Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.09.1938
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- 1938-09-06
- Erscheinungsdatum
- 06.09.1938
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- Deutsch
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Soweit jedoch noch Streitfälle anhängig sind, in denen die Steuerbehörde den dem Verleger sowohl bei der ermäßigten wie bei der erhöhten Umsatzsteuer obliegenden Buchnachwcis im Einzelfall nicht als geführt ansieht, können diese Fälle dadurch erledigt werden, daß die neue Regelung des Erlasses vom S. Au gust auch für zurückliegende Steuerabschnitte An wendung findet (vgl. III Absatz 3 des Erlasses). Pauschalierung der Groß- und Einzelhandels umsätze für die Umsatzsteuer der Zeitungs und Zeitschriften-Verleger Erlaß 8 2416—571 III des Neichsministers der Finanzen vom 5. August 1938 I. Bei der Besteuerung der Umsätze der Zeitungs- und Zeitschriften verleger haben sich Schmierigkeiten dadurch ergeben, das; der Einzel- nachmeis der Groß- und Einzelhandelslieferungen über Zeitungen und Zeitschriften praktisch kaum zu erbringen ist. Zur Behebung dieser Schwierigkeiten und zur Erreichung einer gleichmäßigen Be steuerung der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger ersuche ich, mit Wirkung ab bem 1. Januar 1968 (für Österreich: ab dem 1. Juli 1938, im Falle des 8 5 Ueberl.VO. ab d'em 1. Mai 1938) der nach stehend unter Abschnitt II getroffenen Regelung gemäß zu verfahren. Die Großhandelslieferungen von Zeitungen und Zeitschriften an Wiederverkäufer sind in die Pauschalregelung nicht einznbeziehen, so weit der Verleger diese Lieferungen gemäß § 161 Abs. 1 Ziffer 2 AO., 8 49 Ziffer 4 und 8 53 UStDB., buchmäßig nachweist. Unternehmer, die von der Pauschalregelnng nicht Gebrauch machen, haben den ge setzlich erforderten buchmäßigen Nachweis uneingeschränkt zu er bringen. Die in meinem nicht veröffentlichten Nunderlaß vom 3. De zember 1934 — 8 4030-62III — unter Abschnitt I Ziffern 3 a und 4o gegebenen Ermächtigungen werden hierdurch hinfällig. II. 1. Bei Zeitungen (z. B. »Deutsche Allgemeine Zeitung«, »Deutsche Bergwerkszeitung« usw.) gelten 60 v. H. als Lieferungen im Großhandel, 40 v. H. als Lieferungen im Einzelhandel. 2. a) Bei politisch-weltanschaulichen Wochenzcitungen und politi schen Zeitschriften (z. B. »Das Schwarze Korps«, »Der Stürmer«, »Friöericus«, »Die Bewegung«, »Deutsche Rundschau« u. ä.), d) bei illustrierten Zeitungen und Zeitschriften (z. V. »Illu strierte«, »Illustrierter Beobachter«, »Hamburger Illustrierte«, »Die Woche«, »Gartenlaube«, »Die Dame« u. ä), e) bei unterhaltenden Wochenblättern und Unterhaltungszeit schriften (z. B. »Braune Post«, »Grüne Post«, »Bayrische Gerichts- zeitnng«, Nomanzeitschriften, Hausfrauen- und Moöezeitschriften, »Ncichssportblatt«, »Die Wehrmacht«, »Westermanns Monatshefte« u. ä.) gelten 33)4°/» v. H. als Lieferungen im Großhandel, 66-/z v. H. als Lieferungen im Einzelhandel. 3. Bei Nnndfunkprogrammzeitschriften und Jugendzeitschriften gelten 15 v. H. als Lieferungen im Großhandel, 85 v. H. als Liefe rungen im Einzelhandel. Für Fachzeitschriften und wissenschaftliche Zeitschriften sowie für standespolitische und sachschaftliche Zeitschriften ermächtige ich die Finanzämter, die Anteile der Lieferungen im Großhandel und im Einzelhandel jeweils nach den tatsächlichen Verhältnissen des ein zelnen Falles zu schätzen. Von einer besonderen Ermittlung der Schätznngsgrnndlagcn kann jedoch abgesehen werden, wenn der Ver leger a) bei solchen Zeitschriften der genannten Art, die ihrem Inhalt nach vornehmlich für Unternehmer (gewerblich oder beruflich selb ständige Personen) bestimmt sind (z. B. »Die Deutsche Textil- zeitnng«, »Ruhr- und Nheinwirtschaftszeitung«, »Juristische Wochenschrift«, »Münchener Medizinische Wochenschrift«, »Das Deutsche Aerzteblatt«, das »Deutsche Handwerk« n. ä.) 85 v. H. als Lieferungen im Großhandel und 15 v. H. als Lieferungen im Einzelhandel der Besteuerung zugrunde legt; b) bei solchen Zeitschriften der genannten Art, die ihrem Inhalt nach vornehmlich für Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte und Beamte) bestimmt sind (z. B. »Deutsche Uhrmachevgehilsenzeitung«, »Der junge Installateur und Klempner«, »NS.