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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.08.1852
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1852-08-04
- Erscheinungsdatum
- 04.08.1852
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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1121 1852.^ jedoch die vorstehenden allgemeinen Normen hinsichtlich des Centralplatzes keine Abänderung erleiden dürfen. 8) Die vereinigten Stuttgarter Verlagsbuchhandlungen erklären sich, was sie selbst betrifft, bereit, denjenigen Handlungen, welche diesen Vorschlägen beistimmen, sofern der volle Saldo im Laufe der Abrechnungswoche (der mit dem dritten Montag des Juni beginnenden Woche) in Stutt gart bezahlt wird, künftighin einen in seiner Höhe noch näher zu bestimmenden Meß-Rabatt zu gewähren. In dieser Versammlung wurde ferner beschlossen, für einst weilen weitere Schritte zu sisticcn, die Frankfurter Beschlüsse abzu- wartcn und nach deren Bekanntmachung sofort eine Versammlung zu halten zur Berathung nöthiger Maßregeln. Fernere Verhand lungen fanden am 30. Juni statt, in der von obigen Firmen allein die Herren Schmidt L Spring nicht vertreten waren, es wurde die Erlassung des Circulairs vom 1. Juli l. I. mit 16 gegen 7 Stim men heschlossen. Die Minorität bildeten obige Herren mit Herrn R. Chelius. Der Gegenantrag, den Herr Carl Hoffmann stellte, lautet wörtlich: „Von Seiten Stuttgarts auf bisherigem Wege fortzugc- hen, die freie Wahl den Collegen offen zu lassen, diese Wahl jedoch durch Vernichtung der Frankfurter Erklärungen und durch Hervorhebung der Thatsachen, welche für Stuttgart sprechen, auf die natürliche Entscheidung — auf Stuttgart, ZU Zwingen, in einem etwaigen Circulaire jedoch sich Antworten zu erbitten." Hatte ich die kühne Idee, nach dem, was ich in den Versamm lungen sah und hörte, die Hoffnung auszusprcchen, daß der Au genblick d es Entscheides sämmtliche Stuttgarter vereint fin den werde, so bitte ich tausendmal um Entschuldigung, ich gebe das bestimmte Wort, daß ich in meinem Leben nie mehr daran den ken werde, daß hier irgend ein Beschluß einstimmig gefaßt und aus geführt werde. So viel für heute, nur zur Rechtfertigung meines Wortes. Ob es erlaubt war, die größere Wahrscheinlichkeit künftiger Vereini gung auszusprechcn, darüber wollen die Unbefangenen uctheilen. Statt der Fusion sehen Sie, meine Herren Collegen, eine Confusion erster Größe. Beharrlichkeit und fester Wille werden indessen auch dieser zu begegnen wissen, und die, welche Steine und Unrath heute auf die Förderer der Sache werfen, werden die Güte haben, diese Objecte später wieder zu anderweitigem Gebrauch zur Hand zu nehmen. Die 40 Collegen, welche unterschrieben haben, wissen sicher sehr wohl, was sie thaten, sind im Stande, Recht von Unrecht zu un terscheiden ; gewiß wird ein schöner Thcil der Leser es stark finden, daß eine Fraction von Sieben hier in loco, Vierzig öffentlich des Un rechtes zu zeihen versucht. Ich beklage die Trennung tief, mein Wort der wahrscheinlichen Vereinigung hatte in der That keinen anderen Zweck, als der Scha denfreude den Stachel zu nehmen. Wird mein Wort einerseits ver kannt und war es andererseits Wasser auf die Mühle Schadenfroher, -so darf mir nur der Vorwurf werden, der dem Jrrthum gebührt. Noch einen kurzen Appendix: Wahr ist es, ich schrieb wieder holt über obige Frage in der süddeutschen Buchhändlerzeitung; meines Wissens (und ich darf es als bestimmte Behauptung aufstellen) wird Niemand auch