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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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241. 16. Oktober 1SSS. Amtlicher Teil. 7557 bessernde Hand nicht anlegen müssen an die Aehre. sondern an die Ackerkrume. Wir haben dann gesagt: das neue Handelsgesetzbuch schreibt uns die Bahn der Lehrlingsausbildung bestimmt vor. ivir müssen uns danach richten; wir müssen uns größere Sorgfalt angelegen sein lassen. Nun aber trennen sich unsere Wege vor der Frage: Wollen wir den Anfang dieser Reform dahin legen, wo der Lehrling in den Buchhandel ein- tritt. oder wo er die Lehre verläßt. Dieser Gegensatz wirh immer wieder hineinklingen in die Debatte: wollen wir ein Mindestmaß von Kenntnissen fordern von dem. der demnächst Buchhändler wird oder nicht? und ich glaube, über dies» Frage müssen wir zunächst die Stimmen zählen. Vorsitzender: Herr vr. de Gruyter stellt, wenn ich recht verstanden habe, einen ganz bestimmten Antrag, und zwar derart, daß für die Vorbildung gewissermaßen eiu Vorbildungsexanten eingefllhrt wild. (Zuruf: Nur ein Nachweis, daß der junge Mensch über haupt etwas gelernt hat.) Or. de Gruyter: Man könnte ganz allgemein sagen! Ist die Versammlung der Meinung, daß der Eintritt in dey Buchhandel abhängig gemacht werden soll von einem näher zu präzisierenden Mindestmaß von Kenntnissen? Auf welche Weise das nachzuweisen wäre, das ist dann eine Iveitere Frage, Barbeck-Nürnberg: Wir haben gar keine gesetzlich» Handhabe, das irgendwie einzuführen. Wenn sich einer nicht fügt innerhalb des Buchhandels und doch einen Lehrling nimmt, der dieser Bestimmung nicht entspricht, was können wir gegen den machen? Gar nichts. Wenn einer, der heut» Putzhandel treibt oder irgend etwas anderes, anfängt, Buch handel zu treiben, so darf er das auch thun. Der Mann, der sich als Chef etabliert, braucht auch keinen Nachweis. Es t ist das eigene Interesse, das verlangt, daß man einen gut vorgebildetcn Mann ins Geschäft nimmt; aber vor zuschreiben, was er mitbringen muß, das ist eine schwierige Sache. Nehmen Sie an, die vollendete Bürgerschule in dem einen Landesteile hat acht Schuljahre: wer weiß, wie es in einigen Jahren damit aussieht. Irgendwo werden vielleicht ein paar Jahre davon weggestrichen; einige Herren halten st« schon für zu weit vorgeschritten. Auch die Mittelschulen sind in Deutschland ganz verschiedenartig gestaltet. Da können wir nicht darauf dringen, zu sagen: jemand muß dieses Schulzeugnis mitbringen; abgesehen davon, daß es auch nicht einen so arg großen Wert hat. aber ich glaube, daß der Schwerpunkt innerhalb der Lehrlingsausbildung im Geschäft liegen niuß. nicht in dem. was einer von der Schule an Kenntnissen mitbringt. Es kann ein recht dummer Kerl recht gute Noten mitbringen, und im Geschäft ist er nicht zu gebrauche». Das hängt oft blos davon ab, ob sein Herr Papa das viele Geld hatte. Ich glaube, daß wir die Selbst- thätigkeit und die Erziehungskunst des Chefs selbst gewähren lassen sollten. Pape-Hamburg: Ich habe die Ausführungen des Herrn vr. de Gruyter folgendermaßen verstanden: In dem Rahmen der Aufgabe, die wir hier lösen wollen, wollen wir zu einer Prüfung kommen, und die Forderung soll nicht gestellt werden, daß diejenigen jungen Leute, die sich später der Prüfung unterwerfen wollen, von vornherein schon ein bestimmtes Maß an Schulkenntnissen mitzubringen haben. Daß wir keinerlei Zwangsmaßregeln aussprechen werden, davon bin ich überzeugt, denn ich wüßte nicht, wie wir sie durchführen sollten. Darum handelt es sich also nicht, dasp zwangsweise hier etwas befürwortet werden soll, sondern nur darum, ob wir, wenn wir vielleicht zu dem Beschluß kommen sollten, eine fakultative Prüfung einzuführen, daß wir die Forderung stellen sollen, daß der Prüfling von Anfang an