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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.04.1856
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1856-04-07
- Erscheinungsdatum
- 07.04.1856
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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3) Die Personal-Angaben sind weder, um Wohlthätern „ein Lob" zu spenden, noch um den Wohlthätigkeitssinn der Ausgetretenen anzweifeln zu lassen, noch aus einem Mangel an Takt gegeben, son dern aus nachfolgenden Gründen: ») Ist es eine allgemeine, nutzenbringende und löbliche Sitte, Mit gliederverzeichnisse von Vereinen in bestimmten Zeitsristen zu veröffentlichen, indem dadurch Viele, die keine bestimmte Ab neigung vor diesem oder jenem Verein haben, durch das Bei spiel Anderer auf denselben aufmerksam gemacht und zum Bei tritt ermuntert und veranlaßt werden. Die diesmalige Mit- - theilung derselben in den Statuten, anstatt im Börsenblatt, hat gleichen Zweck und hoffentlich gleichen Erfolg und ist über dies nicht ungebräuchlich. d) Ist die jährliche Veröffentlichung des Vereinsmitgliederverzeich nisses sogar durch unsere Statuten geboten (rill« Statuten ' §. 2l.). Auch sind alljährlich stets die Ausgeschiedenen des vorangegangencn Jahres durch das Börsenblatt, ohne je An stoß zu finden, veröffentlicht; ja man würde wahrscheinlich die Nichtnennung in Bezug auf die Verstorbenen als einen Man gel an Pietät bezeichnen müssen, und der anderweit Ausge schiedenen als eine durch den Gebrauch berechtigte Sitte bei allen Vereinsberichten (ich führe nur den Böcsenverein an) vermissen. Wenn nun das Verzeichniß aller Ausgeschiedenen auch etwas anderes ist, als die öffentliche Nennung der jährlich Ausge schiedenen, so hat dasselbe noch eine andere wesentlichere Bedeutung; es ist nämlich o) ferner in der Vorrede zu den Statuten, Seite 3 gesagt: „Ebensowohl ist diesem neuen Abdrucke der Statuten ein vollständiges Mitgliederverzeichniß, sowie auch ein Verzeichnis derjenigen Mitglieder, welche dem Vereine durch den Tod entrissen wurden, oder aus anderen Ursachen von demselben zurückgetreten sind, beigesügt. Die möglichste Genauigkeit dieser beiden Mitgliederverzeichnisse ist in Hinblick auf den K. 7 der Statuten von Bedeutung; darum fordern wir einen Jeden auf, wahrgenommenc Fehler rc. rc." Der §. 7. der Statuten heißt aber: „Um vom Vereine unterstützt zu werden, ist erforderlich, daß die Unkerstützungsuchenden ihre Zugehörigkeit zum Buch handel und ihre Hilfsbedürftigkeit genügend Nachweisen. Bei gleicher Bedürftigkeit haben unbedingt Mitglieder des Vereins oder Angehörige und Nachgelassene von solchen den Vorzug vor denen, die dem Vereine nicht angehörcn oder angehörten -c." Demnach ist es auch statutenmäßig, gar nicht gleichgiltig, und namentlich nicht für die Angehörigen und Nachge lassenen, ob Jemand Mitglied des Vereins ist oder war, und es ist ferner sogar nothwendig, daß ein möglichst genaues Verzeichnis auch der Ausgeschiedenen vorbanden sei, was wiederum erst genau werden kann durch Veröffentlichung und daraus bervor- Zehende fortwährende Correctur, um die in der Vorrede gebeten ist. Man glaubt nicht, wie schwierig es ist, ein Verzeichniß richtig herzu- ffellen, das wird Herr O. A. Schulz erfahren haben, und wie die Veröffentlichung fast das einzige Mittel dazu ist. 4) Was Diesem oder Jenem „angenehm" oder unangenehm ist, dies darf für die Thätigkeit eines Vereins-Vorstandes nicht maß gebend sein, umso weniger als Vielen grade das angenehm ist, was Andern unangenehm ist, sondern maßgebend soll sein, was richtig, zweckentsprechend und wahr ist- Dies, die Statuten und dis Be schlüsse der Generalversammlungen sind die Basis eines Vorstandes. Allen kann er es demnach auch nicht recht machen, aber er soll bestrebt sein, es überhaupt recht zu machen, nach dem ihm vorge schriebenen