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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.12.1895
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1895-12-10
- Erscheinungsdatum
- 10.12.1895
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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!^ung der Handlung an. 8 12. Die Strafverfolgung tritt mit Ausnahme der im § 5 bezeichnten Fälle nur auf Antrag ein. In den Fällen des 8 4 trage Berrechligten im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne das; cs einer vorgängigen Anrufung der Staatsanwaltschaft be darf. Die öffentliche Klage wird von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. — Geschieht 8 13. Wird in den Fällen des 8 4 auf Strafe erkannt, so kann ungeordnet werden, daß die Verurteilung auf Kosten des Schuldigen öffentlich bekannt zu machen sei. — Wird in den Fällen des 8 7 auf Strafe erkannt, so ist zugleich dem Verletzten die Befugnis zuzu sprechen, die Verurteilung innerhalb bestimmter Frist auf Kosten des Verurteilten öffentlich bekannt zu machen. — Wird in den Fällen der 88 1. 6 und 8 auf Unterlassung erkannt, so kann der obsiegen. Sprech Preisunterbietungen. Das nachstehend abgedrucktc Inserat findet sich in den -Ham burger Nachrichten» vom 1. Dezember 1895: Kaufen Sie zu Weihnachten keine Bücher bevor Sie unfern Weihnnchts- und Lager-Katalog einer Durchsicht unterzogen und sich davon überzeugt haben, daß unser reichhaltiges Lager in Geschenkwerken, Bilderbüchern, Jugendschriftcn, Klassikern. Prachtwerken, Gedichtsammlungen, Biographien. Reisebeschreibungen. Geschichtswerken, Literatur geschichten, Romanen, Gedenkbüchern, Kochbüchern, Atlanten, Volksschriften rc. zu erstaunlich billigen Preisen (meist zu '/z, '/<, bis der gewöhnlichen Ladenpreise) Ihnen Gelegenheit bietet, bei Ihren Dücher-Einkäufen — ganz bedeutende Ersparnisse zu erzielen. — Kataloge auf Verlangen gratis und franco. Lipsius L Tischer, Buch, Kunst-Antiquarhandlung, Fernsprecher 2S9. Kiel, Falckstraße 9. Der Redaktion d. Bl. liegt ferner ein Prospekt der Firma F. Engel ke, vormals Epstein L Engelke in Hamburg vor, auf dem sich eine Menge von gangbaren neuen Büchern zu so^B.^ angesetzten Preisen angezeigt findet, Andrees großer Handatlas. Neueste 3. Aufl. Ldprs. 28 — Mein Verkaufspreis 23 ^ 50 Alters, Unser Bismarck. Ldprs. 40 — Mein Verkaufspreis 34 Ldprs. 10 V6. — Mein Verkaufspreis 8 ^ 50 -Z. Brockhaus' großes Konversations.Lexikon. Neueste 14. Aufl. Ldprs. 160 — Mein Verkaufspreis 120 Wislicenus, Unsere Kriegsflotte. Ldprs. 30 — Mein Verkaufspreis 26 u. s. w. u. s. w. Eingelcitct ist dieser Prospekt mit folgender Ansprache: »Der Rabatt im Buchhandel! -Es wird Ihnen die Thatsachc nicht unbekannt sein, daß es bisher im Buchhandel Gebrauch war, dem kaufenden Publikum einen Rabatt von 10 und mehr Prozent zu ge währen. Eine buchhändlerische Vereinigung — zu der auch sämtliche Buchhandlungen Hamburgs gehören — hat jedoch beschlossen, diesen Rabatt künftig überhaupt nicht mehr zu gewähren. -Gleichwie sämtliche Berliner und Leipziger Buchhändler habe auch ich ln ich dieser Rabatt-Verweigerung nicht angcschlo sscn, sondern liefere nach wie vor alle Bücher in nur tadellos neuen Exemplaren mit einem UM- Rabatt von 10 bis 20 Prozent! »NM- Die Preise der nachstehend notierten Bücher werden Ihnen den Beweis liefern, ob und wieviel meine Preise Teil des Urteils innerhalb bestimmter Frist auf Kosten des Be klagten öffentlich bekannt zu machen. — Die Art der Bekanntmachung ist im Urteil zu bestimmen. 