e,«emidl,ch,I»ft,r Jahr»»»». in feine Lehre entsprechende Schulkenntnisse mitbringt. So habe ich wenigstens die Frage verstanden. Siegisrnund-Berlin: Herr Kollege Konegen äußerte vorhin, wenn ich recht verstanden habe, daß die Ausstellung eines Arbeitsplans, wie er hier seitens der Gehilfenschaft vorgeschlagen wird, wohl nicht zweckmäßig sei; daß er erwarte, daß jeder Gehilfe ohnehin diese Kenntnisse besäße, die nach diesem Vorschläge gefordert werden sollen. Ja, meine Herren, wenn wirklich alle Gehilfen diese Kenntnisse besäßen, so brauchten wir gar nicht hier zu sitzen, so würden eben die Gehilfen das erfüllen, was wir von ihnen fordern, wir würden tüchtige Gehilfen haben. Wenn ich aber weiter auf den Vorschlag des Kollegen Konegen zu sprechen komme, und wenn er hier die in den Statuten der Korporation der Wiener Buchhändler vorge sehene Bedingung angezogen hat, nach der die Aufnahme in eine Buchhandlung als Lehrling abhängig gemacht wird von einer Bürgerschulbildung, oder der Absolvierung einer Realschule oder sonstwie, so glaube ich. daß wir für eine derartige Bestimmung nie und nimmer die Majorität in einer Hauptversammlung des Börsenvereins bekommen würden. Ich bin überzeugt, daß der Börsenoerein sich niemals bereit finden lassen würde, eine derartige Bestimmung in sein Statut aufzunehmen; denn nur durch eine Statutenänderung wäre natürlich eine derartige Einführung möglich. Ich glaube, daß wir. um die ganze Frage nicht noch weiter zu erschweren, die Frage der Vorbildung, mit der ein junger Mann in den Buch handel hereinzutreten hat, vorläufig aus unserer Diskussion aus schließen solle». Es ist ja selbstredend, daß auch die Vorbildung in gewisser Beziehung eine Grundlage für das Bestehen der Prüfung, über die wir nachher zu sprechen haben, abzugeben hat; und es wird selbstverständlich jeder Prinzipal, sobald er einen Lehrling aufnimmt und in gewisser Beziehung die Pflicht übernimmt, diesen Lehrling zur Prüfung zu stellen, eine gewisse Vorsicht zu üben haben, daß er nur solche Leute als Lehrlinge in sein Geschäft aufnimmt, die über die Vor bildung verfügen, die es ihnen möglich macht, die spätere Prüfung zu bestehen. Deshalb bin ich der Meinung, daß Mir vorläufig von jedem Zwange, der den Prinzipalen auf erlegt würde betreffs der Aufnahme von Lehrlingen, absehen und es in das Ermessen jedes einzelnen Prinzipals stellen, solche Leute aufzunehmen, die er für genügend vorgebildet für seinen Beruf erachtet. vr. de Gruyter-Berlin: Ich glaube, Herr Barbeck hat mich falsch verstanden. Ich bin durchaus seiner Ansicht, und möchte das dadurch zum Ausdrucke bringen, daß ich folgenden Antrag formuliere. »Die Versammlung ist der Ansicht, daß der Eintritt in den Buchhandel nicht von bestimmten, namhaft zu machenden Voraussetzungen abhängig zu machen ist. sondern in das Erinesfen des betreffenden Lehrherrn gestellt wird. Wir müssen dazu Farbe bekennen, weil die Fragen immer wieder ineinandergeworfen werden. Aber ich stehe durchaus aus dem Standpunkte des Herrn Barbeck, daß die Ausbildung in der Lehrzeit das Maßgebende ist; nicht das, was der Lehrling mitbringt. Konegen - Wien; Ich wollte mich auch gegen die Aeußcrung des Herrn Barbcck wenden, als ob ich der Meinung wäre, daß das, was wir hier erreichen wollen, sich in gesetz licher Form und auf gesetzlicher Basis machen ließe. Der Meinung bin ich nicht. Die staatlichen Gesetze werden auch in Deutschland vielem entgegcnstehen. was wir hier beschließen; aber wenn wir unter uns als Börsenverein oder als Kreis- und Ortsverein ein Gesetz machen, so gilt das für die Mit glieder des Vereins, und ich glaube, daß die gesetzliche Be willigung gar nicht notwendig ist. Wenn ich da falsch unter richtet bin, so nehme ich gern Belehrung an; aber daß das tllUll
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