Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.07.1929
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1929-07-23
- Erscheinungsdatum
- 23.07.1929
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19290723
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-192907238
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19290723
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1929
- Monat1929-07
- Tag1929-07-23
- Monat1929-07
- Jahr1929
-
-
-
-
-
797
-
798
-
799
-
800
-
5541
-
5542
-
5543
-
5544
-
5545
-
5546
-
5547
-
5548
-
5549
-
5550
-
5551
-
5552
-
5553
-
5554
-
5555
-
5556
-
5557
-
802
-
803
-
804
-
-
-
-
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
X- 1«8, 23. Juli IS2S. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. sie lebten sein lange / und kunnten also oretenus einander alles er schien / was vorgcgangcn war: Weil aber das Leben immer all- mälig abnahm / und memoria labilis, oder das Gedächtniß vergeßlich oder hinsällig ist / so muste dasjenige / was man wissen solle l aussgezeichnet werden. Mtsanbers Biichersreundc und Blicherfeinde Dresden 1685. . . . Wenn die guten Bücher und schöne Bibliotheken einem Lande und unter denen Gelehrten oder denen Studenten mangeln so stehen die freien Künste und andere höhere Wissenschaften nicht wohl . . . wie solches die vorigen Saecula gnugsam erfahren haben / ehe die Buchdruckerey und Buchhandlung aufkommen und in Schwang ge bracht worden ist. Die jetzt slorirende Kauffmannschafst in Deutschland. Lpz. 1702. Es sollte einen säst wundern / wenn man liefet / wie große Herren und Potentaten ihre beste Lust und Vergnügung in und bei den Büchern gesuchct und gefunden haben / denn da können sich große Herren sonst anderweit dtverticren / sie haben von allerhand Lust / was ihr Hertze begehret / sie reuten / sie fahren / sie jagen / turniren / halten Comoedien oder nach heutiger Art / Opern, und dennoch sinbet man, daß diese Dinge nur als Parerga oder Neben- wertke / das Stlldircn aber / und mit Büchern umbzugehen / vor das Ergon gehalten haben. Misanders Bücherfreunde und Büchersetnde Dresden 1895. Entweder nützliche oder schlimme Bücher werben geschrieben: Es sey jenes oder dieses / man kan sich ein jedes / wann man nur recht klug ist / zu nutzen machen. Was nützliche Bücher anlanget / ist vor hin bekant / daß sie Gelehrte und Ungelehrte gern lesen / allent halben und allezeit rühmen und preisen. Jedoch seyn auch die schlimme Bücher nicht allerorten schlimm. Nullus liber est tam Malus, ul non ex partc Probesse possit, schreibet Plinius. Wann ich eine Perle im Koth liegen sehe / hebe ich die Perle auss / und laß den Koth Koth seyn. Nützliche Bücher erbauen jedermann der sie mit gut Nachsinnen liefet. Schlimme Bücher machen vorsichtige Leser. Ich muß nicht allein die Wahrheit / sondern auch was Lugen sey / wissen: Jenes erlange ich durch Lesung der Gesunden und Guten / dieses vermittels der Durchsetzung schlimmer und unrichtiger Bücher. Aigidius Henning, Gepriesener Büchermacher. Frankfurt 1888. Der Mensch ist der Unterhaltung und Belehrung seines Geistes etwas von seinem Vermögen schuldig. Er muß wenn er nicht nur eine Maschine in der Welt figurieren will auch ein gutes Buch lesen; aus den Beyspielen der alten und neuen Zeit kann er Krast und Muth für das Leben und seine höhere Bestimmung sammeln. Dies ist realer Gewinn, alle übrigen Vorteile des Lebens sind geringe und eitel gegen di« Erweiterung unserer Einsichten und Entschließungen. Ein kleiner Auswand, nach Maasgab unsres Vermögens, für ein lehrreiches Buch, ist also nicht Verschwendung, sondern gute nützliche Anwendung des ErsparnisseS. Man braucht nicht viel zu kaufen, wenn man eine kleine Handbibliothek des wirklich guten besitzen will . . . Joh. Georg Heinzmann, Appel an meine Nation. Bern 1785. Friedrich Nicolai der vielgeschmähte Aufklärer und Verleger des XVIII. Jahrhunderts berichtet über seine Lehrzeit in Frankfurt an der Oder: Im Buchladen ward weder ein Zimmer geheizt noch ein Licht angezllnbct, wir gingen im Winter nach Hause sobald die Sonne »nterging. Ich erhielt, daß mir statt des Frühstücks täglich ein Dreier gereicht warb; ich versagte mir das Frühstück, damit ich eine Lampe, Oel, Papier und einige wenige Bücher anschasfen konnte. So saß ich im Winter des Morgens srüh und oft bis spät in die Nacht in meiner kalten Schlaskammer bet meinen Büchern, ver gnügt wie ein König. Im Winter legte ich mich anfänglich der Kälte wegen ins Bett um zu studieren: So hätte ich einmal leicht das Haus anzünden können, als ich im Bette die Nacht burchstudicrte und ctnschlies. Doch hatte dies den Erfolg, baß ich seitdem selbst in der größten Kälte nie wieder im Bett las. Friedrich Nicolai, Ueber meine gelehrte Bildung. Berlin 1799. Mitgeteilt