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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1903
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2326 ^ 66. 21. März 1903. Nichtamtlicher Teil. nicht angetroffene Vollständigkeit weist bei Durchsicht des ersten Hefts erfreulicherweise die Abteilung Schulbücher und Jugendschristen (»Rnssignsrnsnt — Ränocckion — Invrss els,88ign88 — Invrs8 ponr 1s. j6un68S6«) auf; zu beachten ist ferner die Ausnahme von Fortsetzungen und belgischen Büchern, sowie die Angabe von Seitenzahlen, die z. B. im Jordellschen Repertoire bib1ioArs.pbigri6 und sogar im großen Lorenzschen Bücherkatalog fehlt. Ich will meine Jahresübersicht mit einem allerdings schon im dritten Jahrgauge stehenden vielsprachigen Unter richtsblatt beschließen: »Ues gus-trs lanZuss. (^.nAlai8, wanci, Rsxao-nol, Italien.)« Dasselbe erscheint halbmonatlich im Verlage von Nony L Co. und dient zur Fortbildung in obigen Sprachen. Jede Nummer enthält fünf verschiedene Teile von acht oder vier Seiten für jede Sprache und bringt Lese- und Übungsstücke mit französischen Anmerkungen und Übersetzung aller einigermaßen ungewohnten Ausdrücke, sowie »Schlüssel« für die Übungsstücke in der vorhergehenden Nummer. Die Übersetzungsausgaben sind, im Gegensatz zu ähnlichen Publikationen, meist aus der Gegenwart gegriffen: politische, geographische, literarische Plaudereien, Tages ereignisse, Gedichte und Anekdoten. Die Zeitschrift ist eben für Erwachsene bestimmt, denen die Zeit zu gründlichen Sprachstudien fehlt, die aber trotzdem das Gelernte nicht verlernen wollen. Der billige Preis (30 Cts. für das 40 Seiten starke Heft) hat dieses Sprachenblatt rasch ein gebürgert. Brüssel. Jos. Thron. Kleine Mitteilungen. Der Schutz deutscher Ausstellungsgegenstände auf der Weltausstellung in St. Louis im Deutschen Reichstag. - Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Reichstag in seiner Sitzung vom 18. März als.erste Rate der Kosten der Beteiligung des Deutschen Reichs an der Weltausstellung in St. Louis den Betrag von 14/z Millionen Mark (Gesamtforderung 3 Millionen Mark) bewilligt. In der Debatte über diesen Posten wurden sehr geschickt die Bedenken des deutschen Buchhandels wegen des selt samen Literarvertrags mit den Vereinigten Staaten von Amerika vorgebracht, weshalb der Verhandlungsbericht, zusammengestellt nach Tagesblättern und dem Deutschen Reichsanzeiger (der steno graphische Bericht ist noch nicht eingegangen) hier folgt. Als erster Redner trat Abgeordneter Müller - Meiningen auf: Ich habe nicht finanzielle Bedenken. In den Motiven ist darauf hingewiesen, daß das deutsche Kunstgewerbe und der deutsche Buchhandel vor allem auf der Ausstellung vertreten sein sollen. Ich wünsche den Ausstellern viel Gutes und möchte, daß wir unfern frühern Platz in den Vereinigten Staaten auf diesen Gebieten wieder gewinnen. Allein es läßt sich nicht leugnen, daß eine tiefe Unlust in weiten Kreisen, die hier in Betracht kommen, besteht. Der Grund liegt in dem eigenartigen Zustand der amerikanischen Urheber rechtsgesetzgebung. In früheren Jahren ist schon von dem Freiherrn von Stauffenberg und dem Abgeordneten Hammacher hervorgehoben worden, daß das Urheberrecht, bas in den Ver einigten Staaten auch heute noch besteht, der reine Hohn für einen Kulturstaat sei. Jnbezug auf das Patent-, Modell- und Musterschutzgesetz genießen wir ja einen gewissen Schutz; anders steht es mit dem Schutzvertrag vom 1b. Januar 1892 für die literarischen und künstlerischen Produkte. Wegen der schönen Augen der Amerikaner dürfen wir uns die Freibeuterei auf diesem Gebiet nicht gefallen lassen. Ich frage deshalb, ob ein Schutz vertrag zum Schutz der ausgestellten Waren erfolgen wird, und wie die Bestimmungen zum Schutz literarischer Werke lauten, ferner, ob die deutsche Regierung zum Schutz unsrer literarischen Produktion etwas getan hat und ob ein gewisser Druck auf die Vereinigten Staaten ausgeübt wird, damit die Amerikaner ein- sehen, daß bei einem Vertrag nicht der eine Teil alle Vorteile, der andre alle Nachteile haben kann. Ihm erwiderte Staatssekretär des Innern, Staatsminister Or. Graf von P o sad o w s kp-W eh n er: Meine HerrenI Wie be kannt, beruht unser literarisches Verhältnis mit Amerika auf dem Vertrag vom IS. Januar 1892. Damals schon war zweifelhaft, ob man diesen Vertrag abschlietzen sollte gegenüber den Vorschriften der amerikanischen Oop^riKÜt vom 3. März 1891. Diese Oop^riAllt legt nämlich den fremden Verlegern und Inhabern von Anstalten für Reproduktionstechnik wesentlich härtere Verpflichtungen auf, als amerikanische Staatsangehörige zu erfüllen haben, die derartige Sachen nach Deutschland An fuhren wollen. Während nach unsrer Gesetzgebung ein fremder Staatsangehöriger, und besonders ein amerikanischer, sofort in alle Rechte Antritt, die die hiesigen Staatsangehörigen genießen, müssen in Amerika