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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.05.1930
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1930-05-10
- Erscheinungsdatum
- 10.05.1930
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- Deutsch
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X- 107, 10, Mai 1930, Redaktioneller Teil. BSrftnblatt s, d,Dtschn,«„chhand-I, Sonntag, den 18. Mai 8M-9Uhr Ausgabe der Eintritts- und Ausweiskarten für die Hauptversammlung des Bürscnliereins 9 „ Hauptversammlung des Börsenvereins im Buchhändlerhause Eine Stunde nach Beendigung der Hauptversammlung: Vorstandssitzung des Verbandes Sächsischer Buchhändler 18 Uhr Kantate-Essen des Börsenvereins im großen Saale des Buchhändlerhauses 18 „ Kantatc-Herrcn-Kommers der Leipziger BuchhandlungsgehUfen Ausschußzimmer, Portal I. Großer Saal, Eingang Portal III Zimmer Nr, 34, UI, Stock, Eingang Portal III. Krystall-Palast, Theatcrsaal. g»° Uhr 10 „ 10-° 11 19»° „ 9 Uhr 16 „ Montag, den 19. Mai. Hauptversammlung des Vereins Deutscher Bahnhofsbuchhändler Sitzung des Vereinsrechtsausschuffes des Bärsenvereins Besprechung des Gesamt»orstandes des Börsenvereins mit den Vertretern des Deutschen Hochschulvcrbandes Gründungsversammlung des Vereins der Laien- und Bühnenspielverleger Festvorstellung im Alten Theater „Die Sache, die sich Liebe nennt". Komödie von Edwin Burke Dienstag, den 20. Mai. Sitzung des Gesamtvorstandes des Börsenvereins Vorstandszimmer,PortaUIHI.Stock, Hauptversammlung der Abrechnungs-Genossenschaft Deutscher Buchhändler Vorstandszimmer des Vereins der Buchhändler, Platostr, 1a, Buchgewerbehaus, Typographen zimmer, Sitzungszimmer PortalIU, I, Sto ck. Vorstandszimmer, Portal UI, I, Stock, Ausschußzimmer, Portal I, Verein der Deutschen Antiquariats- und Export-Buchhändler, e. D.. Leipzig. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am Sonnabend, dem 17. Mai 1930, nachmittags 3 Uhr, im Sachscnzimmcr des Deutschen Buchgewerbehauscs in Leipzig, Dolzstraße 1 (hinter dem Buchhändlerhaus). Tagesordnung: 1, Jahresbericht über das vergangene Geschäftsjahr. 2. Rechnungslegung des Schatzmeisters. 3, Wahl eines Vorstandsmitgliedes. 4. Festsetzung des Jahresbeitrages und des Eintrittsgeldes. 5. Suchlistc. 6, Jmporthandel, 7, Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins. 8. Verschiedenes. Leipzig, den 5. Mai 1930. Der Vorstand. Unlauterer Wettbewerb. Die Frage, wie den Auswüchsen im Wettbewerb am wirk samsten begegnet werden kann, beschäftigt dauernd die gewerb lichen Organisationen, Man hofft, durch eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen eine Eindämmung zu erreichen. Das hat aber bei den vielerlei Einflüssen und Bedenken, die sich auf solchem Gebiete der Gesetzgebung bemerkbar machen, gute Weile. Natürlich darf nichts unversucht bleiben. Um aber rasch Abhilfe zu schassen — und darauf 'kommt es doch an — ist es notwendig, die nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung und Recht sprechung gegebenen Abhilfsmittel zu nützen. Der Börsenverein hat bei seinen hieraus gerichteten Bestrebungen in letzter Zeit mehrere erfreuliche Erfolge zu verzeichnen. Ein Fall daraus sei hier mitgeteilt. Es handelt sich um folgenden Sachverhalt: Ein Unternehmen — die Firma tut hier nichts zur Sache, bemerkt sei nur, daß sie dem Börsenverein nicht angeschlossen ist — errichtet Leihbibliotheken in der Weise, daß es die Bestände 444 gegen Sicherheitsleistung zur Verfügung stellt. Es zeigt die Er richtung in der Tagespresse an und gibt unter Verweis auf die den Benutzern erwachsenden Vorteile an, daß sie für nur 2 Mark lesen können, wieviel sie wollen; jeden Monat er hielten die Benutzer einen Roman zu 3 RM. gratis. Einer der von dem Unternehmen gegen Kaution betrauten Leiybibliothekare in Stralsund hatte dazu im Schaufenster seines Geschäftslokals noch Plakate mit folgendem Wortlaut ausgehängt: 1. »Nur 2.— RM. monatlich beträgt die Leihgebühr bei belie bigem Wechsel, Welche Vorteile bieten wir Ihnen? 1. Sie können lesen, soviel Sie wollen. 2, Monatlich 1 Roman Ausgabe L kartoniert, kostenlos, Ladenpreis 3,— RM. 3, Gegen Zuzahlung von 1.— RM, einen Roman Aus gabe 8, Ganzleineneinband, Ladenpreis 4,50 RM, 4. Gegen Zuzahlung von 1.50 RM. einen Roman Aus gabe 6, Halbleder-Luxuseinband, Ladenpreis 6.50 RM, Sie schaffen sich dadurch kostenlos eine eigene Privat bibliothek. Lesebcglnn jederzeit! Keinerlei Verpflichtungen! Konkurrenzlose Vorteile!» 2. »Werbewoche. Jeder, der Abonnent wird, erhält ein Buch im Werte bis 5.— RM. gratis nach seiner Wahl.» Dagegen war im Wege einstweiliger Verfügung vorgegangen worden. Das Amtsgericht hatte ihr stattgegeben und diese Reklame untersagt. Die dagegen von den Beklagten eingelegte Berufung ist von der Kammer für Handelssachen zurückgewiesen und die einstweilige Verfügung damit rechtskräftig geworden. Die Begründung für diese begrüßenswerte Entscheidung lautet im wesentlichen folgendermaßen: »Die Frage, ob Bücher allgemein als Markenartikel anzu sehen sind oder nicht, kann für die vorliegende Entscheidung da hingestellt bleiben, weil nur ein Preisschleudern mit Marken artikeln unerlaubt wäre, von einem solchen aber hier nicht ge sprochen werden kann, weil nach der unbestritten gebliebenen Behauptung der Beklagten die gemäß der Anpreisung abgegebe nen Bücher von der Beklagten selbst verlegt und auch nicht durch
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