In diesen Wochen finden eine Reihe von Rundfunksendungen statt, denen der erfolgreiche humoristische Roman des jungen rvürttembergischen Dichters Otto Rombach „Adrian, der Tulpendieb^ zugrunde liegt. Besonders wichtig ist die mit Szenen und Probekapiteln durchsetzte Sendung des Reichssender Berlin am 7.II.-1937 17.80-18.00 Uhr Reichssender Hamburg am ^9. II. ^937 17.00 Uhr Es folgen Sendungen durch Radio Bern, Radio Brünn und weitere Sender. Nützen Sie bitte diese außerordentlichen Werbegelegenheiten und empfehlen Sie allen Menschen, die ein wirklich heiteres und frohstimmendes, dabei kulturgeschichtlich wertvolles Buch kennenlernen wollen, Otto kombsrli äänsn. äe» luloemlied Ein Schelmenroman. 424 Setten. In Leinen M Z.80 ^ 6. Tausend ^ Eines )encr seltenen, wirklich heiteren und innerlich beglük- kenden Bücher, wie sie alle paar Jahre nur einmal geschrie ben werden. Ein Schelmenroman mit allen Vorzügen seiner Gattung, mit gesundem Sinn für Humor und vor allem einer einfachen und zu Herzen gehenden Fabel, die in ihrer schlichten Weisheit unvergeßlich bleibt. Westfälische Landeszeltung — Rote Erde Das Buch ist von einem echten, berufenen, humor begabten Erzähler geschrieben,, es tut eine weite, fröh lich sonnige Welt auf, in die wir mit herzhaftem Vergnügen hineinwandern und die wir nicht ohne nachdenklichen Gewinn verlassen — ein richtiggehen der, dichterisch wertvoller Schelmenroman! Vkkrl.ä05-äkI8I/Vl.7 57U7IOäk7 Das Armenanwaltstostengesetz Systematisch erläutert von Dr. Paul Gaedete Kammergerichtsrat, Berlin Einer der besten Kenner des Armenanwaltskostenrechts behandelt hier in klarer, übersichtlicher Weise dieses schwierige Ge biet nicht nur unter den, rein koste »rechtlichen Gesichtspunkt, sondern auch unter weitgehender Berücksichtigung des zugehörigen V e r f a h r e n s r e ch t s. Kein Kommentar im landläufigen Sinne, sondern eher ein Handbuch dcS Armen- anwaltskostcnrcchts ist dieses Werk, das unmittelbar aus den täglichen Erfahrungen der höchstrichtcrlichen Praxis schöpft und gerade deshalb ein für die Praxis unentbehrliches Hilfsmittel ist. Eine ausführliche Inhaltsübersicht zu jedem Paragraphen und ein genaues Sachregister ermöglichen rascheste Orientierung. Jeder Anwalt, der mit Armensachcn befaßt Ist, benötigt schon im eigenen gebührenrechtlichen Interesse dieses Buch! Jeder Arckundsbca»lte, der mitFestschung oder Einziehung vonArmcnanwaltskostcn befaßt ist, bedarf dieses wertvollen Hilfsmittels! Jedes Gericht, das über Armenrechtsbewilligung oder über Armenanwaltskostcn zu befinden hat, muß sich dieses zuver lässigen Ratgebers bedienen! Jedes Organ der Justizverwaltung, das sich rasch über die einschlägigen Fragen und die Stellungnahme der Praxis dazu unterrichten will, braucht diesen systematisch aufgcbautcn Kommentar! Umfang 366 Seiten Oktav, Lcincnband, Preis RM. 6.— S M. Moeser Buchhandlung / Verlag der „juristischen Wochenschrift" Leipzig L i, Dresdner Straße ii/iz