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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.04.1919
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1919-04-19
- Erscheinungsdatum
- 19.04.1919
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191904197
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1919
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Zeitschriften- und Z e i t u n g s a u f s ä y e. Isii(l8 IZuelickruclcer llr. 15 vom 11. ^pril 1919. OesedättssteUo: Wyneken, Alexander: Robert Faber. Zum fünfzigsten Ge burtstag (12. April 1919). Zeitungs-Verlag Nr. 15 vom 11. April 1919. Geschäftsstelle: Magdeburg, Moltkcstr. 4ri. AnliquariatS-Kalaloge. 773^0^.^ ^ ttuekei. Kleine Mitteilungen. Luxusstencrpescft: Wicdervcrküujcr-Nummcr jvpl. Nr. 80). — Bon verschiedenen Seiten ist empfohlen worden, eine Liste der Kie men, die die Erlaubnis zur geioerblichen Weiterveräustcrung von Luxusgegenständen erhalten haben, mit Angabe des Datums und der Nummer im Börsenblatt oder im Adreßbuch des Deutschen Buch handels abzudrnlken. Um ein möglichst vollständiges Bcrzeichnis hcr- ausbringen zu können, verlängern wir den Termin der Einsendung an die Redaktion des Börsenblattes bis zum LS. April und bitten die Firmen, die unserem Wunsche noch Nichte ntsprochen haben, uns bis zu diesem Termine ihre Wiederverkäufer-Nunimer sowie die Dauer der Gültigkeit der Wiederverkänfer-Berechtiguug an geben zu wollem Adressen auslanddeutjcher Buchhändler. — Bon dem Wunsche ge leitet, für unser Archiv ein Adressenverzeichnis aller jetzt oder vor dem Kriege im Ausland tätigen Buchhändler, gleichviel ob in selb ständiger oder in abhängiger Stellung, zusammenzustellen, bitten wir um gefällige Angabe der dafür in Betracht kommenden Adressen. Besdnderes Gewicht würden wir neben der gegenwärtigen genauen postalischen Adresse auf die Angabe legen, wo und wie lange der Betreffende im Auslande tätig gewesen ist, und ob der Wunsch be steht, nach dem Kriege wieder ins Ausland in Stellung zu gehen, bzw. sich dort eine Existenz zu gründen, falls dazu Gelegenheit ge boten ist. Um keine Hoffnungen aufkonimen zu lassen, die wir nicht erfüllen können — denn wir haben keine Stellen zu vergeben —, bemerke» wir ausdrücklich, daß diese List« nur den Zweck hat, einen Überblick über den Personenkreis zu gewinnen, der über buchhändle rische Erfahrungen im Auslande verfügt. Ob diese Liste im Börsen blatt veröffentlicht wird, bleibt späterer Erwägnng Vorbehalten, je denfalls würde» wir — falls die Einsender nicht ausdrücklich sich da gegen erklären — gern damit den Firme» dienen, die sich wegen eines deutschen Auslandgehilfen an uns wenden oder auf der Suche nach eine», geeignete» Vertreter im Auslande sind Aus dem deutsch-österreichischen Buchhandel. — In der Buch händler-Korrespondenz Nr. 15 vom 8. April lesen wir di« folgenden beiden Bekanntmachungen: Mit Rücksicht auf die Verteuerung der Devise Berlin und aus die Beschlüsse der Sitzungen der Vorstehung der Korporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler vom 8. Februar ISI8, beziehungsweise des Ausschusses des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler vom 26. Februar 1818, be stimme ich im Sinne der Bcrkehrsordnnng de» Umrechnungskurs der Mark für den Verkehr mit dem Publikum für Wien und NttdeiMxr- reich ab 1v. April ISIS 1 Mark — LL5 Heller. Dieser Umrechnungskurs ist für alle Bücher und Zeitschriften ans Deutschland, sofern nicht besondere österreichische Preise für die selben festgesetzt sind, in Anwendung zu bringen. Umrechnungstabellen sind tm Druck und sind dann durch das Sekretariat zu beziehen. Wien, am 5. April 191S. Heinrich Tachauer, Vorsteher der Korporation der Wiener Buch-, Knust- und Musikalien händler. Wir bringen vorstehende Bekanntmachung den Mitgliedern un seres Vereines zur Kenntnis. Zu dem Umrechnungskurs von I< 2.25 kommt noch der Teuerungszuschlag von 1V Prozent, bas würde X 2.4711 auSmachen, wir bitten jedoch unsere Mitglieder, schon mit Rücksicht darauf, daß zu befürchte» ist, daß wir zur Ostermesse die bezogenen Bücher weit teurer werden bezahlen müssen, als wir sie verkauft haben, die Mark inklusive Teuerungszuschlag statt mit X 2.47n der Einfachheit halber mit 1 Mark - X L.5N berechnen zu wollen. Der Vorstand des Vereins der österretchisch-unga- rischen Buchhändler. Wilhelm Müller, Franz Deuticke, Oskar Ritter von Hölder, Vorsitzender. Schriftführer. Schatzmeister Persoualnachrichten. Goldenes Doktorjubiläum. — Herr Geheimer Hofrat Oskar von Hase, der demnächst auf eine 50jährige Zugehörigkeit