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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.01.1934
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1934-01-06
- Erscheinungsdatum
- 06.01.1934
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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5, 6. Januar 1834. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn Buchhandel. t u ins und die Aufgaben des deutschen Buchhandels« sprechen wird. Außerdem wird der bekannte Bonner Germanist und Landesreferent für deutsches Schrifttum, Professor vr. HansNau - mann, einen Bortrag halten über das Thema: »Der Buch- Han d e l u n d das ältere deutsche Schrifttu m«. Am Nach mittag findet unter Leitung von Professor A n tz eine Arbeitsgemein schaft statt, bei der die Auswirkung der Bücherbesprechung vom 3. De zember in der Praxis des Weihnachtsgeschäfts behandelt werden soll. Nähere Mitteilungen folgen. Bei der großen kulturpolitischen Bedeutung der Veranstaltung seien alle Buchhändler und Buchhändlerinnen des Bezirkes, und zwar sowohl Chefs wie Angestellte, schon jetzt herzlich eingeladen. Fachgruppe Buchhandel im DHB., Ortsgruppe Leipzig. Die Mitglieder der Fachgruppe werden zur Teilnahme an folgenden Ver anstaltungen aufgefordert: 9. Januar: Vortrag des V e r b a n d s v o r st e h e r s P g. A. Haid (Hamburg): DerDHV i n A r b e i t s f r o n t u n d R e i ch. Bei dieser Veranstaltung übernimmt die Fachgruppe Buchhandel den Saaldienst; als Beleg für die Teilnahme an dieser Veranstaltung er halten die Teilnehmer am Schluß Anwesenheitskarten. 20 Uhr im Zoo. 10. Januar: M i t g l i e d e r - P f l i ch t v e r s a m m l u n g der Fachgruppe Buchhandel. Vortrag von Stndienrat Pg. Or. Uhlig: Das Wesen der b u ch h ä n d l e r i s ch e n Betriebswirt schaftslehre; Bericht von Pg. O. S ch n m a n n: DasWeih nachtsgeschäft 19 3 3; Allgemeines, Anssprachen. 20 Uhr im DHV-Haus, Dittrichring 17. 12. Januar: Literarische Arbeitsgemeinschaft. — 15. Januar: Arbeitsgemeinschaft Musikalienverlag und -sortiment: Weihnachts geschäft 1933. - 16. Januar: Arbeitsgemeinschaft Antiquariat: Geschichte des Antiquariats. — 19. Januar: Arbeitsgemeinschaft Ver lag: Der Bucheinband. 22. Januar: Arbeitsgemeinschaft Zwischen- buchhandel: Der Kmnmittent. — Alle Arbeitsgemeinschaften jeweils 20 Uhr im DHV-Haus, Dittrichring 17. Wie sind die Einnahmen eines Hochschulprofessors aus schrift stellerischer Tätigkeit zu besteuern? (Nachdruck verboten.) — Ein ordentlicher Professor L. an einer Hochschule erzielte im kritischen Steuerjahr ein Einkommen von über 27 000 NM. In demselben Jahre erhielt er noch 4 000 NM Verlagshouorar für die Fertig stellung eines Kommentars zu einem Gesetze. An diesem Kommentar hatte Professor L., wie gerichtlich festgestellt worden war, nicht einige Jahre, sondern einige Jahrzehnte gearbeitet; besonders hatte die Sammlung des Materials viel Zeit in Anspruch genommen; für die druckfertige Ausarbeitung des Kommentars hatte Professor L. fünf Jahre gebraucht. Gegen die Veranlagung durch das Finanzamt legte Professor L. mit Erfolg Berufung beim Finauzgericht ein. Das Finanz amt focht die Entscheidung des Finanzgerichts durch Nechtsbeschwerde beim Neichsfiuanzhof au und vertrat den Standpunkt, daß vorliegend 8 58 des Einkommensteuergesetzes nicht anwendbar sei. Ubersteigt das Einkommen den Betrag von 8 000 NM im Jahre und sind darin außerordentliche, nicht regelmäßig wiederkehrende Einkünfte sowie Einkünfte enthalten, welche die Entlohnung für eine sich über mehrere Jahre erstreckende Tätigkeit darstellen, so ist die Steuer auf Antrag des Steuerpflichtigen nach 8 58 des Einkommensteuergesetzes vor schriftsmäßig zu ermäßigen. Der Neichsfiuanzhof trat der Entschei dung des Finanzgerichts in der Hauptsache bei und wies die Rechts beschwerde des Finanzamts als unbegründet zurück, indem u. a. aus geführt wurde, zutreffend nehme das Finanzgericht an, daß die Ein nahme eines Professors an einer Universität aus schriftstellerischer Tätigkeit im allgemeinen nach 8 58 des Einkommensteuergesetzes zu besteuern und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu ermäßi gen sei. Es könne der Ansicht des Finanzamts nicht beigetreten wer den, welches annehme, daß es sich bei der Fertigstellung des Kommen tars nicht um eine von der übrigen Tätigkeit des Professors ver schiedene Tätigkeit handle. Die literarische Tätigkeit sei nicht beson ders umfangreich; er habe mithin Anspruch auf die Vergünstigung des 8 58 des Einkommensteuergesetzes wie ein Landgerichtspräsident, welcher Kommentare verfasse, oder wie der Kapellmeister eines Staatstheaters, welcher längere Zeit an einer Oper arbeite und dann die Oper einem Verlag fiir einen bestimmten Preis abtrete. (Akten zeichen: VI. 1332. 