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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1882
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18821129
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ziehen. Es war aber auch begriffsmäßig nicht der Buchhandel gleichzustellen mit derjenigen Befugniß zur öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, worüber der tz. 24. das. und die Verfügung des Landrathsamts handelt. Man wird allerdings die von einem Buchhändler durch seine gewerbliche Thätigkeit für das Publicum zugänglich gemachten Druckschriften, auch die in seinem Verkauss- locat verkauften, als „öffentlich verbreitet" im Sinne des Preß- gesetzes zu betrachten haben; aber sie sind durch derartiges dem Publicum Zugänglichmachen nicht „öffentlich verbreitet" im Sinne des K. 24., welcher nach dem dargelegten Zusammen hänge der Gesetzgebung als übereinstimmend mit der Begriffs bestimmung der öffentlichen Verbreitung in Z. 43. der Gewerbe- orbnung verstanden werden muß. Die Colportage kommt aber gegen den Angeklagten nicht in Frage, da er einer solchen nicht beschuldigt und nicht für überführt erklärt wurde. Befand sich, wie im vorliegenden Fall, Derjenige, gegen welchen die Ver waltungsbehörde eine Verfügung aus K. 24. des Socialisten- gesetzes erläßt, soweit ersichtlich, nicht im Besitze einer Erlaubniß zur öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, so kann ihm selbstverständlich eine solche Erlaubniß nicht entzogen werden, und ist insofern die Verfügung wirkungslos. Sie kann indessen eine Wirkung in der Richtung äußern, daß nunmehr auf etwaiges Ansuchen die Erlaubniß aus A. 43. 57. der Gewerbeordnung nicht gegeben zu werden braucht und nicht gegeben wird. Jeden falls hat jener Umstand hier keine Bedeutung zu Gunsten der Aufrechterhaltung des angefochtenen Urtheils. Ter Buchdrucker-Strike in Wien. Seit dem 13. November haben ca. 1100 Setzer- und Drncker- Gehilsen in Wien, ohne vorhergegangene Kündigung, ihre Plätze verlassen, nachdem der von ihnen aufgestellte neue Lohntarif von den betheiligte» Prinzipalen als undiscutirbar abgelehnt und einzig aus die fernere Ausrechterhaltung des kaum zwei Jahre alten letzten Tarifes verwiesen worden war. Die Conseqnenzeu des erwähnten Schrittes, mit welchem eine beispiellos fest gegliederte, gut organisirte und vorzüglich geleitete Masse von Arbeitern einen fast unwiderstehlichen Terrorismus ihren Arbeitgebern gegenüber auszuführen versucht, sind schon heute sehr fühlbar; die größten Officinen Wiens stehen verödet da, nur wenige Arbeiter sind treu geblieben und vermögen diese, unter Mit hilfe der Lehrlinge, kaum die nöthigsten Aufträge zu bewältigen. Die Zeitungsdrnckereien hatten sich bei Zeiten mit ihrem Per sonale verständigt, die höheren Tarife provisorisch bewilligt und sind dadurch vorläufig der drohenden Gefahr entgangen — aus wie lange, wissen die Götter ; denn „I-'appötit visnt an rnauzsant". Nachdem der Verlagsbuchhandel Wiens, der ohnehin, im Ver- hältniß zu dem anderer Staaten mit den ungünstigsten Verhält nissen zu kämpfen hat, wohl in erster Instanz dazu berufen er scheint, in der schwebenden Frage ein Wort mit zu reden, weil er doch im Falle des Sieges der Arbeiter-Coalition durch erhöhte Preise die Zeche ganz oder theilweise zu zahlen haben wird, erschien es nicht unzweckmäßig, denselben einzuladen, Stellung gegenüber den streitenden Parteien zu nehmen. Es wurde daher folgendes Circular in Umlaus gesetzt: Wien, 18. November 1682. An die geehrten Buchhandlungssirmen des