8 14. Neben einer nach Maßgabe dieses Gesetzes verhängten Strafe kann auf Verlangen des Verletzten auf eine an ihn zu er legende Buße bis zum Betrage von zehntausend Mark erkannt werden. Für diese Buße haften die zu derselben Verurteilten als Gesamtschuldner. Eine erkannte Buße schließt die Geltendmachung eines weiteren Entschädigungsanspruchs aus. 8 15. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in welchen durch Klage ein Anspruch auf Grund dieses Gesetzes geltend gemacht ist. ge hören, insoweit in erster Instanz die Zuständigkeit der Landgerichte begründet ist. vor die Kammer für Handelssachen. Die Verhand lung und Entscheidung letzter Instanz im Sinne des 8 8 des Ein richt zugewiesen. 8 16. Wer im Jnlande eine Hauptniederlassung nicht besitzt, hat auf den Schutz dieses Gesetzes nur insoweit Anspruch, als in dem Staate, in welchem seine Hauptniederlassung sich befindet, nach einer im Reichs-Gesetzblatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Gewerbetreibende einen entsprechenden Schutz genießen. 8 17. Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft. saal. daß alle bei mir gekauften Bücher 10 bis 20 Prozent billiger notiert werden als bei sämtlichen übrigen hiesigen Buch händlern- Zeitmigsprämien. Als Zeitungsprämien für Weihnachten 1895 kündigt die Königs berger Allgemeine Zeitung drei Bücher aus dem Verlage von Hermann Hillger in Berlin an: 1) Kürschners Universal-Konversations-Lexikon für 3 2) Kürschners Welt-Sprachen-Lexikon für 3 3) Kürschners illustriertes Prachtwerk: -Der große Krieg 1870,71 in Zeitberichten- für 3 ^ 50 H. Mißstände im Buchhandel. (Vgl. Börsenblatt Nr. L2S.) II. Wie den Lesern des Börsenblattes noch erinnerlich sein wird, veröffentlichte ich vor kurzem an dieser Stelle einen kleinen Artikel gegen Herrn Paul Stiehl in Leipzig. Seit einiger Zeit nun be merkte ich, daß ein hiesiger Buchbinder zum Buchhändler gemacht werden sollte; durch Anfragen bei Verlegern konnte ich feststcllen, daß der Lieferant bezeichnter Firma Herr Paul Stiehl in Leipzig ist. Er sandte seinem neuen Kommittenten ausreichendes Sammel material in Gestalt von Probenummcrn und Plakaten. Ob Herr P. Stiehl in dieser Weise vorgegangen ist, lediglich um seinen Umsatz zu erhöhen, um dem Buchhandel neue Absatzgebiete zu er schließen, wird sich jeder meiner Herren Kollegen leicht selbst be antworten können. Ich selbst konstatiere hier nur Thatsachcn. Ob die betreffenden Zeitschriften-Verleger freilich Herrn P. Stiehl ihr Vertriebsmaterial zur Verfügung gestellt hätten, wenn ihnen der gewiß auch mancher meiner Herren Kollegen. Da mir infolge meines ersten Artikels zahlreiche zustimmende Schreiben zugingen und dies auch jetzt nicht ausgeschlossen ist, so bemerke ich, daß ich Interessenten gern nähere Auskunft über obige Herzberg a Elster, 14. November 1895. O. Burck Hardt i/Fa. Fritz Opitz Nachf. Titeleiitlehimng. Gegen meine Broschüre -Glänzendes Elend- (Robert Lutz, Stuttgart) erschien zuerst bei Fussinger in Berlin eine Gegenschrift von Goldbeck, die ebenfalls den Titel -Glänzendes Elend» unter Beifügung eines ? (Fragezeichens) trug. Ich habe meiner Ansicht über diese Titelentlchnung in meiner vor kurzem erschienenen zweiten Broschüre unverblümt Ausdruck gegeben. Trotzdem kündigt jetzt der Frommann'sche Verlag in Mainz eine zweite Gegenschrift an, die gleichfalls -Glänzendes Elend?« betitelt ist. Wenn nun auch meinem Verleger und mir durch die Goldbeck- sche Broschüre kaum ein Schaden erwachsen sein dürfte, so erscheint Im mündlichen Verkehr zwischen Buchhändlern und Kunden kommen die Fragezeichen, die als Unterscheidungsmerkmale dienen sollen,
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