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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.10.1898
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1898-10-19
- Erscheinungsdatum
- 19.10.1898
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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Personalnachrichten. j- Nikolaus Oesterlein. — Ueber den kürzlich verstorbenen Gründer des Richard Wagner-MuseumS (das in Wien entstanden ist und sich jetzt in Eisenach befindet),Nikolaus Oesterlein, wird in Wiener Blättern noch folgendes erzählt: Oesterlein bekundete schon als Kind großen Sammeleifer. Im Jahre 1868 fiel ihm Richard Wagners Werk -Oper und Drama- in die Hand. Dieses machte auf ihn einen so mächtigen Eindruck, daß er alsbald zu den begeistertsten Anhängern des Meisters zählte. Die großen Eindrücke, die er an läßlich eines Besuches der Bayreuther Festspiele im Jahre 1876 empfing, legte er in einer Skizze -Bayreuth- nieder. Um diese Zeit kam er auf die Idee, die schon damals umfangreiche Litteratur über Wagner zu sammeln. Diese Sammlung wuchs bald zu einem riesigen Archive an. Oesterlein schuf seinem Abgott Wagner einen wahren Ruhmestempel. Er sammelte alles, was aus den Meister nur den geringsten Bezug hatte. Büsten, Bilder, Zeitungen mit Notizen und Artikeln für und gegen Wagner, Bücher, Noten, Briefe — alles trug er mit Bienenfleiß für sein Museum zusammen. Neben wahrhaft kostbaren Originalen war hier auch wertloses Ge rümpel aufgestapelt. Durch seine Festschrift -Ueber Schicksale und Bestimmung des Wagner-Museums- aus das Museum auf merksam gemacht, bildete sich in Deutschland ein Komitee, das sich die Erwerbung des Wagner-Museums zum Ziele setzte. Wie bekannt, ging es vor mehreren Jahren in den Besitz der Stadt Eisenach über. Oesterlein, eine stille bescheidene Natur, war Besitzer des königlich bayrischen Verdienstordens vom heiligen Michael vierter Klasse und — das, Schöne mit dem Nützlichen verbindend — bis zuletzt Kassierer des Hosbrauhauses in Rüßdorf. Sprech Nochmals: Pfändung von Kommissionsgut bei einem Sortimenter. (Vgl. Börsenblatt Nr. 229 u. 239.) Antwortlich der neuerlichen Erwiderung des Herrn B. Konegen thut es mir leid, daß der Wortlaut meiner Erklärung in Nr. 229 des Börsenblattes neuerdings Anlaß zu Mißverständnissen giebt. Ich labe mich in meiner Entgegnung, die ich, auf einer Reise be findlich, nur in Eile zu Papier bringen konnte, insofern falsch ausgedrückt, als ich richtiger hätte sagen sollen: -Da dies der erste Fall in meinem Geschäfte ist, in dem ich eine Klage gegen einen meiner Geschäftsfreunde eingeretcht habe, war mir überhaupt nicht der Gedanke gekommen, daß es sich bei der Pfändung um Kommissionsgut handeln könne. - Das von mir gebrauchte Wort -um so weniger- schließt doch schon in sich, resp. sollte andeuten, daß ich überhaupt an eine Pfändung von Kommissionsgut nicht gedacht habe. Da ich die Angelegenheit einem renommierten Frankfurter Rechtsanwalt übergeben hatte, so konnte ich doch nur annehmen, daß dieser sie sachgemäß und durchaus korrekt zur Erledigung bringen würde. Wozu nimmt man denn überhaupt einen Rechts anwalt? Doch wohl in der Voraussetzung, daß dieser besser wisse als man selbst, was in einem solchen Falle von Rechts wegen zu thun sei. Heute schreibt mir nun auf meine Interpellation in dieser Angelegenheit Herr Justizrat vr. Geiger in Frankfurt a/M. fol gendes : -Auf Ihr gefälliges Schreiben vom 13. Oktober d. I. er widere ich, daß von irgend welcher Verantwortlichkeit, welche Sie treffen könnte, absolut keine Rede sein kann. Mit Rücksicht auf die mir bekannten, außerordentlich schlechten Vermögens verhältnisse der Brüder Jaeger habe ich, entgegen meiner sonstigen Gepflogenheit, den Gerichtsvollzieher angewiesen, die gepfändeten Gegenstände sofort wegzunehmen und in das Pfandlokal unter zubringen. Nachdem dies geschehen war und in dem anberaumten Versteigerungstermine einige wenige Bücher im einzelnen ver steigert worden waren, für das Gros der Bücher, 6—10000 Stück, sich aber überhaupt kein Kaufliebhaber gesunden hatte, hat auf meine Veranlassung hin der Gerichtsvollzieher eine Nachpfändung vorgenommen und auch die weiter noch Vorgefundenen Bücher gepfändet und in das Pfandlokal gebracht. Ich habe darauf mit mehreren hiesigen Antiquaren vielfach verhandelt, um diesen Büchervorrat aus der Hand zu verkaufen und habe zu diesem Kaufe vor der Hand die gerichtliche Genehmigung beantragt und erhalten. Ich bemerke, daß etwa 15 000 Bände ohne jede Ord nung und ohne jedes Inventar gepfändet und in gleicher Weise verkauft worden sind. Allerdings haben die Herren Jaeger mir Fitnfuiidsechzigster Jahrgang. Gestorben: am 16. d. M. nach kurzer schwerer Krankheit im einund fünfzigsten Jahre feines thätigen Lebens Herr Franz Neu gebauer in Berlin, Mitinhaber der dortigen Verlags- und Kolportagebuchhandlung Friedrich Schirmer, gleichzeitig Chefredakteur des bekannten Hausfrauenblattes -Dies Blatt gehört der Hausfrau-. Der im rüstigen Mannesalter unerwartet aus dem Leben ge schiedene Kollege begründete im Februar 1876 in Stuttgart eine Verlagsbuchhandlung Neugebauer L Votteler. Vom 1. Januar 1877 an hieß die Firma Franz Neugebauer; doch blieb sie nicht lange in seinem Besitz, sondern ging im November 1878 an Göltz und Rühling über. Am 1. Oktober 1880 eröffnete er in Berlin ein Verlagsgeschäst und gab als Vertriebsmittel für Sortimenter den »Litterarischen Merkur- heraus. Daneben begründete er unter der Firma seines Namens eine Sortimentsbuchhandlung in Spandau, deren Besitz er aber schon am 1. April 1884 an Hermann Oesterwitz wieder ab trat. Gegen Ende der achtziger Jahre vereinigte er sich mit seinem Freunde und späteren Socius Friedrich Schirmer zur Herausgabe der Zeitschrift -Dies Blatt gehört der Hausfrau- und fand in dieser Bethätigung endlich die früher mehrfach vergeblich erstrebten geschäftlichen Erfolge. Franz Neugebauer war eine lebhafte und temperamentvolle Persönlichkeit, im Beruf ein fleißiger Arbeiter und ideenreicher Kopf, der sich durch Mißerfolge nicht abschrecken ließ. Er hinterläßt in den Kollegenkreisen viele aufrichtig um ihn trauernde Freunde, die sein Andenken treu und ehrenvoll be wahren werden. saal. erklärt, daß unter den gepfändeten Gegenständen Kommissions waren wären, und ich habe denselben daraus geantwortet, daß sie die berechtigten Gläubiger entweder in Kenntnis setzen sollten, oder die Kommissionswaren aus den gepfändeten Gegenständen heraussortieren sollten. — Obgleich ich diese Aufforderung an die Herren Jaeger bereits Mitte Februar gerichtet habe und der effektive Verkauf erst Ende März bezw. Anfang April stattgefunden hat, haben die Brüder Jaeger nicht das Mindeste gethan, um irgend jemand zu benachrichtigen, oder auch nur mir mit zuteilen, wer etwa Ansprüche zu machen berechtigt wäre; auch kein Gläubiger hat etwas von sich hören lassen, mit Ausnahme der Handlung B. G. Teubner in Leipzig, welche durch einen hiesigen Anwalt eine große Anzahl von Büchern als ihr gehörig reklamierte. Dieser habe ich geantwortet, daß ich ihren Anspruch aus ihr Kommissionsgui ausdrücklich anerkenne und ihr anheim gebe, ihre Bücher sich herauszusuchen. Dieselbe hat es jedoch nicht gethan. Irgend eine sonstige Reklamation ist nicht an mich gekommen. Hiernach war es ganz selbstverständlich, daß ich die Versteigerung in der von mir vorgenommenen Weise ausführte. — Selbstverständlich würden Sie haftbar sein, wenn Ihnen irgend eine Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden könnte. Hier von kann aber gar keine Rede sein, da Sie ja überhaupt nichts gethan haben. Vorliegenden Falles aber war es eben Sache der Hermannschen Buchhandlung, nicht mit allgemeinen Redens arten zu erklären, daß unter den Pfandobjekten sich auch Kom missionsware befände, sondern diese Kommissionsware auch genau zu bezeichnen, so daß es überhaupt möglich gewesen wäre, dieselbe auszusondern und von der Versteigerung auszuschließen. Auch wäre es die Pflicht jener gewesen, berechtigte Interessenten recht zeitig in Kenntnis zu fetzen. — Alles dies ist nicht geschehen. — Weder Sie, noch ich, noch der Gerichtsvollzieher konnten wissen, welche Bücher Eigentum, und welche kommissionsweise geliefert waren, und noch viel weniger konnten wir wissen, von wem jedes einzelne Buch geliefert worden ist. — Hiernach ist ein Schadenersatz absolut unbegründet; wenn die Herren Verleger nicht rechtzeitig nach § 690 geltend zu machen sich entschlossen haben, so können sie jetzt mit einer derartigen Klage absolut nichts wollen. Sie haben nach meinem Dasür- halten keinerlei Grund, ängstlich zu sein, können einfach den Herren antworten, daß Sie es ablehnen, in dieser Angelegenheit irgend etwas zu erklären und zu thun, und daß Sie etwaigen gericht lichen Schritten mit Ruhe entgegensehen würden. (gez.) vr. Geiger, Justizrat.. Hiernach gewinnt die ganze Sache ja überhaupt ein vollständig verändertes Ansehen, um so mehr, als unterm 18. März die Gebrüder Jaeger mir folgendes schrieben: -Wir versenden soeben ein Cirkular an die Verleger, worauf wir dieselben ersuchen, aus Herausgabe des Kommissionsgutes als Eigentum zu bestehen, eventuell Zahlung dafür durch Justizrat Geiger von Ihnen zu verlangen.- 1031
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