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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1938
- Sprache
- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Buchhandslsorganisationen geführt. Der vom Kleinen Rat in dieser Frage eingenommene Standpunkt wird demnächst bekannt gegeben werden. Dem Verlag kann es nicht verwehrt werden, Angebote auf Ansichtssendungen zu machen. Diese unterliegen jedoch den Bestimmungen des § 6s der Verkehrsordnnng. Der Verleger muß dabei auf die Bezugsmöglichkeit durch den Buch handel Hinweisen. Die Zulässigkeit der Provisionsgewährung an nichtgewerbsmäßige Vermittler gilt nur für natürliche Personen, nicht aber für amtliche und parteiamtliche Stellen. Provisionsgcwährung an solche würde nichts anderes bedeuten als Schleuderei. Die Beratungen des Kleinen Rates fanden ihren Abschluß in einer eingehenden Besprechung der Tagungsfolgen für.Kantate 1938, das verbunden ist mit der Feier des fünfundzwanzigjährigen Bestehens der Deutschen Bücherei, und der Zwölften Tagung des Internationalen Verleger-Kongresses, die vom 19. bis 25. Juni 1938 in Leipzig und Berlin stattfindet. Rückschau In den beiden vergangenen Monaten sind eine Reihe Be kanntmachungen der Reichsschrifttumskammer und des Börsen vereins ergangen, auf die in dieser Rückschau noch einmal er innernd hingewiesen sei. Seit dem 1. Januar 1938 besteht eine Gründungs sperre für B u ch g r o ß h a n d l u n g e n und Kommis sion s b u ch h a n d l u n g e n, die bis 30. September 1939 be fristet ist. Während dieser Zeit ist es untersagt, neue Unternehmen des buchhändlerischen Zwischenhandels zu errichten und in be stehenden Betrieben eine solche Tätigkeit aufzunehmen. Ausnah men kann der Präsident der Reichsschrifttumskammer zulassen (s. Bekanntmachung der Reichsschrifttumskammer im Börsenblatt Nr. 18). Im Jahre 1935 ist die Herausgabe von Kalen dern oder kalenderartigen Schriften von der Reichsschrifttums kammer geregelt worden, derart, daß ihre erstmalige Heraus gabe nur mit Genehmigung der Reichsschrifttumskammer ge stattet ist und daß der Vertrieb von Kalendern in Buch- oder Hestform frühestens am 1. August beginnen darf. Die Reichs- schristtumskammcr sieht sich veranlaßt, auf die genaue Einhal tung ihrer scinerzeitigen Bekanntmachung hinzuweiscn fs. Bör senblatt Nr. 38). In einer Bekanntmachung des Börsenvereins (s. Nr. 36) wurden verschiedene Änderungen der buchhändleri schen Verkaufsordnung mitgeteilt. U. a. ist eine beson ders die Leihbüchereien berührende Ergänzung des ß 14 Ziffer 1 vorgenommen worden. Danach dürfen Leihbücher erst sechs Monate nach ihrer Einstellung an das Publikum verkauft wer den. Der Verkaufspreis, der nicht unter einer Reichsmark liegen darf, muß den Ladenpreis um mindestens 40 °/° unterschreiten. Die Verleger von Unterhaltungsschrifttum, auch soweit sie der »Arbeitsgemeinschaft der Verleger für Unterhaltungsschrift tum« nicht angehören, sind bei ihren Lieferungen an die Grossi sten an die Bekanntmachung des Börsenvcreins vom 31. Juli 1937 betr. Lieferu ngs- und Zahlungsbedingun gen beim Absatz von Unterhaltungsschrifttum gebunden. In einer daran erinnernden Mitteilung im Börsen blatt Nr. 36 wird die Staffelung der Sondervergütung aus die Bezüge von Neuerscheinungen noch einmal veröffentlicht. Allen Firmen, denen von Behörden und sonstigen amtlichen Stellen das Ansinnen der Gewährung eines im Buchhandel be kanntlich unzulässigen besonderen Nachlasses, eines sogenannten »Behördenrabattes« gestellt wird, steht zur Abwehr der Sonderdruck einer Bekanntmachung des Vorstehers des Börsen vereins bei der Geschäftsstelle zur Verfügung (s. Bekanntmachung »Behördenrabatt- in Nr. 20 des Börsenblattes). Zur Beseitigung