von Otto Bcttmann. Kleine öllitlcilungen Schutzfristfragc in Österreich. — Kürzlich habe ich an dieser Stelle erwähnt, daß nach dem gegenwärtig geltenden Urheberrechtsgesetz die Werke des am 3. Juni 1899 verstorbenen I o h a n n S t r a u ß — des Walzcrkönigs — am 1. Januar 1930 frei zu werden bestimmt sind. Dieser Umstand beeinflußt sehr die Verhandlungen über die Ver längerung der Schutzfrist. Österreich will in dieser hochwichtigen An gelegenheit gemeinsam mit Deutschland Vorgehen und es scheint, daß man mit einem gleichlautenden Gesetze nicht bis Ende dieses Jahres fertig zu werden hofft. So wählt man denn in Österreich den Weg eines Provisoriums. Demzufolge hat die Regierung im Nationalrat einen Gesetzent wurf eingebracht, nach dem die Schutzfrist für Werke der Literatur und Kunst bis 31. Dezember 1931 in jenen Fällen verlängert wird, in denen sie aus Grund des geltenden Gesetzes über das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie am 31. Dezember 1930 enden würde. Wenn die Ausübung des Urheberrechtes vor dem Tage der Gesetzwerdung des Negierungsentwurfes vom Urheber oder dessen Erben ganz oder teilweise einem andern überlassen worden ist, so erstreckt sich die Übertragung im Zweifel nur dann auf die durch bas neue Gesetz verlängerte Schutzfrist, wenn sie gegen Anteile am Ertrag des Werkes, nicht aber, wenn sie unentgeltlich oder gegen einen fest bestimmten Betrag stattgesundcn hat. Die Regierung hat diesem Gesetzentwurf eine Begründung mit gegeben, in der es heißt, daß Deutschland bereit sei, zwar nicht die volle fünfzigjährige Schutzfrist anzunehmen, wohl aber ein System einzuführen, wie es ähnlich in England besteht. Hiernach soll die Schutzfrist nach dem Tod des Urhebers in zwei Teile zerlegt werden: in die ersten dreißig Jahre nach dem Tode des Urhebers, während denen der volle Urheberrechtsschutz bestehen soll, und in die rest lichen zwanzig Jahre, während denen die Nachdruckserlaubnis gegen Bezahlung einer bestimmten Vergütung an den Urheber gelten soll. Die österreichische Regierung fügt hinzu, daß diesem Vorschläge Deutschlands nicht bloß Österreich, sondern auch die meisten anderen Staaten mit dreißigjähriger Schutzfrist beigetreten sin'd. FriedrichSchiller. Die Notgemeinschaft für das Deutsche Schrifttum in Liquidation. — Die vor einigen Monaten unter Beteiligung der literarischen Ver bände und einiger Stiftungen mit einem Aufruf an die Öffentlichkeit getretene Notgemcinschaft für das Deutsche Schrifttum befindet sich Prcssenachrichten zufolge bereits wieder in Liquidation. Der Grund liegt darin, daß sich trotz mehrmonatiger Werbetätigkeit der not wendige Fonds für eine solche Notgemeinschaft nicht hat aufbringen lassen. Auch haben die amtlichen Stellen bisher keinerlei Veran lassung genommen, grundsätzlich laufende Mittel zur Verfügung zu stellen. Man neigte auch innerhalb der Organisationen, die den Aus ruf seinerzeit mit unterzeichnet haben, zu der Auffassung, daß die Gründung der Notgemeinschast sich bedauerlicherweise als Fehlschlag erwiesen hat. Teilweise Unbrauchbarmachung. — Ans Grund rechtskräftigen Urteils des gemeinsamen Schöffengerichts Leipzig vom 27. Mai 1929 (4 0 0 ^v. 194/28) sind in der dritten, 95 Druckseiten umfassenden Auslage der Druckschrift Bruno Vogel, »Es lebe der Krieg. Ein Brief, illustriert von Rüdiger Berlit, Leipzig, Verlag die Wölfe, Leipzig-Plagwitz« die Abschnitte »Der Heldentod des Ge freiten Müller HI« und »Die ohne Zukunft« im Umfange von § 41 Abs. 2 StrGBs. wegen Unzüchtigkeit unbrauchbar zu machen. 9 8t ä 843/28. Leipzig, 19. Juli 1929. StA. (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 391 vom 20. Juli 1929.) Verkekrsuackrickten. Postpaket-Gebühren nach Jugoslawien. — Die Gebühr für Post pakete im Gewicht von 18—IS leg beträgt nach Jugoslawien RM 5.78 (nicht RM 5.45, wie in der Gebührentafel im Bbl. 1928, Nr. 128, angegeben). Außerdem sei bemerkt, daß Pakete, die nicht in Sack- leinewand verpackt sind, auf Gefahr des Absenders reisen. ?ersonalnackrickten. Gestorben: am 19. Juli im Alter von 87 Jahren an den Folgen eines Schlag anfalls der Buchhändler Herr OskarForker, langjähriger bewährter Mitarbeiter der Firma K. Stall jun. in Leipzig. Verantwortl. Schriftleiter: Fron, Wagner. — Verlag: D-rBörseno-r-inder Deutschen Buchhändler ,n Leipzig, Deutsches BuchhäudlerhauS. Druck: E. H e d r i ch N a ch s. Säum, in Leipzig. — Anschrift d. Schrtstteitui - - """" ' itung n.Expedition: Leipzig E 1. Gerichtsweg 26 tBuchhandlerhauö), Postfchiiebf. 274/76. 804
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Keine Volltexte in der Vorschau-Ansicht.
- Einzelseitenansicht
- Ansicht nach links drehen Ansicht nach rechts drehen Drehung zurücksetzen
- Ansicht vergrößern Ansicht verkleinern Vollansicht