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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.06.1938
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1938-06-04
- Erscheinungsdatum
- 04.06.1938
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- Deutsch
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Schaufenstergestaltung die schräg geneigte Linie der Verbindung von einer Wagerechtcn und einer Senkrechten zu einem Rechten- Winkel-Gebilde verziehen sollte, da das Publikum beim Blick ins Schaufenster ohnehin schon genug rechte Winkel erblickt und gern auch mal dazwischen etwas anderes sieht, so also schräg geneigte Linien und gekrümmte Linien (von denen wir gleich sprechen werden). Aus diesem Grunde sollte man des öfteren dazu übergehen, die Buchanordnung in schräg ansteigenden Linien auszuführen und nicht nur in wagerechtcn Grundebenen. Auch dabei kann man wieder die Bücher hintereinander, also diesmal in Ter rassenform von schrägliegender Art, ausbauen, was sehr schöne Schaufensterbilder ergeben kann, wenn man die parallelen Linien dabei nicht allzusehr häuft. Gezeichnete Linien, die schräg liegen, sollte man wiederum nicht allzuhäufig als parallele Linien auftreten lassen. Die geschwungene Linie bildet den Gegensatz zur Geraden. Alle geschwungenen Linien verkörpern Elastizität, Be wegung, Schwung und sehr oft auch daneben noch Eleganz, dies besonders, wenn sie in feinen, dünnen Linien auftreten. Wäh rend die nach unten schwingende Linie den Eindruck der Leichtig keit macht, deutet die nach oben geschwungene eher elastischen Widerstand an, aber nicht immer ist das so, denn es kommt bei diesen Linien sehr darauf an, wie groß der Bogen der Schwung linie ist: alle flachen Bogen sind Ausdruck einer sanfteren Be wegung und einer geringeren Leichtigkeit, alle hochgewölbten Bogen stellen lebhafte Bewegung und damit erhöhte Leichtigkeit dar. Alles das kann der Schaufenstergestalter durch gezeichnete Linien und auch bei seiner Warenanordnung gut ausnutzen. Auch die Schwunglinien, die ihm seine Warenständer liefern, kann er mit zur Wirkung bringen, und die ihm zur Verfügung stehenden Dekorations-Hilfsmittel kann er in der eben beschrie benen Weise mit heranziehen, um schöne Schaufensterbilder zu gestalten. Damit kommen wir zum zweiten Teil unserer Aus führungen. 2. Die verschiedenen Linien im Schaufenster, unter dem Gesichtspunkt der Schönheit ge sehen. Wir haben schon oben gesagt, daß in den Schaufenstern hauptsächlich die geraden Linien überwiegen. Das muß eigent lich etwas überraschen, da, vom Standpunkt der Schönheit aus, die geschwungenen Linien die weitaus schöneren sind. Sie treten im Schaufenster eigentlich nur da häufiger auf, wo eine zeich nende Hand sie auf die Wände des Schaufensterraumes wirft und mit Hilfe ihrer Anmut, Grazie und Schönheit dem starren Aufbau einen belebteren Hintergrund gibt. Es sind weiche, wel lige oder schwellende Linien, die in ihrem Verlauf den Eindruck des sich lässig Gehabenden, des sich Wiegenden haben, Linien, die irgend etwas Einschmeichelndes in sich verbergen. Die Firmen, die sich mit der Herstellung von Schausenster- Dekorationsgegenständen befassen, haben uns indessen in den letzten Jahren gezeigt, daß auch sie imstande sind, Ständer der verschiedensten Art zu fertigen, die dem Schaufenstergestalter andere schöne Linien in die Hände geben, und sie haben damit den Beweis dafür erbracht, daß -die schöne Linie- sich sehr wohl auch mit festem, ja sogar mit massivem Material verbinden kann und durchaus nicht nur an den Zeichenstift oder aber an luf tiges, zartes Material gebunden ist. So gibt cs heute Glas- und Metallständer mit wirklich feingeschwungenen Linien, an denen wir nicht vorübergehen sollten, wenn wir -schöne Fenster» aus bauen wollen. Der Kontra st in den Linien unserer Schau fenster. Es ist durchaus nicht immer gesagt, daß Linien im Schau fenster