mancher Mißstände und Mängel soll die Bekanntmachung des Vorstehers über die Notwendigkeit genauer bibliographischer Angaben beitragen (s. Nr. 42). Darin werden die Verleger aufgefordert, künftighin auf dem Titelblatt ihrer Verlagswerke bzw. auf dessen Rückseite folgende Angaben aufzunehmen: 1. den ausgeschriebenen Vor namen vor dem Familiennamen des Verfassers, Herausgebers oder Mitarbeiters; 2. bei Übersetzungen den Originaltitel mit dem Zusatz, aus welcher Sprache die Übersetzung erfolgt ist; 3. bei Veröffentlichungen, die zugleich Dissertationen sind, eine Mit teilung, an welcher Universität die Dissertation cingereicht ist; 4. nach Möglichkeit das Erscheinungsjahr, und zwar entweder auf dem Titelblatt oder doch wenigstens im Copyright-Vermerk. Die Durchsicht der Le'hrlingspässe in der Reichs schule des Deutschen Buchhandels und an anderen Stellen hat ergeben, daß ihre Ausfüllung, auch von seiten der Lehrherrcn, nicht mit der zu erwartenden Sorgfalt vorgenommen wird. In einer »Mitteilung an die buchhändlerischen Mitglieder der Reichsschrifttumskammer« (Nr. 32) werden deshalb die Lehr herrn, die für die richtige und ordnungsgemäße Ausfüllung des Lchrlingspasses verantwortlich sind, aufgefordert, sich über ihre Pflichten genauestens zu unterrichten. Auf die im Einjährigen höheren Fachkurs der Deutschen Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig gebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wird vom Vorsteher des Börsenvcreins im Börsenblatt Nr. 40 hingewicsen. Bekanntlich steht der Fachkurs auch Buchhändlern aus dem Ausland offen. Ende März/Anfang April findet in Leipzig der siebente Fortbildungskurs für Verlagshersteller statt. Die Einladung zur Teilnahme erfolgte im Börsenblatt Nr. 12. Bis auf ein oder zwei Plätze ist der Kursus geschlossen. Die nächsten Wochen werden im Zeichen der im Austrage des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda durch- gesührtcn Fachbuchwerbung 1938 stehen. Der Arbeitsplan wurde im Börsenblatt Nr. 32 bekanntgegcben. Inzwischen haben in verschiedenen Gauhauptstädten vorbereitende Versammlungen stattgefundcn. Für die großen Fachbuchausstelluugen in Ham burg, Köln und Stuttgart sind alle Vorbereitungen getroffen. Die Beranstaltungsfolge zur Eröffnungskundgcbung am 5. /6. März in Hamburg wurde im Börsenblatt Nr. 50 ver öffentlicht. Ein anderes großes Ereignis, das seine Schatten voraus wirft, ist die Gutenberg-Reichsausstellung 1940 in Leipzig. Das Präsidium der Ausstellung liegt in den Händen des Oberbürgermeisters von Leipzig Dönicke, Vizeprä sident ist der Erste Vorsteher des Deutschen Buchgewerbevereins Carl Wagner, über Besprechungen, die in letzter Zeit stattgcfun- den haben, berichteten wir im Börsenblatt Nr. 16, 38, 42 und 50. Ebenfalls in das Jahr 1940 fallen die nächsten Olympischen Spiele. Den Aufruf zum Vorwettbewerb für den Olympi schen Kunstwettbewerb, Abteilung Schrifttum, brachten wir in Nr. 26. Für Dichterlesungen und Vorträge von Schriftstellern im zu Ende gehenden Winterhalbjahr war die dritte Ausgabe der vom Vortragsamt der Reichsschrifttums- stelle und der Vortragsabteilung der Reichsarbeitsgemeinschaft für Deutsche Buchwerbung bearbeiteten Anschlußtafel (s. Nr. 1) bestimmt. Sie wird noch in den nächsten Wochen gute Dienste leisten. Auf zwei andere Zusammenstellungen möchten wir hier für den Fall, daß sie übersehen worden sind, ebenfalls Hinweisen: die in Nr. 40 veröffentlichte Zusammenstellung der seit 1933 verteilten deutschen Literaturpreise mit ihren Trä gern — und die in Nr. 50 veröffentlichten Angaben über die Schulferien im Jahr 1938/39. Wa. 174 Nr. 52 Donnerstag, den 3. März 1938
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