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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.10.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-10-27
- Erscheinungsdatum
- 27.10.1938
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- Deutsch
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Liederbücher für Volksschulen Erlaß des Reichserziehungsministers für die Schaffung neuer Liederbücher für Volksschulen Der Reichs- und Preußische Minister für Wissenschaft, Erziehung und Unterricht hat unterm 10. Oktober 1938 an die Unterrichts- Verwaltungen der Länder, die Regierungspräsidenten, den Stadtpräsi denten der Neichshauptstadt Berlin und den Neichskommissar für das Saarland nachstehenden Erlaß jL Ha 3709/37 Vs, N (a)j gerichtet: »Aus den mir erstatteten Berichten über die Liederbücher für Volksschulen habe ich entnommen, daß die Zahl der gebrauchten Liederbücher außerordentlich groß ist und allgemein der Wunsch be steht, die Bücher zu vereinheitlichen. Ich komme diesem Wunsche nach und ordne folgendes an: Die Schaffung der neuen Liederbücher übertrage ich den Unter richtsverwaltungen der Länder, in Preußen den Regierungspräsiden ten. Ich ersuche jedoch, dahin zu wirken, daß nur eine beschränkte Anzahl Liederbücher in Gebrauch genommen wird. Insonderheit soll in den einzelnen Landschaftsgebieten nach Möglichkeit das gleiche Liederbuch benutzt werden. Sie wollen sich zur Erreichung dieses Zieles gegebenenfalls mit den benachbarten Unterrichtsvermaltungen bzw. Regierungspräsidenten ins Benehmen setzen. Die Wahl der Verleger ist im Einvernehmen mit dem Berufs stand, vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft der Schulbuchverleger, Leipzig C 1, Hospitalstraße 27, vorzunehmcn. Die Manuskripte sind mir vor dem Druck in Heften mit Fahnenabzügen vorzulegen. Die Unkosten haben die Verleger zu tragen. Die Bearbeitung ist so cinzu- richten, daß zum Schuljahrbeginn 1940 mit der Einführung der neuen Liederbücher gerechnet werden kann. Für den Aufbau der Liederbücher ersuche ich folgende Punkte zu beachten: 1. Die im beiliegenden Verzeichnis enthaltenen Kernlicder müssen ausgenommen werden. Wortlaut und Weise dieser Lieder sind bet mir anzufordern. 2. Die Lieder des Kernteils sind mit noch auszuwählenden Lie dern, insbesondere denen der engeren Heimat, zu einem sinnvoll geordneten Ganzen zu verarbeiten. Die Kernlieder sind lediglich durch ein Sternchen im Inhaltsverzeichnis hervorzuheben. 3. Bei der Auswahl neuesten Liedguts ist nicht nur auf die Volks- und Jugendnähe, sondern ebenso auf den musikalischen Wert, auf Gehalt und Form des Wortlautes zu achten. 4. Alle Lieder sind in schlichten, zeitgemäßen Bearbeitungen, die dem Wesen der Lieder entsprechen, zu wählen. 5. Zwei- und mehrstimmige Sätze sind erwünscht, ebenso solche mit Instrumenten. Die Aufnahme von Singrädeln (Kanons) und be sonderen Liedern für Jungen und Mädchen steht frei. Jedoch darf der gleichmäßige Gebrauch des Liederbuches für beide Teile nicht darunter leiden. 6. Die Quellen, aus denen die Lieder entnommen werden, sind zu beachten und anzugeben. 7. Die Liederbücher sollen in zwei getrennten Teilen heraus gegeben werden. Der erste Teil ist für die vier unteren, der zweite Teil für die vier oberen Jahrgänge bestimmt. Der zweite Teil kann im Umfang den ersten übertreffen und soll im Handel zum Preise von höchstens RM 1.30 zu erhalten sein. Der Preis für den ersten Teil darf RM 1.20 nicht übersteigen. Anlage Kernlieder für die unteren vier Jahrgänge Hört, ihr Herrn, und laßt euch sagen. Jetzt fängt das schöne Frühjahr an. Der Mai, der Mai, der lustige Mai. Trari-ra, der Sommertag ist da! Klipp und klapp, dreschet auf und ab! Heut ist ein freudenreicher Tag. Wolln heimgehn, wolln heimgehn. Was wünschen wir dem Herrn ins Haus? Wohlauf, ihr Wandersleut, die ihr herum tut reisen. Es, es, es und es, es ist ein harter