nur ein Wort finden, das des persönlichen An griffes beschuldigt werden kann; bis heute suchte ich die Frage rein objectiv zu behandeln, bei persönlichem Angriff werde ich begreiflich so frei sein, auch so zu cipostiren. — Die Sache scheint nun in das letzte Stadium der persönlichen Balgerei zu kommen, es ist indessen auch dieseZeit zu durchleben. —Heute bin ich noch so frei, mich nach Otto August Schulz' Adreßbuch als des Stuttgarter Buchhan dels zu gcriren; auch dieses Vergnügen war indessen in der That oft sehr klein- Stuttgart, 30. Juli 1852. C. P. Scheitlin. Wichtig für Verleger von monatlich oder quartaliter erschei nenden Zeitschriften. Die Novellenzeitung (Nr. 27. d.J.) enthält folgende Anzeige des Verlegers: „Endlich wollen wir auf eine uns so eben durch die betreffende Behörde gewordene Mittheilung, wornach Zeitschrif ten, die in Monatsheften oder Lieferungen erscheinen — also nicht stempclpflichtig sind — auch Bekanntmachungen enthalten dürfen, nicht verfehlen, diejenigen Geschäftsfreunde noch besonders aufmerk sam zu machen, welche uns bisher Inserate für den Anzeigctheil der Novellenzeitung gesandt haben." Hiernach wäre eine große Härte des Gesetzes einigermaßen gemildert- Nur darf man, obschon die Wahrheit jener Angabe nicht zu bezweifeln ist, dergleichen Privat mittheilungen nicht unbedingt als Richtschnur annehmen. Die Be hörden stimmen selbst nicht immer in der Auslegung oder Handha bung des Gesetzes überein. Es wäre zu wünschen, daß jeder Col lege, in dessen Geschäftskreise wichtige Entscheidungen, die zur Erläuterung der betreffenden Gesetze dienen, vorgekommen sind, solche durch das Börsenblatt veröffentlichte und zugleich die entschei dende Behörde nahmhaft machte, damit man sich nötigenfalls da raus berufen könnte. Skizzen nach der Natur. Nr. IV. Es herscht in unserm Buchhandel oft und viel noch die Sitte, dicNovitätm fast allgemein zu versenden, wo nur immer solche ange nommen oder verlangt werden, und namentlich die sogenannten Weihnachts-Artikel Cretern und Arabern zentnerweise zugehen zu lassen, oft kaum daraufsehend ob viel oder wenig verkauft, ob die Saldi wirklich eine weitere Geschäftsverbindung, Müh, Arbeit und Spesen lohnen. Ein schätzbarer Freund, darauf aufmerksam ge macht, daß er da und dort seine Artikel hinsende, wo sicher keiner oder unbedeutender Absatz erfolge, gab die Antwort, man müsse doch expediren, wenn die Waare verlegt worden. Wir wollen letzteren Satz feslhalten, indessen um zu einem kaufmännischen Schluß zu kommen, müssen wir andere Prämissen nehmen. Der Sortimenter ist berechtigt nur die Waare anzunchmen, die er verlangt hat; was ihm (insofern er nicht allgemeine Nova verlangte) unverlangt zu kommt, dafür darf er Porto berechnen; vieo versa ist der Verleger berechtigt nur dahin Nova zu senden, wo er mit größerer Wahr- scheinlichkeit Absatz Voraussicht und seine Müh und Arbeit be lohnt steht. Der Sortimenter schickt sicher kein zweites Jahr einem Kunden für 100 bis 150 Gulden zur Ansicht zu, wenn das erste Jahr für 3—4 Gulden oder gar nichts behalten wird. Ein anderer schätzbarer Freund, der das Rechnen übrigens ex iunäsmento ver steht, zeigte mir jüngst von gangbarem, solidem Verlage ein Conto von 104 fl. Disponcnden 101 - Saldo^Sa. 3 fl. Die 104 fl. kosten ihm vermuthlich circa 50 fl- 5°/o Zinsen 1^ Jahr hiervon 3 fl. 45 kr. Spesen und baare Auslagen — - 15 - 4 fl. — kr. An Saldo erhalten . . - 3 - — - Geht flöten 1 fl. — kr.
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