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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1923
- Strukturtyp
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- 1923-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1923
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- Deutsch
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«»rlk-tl-s, » LclchL «-«»-»d-I. Redaktioneller Teil. idt- 187. IS. August 1923. nisse mehr denn je den Willen zeig!«, ein geregeltes Zahlungswesen zu schaffen, und diesem Willen in neuen Zahlungs-Organisationen Ausdruck verlieh, so zeigt sich doch jetzt schon, daß diese Organisa tionen den verschärften Währungsverhältnissen kaum mehr ge nügen, und daß ein selbst nur um 14 Tage verspäteter weitunbe- ständiger Geldeingang für den Verlag kaum mehr erträglich sein dürste. Das in Königsberg geschaffene System, das den Bllcher- prcis nur für den Tag der Lieferung bestimmen läßt, reicht also in der jetzigen Zeit längst nicht mehr aus. Die Forderung der Stunde lautet vielmehr für den gesamten buchhändlerischen Ver kehr zwischen Verlag und Sortiment und Publikum, daß «in System allgemein im Buchhandel eingesührt werde, wonach der Bücherpreis nach dem TagederZahlung, also untermög- lichster Ausschaltung der Geldentwertung festgesetzt werde. Dieses neue System kann nur darin gefunden werden, daß der Buchhandel einmütig und in sich geschlossen dazu übergeht, unter sich und im Verkehr mit dem Publikum überhaupt nur noch nach Grundzahlen zu rechnen. Alle Belastungen und Wiedergutschriften (Remittenden) für Waren haben in Grundzahlen zu erfolgen. All« Zahlungen und Rückzahlungen (für Remitten- den), die, da die Papiermark noch das gesetzliche Zahlungsmittel ist, in Papiermark erfolgen müssen, werden nicht in Papiermark, son dern ebenfalls nur in Grundzahlen auf Konto gutgeschricben. Maß geblich für die Gutschrift des in Papiermark eingehenden Betrages in Grundzahlen ist diejenige Schlüsselzahl des Börsenvereins (buch- j händlerischer Kurs der Papiermark), die am Tage der Zahlung' durch den Schuldner bestand. Der Schuldner muß also auf der Zahlungsüberweisung nicht nur den Papiermarkbetrag, sondern auch die Schlüsselzahl und die Grundzahl angeben, für die er durch seine Einzahlung erkannt zu werden wünscht. Erfolgt der Eingang der Zahlung beim Gläubiger jedoch später als 5 Tage nach Außer krafttreten derjenigen Schlüsselzahl, die der Schuldner seiner Ein zahlung zugrundegelegt hat, so ist der Gläubiger unter gleichzeitiger Rückmeldung an seinen Schuldner berechtigt, diesem die einge gangene Papiermark-Zahlung nur unter Anwendung derjenigen Schlüsselzahl gutzubringen, die 5 Tage vor Zahlungseingang noch bestand. Dies« Respektfrist von 5 Tagen ist nötig, um auch bei schnellen Schwankungen der Schlüsselzahl konforme Umrech, nungen der Papiermark-Zahlungen in Grundzahlen sowohl beim Schuldner alz beim Gläubiger zu erzielen. Schon aus diesem Grunde wird dieses billige Entgegenkommen vom Gläubiger an den Schuldner gewährt werden müssen, zumal da das neue Grund- zahl-Abrechnungs-System den Gläubiger vor weit schwe reren Geldentwcrtungsverlustcn, unter denen er jetzt zu leiden hat, be wahrt und zwischen Gläubigern und Schuldnern überhaupt erst wieder die Möglichkeit einer korrekten Abrechnung schasst. Rechnen Gläubiger und Schuldner untereinander nur noch zu