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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1926
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1926-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1926
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- Deutsch
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X- 63, 16. März 1826. Redaktioneller Teil. bereits erfüllt hat und ihre Leistungen in die Bilanz aufgenom men sind. Auch wenn der Gegenkontrahent noch nicht erfüllt hat, können aber die bereits nachweisbar eingetretenen Verluste in der Bilanz zum Ausdruck kommen '). Auch bereits erkennbar drohende Verluste aus einem anhängigen Rechtsstreit können durch eine Prozcßreserve Berücksichtigung finden (RFH. Bd. 15 S. 287). Einige Besonderheiten gelten für Körperschaftcn. So find abzugssähige Ausgaben die an Vorstandsmitglieder bzw. Ge schäftsführer gewährten Tantiemen und sonstigen Vergütungen. Jedoch dürfen diese keine verdeckte Gewinnverteilung darstellen, weshalb übermäßig hohe Gehaltszahlungen an geschäftsführendc Ge sellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht steuerpflich tig sind, dagen nicht Gehälter, die sich mit Rücksicht auf die Renta bilität und die Größe des Betriebs in angemessenen Grenzen halten. Nicht abzugsfähig sind den Aufsichtsratsmilgliedern ge währte Vergütungen, weil die Aufsichtsratssteuer weggefallen ist. Ferner können abgezogen werden Zuwendungen an Pcnsions- und Wohlfahrtskassen der eigenen Betriebe, Beiträge zur Beseitigung einer Unterbilanz, die periodische Grunderwerbssteuer der Körper schaften. Das sogenannte Schachtelprivileg kommt für Buchhan delsfirmen im allgemeinen nicht in Frage, wohl aber die Er leichterung gemäß H 57 des Einkommensteuergesetzes, wonach sich die Einkommensteuer des Gesellschafters einer Gesellschast mit be schränkter Haftpflicht, -dessen Gesamteinkommen im Jahre 192b nicht mehr als 20 600 Mark betragen hat, um 10A der von -der Gesellschaft ausgeschütteten Gewinne, jedoch höchstens NM 10A von 5000 Mark ermäßigt. Der Einkommensteuertarif bewegt sich zwischen 10 und 40Ai. Der steuerfreie Einkommensteil beträgt 550 Mark, dazu kommen noch die Foniiliencrmäßigungen. Eine Einkommen steuer wird nicht festgesetzt, sofern das Jahreseinkommen bei Le digen lioo Mark nicht übersteigt. Dieser Betrag erhöht sich wesentlich sür kinderreiche Familien, sodaß z. B. ein Verheirateter mit 6 Kindern steuerfrei bleibt, wenn sein Einkommen 3190 Mark nicht übersteigt. Die Körperschaftsst euer beträgt IOA des Reingewinns, aber auch wenn kein Gewinn erzielt wird, sind mindestens die Aufsichtsratsvergütungen zu versteuern. Außer dem gibt es analog der Verbrauchsbcsteuerung bei der Einkommen steuer Kannvorschriftcn, nach -denen die aus der Substanz ausge- schüktetcn Gewinne oder gewisse Vergütungen der Vorstandsmit glieder besteuert werden können. Für die Veranlagung wird eine Reihe verschiedener Formulare benutzt. Buchführendc Gewerbetreibende haben eine Eiukommenstcuererklärnug abzugcben, die ausführliche Fragen und Erläuterungen enthält. Zu beachten ist, daß die Einnahmen des stillen Gesellschafters Einkommen aus Kapitalvermögen, nicht aus Gewerbebetrieb darstellcn. Bcizufügcn ist die Schlußbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Anfangsbilanz und, sofern diese nicht mit der Goldmarkeröffnungsbilanz identisch ist, auch letztere. Für offene Handelsgesellschaften und Kommandit gesellschaften ist ein besonderes Formular zu verwenden. Die Einkomm-ensteu-ererklärung wird von der Firma gemeinschaftlich für ihre sämtlichen Gesellschafter abgegeben zur einheitlichen Fest stellung des Einkommens aus Gewerbebetrieb bei Beteiligung mehrerer an den Einkünften. Die Bilanzen sind gleichfalls bei- zusügen. Körperschaftssteuerpflichtige Erwerbsgesellschaften, also namentlich Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftpflicht, für die ebenfalls -ein besonderes Formular nebst aus führlicher Anleitung vorgesehen ist, haben den Bilanzen auch die Jahresberichte und Gcneralversammlungsprotokolle bcizufügcn. Eine Umsatzsteuererklärung ist von allen buch- führenden Nmsatzstcucrpslichtigen abzugebcn, auch wenn ihnen ein Vordruck zur Umsatzstcucrerklärung nicht zugcgangen ist. Dabei ist gleichgültig, ob die Heranziehung zur Einkommen- bzw. Kör- perschaftssteuer bereits im Herbst erfolgt ist oder erst jetzt statt- fin-det. Der Steuersatz beträgt bei der Umsatzsteuer für die Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1925 1,5A, für -die Zeit vom I. Oktober bis 31. Dezember 1925 1A. Ausländische Werte sind nach den im Reichsanzeiger und Reichssteucrblatt veröffent- *1 Vgl. P i ck - Sch l ö r a. a. O., seiner Urteil des Reichsfiuanz- hoss vom 25. 