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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.02.1913
- Strukturtyp
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- 1913-02-10
- Erscheinungsdatum
- 10.02.1913
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- Deutsch
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Redaktioneller Teil. psk 33, 10. Februar 19l3. ungünstige Folgen für den Rechlsstand der Berner Union; Son- deruntcrhandlungen mit andern Ländern. — Höchst bescheidene Wirkung des zwischen Frankreich und Griechenland am 22. April 1912 abgeschlossenen Vertrages. — Vereinbarung zwischen Österreich und Spanienmit zweifelhafter Gegen seitigkeit. — Abschluß eines Vertrages zwischen Ungarn und den Vereinigten Staaten und Gegenseitigkeitsbehand- lung in den Beziehungen zwischen Tunis und den Ver einigten Staaten. — Kennzeichnung der Bolivianischen Literarunion, die durch einen am 17. Juli 1911 in Caracas zwischen 5 südamerikanischen Republiken abgeschlossenen Literar- vcrtrag gegründet wurde. — Versuche und teilweise Verwirk lichung der Versuche zur Verpflanzung der Bestimmungen der Berner Union in die Länder mit Konsulargerichtsbarkeit (China usw.>. 4. Rechtsprechung. Allgemeinere und wirksamere Anerkennung des Autorschaftsrechts. — Schwankungen der Rechtsprechung hinsichtlich des Schutzes der Werke der Bau- kunst, der Photographie, der angewandten Kunst, der Modezeich nungen, der auf mechanische Instrumente oder auf kinemato- grapyische Apparate übertragenen Werke. — Mühselige Anwen dung der italienischen Schutzfrist (zweite Periode der Gemein freiheit gegen Abgabepflicht) in den Beziehungen zu andern Ländern. Aus diesen verschiedenen Gebieten bringt die Recht sprechung nach und nach größere Klarheit und größeren inneren Zusammenhang. Mit Bezug aus Frankreich beschränkte sich der Berichter statter auf eine Aufzählung der im Jahre 1912 erfolgten Ereig nisse: Vorarbeiten zur Aufhebung des Gesetzes vom 16. Mai 1886, wodurch die Freigabe der Werke für Musikinstrumente cingeführt wurde; Gcsetzesenlwurf Hesse, betreffend Mehrcrtrag bei öffentlichem Verkauf von Kunstwerken; ministerielle Umfrage über die Anerkennung des Urheberrechts in den französischen Kolonien; Bestrebungen zugunsten der Neureglementicrung des Rechts, die zeitgenössischen, für öffentliche Sammlungen erwor benen Kunstwerke kopieren zu dürfen. Herr Börard, Unter- staatssekretär der schönen Künste, der die Festsitzung mit seiner Gegenwart beehrt und zum Teil geleitet hatte, bewies nun in einer feinen Ansprache die Umsicht, mit der er die ihm auf diesen verschiedenen Gebieten anvertrauten Interessen zu berücksichtigen bestrebt ist. Mit lebhaftem Applaus nahm die Versammlung seine Erklärungen entgegen, wonach die beiden Fragen der Musikinstrumente und des Rechts zur Wiedergabe der in den Museen ausgestellten Werke einer baldigen Lösung entgegen gehen. Herr Kay Gl ahn, Abgeordneter der dänischen Regie rung, erörterte hierauf diejenigen Punkte, in denen diese Be hörde in ihrem Bestreben nach fortschrittlicher intensiverer An erkennung des einheimischen Urheberrechts im Sinne der Be stimmungen der Berner Übereinkunft siegreich geblieben war, aber auch diejenigen, in denen zum Zwecke der Durchführung der Revision der Landesgcsetzgebung Zugeständnisse gemacht werden mutzten (s. Droit ck'Luteur 1912, S. 77 u. f.). Herr Ferrari bestrebte sich, die Zuhörer hinsichtlich der Befürchtungen, die außerhalb Italiens durch den Gesetzescntwurf Rosadi und die Verzögerung der Ratifikation der revidierten Berner Überein kunft von 1908 entstanden sind, zu beruhigen; er erklärte die Ursachen dieser Verzögerung und versprach eine kräftige Bewe gung zur Erzielung der gewünschten Lösungen, wobei die Asso ciation ihre Unterstützung in Aussicht stellt, indem sie der italieni schen Regierung eine neue Denkschrift überreichen wird. Sodann wurden Briefe verlesen, die von dem denmächstigen Beitritt Rumäniens zur Berner Union und von dem bloß hinaus geschobenen Beitritt Rußlands zu dieser Union sprachen. So aufrichtig diese Briefe auch gemeint sein mochten, so richteten sie sich doch bloß an diejenigen Leute, die einen starken Glauben haben. Daeta, non verdat Endlich sprach Herr von Clermont noch kurz über den »Entwurf einer internationalen Übereinkunft für Hcimatschutz«, der die Bestrebungen für die Erhaltung der Zeugen der Ver gangenheit, der