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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.11.1857
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1857-11-11
- Erscheinungsdatum
- 11.11.1857
- Sprache
- Deutsch
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Dienste der Kunst und Wissenschaft gclhan, um hieraus zu zeigen, wie sehr schon im Interesse ihrer der Tod eines Mannes zu beklagen ist, der ihnen so uneigennützig, mit so schönen Kräften ausgerüstet, nur auf so kurze Zeit dienen durfte. Ungerecht wäre es jedoch, woll ten wir nicht auch der Trauer, welche Perthes' sittlichem Wesen gilt, ihre volle Berechtigung zusprechen. Er war in der That ein Mann und ein Christ im edelsten Sinne des Wortes! Ausgestattet mit einer angenehmen, herzgewinnenden Persönlichkeit, war ihm jener aristokratische Hochmuth fremd, der so oft diejenigen kennzeichnet, welche in so glänzenden Verhältnissen leben, wie sie ihm zutheil wurden. Eine Gutmüthigkeit, bei der man niemals vergebens an klopfte, ein liebevolles Annehmen jedes ihm irgendwie Nahestehen den , eine stets richtig angebrachte und niemals prunkende Wohl- thätigkeit, ein ausmunterndes Erkennen jedes auch noch so unbe deutenden Verdienstes seiner Untergebenen, dagegen aber auch ein entschiedenes Entgegentreten allem Schlechten und Verwerflichen gegenüber, haben ihm Viele von denjenigen, welche je mit ihm in Verbindung kamen, zu innigstem Danke verpflichtet, wohl keinen Einzigen zum Feinde gemacht. Sein rastloses Arbeiten, das er stets mit munterer Freudigkeit betrieb, sein freundliches Dulden fremder Schwächen, sein offenes Gemüth, mit dem er dem Menschen als Mensch gegenübertrat, machten das Arbeiten unter ihm in jedem Verhältniß zur Lust, und sein Beispiel war mächtig genug, den schon halb Versunkenen wieder aufzurichten. Daher der gute Klang seines Namens in nah und fern! Er war unter seinen Geschäfts- genosscn, wo sich jetzt so manches flache Speculationstalent breit Macht, wo der leidige Geldgewinn sich so oft den Mantel höheren Strebens umzuhängen trachtet, um den schmutzigen Kern zu ver decken, ein erfreuliches, hoffnungsreiches Zeichen der Zeit. Wir sind gewohnt, bei dem Namen Perthes an tüchtige und edle Männer zu denken, und wahrlich, der Verstorbene hat seinem Namen keine Schande gemacht! Bei Allen, die ihm im Leben nahe standen, wird dieser Mann, der im jugendlich kräftigen Alter so plötzlich aus der Mitte seiner Pläne und Entwürfe abgerufen wurde, unauslöschlich im Gedächtniß stehen, das beweist die ungewöhnliche Theilnahme, mit welcher die ganze Bevölkerung einer lebhaften Stadt seiner Krankheit folgte, die allgemein erschütternde Wirkung seines endlichen Todes. Möge aber auch der deutsche Buchhandel, dem er von ganzem Herzen angehörtc, den er mit seinem klaren Geiste in seinen Licht- und Schattenseiten so richtig zu erkennen wußte, und der in Zeiten der Krisis, die demselben gewiß in naher Aussicht stehen, eine sichere Stütze, einen treuen Kämpfer an ihm gefunden haben würde, möge auch der deutsche Buchhandel, wenn von großen und edlen Männern seines Standes die Rede ist, den Namen Bernhard Perthes nicht als der Letzten einen nennen! f- Miscellen. Leipzig, 10. Nov. Auf Freitag den 20. d. M. fällt hier ein Bußtag, daher es für die auswärtigen Handlungen gerathen ist, in nächster Woche ihre Commissionen etwas früher als gewöhnlich hier eintreffen zu lassen. — Die Leipziger Bank hat unterm 7. Nov. bekannt gemacht, daß sie bis auf weiteres den Disconto auf 8"h er höhen müsse. Aus Frankfurt a. M., 2. November, berichtet die All gemeine Zeitung: Die gesetzgebende Versammlung für 1856/57 hat sich in ihrer letzten geheimen Sitzung vom 28. October noch einmal mit dem internationalen Vertrag mit Frank reich zum Schutz des literarischen und artistischen Eigcnthums beschäftigt. Ehe ich auf die Ergebnisse oder ^ vielmehr Nichtergebnisse dieser Sitzung eingehe, schicke ich zum Ver ständnis der Sache einige Angaben