Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.05.1887
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- 1887-05-23
- Erscheinungsdatum
- 23.05.1887
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2650 Nichtamtlicher Teil. ^ 116, 23. Mai 1687 den Formaten I—XII kostet, wie viel Papier nebst Zuschuß er gebraucht und wie sich dann jedes weitere Tausend im Preise gestaltet. Nur eins scheint uns ein Fehler zu sein, nämlich die Vor führung nur einer Druckprobe auf jedem Formate. Nehmen wir z. B. Format III, so wissen wir nach der Probe, was der jeder Zeit teurere Notensatz kostet, aber nicht, wie ein anderer Satz bei dem sonst so vielfach noch zu verwendenden Papiere sich stellt. Oder Format Xl und XII, welches in manchen Druckvarianten zur Ver wendung gelangt, und z. B. einmal gespalten als Zeitschrift hätte vorgeführt werden können n. s. w. Diese Verschiedenheit in den Druckproben hätte bei der Sorgfalt, welche die prächtige Gabe aus zeichnet, keine großen Unkosten mehr verursacht, und wird uns hoffentlich bei einer neuen Auflage geschenkt. Und wenn das geschieht, so könnte vielleicht auch noch die gewählte Schriftgattung mit Namen bezeichnet werden, die zu Anfrage und Auftrag bei einer Druckerei doch immerhin notwendig ist. Der bekannten Buchbinderei von Gustav Fritzsche bei dieser Gelegenheit noch ein Lob zu spenden, würde überflüssig sein, wenn sie nicht hier ein kleines Meisterstück in der »Preisliste für Buchein bände re.« als Schluß des Bandes geliefert hätte. ^ Diese als »Manuskript für Buchhändler« beigefügte Preisliste schließt sich ebenfalls eng an die Normalformate an und führt uns durch alle Sorten der Einbände, vom feinsten Halbfranz-, Ganzleinen- bis zum einfachen Schuleinband. Wir finden da elf verschiedene hoch feine und feine, und vier verschiedene einfache Einbände, und jeden einzelnen wieder bei 1000 Exemplaren auf alle Normal formate berechnet. — Wenn Herr Fritzsche meint, daß diese Preis liste von Verlegern »als ein praktisches Hilfsmittel betrachtet werden wird«, so dürfte er damit nicht im Unrechte sein. Diese hier geschilderte Vereinigung von Papier, Druck und Einband — also die Entstehung eines Buches — will selbst verständlich in erster Linie eine Empfehlung der betreffenden Fir men sein. Da sie aber in der Nutzanwendung weit über den Rah men einer bloß geschäftlichen Empfehlung hinausgeht, sich vielmehr als ein praktisches Lehr- und Lernmittel für den Buchhandel ge staltet, so durfte dessen Organ auch nicht stillschweigend daran vorübergehen. Wir haben viele theoretische Bücher über die Her stellung von Werken, aber noch keins von so packender praktischer Anschaulichkeit wie dieses und auch keins, welches so sehr geeignet ist, die vom Buchhandel gewünschten Normalformate durchzuführen. Wenn wir zum Schluffe noch einen Wunsch aussprechen, so ist es der, daß eine der Firmen das Buch zu einem käuflichen Ver lagsartikel umgestalte, und dann außer den von der Druckerei herbeizuführenden Erweiterungen und Verbesserungen auch noch Winke über Korrekturen re., technische Bezeichnungen der Papier formate und dergleichen gegeben werden mögen. Es würde dann ein Handbuch sein, welches jeder Buchhändler als unentbehrlich für die Ausbildung seiner Zöglinge zum fortwährenden Hand gebrauche in seiner Bibliothek nicht fehlen lassen würde. Den drei Leipziger Firmen Dank für die schöne, praktische Gabe. L Vermischtes. , . Zur Rabattbewegung. — Am 16. Mai d. I. ist zwischen den Sortimentsbuchhandlungen zu Jena <O. Deistnng's Buchhandlung sHermann Dabisj, Frommann'sche Buchhandlung jAnton Passargej, Carl Döbereiner Nachfolger) ein Vertrag geschlossen worden, nach welchem in Zukunft an feste Kunden mit größerem Bücherbedarf ans deren ausdrückliches Verlangen bei Barzahlung oder von vereinbarten Rechnungen ein Rabatt von 5 Prozent gewährt werden kann. Die jenigen Fälle, in welchen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse eine Ausnahme zu machen ist, sind in dem Vertrage genau vorgesehen; ferner enthält derselbe ein Verzeichnis der als Nettoartikel zu be- handelnden Gegenstände. Auf jede Verletzung des Vertrages ist eine an 7'^ Armenkasse der Stadt Jena zu zahlende Konventionalstrafe von 100 gc,etzt. Dem Publikum ist von diesen Beschlüssen unter Dar legung der durch das Rabattunwesen hervorgernfenen Übelstände in einem gemeinschaftlich versandten Rundschreiben Mitteilung gemacht worden. 