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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1926
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- 1926-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1926
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.>6 87. 15. April 1926. Redaktioneller Teil. stücksbcstandteil oder selbständiger Gegenstand ist. So hat beispiels weise das Reichsgericht eine Steindruckprefse in einer Bilderbücher- sabrik nicht als Bestandteil angesehen, ebensowenig Schnellpressen und Maschinen in einer Druckerei lvgl. Juristische Wochenschrift. 1907, T. 128; 1908, S. 322; 1009, S. 159). Heizungs- und Beleuchtungs anlagen in herrschaftlichen Wohnhäusern werden ebenso wie die Ofen als Bestandteile insoweit anzusehen sein, als die einzelnen Einrich tungen nur zu einer derartigen Verwendung siir die Zwecke des Hauses bcstinunt sind. Zubehör sind nach 8 07 BGB. bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaft lichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und zu ihr in einem dieser Bestimmung entsprechenden Verhältnis stehen. Eine Sache ist nicht Zubehör, wenn sie im Verkehr nicht als Zubehör angesehen wird. Was im Einzelfall darunter zu verstehen ist, läßt sich nicht immer leicht feststcllen; jedenfalls sind kein Grundstiickszubehör die in einem Betriebe erzeugten, zum Verkauf bestimmten Waren (Reichs gericht Bd. 66, S. 90), ebensowenig die vorhandenen Rohstoffe, wie Papiervorräte des Verlegers, ferner Einbanddecken usw. Dagegen sind als Zubehör von der Rechtsprechung behandelt worden die zum Vertriebe der sertiggestellten Waren bestimmten Gegenstände, z. B. Beförderungsmittel (Pferde und Wagen, Automobile usw.), Kisten u. dgl., ebenso die Kohlcnvorrätc einer Fabrik. Das Kontorinventar wird regelmäßig nicht als Grundstiickszubehör anznsprechen sein. Mit Rücksicht aus die Einbeziehung der Bestandteile und des Zubehörs bei gewerblichen Betrieben liegt es auf der Hand, das; hier eine Neu- seststellung des Wehrbcitragswertes viel eher möglich werden kann als bei sonstigen Grundstücken. Liegen nun die Voraussetzungen für eine Neuermittlung des Wehr- beitragswcrles vor, so ist der Wert zu ermitteln, der für das Grund stück nach den Vorschriften des Wchrbeitragsgesetzes und nach den Wertvcrhältuissen am 91. Dezember 1919, jedoch von der seit diesem Zeitpunkt infolge allgemeiner Abnutzung eingetretencn Verschlechterung deS baulichen Zustands gegenüber dem am 31. Dezember 1913 abge sehen, nach dem tatsächlichen Zustand des Grund stücks (Beschaffenheit, Vcrkehrslage, Umfang usw.) am Feststel- lungszcitpnnkt als Wehrbeitrag fcstzustellen sein würde. Bei gewerb lichen Grundstücken sind hierbei nur die Bestandteile, nicht aber das Zubehör zu berücksichtigen. Das Zurückgreifen auf die Vorschriften des Wchrbeitragsgesetzes hat zur Folge, das; unmittelbar ans den Ertragswert zurückgegangen wird. Nach 8 17 Absatz 4 des Wchr- bcitragsgesctzes gilt-bei bebauten Grundstücken, die Wohnzwecken oder gewerblichen Zwecken zu dienen bestimmt sind, als Ertragswert das 25fache des Mict- oder Pachlertrags, der in den letzten drei Jahren im Durchschnitt erzielt worden ist oder im Falle der Vermietung oder der Verpachtung hätte erzielt werden können, nach Abzug von '/r. für Nebenleistungen und Jnstandhaltungskosten ohne Rücksicht darauf, ob die hierzu notwendigen Arbeiten von dem Pflichtigen selbst oder durch entlohnte fremde Arbeitskräfte geleistet worden sind. Die Anwen dung dieser Bestimmung dürfte praktisch auf nicht unerhebliche Schwie rigkeiten stoßen, weil für die Ertragsermittlung nur der Durchschnitt der beiden letzten Jahre zugrunde gelegt werden kann, da das Jn- flationsjahr 1923 für die Durchschnittsberechnung ausscheiden muh. Bildet somit der (berichtigte) Wehrbeitragswert den Ausgangs punkt für die Bewertung der zwangsbewirtschasteten Grundstücke, so wird bei der B e m e s s u n g d e r Bewertungssätze der Tat sache Rechnung getragen, das; diese Grundstücke infolge der Zwangs wirtschaft eine erhebliche Werteinbuhe erlitten haben. In der Haupt sache werden zwei große Gruppen unterschieden: ») Ges chäftsgrund stücke sind mit 7 0 A des Wehrbcitragswertes zu bewerten, doch können die Landcs- finanzämter für ihren Bezirk für gewisse Gruppen von Grundstücken oder für Teile ihres Bezirks nach Lage der örtlichen Verhältnisse eine niedrigere Bewertung bis zu einem Mindestwert von 45A des Wehrbeitragswertes zulasscn. Auf Grundstücke, die infolge von Still legungen, Bctricbseinschränkungen, Kurzarbeit oder dergleichen den Umständen nach offenbar nicht nur vorübergehend ungenutzt sind, ist ans Antrag ein Abschlag von 30?L zu machen. Als Geschästsgrundstückc gelten solche Grundstücke, die fremden gewerblichen Zwecken dienen oder zu eigenen gewerblichen Zwecken unmittelbar genutzt werden. d) Mi