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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.10.1914
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1914-10-29
- Erscheinungsdatum
- 29.10.1914
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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eine starke Stütze finden dürfte. Denn diese Erkenntnis muß sich durch ringen: Wer den Feind seines Vaterlandes kommerziell besser behan delt als seinen eigenen Landsmann, dient keiner guten Sache! Fraenkel-Berlin. Kriegsmatznahmen buchhändlerischer Vereine. XXII. (XXl siehe Nr. 245.) Kreisverein Ost und Westpreußischer Buchhändler. Der Krieg hat die beiden Provinzen Ost- und Westpreußen besonders hart getroffen. Sofort bei Beginn der Mobilmachung erfolgte die Sperrung aller Bahnlinien und die Aushebung des Fernsprechverkehrs. Auch nach beendetem Truppenaufmarsch wurde hin und wieder, teilweise um Spionage zu verhindern, teil weise wegen Truppenverschiebungen, jeder Postverkehr abgeschnit ten. Als dann die Russen in Ost- und Westpreußen einfielen, und wir alle damit rechnen mutzten, daß sie die beiden Provinzen mit ihren Truppen überschwemmen und die Festungen belagern wür den, verließ eine große Anzahl der bessergestellten Familien unsere Provinzen. Die unsinnige Russenfurcht, die oft die aben teuerlichsten Gerüchte hervorbringt, sorgt dafür, daß gerade die wohlhabendsten Familien nicht zurückkehren, wodurch uns die besten Bllcherkäufer verloren gehen. Von einer Belebung des Ge schäfts, wie es aus dem inneren Deutschland gemeldet wird, wer den wir wohl vorläufig wenig verspüren, denn wir werden immer damit rechnen müssen, daß einzelne versprengte Russenabteilungen über die Grenze Hereinbrechen und die Russenfurcht neue Nah rung erhält. Durch die Verkehrsbeschränkungen und die tagelange Ab sperrung von jedem Postverkehr war es oft gar nicht möglich, die wenigen eingegangenen Bücherbestellungen ordnungsmäßig zu erledigen. Außerdem brachte die Sperre viel Ärger und Ver stimmungen, denn einzelne Verleger können es noch immer nicht verstehen, daß der Krieg hier an der Grenze ganz anderen Ein fluß hat wie im mittleren Deutschland. Sie wissen nicht, daß einige Firmen hier im Osten um ihre Existenz kämpfen, und daß es ihnen um so schwerer fällt, weil sie an der Grenze wohnen, die der Schutzwall für das ganze Deutsche Reich ist. Einige kleine Städte an der Grenze sind vollständig zerstört, und es ist ziemlich ausgeschlossen, daß während des Krieges das geschäftliche Leben in diesen Ortschaften seinen Fortgang nimmt. Besonders bitter haben wir es in diesen schweren Wochen enrpfunden, daß sofort bei Ausbruch des Krieges große Verleger, für deren Verlagswerke der Sortimenter stets freudig, oft mit keinem oder geringem Gewinn, gearbeitet hat, die seit Jahrzehn ten bestehenden Vereinbarungen abbrachen. Da nach unfern Pro vinzen während der ersten beiden Monate Nachnahmen nicht ge stattet waren, konnten wir viele Bücher und Karlen, die die Bar sortimente nicht führten, direkt nur mit wochenlanger Verspätung erhalten, weil der Bettag vorher eingesandt werden mußte. Man ches Geschäft ist dadurch verloren gegangen. Wir mutzten Zu sehen, wie billige Eisenbahnkarten als Kriegskarten für teures Geld von Zeitungen angeboten wurden, die im Adreßbuch als Verleger stehen und die den Sortimenter zum Vertrieb ihrer Ver lagswerke benutzen. Gegen die großen Reklamen dieser Zeitun gen war der Sortimenter machtlos, und eine Sonderverttetung, die machtvoll für ihn eintrat, hatte er nicht. Es ist ja über alle diese Auswüchse viel geschrieben worden, schade jedoch um die dar auf verwandte Zeit, denn nutzen werden alle diese Artikel nichts; wir Sortimenter werden uns selbst helfen müssen, und ich hoffe, daß der Krieg auch diese Bestrebungen zur Reife bringen wird. Dem Vorschlag des Herrn Voerster in Nr. 230 des Börsen blattes werden die Mitglieder unseres Kreisvereins freudig zu gestimmt haben, denn wenn er verwirklicht werden würde, könnte den besonders schwer bedrängten Firmen geholfen und manche gute Existenz erhalten werden. Ich fürchte jedoch, daß die Opfer willigkeil der beteiligten Kreise nicht groß genug sein wird, um den Vorschlag zur Tat werden zu lassen. In Vertretung des im Felde stehenden 1. Vorsitzenden: Arnold Kriedte-Graudenz, stellvertt. Vorsitzender. 1590 Der Inseratvertrag und der Krieg. In der neuesten Nummer der Deutschen Juristen-Zeitung (Nr. 19/20 vom 1. Oktober) und daran anschließend im Börsen blatt Nr. 250 hat Rechtsanwalt vr. Alfred Rosenthal in Hamburg sich mit der schwierigen Frage des Jnseratvertrages zur Kriegszeit, die ich in Nr. 232 des Bbl. vom 6. Oktober schon kurz behandelt habe, beschäftigt. Ich glaube jedoch, daß Rosenthals Ausführungen einiger Ergänzungen bedürfen. In interessanter Weise macht Rosenthal darauf aufmerk sam, daß es sich bei den Jnserataufträgen nicht allein um ein Recht des Verlegers handelt, das durch die Sistierung des Auftrages verletzt wird, sondern zugleich auch um eine Pflicht, die der Verleger durch weitere Veröffentlichung der bestellten Inserate zu erfüllen hat. Also auch aus diesem Gesichtpunkte muß die Mahnung, die schon von verschiedenen Seiten ausgesprochen worden ist, daß nämlich der Verleger seine Zeitschriften nach Möglichkeit weiter erscheinen lassen müsse, gewürdigt werden. Den Inserenten gegenüber ist der Verleger in der Tat verpflichtet, die Nummern seines Blattes in gleicher Weise wie bisher, ja wohl auch ohne allzu große Einschränkung in der Häufigkeit des Erscheinens herauszu geben. Einige wenige Inserenten, die ein Interesse an dem häufigen Erscheinen ihrer Inserate gerade auch in der Kriegs zeit haben, könnten also manchmal entgegen dem Interesse des Verlegers ein uneingeschränktes Erscheinen seiner Fachzeit schriften verlangen. Das ist das Gegenstück zu dem Recht des Verlegers, vom Inserenten Vertragserfüllung zu verlangen. Der Inserent kann natürlich seinen Auftrag kündigen, aber er hat dann, wie Rosenthal richtig nach der Analogie des Werkvertrages betont, die vereinbarte Vergütung gleich wohl zu zahlen. Nur muß sich der Verleger das an rechnen lassen, was er infolge der Befreiung von der Leistung erspart; das wäre also die Ersparnis von Satzkosten, vielleicht auch von Druckkosten. Aber durch eine solche Forderung dürfte er seinen Inserenten wohl sicherlich verlieren. Ganz besonderes Gewicht legt Rosenthal, wie auch wir schon getan haben, auf die Frage, ob die betreffende Ankündigung während des Krieges überhaupt einen Sinn hat oder ob ihr Erscheinen dem Sinne des Jnseratvertrages eigentlich zuwiderläuft. Sein Beispiel von der im Auslande verbreiteten Zeitschrift ist plausibel, aber solche einfach liegen den Fälle wird es nur selten geben. Meist wird es schwer sein, die Unmöglichkeit der Fortwirkung der Inserate so dar zutun. Und nun kommt Rosenthal Wetter zu ähnlichen Ge dankengängen, wie sie Fuld schon geäußert hat und wie wir sie nicht in der ganzen Ausdehnung der Meinung dieser Gewährs männer anerkennen konnten. Immerhin betont auch Rosen thal richtig, daß es für die Feststellung einer solchen Unmöglichkeit aus den durch Auslegung zu bestimmenden Inhalt des Reklamevertrages ankomme, und daß zu prüfen sei, welche Anforderungen nach den ausdrücklichen oder stillschweigenden Parteivereinbarungen an die vom Verleger zu bewirkende Leistung gestellt werden dürfen. Er verweist dabei auf die wiederholt vom Reichsgericht ausgesprochene Ansicht, daß der stillschweigende Vorbehalt gleich bleibender Verhältnisse für die Wirksamkeit eines solchen Vertrages zwar im allgemeinen keine Geltung beanspruchen kann, daß dies aber eine Prüfung der Frage nicht ausschlietzt, ob nicht im einzelnen Fall einer Veränderung der Ver hältnisse dennoch Bedeutung beizumessen ist. Mir scheint nun — im Gegensatz zu Rosenthal und Fuld — aus dieser Stellungnahme des Reichsgerichts hervorzugehen, daß der Vorbehalt gleichbleibender Verhältnisse für die weitere Wirksamkeit eines Vertrages doch nur als Ausnahme und nicht als Regel anzusehen ist, daß es also bei unserer schon geäußerten Meinung bleiben darf, nämlich daß die Auflösung des Jnseratvertrages wegen des Krieges nur in solchen Fällen statthaft ist, in denen eine Weiteraufnahme der Anzeige gegen Treu und Glauben ver stoßen würde. Es muß auch hier daran erinnert werden, daß, da nach der allgemeinen Regel der Krieg eingegangene Ver-
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