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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.05.1924
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1924-05-12
- Erscheinungsdatum
- 12.05.1924
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1924
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6664dör1enblatt f. d. Dtschu. Buchhandel. Redaktioneller Teil. X: 11l, 12. Mat 1924. Hoheluftcr Zeitung. Nachrichten- u. Untcrhaltungsblatt s. Hoheluft n. d. angrenzenden Stadtteile. Jg. 1: 1924. Nr 1. lMärz.) 7 S. 4° Hamburg: Ed. Lanzenberger. Viertelt. Mk.—.80. s2X monatl.) <W 13 593.) Meine Zeitung. Jg. sl:s 1924, Nr 1. 95 S. 8 Chemnitz: H. Thümmlers Verl. Nr Mk. —.50. s2X monatl.) 5319.) Der Zwerghnhnzüchter. Jg. 1: 1924, Nr 1. (Mürz.) 24 S. 8" Chemnitz, Ägenstr. 1: Trübenbachs Verl. Monatl. Mk. 1.95. lMonatl.) <28 16 588.) Kleine Mitteilungen. Krcisoercin der Rheinisch-Westfälischen Buchhändler. Nach stehende Bekanntmachung, die »ins erst während des Um- briechs der heutigen Nummer znging und deshalb nicht an die Spitze des Blattes, wo sie bestimmungsgemäß hinge hört, gestellt werden konnte, oerössentlichen wir an dieser Stelle, um sie nicht noch mn eine Nummer verzögern zu müssen: Der Vorstand des Kreisvereins der Nheln.-Wcstf. Buchhändler hat in der Sitzung am 5. d. Bl. einstimmig beschlossen, für die Wahl des Herrn Max Röder, Mülheim a. Ruhr, zum Ersten Vor steher des Börsenverein's einzutreten. Der Beschluß des Vorstandes bctr. Neuregelung der Verkairfs- bestinnnungen wird in einer der nächsten Nummern des Börsenblattes betanutgegeben. Köln a. Nh., den 7. Mai 1924. Der Vorstand des KrcisoercinS der Rhein-Wests. Buchhändler. Paul Stuermer. Diskontierung der L-Schaßanuicisnngen. — In der Frage der Ver wertung der Ü-Schatzamoeisnngen, die von der Friedensvertrags-M- rechnungsstelle und seit dem 1. April 1924 von dem Reichs-Kommissa riat für Reparationslieferungen sAbt. FriedenSvertrags-Abrcchinmgs- stelle), Berlin W. 9, Potsdamer Str. 19/11, ausgegeben worben sind und noch ausgegeben werden, ist zwischen de» Spitzenverbänden und der Neichs-Kredit-Gescllschast m. b. H. in Berlin mit Wirkung vom 5. Mai 1924 ein Vertrag abgeschlossen worden. Es handelt sich hierbei um diejenigen bi-Schatzanweisungen, die zur Vergütung der eng lische» Reparationsadgabc und zur Vergütung der Rcpara- tionssachliescruugen dienen. Bis aus weiteres diskontiert die Reichs- Kredit-Gcsellschast die Hülste des vierfachen Betrages des ersten Ab schnittes der Anweisungen mit 25?L für das Jahr, unter Berücksich tigung des ln den Stücken enthaltenen Aufgeldes. Firme», die nähere Anskunst wünschen, bitten wir, sich an die Geschäftsstelle zu wenden. Bestcllnngen genau »ach Vorschrift aussiihrc»! — Der Verband der Deutsche» Buch-, Kunst-, Musikalienhändler und Verleger in der tschechoslowakischen Republik lSitz Dur) bittet uns, die Herren Verleger ausdrücklich daraus aufmerksam zu machen, daß Sendungen, die als Postpaket verlangt werden, auch unbe dingt so geliefert werden müssen. Bei Nichtbeachtung der Licfernngs- vorschristcn würden die Mitglieder des obigen Vereins Porto- disferenzen ohne jede Korrespondenz in Abzug bringen. Stand des RückcntitelS. — In dem 1. Heft sMai 1924) der neuen Hauszeitschrist der Firma Hiibelk Denck, Großbuchbinderet tn Leipzig, betitelt »Monatsblätter für Bucheinbände und Hand- knndekunst«, finden wir