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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1938
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- 1938-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1938
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den Fall, baß die Provision in anderer Weise, etwa durch Ver kleinerung des Bertreterbezirks, gemindert oder einem Handelsver treter von seinem Austraggeber überhaupt gekündigt wird. Dieser Umstand schließt aber nicht aus, daß ein Eingreisen aus Grund von K 2 des Preisbildungsgesetzcs vom 29. Oktober 1S3K möglich ist und geboten sein kann. 3. Es erscheint zweckmäßig, alle Fälle, in denen von einem Be teiligten behauptet wird, daß eine Provisionsherabsetzung, eine sonstige Einschränkung oder die Kündigung eines Handelsvertreters für die Preisbildung von erheblicher Bedeutung sei, durch die In dustrie- und Handelskammer vorprllsen zu lassen, ehe sie an die Preis- bildungsstellen herangetragen werden. Die Industrie- und Handels kammern besitzen die erforderliche Sachkenntnis und haben die Mög lichkeit, gegebenensalls unter persönlicher Hinzuziehung der Beteilig ten die einzelnen Umstände jedes Kalles eingehend zu erörtern und sestzustellen, ob in dem Streitfall wichtige preispolitische Gesichts punkte zu berücksichtigen sind. Demgemäß bestimme ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichs und Preußischen Wirtschaftsminister, baß Beschwerden von Handels vertretern, die annehmen, daß ihre Kündigung, die Herabsetzung ihrer Provisionssätze oder eine sonstige Verschlechterung ihrer Beschäfti gungsbedingungen entsprechend den in dem nachfolgenden Abschnitt II gegebenen Richtlinien nicht die Billigung der Preisbildungsbehörden finden wird, zunächst bei der für den Sitz des Unternehmens zu ständigen Industrie- und Handelskammer anzubringen sind. Die Industrie- und Handelskammer stellt nach möglichst eingehender Prü fung des Sachverhaltes fest, ob der zur Entscheidung stehende Kall Preispolitische Folgerungen notwendig macht. Bejaht sie dies, so hat sie die Vorgänge mit einer Sachdarstellung und gutachtlichen Äußerung an die für sie zuständig« Preisbildungsstelle abzugeben. Die Preisbildungsstelle entscheidet sodann endgültig darüber, welche weiteren Maßnahmen zu veranlassen sind. Vermag die Jndustrie- und Handelskammer bei dem ihr vorgetragenen Fall preispolitisch bedeutsame Gesichtspunkte nicht anzuerkennen, so Hai sie den Be schwerdeführer von sich aus dementsprechend zu bescheiden. Eine Ab schrift der Entscheidung ist der Preisbildungsstelle zuzuleiten. Ter Bescheid der Industrie- und Handelskammer ist endgültig. II. Sachliche Behandlung. 1. Bei der fachlichen Behandlung der einzelnen Beschwerden ist davon auszugehen, baß der Stand der Handelsvertreter volkswirt- schastlich von erheblicher Bedeutung und in der Wirtschaft nicht weg zudenken ist. Es erscheint deshalb auch gerechtfertigt, ihm ein ange messenes Einkommen zu sichern. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß einzelne Handelszweige oder einzelne Unternehmungen mit Han delsvertretern übersetzt sind. Ebenso gibt es Handelsvertreter, die ungerechtfertigt hohe Vergütungen erzielen. Es ist preispolitisch und volkswirtschaftlich gesehen nur wünschenswert, wenn in solchen Fällen durch ein« Senkung der Vertreterzahl oder eine Ermäßigung der Prozentsätze auf ein gesundes Maß auch eine Herabsetzung der Preise erzielt werden kann. Aus dem gleichen Grunde wird zu einem Ein greifen in der Regel kein Anlaß bestehen, wenn ein Handelsvertreter zwar tn seinen Provisionssätzen gekürzt, angesichts erhöhter Um sätze aber in seinem tatsächlichen Einkommen nicht erheblich ge schmälert wird. 2. Diese Erwägungen dürfen jedoch nicht dahin führen, daß eine Firma, die zur Zeit aus irgendwelchen Gründen auf die Mit arbeit von Handelsvertretern verzichten zu können glaubt, diesen nun aus reinem Eigennutz kündigt, sie in ihren Provisionssätzen unangemessen herabsetzt ober sie aus sonstige Weise schlechter stellt. Insbesondere geht es nicht an, daß ein Unternehmer durch solche Maßnahmen feine Handelsspanne ungerechtfertigt erhöht. Wirken sich solche Einsparungen nicht zumindest in einer entsprechenden Preis ermäßigung aus, können sie nur dann zugelassen werden, wenn der betreffende Unternehmer aus besonderen in der Natur seines Be triebes liegenden Gründen allgemein darauf bedacht sein muß, seine Unkosten zu senken. 