Gesetz, nach seinem Gewissen und nach dem Maße seiner Einsickten und Erfahrungen. Freudig, das bin ich überzeugt, wird aber unser Vorstand jeden Verbesserungsvorschlag, von wel cher Seite er auch komme, prüfen und gern annehmen, wenn er sich mit demselben einverstanden erklären kann. Wie alles menschliche Wirken, so ist auch das seinige noch mangelhaft und der Ent wickelung nach dem Guten hin fähig und bedürftig. Nun ist cs aber eine einseitige Ansicht^ wenn das Mitglieder- veczeichniß eines Unterstützungsvereins und namentlich des unseren, der dahin zu streben hat: sich nach und nach immer mehr von der Form eines Almoscninstituts zu entfernen , dagegen der eines Pen sionsinstituts zu nähern, welchem Ziele er schon eine ansehnliche Strecke näher gerückt ist, — nur als ein Wohlihäterverzeichniß an gesehen wird, dem sich die Bescheidenheit gern entzieht; eine Ansicht, die vielleicht gerechtfertigter sein könnte, dann, wenn zu gleicher Zeit die Summe der Beiträge bei jedem Namen genannt wäre, was der Vorstand stets vermieden hat. Ebensowohl, als ein Wohlthäter- Verzeichniß ist aber unser Mitgliederverzeichniß, und noch viel mehr, auch ein Verzeichniß von Beförderern eines dem Buchhandel Ehre machenden Instituts und endlich, obwohl der Verein Nichtmitglie der und Ausgeschiedcne rc. jeder Zeit unterstützt hat und unterstützt, ist es auch ein Verzeichniß von B ere ch t ig ten (ville Statu ten §. 7); eine Berechtigung, die namentlich für Alte, Kranke, Wittwen und Waisen im Falle der Hilfsbedürfligkeit bei den nicht unbedeutenden Summen, mitdenen der Verein jetzt unterstützen kann, schon im Augenblicke seine Bedeutung hat und in der Folge immer noch mehr gewinnen wird und muß; eine Berechtigung oder richtiger ein Vorzug sr echt, welche ein Ausgeschiedener durch sein Aus scheiden verlieren kann, nicht aber seine Angehörigen, seine Wittwe und seine Waisen, und es sind mir Fälle bekannt, wo Ausgeschicdene selbst und auch Angehörige von bei Lebzeiten Ausgeschiedenen unter stützt sind, und wobei die Thatsache, daß der Ausgeschiedene srüher längere Zeit dem Vereine als Mitglied angehörte, ein für die Un terstützten vortheilhaftes Moment geworden ist. Ja ich muß den Referenten sogar noch auf ein neues Verzeich niß aufmerksam machen, nämlich auf das der ausgetretenen und verstorbenen Börsenmitglieder. Auch dies muß einmal entworfen und, um seine Richtigkeit herzustellen, dereinst veröffentlicht werden, indem Börsenmitglieder und ihre Nachgelassenen rc. vorangehend zum Empfange von 26 Stipendien ä 50 im Falle der Hilfsbe- dürftiqkeit berechtigt sind (viel« Bedingungen §. 1, Seite 11 der Statuten). Ueberhaupt kann ich dem Referenten sagen, daß grade auf diesem Gebiete der Vercinsthätiqkeit noch viel zu thun und präcisiren ist, wornack unablässig gestrebt wird. 5) Die nun folgenden Ansichten des Referenten über das Ncrzeichniß der Zurückgetretenen und seine weiteren Schlußfolgerun gen beruhen auf seiner vorgefaßten Annahme über die Beweggründe der Mittheilung desselben. Daß derselbe sich in Beiden getäuscht hat, hoffe ick durch die vorstehenden Ausführungen all 3 und 4 dar- gethan uno seine Frage: „Was soll dies" (Verzeichnis!)? beantwortet zu haben. In Bezug auf die drei Namen vom besten Klang, welche ich in dem Wiederabdruck der Auslassung des Referenten mit * * * be zeichnen ließ, bemerke ich nur, daß mir die Nichtnennung derselben hier, wo eine Gegenüberstellung stattfindet, mein Gefühl gebot- Dem Vereine gegenüber sind alle Mitglieder, abgesehen von ihrem innern Werths und ihrer Lebensstellung, gleich; er darf kein Richter amt üben und darnach eine Classification machen- 6) Vor Jahren wurde dem Vorstande der Vorwurf gemacht, daß man zu wenig von dem Vereine höre, und in der Thal wurde die Theilnahme an demselben immer geringer (ville Gencralüber-
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