-Beamtenzeitnng«, »Der Deutsche Erzieher«, »Deutsche Verwaltung« u. ä.), 15 v. H. als Lieferungen im Großhandel und 85 v. H. als Lieferungen im Einzelhan-öel der Besteuerung zugrunde legt. III. Der jeweils als Lieferung im Großhandel geltende Vomhnndert- anteil der Zeitungs- und Zeitschriftenliefernngen unterliegt gemäß 8 7 Abs. 3 UStG, dem ermäßigten Steuersatz von )4 v. H., wenn der Verleger die betreffende Zeitung oder Zeitschrift nicht selbst herge stellt hat, und auch nicht im Werkvertrag hat Herstellen lassen, d. h. wenn er sie von einem anderen Unternehmer (Drucker) erworben hat. Im Fall der erhöhten Steuerpflicht ist der jeweils für die be treffende Zeitung oder Zeitschrift als Einzelhandelslieferungcn gel tende Vomhundertanteil dem erhöhen Steuersatz von 2)4 v. H. zu unterwerfen. Hat der Verleger jedoch unter Berücksichtigung des oben unter Abschnitt II Ziffern 1 bis 4 genannten bzw. besonders ermittelten Pauschalanteils im letzten vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 76 v. H. seines Gesamtumsatzes (8 1 Ziff. 1 und 2 UStG) im Einzel handel umgesetzt, so kann er gemäß 8 7 Abs. 3 Satz 2 UStG, den er mäßigten Steuersatz von )4 v. H. im Großhandel nicht in Anspruch nehmen. Ein erhöht steuerpflichtiger Verleger hat in diesem Fall gemäß 8 7 Abs. 4 Ziffer 1 UStG, alle steuerpflichtigen Umsätze mit 2)4 v. H. zu versteuern. Ich habe keine Bedenken, wenn zur Erledigung einzelner noch schwebender Fälle die vorstehende Pauschalregelnng auch für die Zeit vor dem 1 Januar 1938 angewendet wird. Eine Forschungsstelle Papiergeschichte im Gntenberg-Museum, Mainz Im vergangenen Jahr gab der Verein der Zellstoff- und Papier- Chemiker und -Ingenieure die Gründung eines Unterausschusses für Papiergeschichte und Wasserzeichenforschung bekannt, dessen Leitung Herr Armin Nenker in Zerkall übernahm. Mitglieder des Aus schusses wurden u. a. I)r. Bockwitz, Direktor des Deutschen Nnch- museums in Leipzig, Prof. vr. Jaymc von der Technischen Hochschule in Darmstadt, Diplomkaufmann Alfred Schulte in Oberhausen als Papierforscher und nach der Eingliederung Österreichs Pros. I)r. Thiel in Graz als Bearbeiter der österreichischen Papiergeschichte. Angesichts der außerordentlich umfangreichen Aufgaben kam der Unterausschuß zu dem Entschluß, eine eigene Forschungsstelle mit einem hauptamt lichen sachverständigen Leiter zu gründen. Am 1. Oktober wird, wie wir bereits in unserer Ausgabe vom 16. August berichteten, diese Forschungsstelle Papicrgeschichte ihre Arbeit unter Leitung des Papierforschers AlfredSchulte in Mainz aufnehmen. Wie das »Wochenblatt für Papierfabrikation« in Nr. 36 weiter dazu berichtet, ist die Wahl auf Mainz gefallen, weil sich dort be sondere Vorteile für die Forschungsstelle und ihre Arbeit bieten. Im Gntenberg-Museum steht eine reichhaltige wissenschaftliche Biblio thek auf dem nahverwandten Gebiet der Druckgeschichte zur Ver fügung, die zugleich in den Wasserzeichen der zahlreichen Frühdrucke ein reiches Arbeitsgebiet bietet. I)r. Nuppel, der Direktor des Gnten- berg-Museums, hat papiergeschichtlichcn Arbeiten bereits in mehreren Bänden des Gutenberg-Jahrbnches Raum gegeben und plante da neben seit Jahren, dem Gntenberg-Museum eine Abteilung für Papiergeschichte anzngliedern. In dem zur Fünfhundert-Jahrfeier der Erfindung Gntenbergs 1940 geplanten Erweiterungsbau wird neben der Forschungsstelle als deren wertvolle Ergänzung eine be triebsfertige alte Papiermühle zur Ausstellung kommen. Für Mainz sprach außerdem die Nähe von Darmstadt mit der Papierabteilung der Technischen Hochschule, die Nähe der Universitäten Heidelberg und Frankfurt, der Staatsarchive Wiesbaden und Darmstadt, der alten Stadtarchive in Mainz und Frankfurt und der großen hessischen Lanöesbibliothek Darmstadt. Als Mittelpunkt für die gesamte Papierforschnng wird neben der Anskunsterteilnng, der eigenen Forschung und Veröffentlichung, die Forschungsstellc in erster Linie das Sammeln papiergcschicht- lichen Materials betreiben. Eine möglichst vollständige Sammlung der papiergeschichtlichen Literatur der Gebiete deutscher Zunge ist geplant, aber auch die ausländische Forschung bleibt nicht unbe- 693
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