1'. Der Berner Litterar-Vertrag vor dem Reichstage. — Am 17. d. M. fand im Reichstage die erste Beratung der am 9. Sep tember v. I. zu Bern zwischen dem Deutschen Reich, Belgien, Frank reich, Großbritannien, Haiti,, Italien, Liberia, der Schweiz, Spanien und Tunis abgeschlossenen Übereinkunft betreffend die Bildung eines internationalen Verbandes zum Schutze von Werken der Litteratnr und Kunst — nebst Znsatzartikel, Schlußprotokoll und Vollziehungsprotokoll vom gleichen Tage statt. Hierzu nimmt das Wort Abg. Klemm (kons.): In Artikel >0 des Gesetzes wird in einem besonderen Alinea ausgesprochen, es bestehe darüber Einverständnis, daß die Gerichte der verschiedenen Verbandslander die sachlichen Bestimmungen des Artikels (indirekte Aneignung eines Werkes) nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen ihrer Landesgesetze anzuwendeu hätten. Die Landesgesetze als geschriebenes Recht enthalten nn» aber niemals das ausreichende Material für die Entscheidungen, da sich fortgesetzt neue Figuren des dem Gesetze zu unterstellenden Materials bilden und immer neue Erscheinungen hervortreten. Daher spielt hier vorzugsweise die Gepflogenheit der Gerichte und deren Praxis, d. h. die von ihnen bei Auslegung des Gesetzes und Ergänzung von Lücken desselben beobachteten Grundsätze, die sogenannte Judikatur, eine große Rolle und wird sie auch in Zukunft haben müsse». Der Künstler soll geschützt werden, sowie die Verarbeitung einer, wen» auch bekannte» Idee den Charakter eines selbständigen künstlerischen Werkes anuimmt. Mit Rücksicht darauf, daß dieses Alinea bloß der Anwendung der Landesgesetze und nicht der bereits feststehenden Judikatur gedenkt, bittet Redner um eine Erklärung seitens, der verbündeten Regierungen, ob die bisherige Judikatur als in Übung bleibend anzusehen sei oder nicht. Direktor im Auswärtigen Amt Reichardt erwidert, daß in der That gar keine anderen Absichten bestehen, als das Gesetz im Sinne des Vorredners auszulegen. Die bisherige Judikatur solle ihren Rang neben den geschriebenen Landesgesetzen wie bisher umgeschmälerk be halten. Der Zusatz enthalte eigentlich etwas Selbstverständliches, sei aber aus speziellen Wunsch der deutschen Kommissare eingesügt worden. Das Gesetz wird daraus in seinen einzelnen Teilen ohne Wider spruch angenommen. Neue Bücher, Kataloge rc. für die Hand- und Hausbibliothck des Buchhändlers. Die deuischen Papier-Normalformate veranschaulicht in Papier und Druck. Hilssmittel zur Berechnung der Herstellungskosten von Druckwerken. Hrsg, von Ramm L Seemann, Druckern, Berth. Siegismund, Papierhändler, und Gustav Fritzsche, K. Hofbuchbinder, sämtlich in Leipzig. 4". Geb. Catalog der Woerl'scheu Reisebücher, kl. 8°. 96 S. Würzburg u. Wien, Leo Woerl. Bahn hosslitt er atu r. — Auf die in Nr 99 und >1l d. Bl. erwähnte Eingabe des »Christlichen Vereins zur Hebung der öffeul- lichen Sittlichkeit« in Berlin an den Minister Mapbach, welche Ent fernung einer Reihe von Schriften ans den Bahnhofsbuchhandlungeu bezweckte, ist folgende Antwort des Ministers erfolgt: »Ew. Hochehr würden eröffne ich auf die gefällige Eingabe, daß wegen des Verbotes der Kolportage unzüchtiger Schriften auf den Bahnhöfen und wegen der Kontrolle über die Befolgung dieses Verbotes bereits die erforder lichen nachdrücklichen Vorschriften bestehen. Da für die Entscheidung über etwaige Zuwiderhandlungen gegen die letzeren erstinstanzlich die königlichen Eisenbahn-Provinzialbehörden zuständig sind, so habe ich Ew. Hochehrwürden Eingabe unter Beifügung der übersandte» Bücher den betreffende» Behörden zur instanzmäßigen weiteren Veranlassung und schleunigen nachdrücklichen Abhilfe abschriftlich zugehen lassen.« Aktiengesellschaft. — Die Firma Emil Häuselmanns Verlag in Stuttgart ist am 1. d. M. mit der dort bestehenden Firma Süddeutsches Verlags-Institut, welche letztere seit Jahren den Verlag und den Druck der »Württembergischen Landeszeitung« mit deren Beiblättern betreibt, vereinigt worden. Das Gesamiunternehmen wurde gleichzeitig in eine Aktiengesellschaft umgewandelt, deren Leitung Herr Emil Häuselmann als Direktor übernommen hat. Prrsonalnachrichten. Goldene Hochzeit. — Der »Nationalzeitung« entnehmen wir unter aufrichtiger freudiger Teilnahme folgende Mitteilung: Am vergangenen Montag mittag um 12 Uhr fand aus Anlaß der goldenen Hochzeit des Hvsbuchhändlerrs und Majors Herrn Alexander Duncker und dessen Gattin deren feierliche Einsegnung
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