Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.10.1943
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1943-10-28
- Erscheinungsdatum
- 28.10.1943
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19431028
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-194310280
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19431028
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1943
- Monat1943-10
- Tag1943-10-28
- Monat1943-10
- Jahr1943
-
-
-
-
-
181
-
182
-
183
-
184
-
1085
-
1086
-
1087
-
1088
-
1089
-
1090
-
1091
-
1092
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Buchhändler-Soldaten und Buchhändler in der Heimat Von Willy Hermes Zu der Frage: „Was wird aus uns nach dem Kriege?“ hat der Referent der Reichsschrifttumskammer, Rudolf Stoffregen, als Leutnant einer Fronttruppe vor einiger Zeit im Börsenblatt Nr. 144 öffentlich Gedanken ausgesprochen, die wohl schon jeden innerlich beschäftigt haben, der für längere oder kürzere Zeit den Zivilrock mit dem Waffenrock vertauschte. Er weist in seinen Ausführungen darauf hin, daß die Reichsschrifttumskam mer zu gegebener Zeit Fortbildungslehrgänge, Arbeitswochen, berufliche Beratungen usw. einrichten wird, um das Einleben in den Beruf so leicht wie nur irgend möglich zu machen. Ganz abgesehen davon, hält es die Reichsschrifttumskam mer, Abt. III (Gruppe Buchhandel), für ihre selbstverständliche Pflicht, für die Betreuung der Buchhändler-Soldaten schon jetjt zu sorgen; sie kann dies aber immer nur, wenn sie von seiten der noch in der Heimat tätigen Buchhändler entsprechend unterstützt wird. Seit Jahren bemüht sich die Reichsschrifttumskammer immer und immer wieder, alle Anschriften der einberufenen Mitglieder (von Lehrlingen, Gehilfen, selbständigen Buchhänd lern, Leihbuchhändlern und Verlagsvertretern) zu erhalten, um diese in die Betreuung einbeziehen zu können. Leider haben aber auch die im Börsenblatt veröffentlichten Mitteilungen nur geringe Teilerfolge gebracht, gemessen an der großen Zahl der jenigen Buchhändler, die ihrer Kriegsdienstpflicht an der Front oder in sonstigem Einsatjgebiet genügen. Nur zwei Zuschriften von der Front seien hierzu auszugs weise zur Kenntnis gebracht: „Da ich beruflich vollkommen verwaist bin, ich habe keinen Menschen, der sich beruflich um mich kümmert, und ich auch schon seit meiner Einberufung zum Wehrdienst vor nunmehr vier Jahren von der Reichsschrifttumskammer nichts gehört habe, bitte ich um Mitteilung, ob ich nicht gelegentlich ein Börsenblatt oder irgendein Mitteilungsblatt erhalten kann, das mir wenigstens ab und zu einmal die Erinnerung an meinen erlernten Beruf wachruft.“ Die Überprüfung der Klage dieses Buchhändler-Soldaten ergab eindeutig, daß er während der Einberufung zum Reichs arbeitsdienst von der Reichsschrifttumskammer betreut wurde, von seiner Einberufung zum Wehrdienst aber durch Übermitt lung der neuen Dienstanschrift keine Kenntnis gegeben hat. Oder ein anderer schreibt: „Von einem Freund höre ich, daß die Reichsschrifttums kammer ihren Mitgliedern ab und zu Zeitschriften schickt, wo von ich aber bis heute noch nichts gemerkt habe. Ich habe bisher immer pünktlich meine Beiträge entrichtet und würde mich sehr freuen, wenn ich auch einmal etwas aus dem Beruf erfahren könnte.“ Also auch einer, der in der Betreuung der einberufenen Buchhändler bei der Reichsschrifttumskammer noch nicht er faßt wurde, weil er seine bevorstehende Einberufung nur we gen des Rühens der Beitragspflichten bekanntgab, aber dann die Dienstanschrift nicht mitteilte. Die Beschäftigungsfirma dieses Berufskameraden kann aber auch nicht ganz frei gesprochen werden, denn sie übersah es, in ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Berufsstandes der Reichsschrifttumskammer die Anschrift ihres einberufenen Mitarbeiters bekanntzugeben und von Zeit zu Zeit die Richtigkeit und Vollständigkeit zu über prüfen. Es soll im Rahmen dieser Ausführungen davon abgesehen werden, auf das Problem der Betreuung der einberufenen Mit arbeiter von seiten der Beschäftigungsfirma einzugehen. Wenn aber eine Firma damit rechnet, daß ihre Mitarbeiter nach der Entlassung aus dem Kriegsdienst wieder auf ihren alten Ar beitsplan zurückkehren, um ihre Arbeitskraft wieder zur Ver