Nr ,65 >R. 115». Leipzig, Mittwoch den 18, Juli 1623. 96. Jahrgang Redaktioneller Teil. Stenographischer Bericht über die ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig am Tonntag Kantate, dem 29. April 1923, im Deutschen Buchhändtcrhans zu Leipzig. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1922/23. 2. Neuwahlen: I. In den Borstand und in die Ausschüsse des Börsenvereins: Es sind zu-wählen: Vorstand: Der erste Schriftführer an Stelle des Herrn Paul Schumann-Stuttgart, der zweite Schriftführer an Stelle des Herrn Otto Paetsch-Königsberg (Pr.), der erste Schatzmeister an Stelle des Herrn Hans Volckmar-Leipzig. Vereinsausschutz: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Gustav Russer-München und vr. Oskar Siebeck.Tübingen. Wahlausschuss: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Georg Kreyenberg-Berlin und vr. Alfred Druckenmüller-Stuttgart. Rechnungsausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der Herren Robert Lienan-Berlin und vr. Ernst Reclam-Leipzig. II. In den Verwaltungsrat der Deutschen Bücherei: Es sind elf Mitglieder des Börsenvereins zu wählen. 3. Rechnungslegung: g) Bericht des Rechnungsausschusses und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1922. b) Antrag des Vorstandes und des Rechnungsausschusses: Die Hauptversammlung wolle beschließen: I. Das Eintrittsgeld, der Jahresbeitrag und der außerordentliche Betriebsbeitrag werden in Grundzahlen ausgedrückt, die mit der am Zahlungstage gültigen Schlüsselzahl des Vörsenvereins zu multiplizieren sind. Es werden folgende Grundzahlen festgesetzt: Eintrittsgeld Jahresbeitrag Betriebsbeitrag Grundzahl 10 Der Jahresbeitrag ist in Monatsraten im voraus zu zahlen. Für Mitglieder, die die erste Rate von 4000 gezahlt haben, gelten die Raten von Januar bis April einschließlich als getilgt. Die nächste Rate ist also insoweit am I. Mai fällig. Die Monatsraten bis Dezember können im voraus bezahlt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, für das Jahr IS24 bis zur endgültigen Regelung durch die Hauptversammlung den Jahresbeitrag in gleicher Weise einzuziehen. II. Für den Betriebsbeitrag gilt folgende Regelung: 1. Jede im Adreßbuch des Deutschen Buchhandels ausgenommene Firma, die im Börsenverein durch ein Mitglied vertreten lvird, hat für das Rechnungsjahr 1923 einen außerordentlichen Betriebsbeitrag zu zahlen. Wird die Firma durch mehrere Mitglieder vertreten, so tritt hierdurch keine Erhöhung des Bctriebsbeitrages ein. Werden die Geschästsergebnisse mehrerer Firmen nur durch eine gemeinsame Bilanz ausgewiesen, so sind diese Firmen als ein Betrieb zu betrachten. Die sonstigen jährlichen Beiträge der Mitglieder werden durch diesen außer- ordentlichen Betriebsbeitrag nicht berührt. 2. Dem Börsenverein gegenüber wird das nach seinem Eintritt in den Börsenverein älteste Mitglied, das gemäß § 2c, Absatz 2 der Satzung im Hinblick auf seine Zugehörigkeit zu denr betreffenden Betrieb ausgenommen worden ist, zur Durchführung dieses Beschlusses verpflichtet. 3. Der Beitrag des Betriebes ist nach dem Doppelten des vom I. Januar bis zum 30. Juni 1923 erzielten Umsatzes selbst einzuschätzen. Der Betriebsbcitrag ist am 1. August 1923 fällig. Bei Betrieben, die außer Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usiv. Handel noch andere Gewerbe uinsassen, hat die Einschätzung nur für den Betrieb aus Buch-, Kunst-, Musikalien-, Lehrmittel- usw. Handel zu erfolgen.