auf Grund der Oop^riAÜt noch gewisse, für fremde Verleger besonders drückende Verpflichtungen erfüllt werden. Aber trotz dieser für das Drucker-, das Verlegergewerbe und für die Reproduktionstechnik unzweifelhaft lästigen Bestimmung der Ooxzungüt vom 3. März 1891 erklärten sich die Beteiligten seinerzeit doch für den Abschluß der Konvention vom Jahre 1892. Nun, meine Herren, haben wir ja schon Erfahrungen gesammelt bei der Ausstellung in Chicago; wir können aber nicht sagen, daß auf der Chieagoer Ausstellung irgend welche sichtbaren Nachteile für unser Verlegergewerbe und für unsre Reproduktionstechnik hervor getreten sind, wenigstens sind uns solche Fälle nicht bekannt ge worden. Ich glaube deshalb nicht, daß die Frage eine solche Be deutung hat, wie der Herr Vorredner anzunehmcn scheint; denn wenn man in Amerika in allerdings nach dortigen Verhältnissen zulässiger, aber moralisch anfechtbarer Weise Nachahmungen Herstellen will, so kann man das, ganz gleichgültig, ob ein Objekt ausgestellt ist oder nicht; denn man kann sich im Wege des Kaufs oder auf andre Weise sehr wohl ein solches Objekt zum Zwecke der Nach ahmung verschaffen. Außerdem ist nach dem Reglement für die Ausstellung verboten, ausgestellte Gegenstände ohne Zustimmung des Ausstellers und der Ausstellungsocrwaltung nachzuahmen. Man muß aber zugeben, daß trotz dieses Verbots doch noch un zulässige Nachahmungen stattfinden können. Ich bin deshalb sehr gern bereit, durch Vermittlung des Auswärtigen Amts, gerade wie wir das seinerzeit gegenüber Frankreich getan haben, diese Frage zum Gegenstand eines Schriftwechsels mit der Re gierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu machen; selbst verständlich kann ich aber keine Verpflichtung übernehmen, daß die amerikanische Regierung bereit sein wird, den gesetzlichen Zustand für die Zwecke der Ausstellung in St. Louis zu ändern. Jeden falls soll unserseits alles geschehen, um einem derartigen, moralisch höchst verwerflichen Mißbrauch vorzubeugen. Abgeordneter Müller-Meiningen: Ich spreche meine große Zufriedenheit namens der Jntcressentcnverbände damit aus, daß alles zum Schutz der ausgestellten Gegenstände geschehen wird. Wenn der Herr Staatssekretär aber meint, daß in Chicago keine schlechten Erfahrungen gemacht worden seien, so scheint das im Widerspruch zu stehen mit der Haltung weiter Kreise, wie sie in den letzten Tagen in der Presse bekannt geworden sind. Durch die Presse ist die Nachricht gegangen, daß einer der größten Verlcgcr- vereine, der Stuttgarter, dahin wirkt, daß der deutsche Buch handel in St. Louis nicht ausstellt, und zwar, weil durch den literarischen Vertrag mit den Vereinigten Staaten einem Nach druck deutscher Werke und Lithographien Tür und Tor geöffet ist und große Schädigungen dadurch dem ganzen Gewerbe zugefügt werden können. Man ist also in weiten Interessentenkreisen der gegenteiligen Auffassung des Staatssekretärs. In Bezug auf seine Bemerkung, daß die ausgestellten Gegenstände nach einer Be stimmung des Ausstellungsreglements nicht nachgeahmt werden dürfen, frage ich, welche strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Be stimmungen zur Sicherung dieses Grundsatzes bestehen. Abgeordneter von Waldow-Reitzenstein: Ein Teil meiner politischen Freunde wird für, ein andrer Teil gegen die For derung stimmen. Die Gegner sind der Meinung, daß bei der schlechten Finanzlage die Forderung zum mindesten verringert werden müßte; es handle sich auch bei der Ausstellung vielfach um Industrien, die der deutschen Landwirtschaft ihre Kräfte ent ziehen. Anderseits würde es nicht verstanden werden, wenn Deutschland auf der Ausstellung fehlte. Es wäre ja An erheb licher Gewinn, wenn es gelänge, der deutschen Kunst und dem deutschen Kunstgewerbe in Amerika ein breites Absatzgebiet zu schaffen. Ohne Zuschuß des Reichs ist aber eine Beteiligung an der Ausstellung unmöglich. Nicht die Rücksicht auf andre Länder, sondern auf uns selbst ist entscheidend. Als ein großes Volk, das weitgehende Interessen hat, dürfen wir nicht zurückstehen. Abgeordneter Or. Paasche: Meine Freunde werden für die Forderung stimmen, obgleich ein Teil von ihnen, der mit der Industrie in Fühlung steht, der Ansicht ist, daß die letzten Ausstellungen große Opfer gefordert haben und die deutsche In dustrie in Düsseldorf ihre Leistungsfähigkeit bewiesen hat. Wir sind für die Bewilligung mit Rücksicht auf die Erklärungen des Staatssekretärs Grafen Posadowskp und unsers Ausstellungs kommissars Lewald, daß nicht große Massenartikel, sondern Spezialitäten zur Ausstellung kommen sollten, die Amerika in wachsendem Maße von uns bezieht, und daß nach dieser Richtung die Ausstellung uns großen Nutzen bringen könnte. Namentlich wurde darauf hingewiesen, daß auf dem Gebiete der Kunst und des Kunstgewerbes jenseits des Ozeans große Aufnahme-
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