8. 2S — VI L 67/25. 846 lichten llmsatzsteuerumrechnungssätzcn umzurechnen. Im Laufe des Steuerabschnitts vereinnahmte, aber wieder zurückgezahlte Ent gelte sind nicht aufzuführen. Umsätze ausländischer Verleger vom inländischen Kommissions-(Auslieferungs-)Lager aus sind nicht umsatzstcuerpflichtig. Das gleiche gilt für Umsätze nach de n, Ausland, auch wenn sie über den Kommissionsplatz Leipzig gegangen sind. Porti sind nur insoweit abzugssähig, als sie den, Abnehmer in Höhe der tatsächlich entstandenen Auslagen in Rech nung gestellt worden sind. Zweckmäßig ist es, der llmsatzsteucr- erklärung die erforderlichen Nachweise und Unterlagen bcizufügcn, namentlich empfiehlt sich -dies bei Absetzungen wegen angenommener Steuerfreiheit oder bei ausfälliger Abweichung -des angemeldeten Jahresumsatzes gegenüber dem Vorjahre. Süllinseratein Zeitschriften, Zeitungen, auf — Schubkarren und Lastautomodilen. »Wir können nns an der Herausgabe von Buchkartcn erst beteiligen, wenn sich mindestens 5V0 Verleger zu der Idee bekannt haben-. Ausspruch eines Verlegers. Die Werbestelle bildete vor längerer Zeit im Börsenblatt Jnseratmatern ab und erklärte sich gleichzeitig bereit, diese Matern kostenlos an alle die Verlage von Zeitschriften und Tages zeitungen abzugeben, die sich bereit erklärten, die Matern als Füllinserate in ihren Blättern zu veröffentlichen. Einzelne dieser Matern erscheinen laufend noch jetzt im Börsenblatt. Gleich die erste Aufforderung der Werbestelle hatte einen Erfolg, der alle Erwartungen übertraf. In kürzester Zeit wurde» weit über dreitausend Matern angesordert, und noch jetzt, einige Monate nach der ersten Aufforderung, laufen täglich Bestellungen ein. Große Berliner Tageszeitungen bringen heute von Zeit zu Zeit Inserate wie dieses: ohne daß dein Buchhandel dadurch Kosten entstehen. Eine der ersten Zeitungen, die sich dazu bereit erklärte, war das »Berliner Tageblatt-. Der »Simplieissimus- bringt fast in jeder Nummer -die Inserate der Wcrbestclle, teilweise zwei bis drei in einer Nummer. Führende Zeitschriften wie »Der Cicerone«, »Die neue Rund schau-, »Die Literatur-, große Blätter wie -Wcstermanns Monats hefte«, »Daheim«, »Reclams Unipersum« und viele andere er klärten sich bereit, die Füllinseratc zu veröffentlichen, die Verlage R. Oldcnbourg, B. G. Teubner, Union Deutsche Verlagsgesell- schaft und viele andere verlangten Matern für die bei ihnen er scheinenden Blätter, eine Reihe von Tageszeitungen in mittleren und kleinen Städten, die sich im Besitz von Personen befinden, die dem Buchhandel angehören oder ihm nahestchen, veröffent licht ebenfalls regelmäßig die von der Werbestelle angeregten Füllinseratc. Ja, dem Verfasser lagen bereits Prospekte von Verlagen und Sortimentern vor, bei denen die Matern der Wcrbe stelle benutzt wurden, er sah sie auch -in dem von der Vereinigung Evangelischer Buchhändler herausgegebenen großen Jahreskatalog — kurz, es ist gegenwärtig ein Jnseratfeldzug für das Buch im Gang, ohne daß dem Buchhandel dadurch ivesent- liche Kosten erwachsen. Man wird einwenden, die Wirkung so verhältnismäßig kleiner Inserate könne nicht groß -sein. Gewiß, kein Mensch wird be haupten wollen, daß etwa nun auf Grund dieser Inserate eine spürbare Absatzsteigerung zu erhoffen sei. Darauf kommt es auch garnicht an. Aber die oft beklagte und stetig zunehmende Interesselosigkeit des Publikums gegenüber dem Buch erfordert zunächst, daß das Buch mit allen möglichen Mitteln der Öffent lichkeit wieder ins Gedächtnis gerufen wird. Es ist zu hoffen, daß der Verlag, der in so anerkennenswerter Weife für die Ver öffentlichung der Füllinserate Sorge getragen hat, nunmehr dafür sorgt, daß die Veröffentlichung nicht aussctzt. Auch steht noch eine ganze Reihe von Verlagen beiseite, sie sollten sich -dem Vor-
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