Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1857
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- 1857-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1857
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- Deutsch
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findung persönlich nahmen. Das eine dieser Blatter stellt eine Gruppe der von Kaiser Napoleon errichteten Lluioseurs ü olisvsl, das andere einen Kosaken dar, der einen feindlichen Soldaten übcrreitet. Letzteres ist vortrefflich und von ungemeiner Lebendigkeit in der Zeichnung, doch beruht der Antheil, den wir an den beiden in einer kurzen Be suchsstunde vollendeten Blattern nahmen, hauptsächlich darin, daß uns berichtet wird, jenes sei nach einer eigenhändigen Steinzeichnung Louis Napoleon's, des nachmaligen Königs von Holland, dieses nach einer solchen von dem General Lejeune in ihrer Gegenwart von Senefelder selbst abgedruckt worden, als sie sich im Jahr 1805 bei ihm im Atelier zu München befanden. Andere geschätzte Blätter die ser Art erinnern uns daran, daß auch Desnoyers undFrany. Gsrard, ^ die in der Begleitung Napoleons nach München gekommen waren, und evenso Cousinöry, Abbs Vogler, Vincenzio Camuccini u. A. den ! berühmten Erfinder der Lithographie in seiner bescheidenen Werkstatt aufsuchten, um sich hier von der leichten und raschen Wirksamkeit einer Kunst zu überzeugen, auf die man jetzt zwar vornehm herabzu blicken pflegt, die aber damals schon begonnen hatte mit ihrem Ruhm die Welt zu erfüllen und, nach allen Seiten hin Schönes und Ge meinnütziges fördernd, die Runde über die Länder der bewohnten Erde zu machen. Miscellen. Der Brockhaus'scheVerlagskatalog. — Mit Achtung ! und Dank gegen die Firma F. A. Brockhaus nehmen wir den vor Kurzem erschienenen, neu bearbeiteten, Verlagskatalog derselben in die Hand. Das Resultat einer Wirksamkeit von mehr als einem halben Jahrhundert liegt in einer Uebersicht vor uns, wie sie, mit Bedauern müssen wir dies aussprechen, noch immer nicht in dem erwünschten Maaße von der Gesammtheit des deutschen Verlagsbuch- ^ Handels geboten wird. Seinem Inhalte nach zerfällt der Katalog in folgende Abthcilungen: 1) Hauptkatalog, 2) Wissenschaftliche Uebersicht, 3) Autorenregistcr, 4) Bildnisse, 5) Karten und Pläne, 6) Commissions-Artikel, 7) Notizen. Es ist zu bekannt, als daß wir noch nöthig hätten besonders darauf hinzuweisen, daß man darin ! Werken der hervorragendsten Namen in allen Fächern des mensch- I lichen Wissens begegnet. Hier wollen wir nur darauf Hinweisen, daß dieser Verlag in der sorgfältigsten Weise verzeichnet und kein Mittel unterlassen wurde, eine schnelle und genaue Uebersicht über i denselben zu gewinnen, in einer Weise, wie wir sie nur bei den ge diegensten bibliographischen Werken zu finden gewohnt sind. Keine Verweisung ist zu vermissen; ja bei anonym und pseudonym erschie nenen Werken wurde der wahre Name des Verfassers, soweit dies thunlich, jederzeit bemerkt. Außerdem ist die Druckcinrichtung des Kataloges eine sichtlich durchdachte, die Ausstattung desselben eine ! seinem Inhalte angemessene elegante. Umschlag und Titel ziert ^ das neue, von der Verlagshandlung seit Kurzem auf ihren Büchern ! gebrauchte Buchdruckerzeichcn (Signet), einen Greif darstellend,-der ! ein auf Büchern ruhendes Schild mit den Initialen der Firma F. A. B., und der Jahreszahl ihrer Begründung, 1805, hält. Zd. Aus Berlin, 30. Septbr. berichtet man der Allg. Ztg.: Se. > Maj. der König hat in den letzten Tagen aufs neue seine Huld für die Wissenschaften bethätigt. Auf Verwendung des Hrn. Ministers v. Raumer und auf Befürwortung der Akademie der Wissenschaften hat er 6000 Thaler als Unterstützung zur Herausgabe eines Werkes j bewilligt, in welchem I)r. H. Karsten neue Pflanzen und geologi sche Formationen abbilden wird, die er während seines