Grundzahlen ab, so besteht auch kein Bedenken, daß in mäßigem Umfange wieder «ine Kreditgewährung eintritt, ohne die sich ein ordnungsmäßiger größerer Geschästsvcrkehr gar nicht denken läßt. Das aus der Not der Zeit geborene System des Postnachnahme-Verkehrs oder des Verkehrs gegen Voreinsendung der Beträge schasst für Gläubiger und Schuldner soviel« Unzuträglichkeiten, buchhalterische Kontrollen usw., daß es schleunigst wieder durch ein kurz fristiges Kreditsystem mit korrekter Kontenführung auf wertbeständiger Grundlage ersetzt werden sollte. Die erwähnte Respektsrist von 5 Tagen scheint auch deshalb Wohl begründet, weil selbst bei dem gegenwärtig Wohl sichersten und schnellsten Zahlungsverkehr — dem Postnachnahme-Vcrkehr — der Gläubiger auch heut« zumeist mit einem mindestens 5 Tage in An- spruch nehmenden Zahlungsweg und somit mit einer Stägigen Geld entwertung zu rechnen hat. In sinngemäßer Weise mutz sich dann selbstverständlich auch der Verkehr des Sortimenters mit dem Publikum, soweit letzteres über haupt noch in Rechnung geliefert erhält, abwickeln. Sinngemäß ist also auch vom Sortimenter als Gläubiger dem Publikum alz Schuldner «ine Stägige Respektfrist bei der Anwendung der Schlüs selzahl für die eingehenden Zahlungen zu gewähren. Der nachstehende Abschluß eines Buchhändler-Kontos, das sowohl für den Verkehr zwischen Verlag und Sortiment, als auch für den Verkehr zwischen Sortiment und Publikum als Muster dienen kann, soll buchhalterisch dieses Zukunftsbild veranschaulichen und zwar unter Anwendung der für den Juli 1923 gültigen Schlüs selzahlen, also unter der Fiktion, als ob das Grundzahl-Abrech- nungs-Shstem im Juli bereits bestanden hätte. «out» des Torlimcnter» t beim Verleger I! oder Konto des Professors v beim Lortnncntcr t. Soll Monat Juli 1923. Haben Datum Grundzahl Papiermark Datum Grundzahl Papiermark Juli Juni 6. 100 30. Vorauszahlung . . . 100 Schlüsselzahl 12000 1200000 Schlüsselzahl 9000 900000 12. 50 Juli Schlüsselzahl 15000 760000 18. 20 20. Ä>arenlieferung 80 19. Schlüsselzahl I8S00 370000 Schlüsselzahl 25000 2000000 Zahlung 50 27. Meldung des Gläubigers, daß die 31. Schlüsselzahl 18500 926000 Zahlung vom 19. 7. erst am 27. 7., Zahlung 60 Kp^ftist^ingwq und d-he? ,mr°ur Schlüsselzahl 30000 1800000 Schlüsselzahl vom 25. 7. -- 25000, also nnt Grundzahl 37 gutgeschrieben werden kann 13 Übertrag auf Konto August .... Schlüsselzahl 30000 . 13 390000 Schlüsselzahl 25000 . . . . 325000 243 4275000 Kursverlust Übertrag auf Papiermark- Ki«s-, Gewinn und Verlust-Konto . . . 110000 243 4385000 243 4385000 Übertrag auf Konto August .... 13 Schlüsselzahl 30000 390000 Bemerkungen zu vorstehendem Musterkonto: 1. Für den rechtlichen Verkehr zwischen Gläubiger und Schuldner ist nur die Grundzahl-Spalte des Kontos maßgeblich: 2. die Papiermark-Spalte dient nur dem inneren Erfordernis des das Konto führenden Geschäftes, damit dieses je nach dem, ob sich im Laufe des Monats ein Papiermark-Kurs-Gewinn oder ein Papicrmark-Kurs-Verlust ergibt, diesen auf ein in jedem Geschäft einzurichtendes Papiermark-Kurs-Gewinn- und -Verlust-Konto monatlich abbuchen kann. Das Konto wird also monatlich ordnungsgemäß nach Grundzahlen abgeschlossen und der sich daraus ergebende Soll- oder Haben-Saldo in Grundzahlen auf den neue» Monat vorgetragcn. 1138
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