Wiener Platzes, welche sich mit Verlags-Unternehmungen beschästigen. Die in den letzten Tagen in der nur denkbar gewaltsamsten Form hervorgetretene Absicht, die Satz- und Drucklöhne des Wiener Platzes zu erhöhen, berührt auch unsere Interesse» in der einschneidendsten Weise, da beim Gelingen der erwähnten Intention uns eine neuerliche, ansehnliche Preissteigerung durch unsere Druckereien be it orsteht. Wir möchten uns daher erlauben vorzuschlagen, daß wir in dieser in jeder Hinsicht für uns wichtigen Angelegenheit bei Zeiten Stellung nehmen, den sich auch in unserem Interesse gegen die ge waltsame Erhöhung sträubenden Buchdrnckereibesitzcrn dadurch eine ge wisse moralische Stütze bieten und laden Sie höflichst ein, beiliegende Erklärung an das Gremium der Wiener Buchdrucker mit ihrer werthen ; Unterschrift zu versehen. Die beigeschlossene Erklärung lautet: An das löbliche Gremium der Buch-, Stein- und Knpferdrncker in Wien. Die Unterzeichneten Wiener Buchhandlungssirmen, welche sich mit Verlags-Unternehmungen besassen, erklären, gegenüber der in den letzten Tagen gewaltsam zu Tage getretenen Tendenz, durch Erhöhung der Arbeitslöhne auch eine neuerliche Erhöhung der Satz- und Druckpreise unserer Druckausträge herbeizusühren, Folgendes: 1) Die allgemeine geschäftliche Lage des Büchermarktes rechtfertigt die Erhöhung der Herstellungspreise in keiner Weise; im Gegen- Kausunlust desselben aber wird immer fühlbarer. 2) Soweit Uttsere Kenntniß der Verhältnisse reicht, entsprechen die von Ihnen ^ewährlen Löhne im Allgemeinen den uns berechneten uns aus den Provinzen und aus Deutschland Offerten gemacht werden, welche die üblichen Ansätze des Wiener Platzes in jeder Hinsicht unterbieten. 3) Wir werden daher im Falle einer etwaigen, laut oben unzeit gemäßen und ungerechtfertigten Erhöhung der Satz- und Truck- Wien, 18. November 1882. Es Unterzeichneten die Firmen: Fr. Beck. Lechner's Univ.-Buchh. S. Bensinger. Lechner's Verlag. Bermann L Allmann. Jg. Lienhardt. Bloch L Hasbach Mayer L Co. W- Braumüller. M. Perles. Brockhausen L Bräuer. A. Pichlcr's Wwe. L Sohn. G. P. Faesh. L. Rosner. W. Frick. Sallmaycr'sche Buchh. Friese L Lang (Grottendieck.) Schworella L Heick L. Grosser. L. Steckler. A. Hartleben. C. Teusen A. Hölder. Toeplitz L Denticke. E. Hölzel. Urban L Schwarzenberg. H. Kirsch. Wallishanffer'sche Buchh. C. Konegen. (Alle Firmen mit eigenen Druckereien entfielen selbstver ständlich.) Sämmtliche eingeladene Firmen betheiligten sich an diesen! sür das gemeinsame Wohl äußerst wichtigen Schritte, mit Aus nahme einer einzigen Handlung, welche die wiederholte höfliche Bitte, sich im gemeinsamen Interesse nicht auszuschließen, in der nur denkbar brutalsten Form ablehnte. Eine Abschrift der vorstehenden Erklärung wurde dem k. k. Polizei- und dem Magistrats-Präsidium überreicht, nachdem die Klage eine allgemeine ist, daß die gewaltsam überfallenen, in ihren Rechten geschädigten Buchdruckerei-Prinzipale bei den erwähnten Behörden nicht den von ihnen erwarteten Schutz bisher gefunden haben. Die Erklärung der Verleger möge dazu beitragen, Klarheit darüber zu geben, daß für die Lohn- und Preiserhöhungs-Bestre bungen der denkbar ungünstigste und ganz ungerechtfertigte Moment gewählt wurde, wenigstens was den Buchhandel betrifft. Wir behalten uns vor, über den Verlaus des Strike weiter zu reseriren — bis zu diesem Augenblicke stehen sich beide Parteien, nach Verlaus von 14 Tagen noch in schroffster, unnachgiebiger Weise gegenüber.
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