32.) Verbotene Druckschriften. Alle Exemplare der Flugblätter »Stürzt die Papen-Hitler-Hugenberg-Diktatur«. »Arbeiter an die Macht!« »Für die Arbeiter- nnd Bauernrepublik!« sind unbrauch bar zu machen. Alle Exemplare des Buches »Die Weiberherrschaft von heute«, IV. Band des Werkes »Die Wciberherrschaft in der Geschichte der Menschheit« von Alfred Kind, herausgegeben von vr. Johannes N. Billinger, Verlag fiir kulturforschung in Wien sind unbrauchbar zu machen. (1 Our iVl 148/33 (281/33). Berlin, 21. Dezember 1933. AG Mitte.) Die Verbreitung der ausländischen Zeitungen »Fönstret - (Stock holm); »De Nie-u^vs Xosi-ier« (Noermond, Holland) ist im Inland bis auf weiteres verboten. Ter im »Fünf-Türme-Verlag« in Halle a. S. erschienene Roman »Der wilde SA-Mann« von Rudolf Kirsch wurde gemäß 8 7 der Verordnung vom 4. Februar 1933 fiir den Bereich des Landes Preußen beschlagnahmt und eingezogen. (II v 1862/33. Berlin, 29. Dezember 1933. Geh. StaatspolA.) (Deutsches Kriminalpolizeiblatt Nr. 1743 vom 3. Januar 1934.) Alle Exemplare des Flugblattes »Der Angriff«, Organ des NFB., sind unbrauchbar zu machen. (Deutsches Krimiualpolizeiblatt Nr. 1744 vom 4. Januar 1934.) verkelrrSnackrickten. Mindestmaße für Briessendungen. — Mit Rücksicht darauf, daß noch erhebliche Bestände an Briefumschlägen vorhanden sind, die kleiner sind als die Mindestmaße von 11,4:8,1 ein, wird die zum 31. Juli 1934 bemessene Aufbrauchsfrist fiir solche Umschläge b i s 3 0. Juni 1935 verlängert. Postwurfsendungen. Es ist versuchsweise zugelassen worden, die Gebühren fiir Postwurfsendungen durch Freistempler auf den Sendungen selbst zu verrechnen. Bisher war den Besitzern von Frei stemplern nur gestattet, auf der Einlieferungsliste die Gebühren fiir Postwurfsendungen durch Freistempler zu verrechnen. Nach dem neuen Verfahren kann jede einzelne Sendung einen Freistempel er halten. Auf diese Weise wird den Sendungen ohne Zweifel eine größere Werbekraft gegeben werden. Zur Unterscheidung von anderen Postsendungen müssen freigestempelte Postwurfsendungen in der Auf schrift augenfällig als »Postwurfsendungen« bezeichnet werden. ?ersonalnackrickterr. Herr Paul S t a l l i u g, Seniorchef der Firma Gerhard Stal- ling, Verlagsbuchhandlung und graphischer Großbetrieb in Olden burg i. Oldbg., welcher in fast fünfzigjähriger Tätigkeit am Aus- und Ausban dieses bekannten Unternehmens erfolgreich beteiligt war, ist infolge eines von ihm ausgesprochenen Wunsches mit Beginn des neuen Jahres aus dem Vorstand der Firma ausgeschiedeu. Gleich zeitig tritt er gemäß der gelegentlich der letzthin stattgehabten außer ordentlichen Generalversammlung erfolgten Wahl in den Aufsichtsrat dieser Familien-A.G. ein. Herr Alfred Staackmann ist am 1. Januar von der Leitung des Verlages L. Staackmann in Leipzig zuriickgetreten und will sich künftighin auf seine Tätigkeit als Mitglied des Auf sichtsrats der Koehler L Volckmar A.-G. L Co. beschränken. Nahezu vier Jahrzehnte hat er den ihm vom Vater überkommenen Verlag fortgeführt, dessen Leitung er jetzt in jüngere Hände legt. Die be sondere und einzigartige Leistung Alfred Staackmanns wurde an läßlich seines 60. Geburtstages vor einigen Monaten an dieser Stelle gewürdigt. Der Wunsch des Buchhandels beim Rücktritt des Herrn Staackmann kann nur sein, daß der Ruf der Firma in gleicher Weise gewahrt bleibt wie bisher. Jubiläum. — Am 1. Januar konnte Herr Otto Lauterbach, erster Prokurist der Leipziger Papiergroßhandluug Berth. Siegis- milud, auf eine 50jührige Tätigkeit in diesem Hause zurückblicken. Bei einer Feier, die die Inhaber und Angestellten der Firma vereinigte, wurden die Verdienste des Jubilars eingehend gewürdigt. Eine be sondere Ehrung wurde ihm durch eine Urkunde des Herrn Reichs präsidenten zuteil. Gestorben: am 31. Dezember 1933 der frühere Buchhändler Herr Alfred Kathan in A ugsburg im Alter von 50 Jahren. Der Verstorbene war von 1914 bis 1929 Inhaber der Buch handlung Georg C. Steinicke in Augsbukg. Ein ideal gesinnter Buch händler mit unverbrüchlicher Liebe zur Kunst und Literatur, hat er durch Veranstaltung von Vortragsabenden, Konzerten u. ä. sich um das Kulturleben Augsburgs große Verdienste erworben. Deutschen Buchhändler zu L e i p z i g^ —- Anschrift der Schriftlcitung und Expedition: Leipzig!! 1, G e r i ch t s w c g 26, Post/chlicßfach 271/7ö. — Druck: E r n st Hedrich N a ch f., Leipzig C 1, Hospitalstrabe 11a—13. — DA: 6100 XII. 20
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