3. Ebenso ist es nicht zu billigen, wenn eine Ermäßigung der Provisionssätze zur Folge hat, daß das Interesse der Handelsvertreter an dem Absatz des Erzeugnisses, sllr das die Provision gewährt wird, sich verringert, andererseits aber ein dringendes volkswirt schaftliches und vor allem auch preispolitisches Interesse daran be steht, den Absatz gerade dieser Warengattung zu heben. Derartige Beobachtungen sind vor allem bei Konsumwaren bereits mehrfach gemacht worden. Es ist deshalb bei der Prüfung der anhängig werdenden Fälle auch hieraus zu achten. Weiter teilt der Reichskommissar für die Preisbildung mit: -Aus gegebenem Anlaß weise ich darauf hin, daß die Kürzung der Pro visionssätze von Handelsvertretern nicht durch die Preisstoppverord nung verboten ist. Mein Runderlaß 182/37 über diese Frage ist offen bar mehrfach mißdeutet worden. Er wendet sich nur dagegen, daß Provisionssätze unter Ausnutzung wirtschaftlichen Übergewichts ein seitig gekürzt werden. Dagegen können überhöhte Provisionssätze sehr wohl in gegenseitigem Einvernehmen auf ein volkswirtschaftlich ge rechtfertigtes Maß gesenkt werden. Die zuständigen Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sind also auch weiterhin durchaus befugt, über Fragen dieser Art zu verhandeln und sie mit meiner Zustim mung entsprechend zu regeln». Der Grenzbüchereidienst — Vorkämpfer des deutschen Buches über den äußeren Ablauf der Grenzbüchereitaguug im Sommer vorigen Jahres in Aachen und Monschau ist hier schon seiner Zeit kurz berichtet worden. Doch möge das Erscheinen des ausführlichen Tagungsberichtes (herausgegeben von dem geschäftsführenden Direktor des Grenzbüchereidienstes Wilhelm Scheffen, Berlin W 30, Neue Bay- reuther Straße 4.135 S.) willkommener Anlaß sein, gerade den deut schen Buchhandel darauf hinzuweisen, welche Bedeutung der Grenz büchereidienst für die buchhändlerische Arbeit hat. Dem Bericht liegt noch ein Beiblatt an, das die Arbeitsleistung des Grenzbücherei dienstes im Jahre 1037 überblicken läßt. Im Mittelpunkt seiner Arbeit steht die Unterstützung der Grenzbüchereien mit Büchern, die — worauf ausdrücklich hingewiesen sei — den Büchereien kosten los und als Spende zur Verfügung gestellt werden. Während im Jahre 1936 45 749 Bände im Werte von NM 174 099.42 an die Büchereien an allen Grenzen des Reiches gespendet werden konnten, sind es 1937 schon 59 330 Bände im Werte von NM 225 329.— gewesen. Wer eine Ahnung davon hat, wie schwierig die Bücherei arbeit in wirtschaftlich schwachen Bezirken und vor allem in vielen Grenzgebieten ist, und wie gering die Mittel sind, die von staatlicher Seite für die Einrichtung und Betreuung der Büchereien zur Ver fügung gestellt werden können, der erst kann in vollem Umfange würdigen, welch große Verdienste sich der Grenzbüchereidienst er worben hat und immer wieder von neuem erwirbt. Wenn z. B. von den 730 Volksbüchereien, die während der Buchwoche 1937 eröffnet wurden, die Hälfte allein in den Grenzgebieten liegt, so ist dies im wesentlichen auf die außerordentlichen Mittel und Möglichkeiten zurückzuführen, die der Grenzbüchereidienst zur Stärkung der Grenz marken bereitstellen kann. Rechnet man noch hinzu, was für Bücherei einbände, bllchereitechnische Herrichtung der Bücher und für sonstige grenzbibliothekarische Förderungs- und grenzpolitische Schulungs arbeit vom Grenzbüchereidienst ausgegeben wurde, nämlich die Summe von NM 59 284.83, so ist die Gesamtsumme von rund 385 000.— NM eine erstaunliche Jahresleistung, um so erstaunlicher, als nur ein kleiner Teil aus staatlichen Mitteln stammt, der größere Teil aber durch Stiftungen hochmögender Gönner und begeisterter Freunde der Vüchereisache für die besonderen Zwecke des geistigen Grenzschutzes zustande kommt. Es liegt im Interesse des deutschen Buchhandels selbst, auch von sich aus die Bemühungen des Grenzbüchereidienstes mit allen Mitteln zu unterstützen, denn dort, wo der Grenzbücherei dienst arbeitet, in den äußersten Vorpostenstellungen der Grenzmarken, wird durch die Volks- und Grenzbüchereien erst die Liebe zum Buch geweckt, der Weg vom Leser zum Buch erst gebahnt, — der Grenz- bttchereidienst ist darum gerade für den Buchhandel wichtig als Pionier und Vorkämpfer des guten deutschen Buches in den vielfach noch buch fremden und buchfernen Grenzsäumen und Grenzräumen des Reiches, deren geistige Wehrhaftmachung grenzpolitisch ebenso wichtig ist wie die militärische Sicherung. vr. S. KürschnersdeutscherLiteratur-Kalender1937/38 Wenn hier auf den letzten-, achtundvierz-igsten Jahrgang von Kürschners Deutschem Literatur-Kalender (Berlin: Walter de Gruyter L Co. IX S., 284 und 912 Sp. Lw. NM 12.—) hingewiesen wird, so geschieht es nicht so sehr um des seinen Kern bildenden Schriftstellerverzeichnisses willen, das etwa 8500 deutsche Schriftsteller und Schriftstellerinnen enthält, von denen Werke der schöngeistigen Literatur gedruckt vorliegen. In diesem Schriftsteller- Verzeichnis wird im Sortiment und auch in allen anderen Zweigen des Buchhandels täglich mit Nutzen nachzuschlagen sein und jeder neue Jahrgang des »Kürschner« sollte deshalb neben den buchhänd lerischen Bibliographien überall zu den bevorzugt anzuschaffenden Werken der Handbücherei gehören. Der »Kürschner« teilt aber mit anderen Nachschlagewerken das Schicksal, daß sein Inhalt auch von ständigen Benutzern meist nicht voll ausgenutzt wird, und deshalb soll hier auf einige in ihm sonst noch enthaltenen Angaben hinge wiesen werden. An erster Stelle nennen wir das von vr. Alexander Elster bearbeitete »Schriftwerkrecht und Schrifttumsordnung«. Auf
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