Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1938
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- 1938-03-15
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- 15.03.1938
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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äußere Organisation der Ausstellung, führte zu den einzelnen Bauten der verschiedenen Nationen, um schließlich die Bnchaus- stellungcn einzelner Länder zu beschreiben. Eingehend wurden dabei die Buchnusstellungen Deutschlands, Englands, Frank reichs und Italiens geschildert. Diese Gegenüberstellung ergab auch einen Vergleich der Leistungen der Nationen. Der Referent verstand es, an Hand vieler Lichtbilder den Stoff anschaulich und interessant darzubieten und dabei eine Menge fachlicher Anregungen zu geben. Das Seminar wurde im letzten Semester von dreizehn Mit gliedern, darunter drei weiblichen, besucht. Vier Mitglieder ge hörten dem Seminar im ersten, vier im zweiten und fünf im dritten Semester oder länger an. Im Wintersemester wurden neben den Seminarübungen folgende Vorlesungen gehalten: 1. Berlagsvertrag und Verlagskalkulation (Buchhandelsbe triebslehre I)i 2. Die Zeitschrift im Ausland. Im kommenden Sommersemester wird Prof. vr. Menz lesen: 1. Vertrieb von Gegenständen des Buchhandels, Marktana lyse, Werbung (Buchhandclsbctricbslchre II); 2. Publizität der Wirtschaft. Das Seminar für Buchhandclsbetriebslehre wird seine Übungen wie bisher Freitags in der Zeit von 19 bis 21 Uhr abhaltcn. Die Ankündigungen über den Beginn der Vorlesungen und der Übungen wird rechtzeitig im Börsenblatt erscheinen. Das Se minar (Leipzig C 1, Ritterstraße 6—ll>) erteilt jederzeit gern Auskunft über Studienangelegenheitcn. Das Merkblatt über das Studium der Buchhandelsbetriebslehre sowie das Verzeichnis der Seminararbeiten, soweit sie in Maschinenschrift vorliegen, werden aus Wunsch zugesandt. Diese Arbeiten selbst werden gegen Rückerstattung der übersendungsgcbühren ausgeliehcn. Vor lesungsverzeichnis, Prüfungs-, Promotions- und Gebührenord nung können durch das Sekretariat der Handels-Hochschule, Leipzig C 1, Ritterstraße 6—10, bezogen werden. vr. U. Werbeantworten — Eine Neuerung bei der Deutschen Reichspost Um den Empfängern von Werbesendungen eine kostenlose Beant wortung zu ermöglichen, führt die Deutsche Neichspost vom 1. April 1938 au — zunächst versuchsweise — die Versendung von »Werbe antworten« ein. Als solche werden gewöhnliche Briefe und Drucksachen bis zu 20 8 sowie Postkarten zugelasseu. Die Briefumschläge oder Karten müssen in der von der Deutschen Neichs post vorgeschriebenen Weise deutlich als »Werbeantwort« gekenn zeichnet, mit der gedruckten Anschrift des Empfängers — Ab sender der Werbesendung — versehen sein und den Vermerk tragen »Nicht freimachen, Gebühr zahlt der Empfänger«. Sie sind vom Ab sender seinen Werbesendungen beizufügen. Wer an dem Verfahren teilnehmen will, holt die Genehmigung seines Zustell- oder Abhol postamtes ein. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der für gleich artige freigemachte Sendungen und einem Zuschlag, der 1 Npf. für Drucksachen, 2 Npf. für Postkarten und 3 Npf. für Briefe beträgt. Von jeder Werbesendung, der Werbeantwortumschläge oder -karten beigefügt sind, müssen erstmalig mindestens 500 Stück gleichzeitig eiugeliefert werden. Die Werbeantworten werden am Bestimmungs ort gesammelt und dem Empfänger gegen Zahlung der auf den Sen dungen vermerkten Nachgebühren einmal täglich ausgehäudigt. In der Verfügung des Neichspostministeriums über die Ein führung der »Werbeautworten« heißt es u. a.: Zu den Werbeant worten dürfen nur Umschläge oder Karten benutzt werden, die wie das nachstehend abgebildete Muster (wir geben nur den Kopf wieder. D. Schrift!.) gekennzeichnet sind und auf der Aufschriftscite in Buch- Werbeantwort Nicht Gebühr zahlt druck den Vermerk »Werbeantwort«, die Anschrist des Empfängers sowie die Aufforderung »Nicht freimachen. Gebühr zahlt der Emp fänger« tragen. Daneben dürfen auf der Anfschriftseite nur noch Buchuugs- und Geschäftsnummern angegeben werden. Werbe antworten, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, unterliegen den allgemeinen Vorschriften für Briefe, Postkarten oder Drucksachen. Die Umschläge oder Karten müssen der Werbesendung vom Ab sender beigefügt werden. Wer seinen Werbesendungen Umschläge oder Karten für Werbe antworten beifügen will, muß hierzu die Genehmigung seines Zu stell- oder Abholpostamtes einholen. Mit der Einlieferung der Werbe sendungen darf erst nach der Erteilung der Genehmigung begonnen werden. Den, Antrag ist ein Handmuster oder ein Probeabdrnck des Umschlags oder der Karte beizufügen. Er hat die Erklärung zu ent halten, daß der Antragsteller sich zur Zahlung der Gebühren für die eingehenden Werbeantworten verpflichtet. Die Genehmigung wird gebührenfrei und unbefristet erteilt: sie kann bei begründetem Anlaß vom Postamt widerrufen werden. Versender, die im Zustellbereich einer Postagentur oder Poststelle wohnen, haben ben Antrag au das Abrechnungs- oder Leitpostamt zu richten. Der Zulassungsantrag soll etwa folgende Fassung haben: ^ Umschlägen »Ich beantrage hiermit die Zulassung von Werbeantwort— nach Art des beigefttgten Musters für Werbesendungen, wovon ich am etwa Stück einliefern will. Ich ver pflichte mich, die Antworsendungen gegen Zahlung der Nachgebühren anzuuehmen«. Von der Werbesendung, der Werbeantwortumschläge oder -karten beigesügt sind, müssen erstmalig mindestens 500 Stück gleichzeitig ein geliefert werden. Die nachträgliche Einlieferung weiterer Werbe sendungen der gleichen Art ist an keine bestimmte Mindestzahl ge bunden. Bei der ersten Einlieferung ist ein Pflichtstück der Werbe sendung einschließlich des Umschlags oder der Karte für die Werbe antwort an das Postamt abzugeben. Die Werbeantworten werden wie andere nachgebührenpflichtige Sendungen behandelt. Die Nachgebühr beträgt aber nur soviel wie die Gebühr für eine gleichartige freigemachte Sendung zuzüglich eines festen Zuschlags von 1 Npf. für Drucksachen, 2 Npf. für Postkarten und 3 Npf. für Briefe. Die Werbeantworten werden am Bestimmungsort gesammelt und dem Empfänger gegen Zahlung der auf den Sendungen vermerkten Nachgebühren einmal täglich ausgchändigt. Deutsche Buchhändler-Lehranstalt Die Entlassung der Einjährigen Höheren Fachkurse, des Lchr- lings-Fachkurses und der I. Klasse der Dreijährigen Lehrlings-Abtei lung findet am Freitag, dem 18. März 1938, 9.15 Uhr im kleinen Saal des Buchhändlerhauses, Eingang III, statt. Die Lehrherren und Freunde der Lehranstalt sind dazu herzlichst eingeladen. vr. Uhli g, Studiendirektor. Fachbuch-Schaufenster Wettbewerb im Gau Baden Um das Schaufenster besser und wirksamer für die Fachbuch werbung einzusetzen, hat die Lanbesleitung Baden der Neichsschrift- tumskammer für die besten Schaufenster im Gau Baden folgende Barpreise ausgesetzt: 1. Preis NM 15.—, 2. bis 3. Preis je NM 10.— und 4. bis 6. Preis je NM 5.—. Neben dem allgemeinen Fachbuch sollen in den Sonöerfensteru die einzelnen Berufe auch gesondert berücksichtigt werden. Ein deutscher Verleger bei Mussolini Ter Verlagsleiter der Essener Verlagsanstalt, Herr Wolfgang Müller-Clemm, ist vom Duce am 10. März in Privataudienz emp fangen worden und überreichte ihm bei dieser Gelegenheit einen Jahresband der »Weltgeschichte der Gegenwart in Dokumenten«, den der italienische Regierungschef mit offensichtlichem Interesse entgegen nahm. Der Duce war an der Arbeit der Essener Verlagsanstalt außer ordentlich interessiert und schnitt die Frage einer Übersetzung der Publikationen ins Italienische an. Er gedachte bei dieser Gelegenheit der freundlichen Aufnahme, die er in Essen gefunden, und der Ein drücke, die ihm die Stadt und die Feierlichkeiten gemacht hatten. Nr. 62 Dienstag, den 15. Mär^1S38 215
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