et wohngrund stücke find mit 4 5N des Wehr- beitragswerteszu bewerten. Die Landessinanzäinter können unter den unter a) angegebenen Voraussetzungen bis zu einem Mindest wert von 30A und für Mictwohngrundstücke in großen Städten, die !m wesentlichen ans einfach ausgestattetcn kleineren Wohnungen be stehen und an Mieter aus Kreisen der minderbemittelten Bevölkerung vermietet zu werden pflegen (Mietskasernen), bis zu 25A des Wehr beitragswertes herabgehen. Als Mietwohngrundstücke gelten alle Wohngrundstücke mit Ausnahme der Einfamilienhäuser, namentlich Villen. Diese sind mit 65?L des Wchrbeilragswertcs zu bewerten, je doch können die Landcsfinanzämler auch hier eine Ermäßigung bis zu 45^ des Wehrbeitragswertes zulassen, was z. B. bei Einfamilien häusern in Gartenstädten uni) ähnlichen Fällen praktisch werden wird. Ist ein Grundstück teils als Mielwohngrundstück und teils als Ges chäftsgrund st ück zu betrachten, so ist jeder Teil für sich zu bewerten, indem eine Zer legung des Wehrbeitragswertes stattfindet. Dabei ist insbesondere aus die aus den einzelnen Teilen erzielbaren Mietcrträge abzustcllen. Wenn auch die Bewertung nach Maßgabe dieser Vorschriften für die erste Feststellung der Einheilswcrte von Amts wegen zu erfolgen hat, so ist es doch notwendig, daß die Steuerpflichtigen sich mit diesen Bestimmungen vertraut machen, um in der Lage zu sein, bei Empfang des Vermögensteuerbcscheids für 1925 nachzuprüsen, ob die Finanzämter nach diesen Grundsätzen ver fahren sind. Außerdem empfiehlt es sich für die Eigentümer von Grundstücken, die von Betricbscinschränkungcn oder Stillegungen betroffen sind, schon jetzt den Antrag auf Herabsetzung des an und für sich zugrunde zu legenden Prozentsatzes des Wehrbeitrags um 30?L zu stellen. Literatur-Nachweis für die Reichs- und preußische Gesetzgebung. Herausgegeben vom literarischen Büro des Verlages. Ab geschlossen Februar 1926. Anhang zum alphabetischen Hand wörterbuch der Gesetze usw. 1926. 12°. 128 Seiten. Wirt- schaftsvcrlag Arthur Sudau G. m. b. H. in Berlin SW 61. Ladenpreis geheftet Mk. 1.50. Schon während des Krieges, aber lebhafter noch nach dem Zu sammenbruch des Deutschen Kaiserreiches trat die Gesetzgebungs- Maschine in Tätigkeit, um den vollständig veränderten Verhältnissen, namentlich auf sozialen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gebieten, Rech nung zu tragen. DerBuchhändler, Verleger wicSortimenter, konnte kaum Nachkommen, um an Gesetzes-Tcxten und Auslegungen das Neueste, heute Gültige zu bieten. Besonders schnell veralteten die Spezial kataloge über praktische juristische Literatur. Sind wir jetzt am Anfang einer ruhigeren Periode in dieser Hinsicht? Es wäre allen beteiligten Kreisen zu wünschen, namentlich auch, damit sich die Wirt schaft auf festere Verhältnisse einstellen kann. Es würde dann auch mehr Freude machen, juristische Literatur-Kataloge zusammcnzustelleu, die das ganze Gebiet behandeln und für die Praxis des Juristen wie des Buchhändlers reichhaltiger und zuverlässiger sind. Eine er freuliche Probe liegt in dem oben genannten Literatur-Nachweis vor. Der Stoff ist nach Schlagworten geordnet, etwa 530 an der Zahl. Verweise sind vermieden. Die Schlagworte bezeichnen natürlich nicht allein Gesetze, sondern das Büchlein bietet reiche Literaturangaben über angrenzende juristische Begriffe wie Akten, Amtsanwalt, Amts verschwiegenheit, Amtssprache, Anstellung und Anstcllungsgrundsätzc usw. usw. Absolute Vollständigkeit ist auf den Gebieten, wo so vieles so schnell veraltet, nicht denkbar. Das Ziel war, das Neueste, jetzt Gültige reichlich zu bieten, von Älterem das noch nicht durch neue Erscheinungen Ersetzte, Wertvolle. Die Aufnahme scheint ohne geschäftliche Rücksichtnahme im Hinblick auf den praktischen Zweck vorgenommen zu sein. Die Bücher sind mit ausführlichen Titeln, Iah reszahl, Preis und Verlegerangabe aufgcführt. Man kann ruhig sagen: es gibt heute für den Buchhändler kein besseres Nachschlage buch über die deutschen und preußischen Gcsctzausgabcn und Vcr wandtes, das die gültige Literatur bis Februar 1920 unparteiisch und in guter Vollständigkeit enthält. Jeder Sortimenter, der seine Kund schuft gut bedienen will, sollte sich das billige Büchlein anschaffen. 8. Wöchentliche Übersicht über geschäftliche Einrichtungen u.Deränderunaen. ksusammeugestclit von der Redaktion des Adreßbuches des Teulschen Buchhandels. (Abkürzungen siche Bbl. Nr. 81 vom 8. April.s s.—IN. April 1N2N. Vorhergehende Liste IVLö, Nr. 81. A l b r e ch t - D !> r c r - H a u s lErich Homuths, Vacha (Aerras, ging l./lll. 1U26 käuflich ohne Passiva au Max Schumann iibcr. der Aibrcchl-Dllrcr-Haus <Max Schumanns firmier,. G VcreinS- bank sowie Leipzig wurde aufgehoben. Leipziger Komm, setzt: Volckmar. sDir.s 471
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