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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.11.1910
- Strukturtyp
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- 1910-11-19
- Erscheinungsdatum
- 19.11.1910
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- Deutsch
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268. 19. November 1910. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 14157 Vom Xusssüsa äsr Däebsr. Lüelrsr aus äsm Xsai so-VsrlaA ru DsipriA l4Vstblls.vbl8lrg.tg.IoA 1910). 8". 48 8. m. rg.bl- rsiebell XbdiläullASll. Ds Droit ä'Xutsur. Organs illsllsllsl äu Dursau illtsruational äs l'uiiioll pour 1a protsetiou äss wuvrss littsruirss st artistiguss, ä Lsrlls. VillAt-troisisms -tnoes. Xo. 11. (15 Xovsmbrs 1910.) 4". DllAgs 145 ü 160. 8ollttllg.irs: Dartis oklioislls: k/rrion rukeeuakrouake.' Nssurss prisss pur Iss Dtats äs I'Dnion pour l'sxsvutioll äs lg. Oollvslltioll äs Lerne rsvisäs. — I. Xäbs- sivll äs t^.^aAne st äs lg. IVorvZAe s. Is. Ooovglltion äs Lerne rsvisse. — II. LspaAue. Doi autorisullt ls üouvsrusmsllt ä ratiüsr lg. 6ollvslltioll äs Lerne rsvisss. — ID. IVorreAe. Xristä ro^g.1 eollosrog.llt I'applioatioll aux wuvrss protsAÜes äaus Iss uutrss pg^s äs l'Dvion äs Lerne, äss äispositious äs lg. loi äu 25 juillst 1910 g.mslläs.ot I». loi äu 4 juillst 1393 sur Iss äroits äss autsurs st äss artistss (äu 2 sep- tsillbrs 1910). LeA!«/a/ron rnk/rienre: TVorrZAe. Doi arusuäaut ls. loi äu 4 juillst 1893 sur Iss äroits äss uutsurs st äss artistss (äu 25 juillst 1910.) — sDurgnie. Doi sur Is äroit ä'autsur (äu 8 mai 1910). Dartis voll okkioislls: Mnäes A/n^ratee Dg. coäiüeatiou äs lg IsAislatiou äs t'enr^rre brr/anni-ne su ingtisrs äs protsotiou äs äroit ä'gutsur /hsuite et /in.). — Dnn«re.' Drojst äs loi ässtins g luoäiüsr st g. eoäi üsr lg IgAisIgtivll vouosrogut Is äroit ä'gutsur. »/nris^irnäence.' FVnnce. ksproäuotiou uvll gutorisss, sous korrus äs stgtustts, ä'ulls pbotvArgpbis äoouillslltgirs ä'uu sxplo- rgtsur; uiguvgiss toi; oolltrska^ou. tVouvettes ärvereee.' Dtte-naAne. Däitious ä'osuvrss gllsiriguäss so Lrance. — LonArre. Nouvsmsut su tgvsur äs lg pro tection intsrngtioogls äss gutsurs. — ^/apon. Xollsxiou äs lg Oorr'e. Sprechsaal. (Ohne Verantwortung der Redaktion' jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Schundliteratur. Ein Versuch zu ihrer Unterdrückung. Von geachteter Seite empfingen wir die nachfolgende Betrachtung, deren Schlußfolgerung wir gern der Erwägung anheimstellen: (Red.) Trotz der vielen zu ihrer Unterdrückung gemachten Vorschläge, trotz Versammlungen und Ausstellungen blüht die Schundliteratur nach wie vor fort. Die Herde, von denen aus sie im Volke verbreitet wird, find bekanntlich in der Hauptsache die kleineren Buchbinder und Schreibwarengeschäfte, deren Schaukästen fast stets Werke der Schundliteratur enthalten. Ich sah einmal in einem solchen Laden zwei hohe Stapel dieser Hefte, und als ich zu dem Geschäftsinhaber bemerkte, die Hefte schienen ja gut zu gehen, zeigte er mir schmunzelnd noch weitere Mengen und gab zu, daß der Vertrieb der Hefte das Haupt geschäft bilde. Ich kam täglich an jenem Laden vorbei. Immer stehen vor dem Schaukasten mehrere junge Burschen, meist anscheinend Lehr linge, Laufjungen u. dgl., und betrachten die ausliegenden Schund hefte. Fast jedesmal, wenn ich nur kurze Zeit in der Nähe mich auf halte, löst sich aus dem Haufen einer heraus, der den Laden betritt und mit einem gekauften Heft wieder erscheint. Mit stillem Grimm habe ich das oft beobachtet und die Gesetzgebung verwünscht, die es nicht ermöglichen soll, gegen einen solchen offenbaren Verderb des Volkes wirksam einzuschreiten. Daß dieser Erfolg durch eine Änderung des Preßgesetzes kaum wird erreicht werden können, darüber bin ich mir völlig klar, soweit der Inhalt dieser Erzeugnisse in Frage kommt. Denn das Preß- gesetz wird von allen Parteien fast gleichmäßig wie ihr Augapfel behütet. Mit dem Strafgesetzbuch wird in den weitaus meisten Fällen auch nichts zu erreichen sein. Nach einer Zeitungsnotiz ist kürzlich der Ham burger Senat im Bundesrat dafür eingetreten, daß in den von dem stehenden Gewerbebetrieb handelnden Titel II der Gewerbeordnung Bestimmungen ausgenommen werden, welche die Säuberung der Schaufenster und Schaukästen, insbesondere von solchen literarischen Erzeugnissen ermöglichen, die durch die Art der Schilderung ver brecherischer Vorgänge die Begeisterung für die verbrecherische Handlung wachzurufen oder zur Nachahmung des Verbrechertums anzueifern geeignet sind. Auch dieses Vorgehen kann m. E. nicht zum Ziele führen; denn die Feststellung, ob im einzelnen Fall der Inhalt eines Heftes unter jene Definition fällt, wird auf die äußersten Schwierig keiten stoßen. