manuskript der Parteiamtlichen Prüfungskom mission zum Schutze des NS.-Schrifttums, Berlin W 35, Matthäi- kirchplatz 7, in 1 Exemplar vorzulegen. Das eingereichte Exem plar verbleibt im Archiv der Prüfungskommission. 2. Die Veröffentlichung von Sammlungen der Führerreden oder auch evtl. Auszüge aus ihnen ist grundsätzlich dem Zen- tralverlagderNSDAP. FranzEherNachf., Mün ch e n, Vorbehalten. 3. Bücher und Schriften mit Zitaten oder Sammlungen von Führerreden, die vor der Verkündigung des alleinigen Verlags rechtes an Führerreden für den Franz Eher Verlag von der Parteiamtlichen Prüfungskommission genehmigt und erschienen sind, dürfen in Neuauflage nicht mehr herausgebracht werden. 4. Ausnahmen in besonderen Fällen bedürfen der Geneh migung durch die Parteiamtliche Prüfungskommission. 5. Bei geringfügigen Anmerkungen und Hinweisen, die auf den Führer Bezug nehmen, kann von der Übersendung der voll ständigen Manuskripte Abstand genommen werden. Berlin, den 20. Juli 1936 gez. Bouhler, Reichsleiter Einfuhrverbote nach Polen Es ist bis jetzt nicht möglich gewesen, von den zuständigen polnischen Regierungsstellen die Aufhebung jenes Erlasses zu er langen, wonach Bücher, in denen mehr Abbildungen als Text enthalten sind, nach Polen nur dann eingeführt werden dürfen, wenn eine besondere Einfuhrgenehmigung vorliegt. Den Verlegern derartiger Werke ist dieses Einfuhrverbot schon lange bekannt. Häufig ist dem bestellenden polnischen Sortimenter nicht gegen wärtig, in welchem Verhältnis Bilder und Text eines Werkes zu einander stehen. Wird solch ein Buch in Unkenntnis bestellt und erweist es sich bei der Zollkontrolle als sogenanntes »Album», d. h. als ein Buch mit überwiegenden Abbildungen, so gibt es für den Sortimenter große Schwierigkeiten. Ganze Pakete und Ballen mit anderen Büchern gehen aus dem Grunde häufig an den Ab sender zurück, es -entstehen erhebliche Frachtspesen. Deshalb emp fiehlt sich, Bücher mit überwiegenden Abbildungen erst nach vor heriger Rückfrage beim betreffenden Sortimenter nach Polen zu schicken. Der Verband der Buchhändler in Polen bittet um Beachtung dieses Hinweises. Gleichzeitig hat er zur Veröffentlichung folgende Notiz eingesandt: »Von den am 5. Mai 1936 ausgesprochenen generellen Ein fuhrverboten sind lt. Rundschreiben des Finanzministeriums L. D. IV 14491/3/36 folgende Waren ausgenommen: 1. Bücher, broschiert auch mit Bildern im Text lt. Pos. 836 (Kinderbilderbücher, Bücher in der Art von Alben, in denen der Text überwiegt, sowie alle anderen Bücher); 2. Zeitungen und Zeitschriften lt. Pos. 837; 3. Noten lt. Pos. 839; 4. Fotografien auch in Form von Postkarten lt. Pos. 841; 853
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder