Trowitzsch's Rechts- und Berwaltungöbücheret Ende November erscheint in fünfter, völlig neu bearbeiteter Auflage Nas Handbuch des Relsekostemechts Zusammengestellt und erläutert von Ministerialrat H. Vogels Sachbearbeiter des Reisekostenrechis im Reichs- finanzminiflerium Preis in Ganzleinen gebunden (ca. soo Seiten) RM 11.40 T Zn der vorliegenden Neubearbeitung ist das durch seine Lückenlosigkeit,Zuverlässigleit und klareübe» sichtlichkeit ausgezeichnete Erläuterungsbuch, das mit der verstärkt zunehmenden Fortentwicklung des Reisekostenrechts immer noch unentbehrlicher geworden ist, wiederum auf den neuesten Stand gebracht worden. Die Fülle des Stoffes aus Gesehesänderungen, aus Ergänzungen der Aus- und Durchführungsvorschriften, sowie aus höchflinstanzlichen Entscheidungen zu Zwei felsfragen der Rechtsanwendung sind systematisch gesammelt, geordnet und verarbeitet worden. Das Werk gibt den Stand der Rechtsentwicklung bis Ende Oktober 4YZS wieder. Das gesamte Reisekostenrecht gilt auch in der Ostmark und den sudetendeutschen Gebieten. Für die Ein gewöhnung in das neue Recht wird bas Sandbuch dort unschätzbare Dienste leisten. Unentbehrlich für jede Dienststelle Verlag Trowltzsch L Sohn / Berlin 6L6IL-7L OL8 8StttIt,«.LStt1'L8 In Kürze erscheint M MkklMWMK Von IteA.-Oirelctor L. 8cl»llcicjei uO-t OiocrreA.-R.Li HI. OeZclllisrcjt dauernd vereinigter 8chul- und Kircdenamter" vom 7. 8eptemder 1958, die dazu erlassene „Verordnung üder die Auseinandersetzung des Vermögens Bisher vereinigter 8chul- und Kirchenämter" vorn i z. Oktober 19z 8 und die zu dem Oesetz und der Verordnung 19z 8. Oie gesetzlichen Bestimmungen werden nicht in üblicher ^eise „kommentiert". Os werden viel mehr unter knapper Berücksichtigung der geschicht lichen OnNvicklung und der hisherigen Lechtsprechung a) kür äi« Lvdrvr d) kür üi« Lirekengvmvivävn e) kür üiv politisedvii Ovmvinävll dr^v. 8ednl- vvrdüllüv. Oas Luch ist aus der kraxis 5ür die Braxis geschrieben und v^ill denen Latgeber sein, die sich durch die Neuregelung der Lage mit den gesetzlichen Bestim mungen vertraut machen müssen. Interessenten sind: Lehrer, Lchulverhandsvorsteher, Bürgermeister, Landräte, kirchliche Körperschaften, Kirchenaufsichtsbehörden, 8achbearbeiter und Mt- arheitcr bei den Legierungen soxvie Iditglieder der 8ch1edsstel1en. Mtrvn81v äsu Vordsstellprels dis rum Orsedvinen von 3.40 IM vaed LrsodelvSQ 4.— LLl T vcirl.^6 pirieo^isc« vlrc§l.?8u ?»»»