über den Stand derselben vor aus. Man erinnert sich, daß die gesetzgebende Versammlung die Annahme des Vertrags von zwei Bedingungen abhängig gemacht hatte: 1) von der Bedingung, daß die deutschen Etiketten, deren der Vertrag nicht besonders erwähnte, bei der Einfuhr nach Frank reich den gewöhnlichen mit 20 Fr. zu verzollenden Lithographien gleichgestellt würden, während dieselben nach dem französischen Zoll tarife mit 310 Fr. zu verzollen sind; 2) daß die Erzeugnisse der Kunstindustrie von den in den Bereich des Vertrags fallenden Ar tikeln auszuschließen seien. Im Monat August erhielt die gesetz gebende Versammlung die Antwort der französischen Regierung. Dieselbe lautete dahin, daß Frankreich auf den Ausschluß der kunst- industriellen Erzeugnisse nicht cingehen könne. In Beziehung auf die Etiketten erklärte sich Frankreich bereit, den Zollsatz von 310 auf 200 Fr. herabzusetzen. Die gesetzgebende Versammlung überwies die französische Antwort ihrem früher» Ausschuß zur Berichterstat tung. Eine an die hiesigen Interessenten gerichtete Anfrage, ob eine Herabsetzung des Zolls auf Etiketten auf 200 Fr. sie befriedi gen könne, wurde nicht bejaht. Man meinte, in Berücksichtigung des Umstandes, daß der Abschluß eines Vertrags, welcher die Be nützung französischer Muster verbiete, die Betreibung des Industrie zweigs in Frankfurt bedeutend erschwere, sei mindestens eine Herab setzung des Zolls auf seinen frühern Stand von I lOFr. wünschens- werth. Frankreich hatte nämlich vor einigen Jahren, um seine Etikette-Industrie vor der deutschen Concurrenz zu schützen, deren Zollsatz um 200 Fr. erhöht. Die Ansichten des Ausschusses waren getheilt. Eine Mehrheit wollte die Annahme der neuen französi schen Bedingungen, eine Minderheit das Festhalten an den frühern diesseits gestellten Bedingungen. Keiner der Anträge wurde ange nommen. Die Versammlung beschloß vielmehr auf Antrag eines ihrer Mitglieder, den Vertrag wieder an den Senat zurückgehen zu lassen, und die Handelskammer und Gewcrbekammer um weitere Gutachten zu ersuchen. So groß war der im Lauf eines Jahrs in Beziehung auf den Vertrag eingetretenc Umschwung der Ansichten, daß dieser Antrag fast mit Einheit der Stimmen angenommen wurde, während dieselbe Versammlung vor einem Jahre nahe daran war, den Vertrag ohne alle Prüfung anzunehmen. Die Handelskammer hac sich bekanntlich bereits gegen den Vertrag ausgesprochen, die Gewerbekammer wird es unzweifelhaft auch. Die Chancen für den Abschluß des Vertrags stehen somit überhaupt sehr ungünstig. Der jüngste Beschluß der gesetzgebenden Versammlung kommt einem Aufschub -ui volsnäss Kraoos« gleich. — Zur Berichtigung der vor stehenden Correspondenz schreibt man von anderer Seite aus Frank furt vom 6. Nov. an die Allg. Ztg.: „Unsere nun abgetretene gesetz gebende Versammlung hat in ihrer letzten geheimen Sitzung in der beregcen Angelegenheit leider gar keinen Beschluß gefaßt, son dern einfach die Sache dem Senat als unerledigt zurückgegeben, um sie der neu zusammentretcnden gesetzgebenden Versammlung zu überweisen. Was aber den „„eingetretencn Umschwung der An sichten"" betrifft, so scheint Ihr Hr. Corrcspondent in dieser Be ziehung falsch berichtet zu sein, und ich kann Sie versichern, daß ein solcher gerade für den Vertrag stattgefunden hat". Wir wollen zur Vervollständigung auch diesen Bericht aufnehmen, wenngleich der Referent mit seinen Faseleien über den Egoismus der Verleger und die Unkenntnis, welche über diese einfache Frage noch Nebel verbrei ten sollen, und über die Benachteiligung der süddeutschen Verleger zu Gunsten solcher Staaten, welche durch ihre Verträge mit Eng land und Frankreich den Autoren auch den engl, und sranz. Ueber- setzersold sichern, nichts weniger als Vertrauen zu seinen Einsichten beanspruchen kann; es würde ihm in der That besser angestanden haben, über eine so wichtige Sache sich erst selbst unterrichten zu.
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