fügung zu stellen, darf sie nicht außer acht lassen, daß die Ver bindung zwischen Betriebsführer und Gefolgschaft keinesfalls abbrechen darf, sondern durch Feldpostgrüße in Form eines beruflichen Gedankenaustausches, einer Berufszeitschrift, Lite raturzeitschrift, einer Illustrierten oder ab und zu durch ein Buch gefestigt und erhalten bleiben muß. Der Vergleich einer Liste der einberufenen Mitarbeiter einer größeren Verlagsbuchhandlung mit der Kartei der einbe rufenen Buchhändler, die in der Reichsschrifttumskammer ge führt wird, hatte das Ergebnis, daß von den in der Liste auf geführten 75 Mitarbeitern dieser Firma in der Betreuungs kartei der Reichsschrifttumskammer nur 10 Buchhändler-Sol daten ordnungsgemäß erfaßt waren, während 15 schon einmal betreut wurden, durch Zurückkommen der Sendungen aber aus- fallen mußten, weil die Anschriftenänderungen weder von den Einberufenen selbst noch von der Beschäftigungsfirma recht zeitig mitgeteilt wurden. Teilweise harrten die Betreffenden noch als Soldat in der „ruhenden Kartei“ der Anschriftenände rung, während sie in der Zwischenzeit zum Obergefreiten, Un teroffizier, Feldwebel oder Offizier befördert oder auch schon längere Zeit ins Lazarett eingeliefert waren. Von den übrigen 50 in der Liste aufgeführten Persollen waren 10 kaufmännische Mitarbeiter, die für eine Betreuung von seiten der Reichsschrift tumskammer nicht in Frage kommen können, und von den ver bleibenden 40 Mitgliedern der Reichsschrifttumskammer war bis zur Einsendung der Liste noch nicht bekannt, daß sie über haupt zum Wehrdienst einberufen sind. An alle Buchhändler in der Heimat ergeht daher nochmals im eigenen Interesse und nicht zuletzt im Interesse des gesamten Berufsstandes die dringende Aufforderung der Reichsschrift tumskammer, alle ihnen bekannten Feldpostanschriften von Buchhändler-Soldaten, die Mitglied der Reichsschrifttumskam mer sind, zur Überprüfung einzusenden. Für den Berufsstand ist es eine Ehrensache, trot} der kriegsbedingten starken Ar beitsbelastung sich dieser Aufgabe der Betreuung der einbe rufenen Buchhändler ganz besonders anzunehmen. Die Reichsschrifttumskammer versendet regelmäßig an die einberufenen Mitglieder, deren Anschriften ihr mitgeteilt wur den, das „Deutsche Büchereiblatt“ kostenlos, nachdem bis zum März d. J. der „Buchhändler im neuen Reich“ geliefert wurde, der aber leider sein Erscheinen aus kriegsbedingten Gründen einstellen mußte. — Daß mit dem „Deutschen Büchereiblatt“ ein würdiger Ersatj geboten wurde und mit den von Zeit zu Zeit über persönliche und fachliche Fragen beigefügten Rundbriefen die Verbindung mit den einberufenen Buchhändlern in schöner Weise aufrechterhalten wird, bekunden die immer zahlreicher eingehenden Grüße von der Front und anderen Einsatjgebieten. Denjenigen Einberufenen, die neb**n ihren soldatischen Aufgaben tro^dem noch Zeit und Gelegenheit haben, sich mit den rein fachlichen und technischen Fragen des Berufs zu beschäftigen, hat die Reichsschrifttumskammer auf Wunsch das während des Krieges geschaffene Fernunterrichtswerk: „Der Deutsche Buchhandel — Briefe zur Berufsförderung“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Vor allen Dingen haben die ins Laza rett Eingelieferten sehr rege von dieser Möglichkeit der Auf frischung des fachlichen Wissens Gebrauch gemacht. Besonderen Anklang hat aber auch bei den Buchhändler- Soldaten die seit etwa März d. J. für einen beruflichen Ge dankenaustausch geschaffene Anschriftenvermittlung gefunden. Mit dieser Anregung wurde für manchen einsamen Buchhänd ler-Soldaten die Möglichkeit geschaffen, Gedanken über den Beruf mit Buchhändlerinnen der Heimat auszutauschen und Kenntnisse über den derzeitigen Stand des Buchhandels aus der Praxis heraus vermittelt zu erhalten, wie dies durch das Lesen der Zeitungen oder Zeitschriften allein nicht immer möglich ist. Wie sehr aber gerade der Buchhändler-Soldat das Bedürfnis hat, sich über seinen Beruf zu unterrichten, mag späteren Aus führungen Vorbehalten bleiben, die dem Buchhandel einmal einen Einblick in die „Feldpost-Mappe der Reichsschrifttums kammer“ geben sollen. 182 Börsenbl. f. d. Dt. Buchh. Nr. 168, Donnerstag, den 28. Oktober 1943
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht