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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.09.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-09-28
- Erscheinungsdatum
- 28.09.1898
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- Deutsch
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die freien Werke für die lebenden Komponisten keinen Wert habe, da man bei allen Auffahrungen in erster Linie die bereits sreigewordenen Werke bevorzuge und gar kein Ver langen danach trage, Kompositionen, die noch bezahlt werden müßten und in technischer Hinsicht größere Schwierigkeiten verursachten als die Schöpfungen der Alten, diesen vorzu ziehen. Die Toten versperren somit, dies ist wenigstens die Ansicht des Münchener Dirigenten, den Lebenden den Zutritt in den Konzertsaal; da aber nun zweifellos auch die Leben den beanspruchen könnten, gespielt und gehört zu werden, so erscheint ihm eine Aenderung des geltenden musikalischen Urheberrechts in dem von ihm angegebenen Sinne notwendig. Es muß angenommen werden, daß die deutschen Kompo nisten zum ganz überwiegenden Teile derselben Ansicht sind wie der Münchener Meister, wenigstens ergiebt sich dies aus der Zustimmung, die seine Anregung bei ihnen gefunden hat So gerne man nun auch bereit sein wird, den berechtigten Forderungen der lebenden Komponisten an die Gesetzgebung zu genügen, so sehr muß man diesem Verlangen entgegen treten. Es mag dahingestellt bleiben, ob den Lebenden und ins besondere den Neuern der Zugang zu dem Konzertsaal in der Weise erschwert ist, wie es nach den Ausführungen von Strauß der Fall zu sein scheint. Der Münchener Meister kann sich jedenfalls, was seine Person und seine Schöpfungen betrifft, nicht über mangelnde Berücksichtigung beklagen; seine Kompositionen werden trotz der bedeutenden technischen Schwierigkeiten, die sie der Aufführung bieten, und trotz der Abneigung, die insbesondere ältere Musiker gegen ihr Studium haben, während des Winters in den bedeutenderen Städten durchweg aufgeführt, und man kann sogar sagen, daß die großen Musikwerke von Strauß dem musikliebenden Publikum rascher dargeboten wurden als die Symphonieen Beethovens und die Musikdramen Wagners. Sodann aber ist es doch höchst fraglich, ob die früheren Kompositionen lediglich um deswillen bevorzugt werden, weil für ihre Aufführung keine Tantiemen zu bezahlen sind. Man kann doch unmöglich übersehen, daß manche Kapellmeister und Dirigenten auch die technischen Schwierigkeiten scheuen. Nicht allenthalben ist eine Kapelle vorhanden wie in München, Dresden oder Leipzig; der Kapellmeister muß auch mit den Leistungen und der Leistungsfähigkeit der ihm zur Verfügung stehenden Musiker rechnen und bedenken, daß eine Kapelle, welche die »Eroica« in sehr befriedigender Weise spielt, viel leicht der Aufführung des »Eulenspiegel« von Strauß noch lange nicht gewachsen ist. Endlich aber kommt auch der Geschmack des Publikums in Betracht So manches Konzertpublikum mag von den Neuern nicht sehr viel wissen, es zieht die 6-Moll-Symphome noch immer dem in Musik gesetzten Nietzsche vor, wie es ja heute auch noch Leute genug giebt, die Mozarts Opern viel lieber hören als Lohengrin oder Tannhäuser. Das mag ja auf einer geringen musikalischen Bildung beruhen; aber die Thatsache bleibt deswegen doch bestehen, und sie scheint von größerer Bedeutung für die relativ seltenere Aufführung der Kompositionen der Lebenden zu sein, als der genialste der zeitgenössischen Komponisten Deutschlands annimmt. Wären diese Erwägungen aber auch unzutreffend, so würde doch die Forderung von Strauß an Rechtsgründen scheitern. Ein Werk, das einmal zum Gemeingut geworden ist, muß diesen seinen Charakter auch behalten. Mit dem selben Recht, mit dem man jetzt die Anerkennung der Rück wirkung der zu verlängernden Schutzfrist zu gunsten der Erben der Komponisten verlangt, hätte man bei dem Erlaß des geltenden Urheberrechtsgesetzes fordern können, daß auch die Erben Schillers und Goethes ein Verbotsrecht gegen die Aufführung der Werke des Dichterpaars ausüben könnten; denn was dem Komponisten recht ist, muß dem Dramatiker billig sein. Man braucht aber nur diese Konsequenz ausdrücklich zu formulieren, um zu erkennen, daß es für die Gesetzgebung ganz ausgeschlossen ist, sich auf diesen Standpunkt zu stellen. Hieran kann auch der Umstand nichts ändern, daß die Verteilung der Tantiemen zwischen dem Komponisten und dem Musikverleger vielleicht häufig zu berechtigten Bedenken Anlaß geben mag; denn den Mißständen, insoweit solche bestehen, kann abgeholfen werden, ohne daß die Gesetzgebung sich zu einer Regelung veranlaßt sieht, die nicht nur mit Funda mentalprinzipien des Rechts in direktem Widerspruch stehen, sondern auch praktisch höchst unliebsame Folgen haben würde. Kleine Mitteilungen. Post. — Zu den Gesetzentwürfen, die dem im Herbst zu sammentretenden neuen Reichstage vorzulegen sind, wird voraus sichtlich auch die im letzten Reichstage unerledigt gebliebene Postgesetznovelle gehören. Der neue Entwurf der Novelle soll, wie die -Deutsche Verkehrszeitung- vor kurzem mitteilte, mit der früheren Vorlage übereinstimmen, im übrigen aber auch Bestimmungen über eine Entschädigung der Privatpostanstalten enthalten. Er faßt demnach wiederum ins Auge: 1) das Maximal gewicht für den einfachen Brief auf 20 g zu erhöhen, 2) den Reichs kanzler zu ermächtigen, den Geltungsbereich der Ortstaxe auf Nachbarorte auszudehnen, die durch den Verkehr eng verbunden sind, und 3) den Postzwang, betreffend die Beförderung geschlossener Briefe, auch auf solche Briese anzuwenden, die innerhalb ihres mit einer Postanstalt versehenen Ursprungsortes verbleiben. Bismarck-Akten. Berichtigung. — Als völlig frei er funden kann das Leipziger Tageblatt die nachfolgenden Mit teilungen der Kölnischen Zeitung und der Wiener -Neuen Freien Presse- bezeichnen. Das erstere Blatt schreibt: -Wie sächsische Blätter wissen wollen, wäre Bismarcks litte- rartscher Nachlaß, einschließlich der fragmentarischen Memoiren, der Universität Leipzig angeboten worden, die aber die Annahme abgelehnt habe. Eine Bestätigung dieser Behauptung bleibt ab- zuwartcn.- Das Telegramm der -Neuen Freien Presse- lautet etwas aus führlicher, aber ebenso unrichtig: -Leipzig, 24. September. Die Familie Bismarck bot der Universität Leipzig 57 Kisten von Handakten und Briefen an. Frau von Arnim und Lr. Chrysander begründeten in wieder holten Schreiben diesen Entschluß damit, daß Bismarcks Mutter der Familie eines Leipziger Gelehrten entstammte. Horst Kohl war bereits zum Kurator für die Bismarcksammlung ausersehen. Plötzlich verweigerte die sächsische Regierung die Annahme, was in hiesigen Gelehrtenkreisen lebhaft bedauert wird. Das an gebotene Material ist allerdings völlig chaotisch. Eingeweihte erzählen, es befinde sich darunter ein sechzig Druckbogen um fassendes Manuskript Lothar Buchers. Man befürwortet die schleunigste Sammlung der Briefe, damit die Originale nicht vom Auslande angekauft werden.- Das Leipziger Tageblatt fügt seiner Berichtigung u. a. folgendes hinzu: -Wie wir sogleich beim Lesen der Meldung annahmen und wie uns auf Erkundigung bestätigt wird, ist an der Stelle, die von einem solchen Angebote unter allen Umständen etwas wissen müßte, nicht das Geringste davon bekannt. Nicht einmal eine Andeutung irgend welcher Art, unserer Universität den litte- rarischen Nachlaß des Fürsten übergeben zu wollen, ist von irgend einem Mitgliede der Familie des Altreichskanzlers dem berufenen Vertreier der Universität gemacht worden. Es kann mithin auch keine Ablehnung erfolgt sein. Schon hieraus ergiebt sich, was von dem Leipziger Telegramm der -Neuen Freien Presse- zu halten ist. Zur Revision der Urheberrechtsgesetze. — Der Deutsche Photographenverein hat an das Reichsjustizamt eine Eingabe ge richtet, worin auf die Notwendigkeit eines neuen Schutzgesetzes der Photographie hingewiesen und gebeten wird, nach der Erledigung der für die Abänderung des Gesetzes über das Urheberrecht an Schriftwerken in Aussicht genommenen Verhandlungen auch die Vorberatungen für ein neues photographisches Schutzgesetz etnzu- letten. Als Sachverständige für diese Verhandlungen schlägt der Verein die Herren Professor vr. BrunoMeyer, Direktor Schultz- Hencke und den Vorsitzenden des Deutschen Photographenvereins K. Schuser vor. Eine merkwürdige Handschrift. — Vor kurzem wurde in London ein Manuskript versteigert, das aus der Hand Males herbes', des unglücklichen Advokaten Ludwigs XVI., stammte. Es
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