Schluß. Jetzt müssen wir marschieren, ich und mein Kamerad. Grün, grün, grün sind alle meine Kleider. Was macht der Fuhrmann? Wir sind zwei Musikanten und komm'n aus Schwabcnland. Wide-wide-wennc heißt meine Putthenne. Jetzt fahrn wir übern See. Die Fahne hoch! Deutschland, Deutschland über alles. Ich halt' einen Kameraden. Auf hebt unsre Fahnen in den frischen Morgenwind. Kernlieder für die oberen vier Jahrgänge Und die Morgenfrühe, das ist unsere Zeit. Die güldene Sonne bringt Leben und Wonne. Kein schöner Land in dieser Zeit als nur das unsere weit und breit. So treiben wir den Winter aus. Der Winter ist vergangen, ich seh des Maien Schein. Die beste Zeit im Jahr ist mein. Nun will der Lenz uns grüßen. Wir gehen als Pflüger durch unsere Zeit. Es ist ein Schnitter, heißt der Tod. Nach grüner Färb mein Herz verlangt. O Tannenbaum, o Tannenbaum, du trägst ein grünen Zweig. Hohe Nacht der klaren Sterne. Glück auf, Glück auf, der Steiger kommt! Auf, auf zum fröhlichen Jagen. Auf, du junger Wandersmann. Wir traben in die Weite, das Fähnlein weht im Wind! Jetzt trag die Trommel vor uns her. Ich habe Lust, in weitem Feld zu streiten mit dem Feind. Vivat, jetzt geht's ins Feld mit Waffen und Gczelt. Es leben die Soldaten so recht von Gottes Gnaden. Nun laßt die Fahnen fliegen in das große Morgenrot. Lasset im Winde die Fahnen wehn. Heilig Vaterland in Gefahren. Wenn alle untreu werden, so bleiben wir doch treu. Nach Ostland geht unser Ritt. Wer jetzig Zeiten leben will, muß haben tapfcrs Herze. Erde schafft das Neue, Erde nimmt das Alte. Still vom Sturm der Kanonaden ruhen aus die Kameraden. Der Himmel grau und die Erde braun. Heiliges Feuer brennt in dem Land. „Was haben Betriebsführer und Lehrling nach Abschluß des Lehrvertrages zu beachten"? Die im Börsenblatt Nr. 237 vom 11. Oktober 1938 erschienene Ver öffentlichung »Was haben Betriebssichrer und Lehrling nach Ab schluß des Lehrvertrages zu beachten?« ist als Sonderdruck er schienen und kann vom Börsenverein kostenlos bezogen werden. Es wird auf folgende Richtigstellungen bzw. Ergän zungen, die in dem Sonderdruck vorgenommen wurden, hinge wiesen: Im ersten Absatz muß es heißen: Nach Abschluß des Lehr vertrages des deutschen Buchhandels (zu beziehen vom Verlag des Börsenvereins), der bekanntlich nach Ablauf der vierteljähr lichen Probezeit für beide Teile verbindlich in Kraft tritt . . . Der Punkt 9 ist wie folgt abgeändert: Der Lehrling ist für den Besuch der Berufsschule anzumelden. Nach dem Neichsschulpflichtgesetz vom 6. Juli 1938 dauert die Be rufsschulpflicht drei Jahre. Dagegen sind über diese Zeit hinaus Lehrlinge bis zum Ende der Lehrzeit bevufsschulpflichtig, wenn fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrichtungen vorhanden sind. Eine Entbindung von dieser Pflicht ist nur möglich, wenn die Schul aufsichtsbehörde feststcllt, daß bei bereits vorhandener ausreichender Ausbildung vom Besuch der Berufsschule abgesehen werden kann. In Leipzig ist die fachlich ausgerichtete Berufsschule die Deutsche Buchhändler - Lehranstalt, deren Besuch für alle Buchhandelslehrlinge Pflicht ist, auch für Lehrlinge und Volon täre mit gehobener Schulbildung, die den Einjährigen Lehrlings fachkursus besuchen müssen. Unter Punkt 10 wurde ergänzt: Wirb die Lehrzeit . . . (in Ausnahmefällen . . . kann sie auf zwei Jahre festgesetzt werden, während eine weitere Verkürzung bzw. ein Volontär verhältnis in jedem Falle der ausdrücklichen Genehmigung der Neichs- schrifttumskammer bedarf). Unter Punkt 13 ist hinzugefügt worden: Der Lehrling ist an allen öffentlich angesetzten Veranstaltungen der Ncichsschrifttums- kammer, insbesondere der Gruppe Buchhandel, zu beteiligen. Darüber hinaus wird erwartet, daß er sich zur Teilnahme an den beruss- kunblichen Arbeitswochen meldet. Nr. 351 Donnerstag, den 37. Oktober 1SS8 841
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