nur dann zu schöner Wirkung kommen, wenn sie regel mäßig verlaufen, nein, auch Kontraste können sehr wohl dazu führen. So können kräftige gerade Linien, die beinahe hart wirken, sehr wohl vereinigt werden mit zarten, graziös ge schwungenen, und es können eckige Linien mit runden zusammen austreten. Auch können Linien mit gegeneinander laufenden Richtungen gemeinsam austreten. Was dabei aber zu beachten ist, ist dieses: daß immer ein gewisses Gleichgewicht im Linien werk geschaffen werden muß, daß das Linienwerk, im ganzen ge sehen, sozusagen eine organische Einheit bilden muß. Dabei kann man naturgemäß auch verschiedene Farben als Linienfarben wählen. Allerdings ist in solchen Fällen daran zu denken, daß unsere Farben auch eine besondere Sprache sprechen: vergoldete schmale Stäbe aus Holz machen z. B. einen leichten Eindruck, während schwarze stets schwerer wirken und auch ernster. Daneben muß beachtet werden, daß farbige Linien, die auf farbigen Untergrund treten, nur dann ein harmonisches Gesamtbild der Fläche ergeben, wenn die richtigen Kontrast farben (— Gegenfarben oder Komplementärfarben) zusammen- wirken. H. A. Krause. Buchhandel und IugendschutzgeseH Von Dr. Werner Spohr, Kiel (Nachdruck verboten.) »Jugend schütz ist Volks schütz. Alle Jugendlichen zu seelisch und körperlich gesunden Volks genossen zu erziehen, ist völkische Notwendigkeit und nationalsozia listische Pflicht. Es ist der Wille der Reichsregierung, der deutschen Jugend Schutz und Förderung zuteil werden zu lassen und damit ihre Leistungs fähigkeit zu steigern«. Mit diesen Sätzen beginnt das Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen vom 30. April 1938 (Reichs- gesetzblatt I S. 437) — im folgenden abgekürzt: JSchG. —, das eine grundlegende Neuregelung des Kinderschutzes und des Schutzes der Jugendlichen gebracht hat. I. Der Geltungsbereich des Gesetzes. Das JSchG. gilt für die Beschäftigung von Kindern und Jugend lichen in einem Lehr- oder Arbeitsverhältnis und mit sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung in einem Lehr- oder Arbeits verhältnis ähnlich sind. Kind ist, wer noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Jugendlicher ist,wer über vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist. Ans Jugendliche, die noch volksschulpflichtig sind, finden die Vorschriften über die Beschäftigung von Kindern Anwendung. Damit erfaßt das JSchG. grundsätzlich alle Jugendlichen einschließlich der bisher nicht erfaßten jugendlichen Angestellten, schafft eine klare Grenze zwischen Kindern und Jugendlichen durch die Altersgrenze von 14 Jahren und erhöht grundsätzlich das Schutzalter der Jugend lichen von bisher 16 Jahren auf 18 Jahre. Ausgenommen vom Geltungsbereich des JSchG. sind die sog. Familienbetriebe, jedoch nicht, soweit es sich um die Beschäftigung von Kindern handelt. Als Familienbetriebe im Sinne des Gesetzes gelten solche Betriebe, in denen nur Mitglieder des Faiuilieuhans- haltes des Betriebsunternehmers beschäftigt werden, die mit dem Unternehmer oder dessen Ehegatten bis zum dritten Grade ver wandt sind. Auf die Beschäftigung von Pflegekindern und Fürsorge zöglingen trifft jedoch der Begriff des Familienbetriebes nicht zu. Für Familienbetriebe dienen aber die Vorschriften des Gesetzes als Richtlinien. Das GewerbeaufsichtSamt ist überdies befugt, die Be folgung der Vorschriften des Gesetzes für einzelne Betriebe anzu ordnen. >11. Der Begriff der Arbeitszeit. Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Wochenarbeitszeit — dieser wichtige Begriff ist neu — ist die Arbeitszeit von Montag bis einschließlich Sonntag. Arbeitszeit ist auch die Zeit, während der ein im übrigen im Betriebe Beschäftigter in seiner eigenen Wohnung oder Werk stätte oder sonst außerhalb d«S Betriebes beschäftigt wird. Werden Nr. 128 Sonnabend, den 4. Juni 1938 45k»
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