zwölfjährigen Aufenthalts in Venezuela, Neu-Granada und Ecuador entdeckte. Das Werk selbst wird in Groß-Folio und schöner Ausstattung wäh rend eines Zeitraums von ungefähr vier Jahren in Lieferungen erscheinen. Guizot's Memoiren. — Von den schon seit längerer Zeit angekündigten und mit der allgemeinsten Spannung erwarteten „Memoiren Guizot's" wird" gleichzeitig mit der Pariser Ausgabe eine wohlfeilere, für den Debit im Auslande bestimmte Original ausgabe im Verlage von F. A. Brockhaus in Leipzig erscheinen. Die beiden ersten Bände des Werkes sollen zu Anfang des nächsten Jahres ausgcgeben werden, und die weitern drei bis vier Bände in Zwischenräumen von sechs zu sechs Monaten folgen. Guizot erhält von den Pariser Verlegern, den Herren Michel Le'vy freres, ein Ho norar «^20,000 Fr. für jeden Band, und Bentley in London hat ihm auß^WM das Recht einer englischen Uebersetzung mit 6000 Fr. für den BanlHabgekauft. Sogleich nach den Memoiren soll noch ein anderes Werk-des berühmten Historikers an's Licht treten, unter dem pikanten Eitel: „Irois rois, trois sibele« et troio peuplss." (D. Allg. Ztg.) Kopenhagen. — Mit Rücksicht auf den von Seiten des Mi nisters des Innern dem Landsthing vorgelegten Entwurf eines Ge setzes, betreffend das literarische Eigenthumsrecht, führen wir Nach stehendes an: Der Entwurf, welcher von dem Nachdruck, von dem Vordruck, und von der öffentlichen Aufführung dramatischer und musikalischer Werke Anderer handelt, ist nach vorher mit dem geist lichen und dem Cultus-Ministerium gepflogener Verhandlung von dem Ministerium des Innern ausgearbeiket worden. Wie man aus den Motiven zu dem Entwurf ersieht, ist die Ausarbeitung des letzteren durch einen von der im vorigen Jahr abgehaltenen Buchhändlervcr- sammlung an das Ministerium des Innern eingebrachten Antrag hervorgerufen worden. Es ist in dem Entwurf auf die in den neue sten, diese Materie besprechenden fremden Gesetzgebungen ausgespro chenen Bestimmungen Bezug genommen, und in Folge dessen vor geschlagen worden: das Eigenthumsrecht des Verfassers solle, von dem Sterbejahr des Verfassers an gerechnet, dem oder den Nach lebenden und den Leibeserben, oder demjenigen, welchem er oder sie durch Contract oder Testament das Eigenthumsrecht übertragen hat, zustehen, während die sonstigen Erben nur für die Dauer von zehn Jahren, ebenfalls von dem Sterbejahr an gerechnet, dieses Recht in Anspruch nehmen können. Dasselbe ausschließliche Recht, welches einem Verfasser mit Rücksicht auf die Herausgabe seines Werkes im Druck zusteht, soll ihm hinsichtlich der ganzen oder theilweiscn öffentlichen Aufführung der noch nicht durch den Druck veröffentlich ten dramatischen und musikalischen Arbeiten zustehen; nach dem Tod des Verfassers geht dieses ausschließliche Recht auf seine Erben oder auf denjenigen über, dem er das Eigenthumsrecht durch Con tract oder Testament übertragen hat, jedoch hat selbiges nur für die Dauer von zehn Jahren, von dem Sterbejahr des Verfassers an ge rechnet, Gültigkeit. Aber selbst nach dem Ablauf dieser Zeitgränzen soll an demselben Ort keine andere Bühne berechtigt sein ein Schau spiel aufführen zu dürfen als diejenige, welcbe sich am Ort einmal ein uneingeschränktes, ausschließliches Recht zu dessen Aufführung erworben hat. Die Bestimmungen des Gesetzes sollen unter Vor aussetzung der Gegenseitigkeit durch k. Anordnung auf die anderswo erschienenen und hcrausgegebcnen Werke in Anwendung gebracht werden können. (H. C.) sVeaer /itt Diö/ioxrapäre II «u- rwSKeAsben von llr. .1. I'etrlioldt. .IsbrxnnA 1857. Ooki 10. Oc»>r. Inb.: kwKriipIusvIl - lilersriselie Mtlivilun^en über üoorx Alexander kel/.boldt.—Oober.^iebt der xsssinniten militürixebea IliblioKrapIuo. (Seliluss.) — lulerslur und Riücellvn. — 4I!xe- meins kiblioxrspliio.
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