tasttch.*— M?früh S Uhr^ein- Beiträge für da» Börsenblatt sind an die für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. .4- 276. Eigenthnm de» Bärleaverein« der Deutschen Buchhändler. Leipzig, Mittwoch den 29. November. 1882. Amtlicher Theil. Erschienene Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. (Milgetheilt von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung.) (* vor dem Titel -- Titelauflage, ft -- wird nur baar gegeben.) o 86» Stiolcsr 3.^8s is. Bangel Sk Lrhmttt in Heidelberg. ft Gtruwelpeter, kurzer gynaekologischer. Nach den neuesten Forschgn. zusammengestellt v. C. H. S. 8. * 1 — Beet'sche Buetzh.» Verl.-Cto. in Nordlinge». Entscheidungen der Gerichte u. Verwaltungsbehörden aus dem Gebiete d. aus reichsgesetzlichen u. gemeinrechtlichen Bestimmungen beruhenden Berwaltungs- u. Polizeistrafrechts. HrSg. v. Ä. Reger. 3. Bd. 1. Hst. 8. pro cplt. * 6. 60 ft Bibliothek, Cotta'sche, der Weltlitteratur. 24. Bd. 8. Geb. * 1. — Inhalt: Körner» sämtliche Werke. 2. Bd. Werver, I., Jugenderinnerungen e. jungen Frau. 8. Geb. 3. — I. A. Sinsierlin in München. ^brsigs-Hotir-LLleuätzr 5. 1883. 16. LLl6nä6r--,v1ir-kuoIi 1883. 16. 75; 86b. * 1. , 2. * —. 60 * 2. 40 u. * 4. — kor1tzmvQll»s6-LsItznätzr f. 1883. 128 * —. 7; 86b. —. 15, —. 30 u. * —. 40 Taschenkalender, neuer Münchener, f 1883. 64. * —. 10; geb. von —. 15 bis * 2. 30 Wand-Notiz-Kalender, großer, s. 1883. 4. *—. 20; aufgezogen * —. 40; auf 4 Seiten m. je 3 Monaten —. 30; aufgezogen * —. 70 ^Vanä- u. vi-tvkIaseliieii-LalvQÜvr, lrlsürsr, 1883. 16. —. 9; auk- 862086N . 18; in. ka-rb. * —- 12; 3,ut862086v * - . 20; m. HrdeuärueLdiläsrn auk äsr R-ueirssits * —. 60 Lyon, O., Minne- u. Meistersang. Bilder aus der Geschichte altdeutscher Litteratur. 8. * 6. 50; geb. * 7. 70; m. Goldschn. * 8. — Rein, W., das Leben v. Martin Luthers, dem deutschen Volke erzählt. 8. Carl. * 2. 40; geb. * 3. Wangemann, L., biblische Geschichten. 1. u. 2.Tl. 8. * 1. 60; geb. baar * 2. 30 äs- 1. 16. Aufl. * —. 60; geb. —. 90. — 2. 7. Ausl. * 1. — ; geb. 1. 40. Nichtamtlicher Theil. Reichsgerichts-Erkenntnisse. Socialistengesetz. Verbreitung von Druckschriften. Reichsgesetz vom 21. Oct. 1878 gegen die gemeinges. Bestrebungen der Socialdemokratie, ß. 24. Das Recht der Landespolizeibehörden, gemäß tz. 24. die Besug- niß zur gewerbsmäßigen öffentlichen Verbreitung uon Druck schriften zu entziehen, erstreckt sich nicht auf das Recht, die Be- sugniß zum stehenden Buchhandel zu entziehen. Urtheil des III. Strafsenats vom 10. Mai 1882 o. F.*) Aushebung des Urtheils und Freisprechung. Gründen Der Jnstanzrrchter stellt fest, daß das fürstl. Landrathsamt, veranlaßt durch die Anmeldung des Angeklagten bei der Orispolizcibehörde, in G. einen Buch- und Schreibmaterialienhandel betreiben zu wollen, demselben durch Verfügung vom 20. Juli 1881, eröffnet am 25. dess. Mts., weil er, nachdem er aus L. als Social- demokrai ausgewiesen worden, es sich zur Ausgabe mache, auch während seines Aufenthalts in G. die aus den Umsturz der *> Aus der Zfttschrist „Rechtsprechung des Deutschen Reichsgerichts I» Strafsachen" München, Oldenbourg). bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Be strebungen der Socialdemokratie auf alle Weise zu fördern, die Befugniß zur gewerbsmäßigen und nicht gewerbsmäßigen öffent lichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Befugniß zum Handel mit Druckschriften im Umherziehen aus Grund der Be stimmung in H. 24. des Reichsgesetzes vom 21. Oct. 1881 ver sagt habe, welche Verfügung auf Recurs vom fürstl. Ministerium aufrecht gehalten worden sei; daß am 1. August 1881 die Ehe frau des Angeklagten bei der Ortspolizeibehörde die Betreibung eines Buchhandels in G. aus ihre eigene Rechnung und unter ihrer eigenen Leitung, ohne Zuthu» ihres Ehemannes, angezeigt und den gewünschten Gewerbeanmeldeschein erhalten, auch in der Geraer Zeitung dem Publicum ihre neu errichtete Verlags und Sortimentsbuchhandlung empföhle» habe, welche in der F.'schen Privatwohnung betrieben worden sei; daß die Ehefrau F. sodann ihren Ehemau» zum Procuristeu bestellt, dieser die Firma der Frau nach alle» Richtungen vertreten, die Frau nur den Namen hergegebeu, der Angeklagte das ganze Geschäft be trieben habe, und durch die Gründung des letzter» aus den Namen der Frau nur eine Umgehung des Verbots des fürstl. Landgerichtamts vom 20. Juli 1881 beabsichtigt worden sei. Der Jnstanzrichter folgert die Anwendbarkeit der ß. 24. 25. Sieunmidvierzigster Jahrgang. 740