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Das, was die Käufer der Schundliteratur anlockt, sind die meist bunten Titelbilder, die in nicht ungeschickter Weise ein besonders inter essantes, in dem Heft vorkommendes Ereignis wiedergeben, und der unter dem Bilde stehende Text. Einige Beispiele! 1. Aus den Geheim akten des Weltdetektivs, Bd. 194! Titel: Aus verlorenem Posten. Titelbild: Ein auf ein Haus zu laufender Mann, entsetzt auf einen ihn verfolgenden riesigen Hund blickend, der im Begriff ist, ihm auf den Rücken zu springen. Text: Noch ehe der Schmuggler das Fenster erreichen konnte, saß ihm Lady Floreuce im Nacken . 2. Nat Pinkerton, Bd. 185! Titel: Die verschwundene Braut. Titelbild: Nacht. Man blickt auf ein Dach, auf dem lang hingestreckt ein Mann liegt, der auf einen mit einer Laterne unten vor dem Hause stehenden Buckligen herabblickt. Text: Während Nat Pinkerton gespannt aus den Buck ligen achtete, der lautlos hcrangeschlichen war und im Begriff stand, die Tür des Pavillons aufzuschließen, ahnte er nicht, daß er selbst be obachtet wurde. 3. Nat Pinkerton, Bd. 163! Titel: Eingemauert. Titelbild: Ein Priester mit anderen Männern in einem Gewölbe, in der einen Wand ein Loch, aus dem der Kopf eines zum Skelett abge magerten Menschen herausragt. Text: »Da ist Euer Opfer,« fchrie der Priester, »wollt Ihr nun noch länger leugnen!?« 4. Bunte Bücher. Titel: Marzipanliese. Titelbild: Ein Kellergewölbe, ein Mädchen mit einer Laterne in der Hand, entsetzten Blickes auf ein ihr entgegen tretendes Weib starrend. Text: Vor ihr tauchte ein Weib empor, das, die gelben runzligen Züge grinsend verzerrt, mit stechenden, zorn glühenden Augen sie austarrte. Diese Beispiele sind wahllos herausgegriffen. Die vier Hefte hingen zusammen in einem Schaukasten. Es gibt noch viel schrecklichere Bilder. Aber schon aus diesen Beispielen geht ohne weiteres hervor, daß in erster Linie die Bilder das Lockmittel bilden. Was kann man sich allein bei dem Titel »Aus verlorenem Posten« vorstellen? Erst das Bild und der darunter stehende Text entfachen die Neugierde und die Kauflust. Alle diese Hefte kosten 10—20, höchstens 25 Pfg. Wenn nun der Gesetzgeber verbieten könnte, daß literarische Erzeugnisse im Preise bis 30 Pfg. mit Bildern ausgestattet werden, so wäre geholfen. Diese Preisgrenze würde sämtliche Produkte der Schundliteratur umfassen. Mehr als 30 Pfg. werden für derartiges Zeug keinesfalls aufgewandt. Es ist also auch nicht zu befürchten, daß das gesetzliche Verbot durch Heraufsetzen der Preise etwa illusorisch gemacht werden könnte. Gerade die äußerst geringen Preise machen die Hefte so leicht verkäuflich und nur der ungeheure Absatz ermöglicht es andererseits, die billigen Bücher mit wirkungsvollen, manchmal nicht üblen Bildern zu versehen. Die übrige Literatur würde unter dem beschränkten Abbilduugsverbot nicht leiden, und Literaturerzeugnisse, die Reklamezwecken dienen, würden, da sie nichts kosten, nicht unter das Verbot fallen. Welcher Segen würde gestiftet werden, wenn die Schundliteratur auf diesem Wege mit einem Schlage beseitigt würde! Vielleicht lassen sich in Erkennung dieses heilbringenden Endzwecks auch die Vertei diger des Preßgesetzes herbei, keine Änderung, wohl aber eine Ergän zung des Preßgesetzes in der gedachten Richtung zu gestatten! KP. Die »Deutsche Jugendbücherei« (Hamburg) in den Versammlungen der Hamburger Bürgerschaft. (Vgl. Nr. 257, 261 d. Bl ) Als in Nr. 257 des Börsenblattes die Reden zum Abdruck gelangten, die Herr Justus Pape in einer Versammlung der Hamburger Bürgerschaft gegen die »Deutsche Jugendbücherei« gehalten hatte, glaubte ich aus eine Erwiderung verzichten zu können, denn die Versammlung der Bürgerschaft selbst hatte das Urteil gesprochen, indem sie den Antrag des Herrn Justus Pape ablehnte und den Senats-Antrag, 38 000 Bände »Deutsche Jugendbücherei« in den Schulen zu verteilen, mit großer Mehrheit annahm. Nachdem aber in Nr. 261 des Börsenblattes abermals ein Artikel des Herrn Justus Pape Aufnahme fand, der bei der ein seitigen Beleuchtung der Sachlage der Verbreitung der »Deutschen Jugendbücherei« Schaden zufügen mußte, kann ich die Jrrtümer und falschen Voraussetzungen des Herrn Justus Pape nicht mehr stillschweigend übergehen. Wenn sich die Herausgeber der »Deutschen Jugendbücherei«, die Herren Brunckhorst und Köster, nicht wie die in der Sitzung der Hamburger Bürgerschaft dieser Sammlung erwachsenen Verfechter 1837
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