Naturdenkmäler, der Landschaft, der Volksge bräuche usw. umfaßt und schon den Kongreß von Lüttich <s. Droit ck'clutour, 1905, S. 129; Börsenblatt, 1905, Nr. 260) beschäftigt hatte; der Redner empfahl diesen Entwurf dem Berner Bureau zum Studium und zur Berücksichtigung Die Versammlung beschloß, den nächsten Kongreß 1913 im Haag abzuhalten und damit der Einladung des Herrn Snyder van Wissenkerke, des Direktors des holländischen Patentamtes, zu folgen, die dieser namens der holländischen Freunde der Asso ciation an letztere gerichtet hatte. Das Festmahl vereinigte am Abend eine glänzende Gesell schaft von etwa 150 Gästen, worunter sich zahlreiche Damen be fanden. Viele hervorragende Persönlichkeiten aus den Kreisen der Literatur, der Kunst, der Diplomatie und der Politik hatten es sich angelegen sein lassen, durch ihre Gegenwart sowohl der Association, wie auch dem Rechtsinstitut, dessen vierteljahrhun- dertjähriges Bestehen ins Gedächtnis gerufen werden sollte, ihre Sympathien zu beweisen. Herr Georges Maillard zeich nete die Ziele der Association, »einer Handvoll Schriftsteller, die von Land zu Land pilgern, um dem absoluten Rechte der Autoren und Künstler an ihren Werken Anerkennung zu ver schaffen und zwar nicht nur ihrem Recht am materiellen Eigen tum, sondern ganz besonders ihrem Recht an der geistigen Vater schaft«; sodann rief er den Anwesenden die eminenten Verdienste in Erinnerung, die der Ehrenvorsitzende, Herr Poincarö, den Autoren in Wort und Schrift schon geleistet hat. Herr Ferrari gab Reminiszenzen aus den Kongressen der Association zum besten, denen er seit 1891 beigewohnt hatte, und feierte beredt deren wohltätige Ausstrahlungen. Herr Comtesse, Direktor des internationalen Berner Bureaus, überbrachte den Veran staltern dieser Feier den Dank der Schweiz und zeigte, wie seit 1886 viele Widerstände in Folge des aufgeklärten und kräftigen Eintretens Frankreichs für die Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums, die seinem nationalen Genius besonders gut ent sprechen, besiegt worden sind. Die prächtige Rede des Herrn Naymond Poincare endlich wurde durch öftere Beisalls- bezeugungen unterbrochen, und wir schätzen uns glücklich, hier die Hauptstellen wtedergeben zu können. Nachdem er den Mit gliedern der Association den Dank der Regierung der französischen Republik für ihr hochherziges Vorgehen und ihre Beharrlichkeit ausgesprochen, fuhr der illustre Redner folgendermaßen fort: »Der 25jährige Gedenktag der Berner Union bietet Ihnen heute eine natürliche Gelegenheit, einen Blick nach rückwärts zu werfen und, wie die einen und die anderen es schon getan, den zurückgelegten Weg zu messen. Kaum vier Jahre waren feit der unter den Auspizien Victor Hugos erfolgten Gründung der Asso ciation verflossen, als diese in Verfolgung eines schon in der Frllh- zeit gefaßten Ideals aus dem Kongreß in Rom im Jahre 1882 den Plan entwarf, nach dem Muster des Weltpostvereins eine Lite rarunion zu gründen, um das Urheberrecht durch eine allgemein verbindliche Übereinkunft zu schützen, die wenigstens vorläusig, einer unvermeidlichen Notwendigkeit folgend, die Verschiedenheit der einzelnen Landesgcsetzgebungen wahren, aber gleichzeitig und unverzüglich eine Anzahl allgemein gültiger Grundprinzipien herausarbeitcn sollte. Um einige, eine mittlere Linie unter den Landcsgesetzen bildende Hauptidecn herum alle diejenigen Staa ten gruppieren, wo Literatur und Kunst am meisten blühten, in eine Vereinbarung, deren Wortlaut wenn möglich universelle Gel tung erlangen sollte, ein Mindestmaß von Schutzvorschriften aus- nchmen, das für den Augenblick noch durch Sonderverträge ver vollständigt werden, aber zugleich zum Ausgangspunkt für neue Fortschritte gemacht werden könnte... das war das Programm das Sie im Jahre 1882 aufstcllten, im Jahre 1886 verwirklichten und seither in unermüdlicher Tätigkeit verfolgten. In der Tat sind die Beitritte zahlreich gewesen. Der Nach druck, das Plagiat, die literarische und künstlerische Freibeuterei wurden von Land zu Land zurllckgedrängt. Die internationale Übereinkunft hat in der glücklichsten Weise die rückständigen Ge setze beeinflußt; sie hat aus der Berliner Konferenz im Jahre 1908 wichtige Verbesserungen erfahren, die leider noch nicht von allen Signatarstaaten ratifiziert worden sind, denen aber, wie ich hoffe, (Fortsetzung »us Z ISsS.s
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