zu der Firma Breitkopf L Härtel zurückblicken kann, konnte dieser Tage sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum feiern. Aus diesem Anlaß erneuerte ihm, »diesem hochgelehrten Buchhändler zu Leipzig«, wie er in der durch den Dekrn Julius Pierstorff übersandten lateinischen Urkunde genannt wird, die philosophische Fakultät der Universität Jena, bei der er vor fünfzig Jahren mit einer Arbeit Uber den bedeutendsten Buchhändler des 15. Jahrhunderts, Koberger in Nürnberg, promo vierte, unter Glückwünschen das Diplom. Gestorben: am 15. April plötzlich am -Herzschlag, 58 Jahre alt, Herr Her mann Weigerdt, Prokurist der Firma F. Volckmar in Leipzig, der er 31 Jahre lang wertvolle Dienste geleistet hat. Das plötzliche Ableben des tüchtigen Mannes hat sowohl bei seinen Vorgesetzten, als auch bei seinen Mitarbeitern auf richtige Trauer hervorgerufen, und auch die Geschäftsfreunde des Hauses werden seiner: Tod schmerzlich empfinden. Sprechfaul. lOhne Verantwortung der Redaktion, jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Buchhändler, nicht DlicherhSudlerl Die kommenden Jahre dürften unter der gegenwärtigen Regie rung im Zeichen der Sozialisierung vieler Betriebe stehen, da ist es wohl anzunehmen, daß auch unser Beruf hierbei nicht leer ausgehen wird! Verlautet doch schon in Lehrerkreisen, daß man mit einer Verstaatlichung der Schulbücher unter allen Umständen wird zu rech nen haben. Ob man ferner vielleicht den Betrieb eines Sortiments von einer staatlich gewährten Konzession, für die jährlich bestimmte Abgaben entrichtet werden müssen, abhängig machen wird, ob bei dem angekündigten Gesetz, das den Kommunen das Recht zur Soziali sierung ihnen dazu geeignet erscheinender Privatbetriebe (zum Beispiel soll es sich auch auf Apotheken erstrecken) überträgt, auch bnchhändlerische Betriebe darunter fallen werden, und schließlich, ob man eine Verlagssteuer für die durch das Ur heberrecht erworbenen Vorteile vom Verlage fordern wird, ruht noch dunkel im Schoße der Zukunft. Nicht ausgeschlos sen wäre es z. B. auch bei dem Kampf, den die bestehende sozialistische Negierung gegen das Großkapital auf seine Fahnen ge schrieben hat, daß man dem Verleger das bisher durch das Verlags recht gewährte Recht der Festsetzung eines Ladenpreises durch ent sprechende gesetzliche Regelung aberkennt. Gerade dieses im kauf männischen Dasein einzig dastehende Recht hat infolge der vielfach engherzigen und eigensüchtigen Behandlung dem Sortiment gegen über in den Bernfskreisen bittere, um nicht zu sagen feindliche Ge fühle erweckt! Daneben hat es gegenwärtig unter der Macht der Verhältnisse seine Bedeutung gänzlich eingebüßt! Uber die Tatsache — ein einheitlicher Ladenpreis existiert heute nicht mehr — helfen alle juristischen und bemäntelnden Spitzfindigkeiten nicht mehr hin weg! Es dürfte daher in der jetzigen Zeit einem energischen, an Zahl genügend vertretenen Gegner (die erfolgreiche Vermehrung der Sortimente durch die Züchtung der Auchbuchhändler dürfte in diesem Stadium ein Minus für den Verlag bedeuten) bei einem zielbewußten und begründeten Vorgehen ein Leichtes sein, dies Sonderrecht des Verlags zu Fall zu bringen und damit der freien Konkurrenz das Tor zu öffnen. — Ist es unter diesen Erwägungen daher nicht an der Zeit, endlich einmal Verhältnisse im deutschen Buchhandel zu schaffen, die gleiche Rechte und gleiche Pflichten allen gewährleisten? Bei gegensEigem guten Willen fürwahr eine Kleinigkeit! Allerdings, der Spruch und die Entscheidung des Börsenvereins müßten oberstes Gesetz werden, dem sich jedes Mitglied zu beugen hätte! Heute ist die Macht unseres Börsenvereins, wie es sich vielfach gezeigt hat, viel zu beschränkt, denn dazu ist das Gewicht, das der Verlag kraft seiner Sonderstellung in die Wagschale werfen kann, ein viel zu großes! Ganz anders wäre es dagegen in einem Börsenvercin be stellt, in dem es Pflicht jedes Mitgliedes, sei es nun Verleger oder Sortimenter, von vornherein wäre, das eigene »Ich« auszuschalten, einem Börsenvercin, der als Staudesvertretnng der dentsTy.-n Buch Händler solche Standes- und Verkehrsgesetze sein eigen nennt, die von allen Mitgliedern eingehakten werden können und eingehalten werden müssen, und der Sonderbestrebungen, die einen Teil der Standesgenossen benachteiligen, nicht kennt. Dem Börsenverein als Standesvertretung der deutschen Buchhändler dürften daher nur wirkliche Buchhändler angehören, die also entweder eine mehr jährige Lehrzeit bzw Tätigkeit oder die notwendige wisfeiischafd- 283
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