salzende Ausführungen: In einigen Fachzeit schriften ist tn der lchten Zeit des öfteren über den Stand des Rücken titels geschrieben worben, und dabei sind, wie immer bei uns Deut schen, «ine Unzahl von Vorschlägen, teils spielerischer Art, der Öffent lichkeit unterbreitet worden. Für die Normung -cs Standes der Niickcntitel für Auflagenbllcher hat sich aus der Praxis der Gebrauch Herausgebildet, daß bei ,der weitaus überwiegenden Anzahl von Ver lagen der Rllckentiiel wie folgt verlangt wird: Wenn es die Rückenbreite gestattet, immer als Ouertitel; sobald aus geschmacklichen oder technischen Gründen «in Längstitel notwendig ist, bann wurde der Titel von links unten nach rechts oben geführt, so, baß er der Schandecke lesbar gcgcnübersteht. Dies ist so» wohl ans bibliothekspraktischen, als auch aus buchlogischen Gründen Hie Lösung, die allgemein als Norm angenommen worden ist. kro und contra ist viel Sinniges und Unsinniges gesagt worden. Es wird sich empfehlen, daß, nachdem durch praktische Arbeit der Verlagsanstalten diese Frage im stillen bereits oorteiihast gelöst Ist, dieses schlasenge- «angcne Problem nicht wieder künstlich geweckt und eine unbrauchbare -Lösung ausoktroyiert wird. eg». Neuerungen im Postverkchr. — Vom 1. Junta» treten fol gende Änderungen ein, von denen besonders für den Buchhandel di« Bestimmungen Uber die beiden Arten von Drucksachen — VoUdrnck- sacheN-lind Teilbrucksachcn — bemerkenswert sind: Die 3-Ktlo-Pakete fallen weg. Die Paketgebuhr beträgt in der 1. in der 2. in der 3. Zone Zone Zone Gold M Gold-M. Gold-M. bis 5 KZ —.40 —.80 —LO über 5 „ 6 „ —.46 —.90 1.20 „ V „ 7 „ —.50 1.— 1.60 „ 7 8 „ —L5 1.20 2 — „ 8 „ 6 „ —.60 1.40 2.40 9 „ 16 „ -.66 1.60 2.80 „ 10 „ 4-1 „ —.70 1L0 3.20 „ 12 „ —L0 2 — 3.60 „ 12 „ 49 „ —.90 2L0 4.— 19 „ 44 „ 1 — 2.40 4.40 14 „ 15 1.10 2.60 4.80 „ 15 „ 16 „ 1.20 2L0 5.20 „ 16 „ 17 „ 1.30 3.— 5.60 „ 17 „ 18 1.40 3LV 6.— „ 18 „ 49 „ 1.50 3.40 6.40 19 „ 20 „ 1.60 3.60 6.80 Kür sperrige dringende Pakete wird künftig auch der Sperrgnt- zuschlag erhoben. Gebühren für Wert- und Einschreibsendungen im inneren deutschen Verkehr: Die Versichcrungsgedühr beträgt sllr je IM Rentenmark der Wert angabe 5 Goldpsennig, mindestens 19 Ps. (Bisher 59 Ps. für je IM Mark.) Außerdem wirb für jede Wertsendung eine Behändlungs- gebühr erhöben, die beträgt a> für Wertbriefe und versiegelte Wertpakete a) bis IM Mark einschließlich 49 Goldpsennig, d) über IM Mark 59 Goldpsennig, d> für unversiegelte Wertpakete 25 Goldpsennig. Die E i n f ch re i b g e bü h r ist aus 39 Pf. festgesetzt. Im Trncksachenverkehr werden vom 1. Juni an unter schieden: 1. Drucksachen, bei denen handschristlich ober mechanisch nur Firma, Namen, Stand und Wohnort nebst Wohnung des Absenders, seine Fernsprcchnumliner, die Telegrammanschrift und der Telegramm schlüssel sowie sein Postscheck- und Bankkonto nachgctragen oder ge ändert ist <V o l i d r n ck s a ch e n), 2. Drucksachen, die außerdem »och bestimmte weitere Änderungen oder Zusätze anftveisen sTeildrucksach« n>. Bei allen Drucksachen ist es gestattet, eine innere, mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift handschriftlich oder mechanisch anzugeben. Die Volldrncksachen werden in der untersten Gewichtsstuse sbis 59 g> gegen eine Gebühr von 3 Pf., die Teildrucksachen gegen eine Gebühr von 5 Pf. befördert. Die Gebührensätze tn den übrigen Gewichtsstufen bleiben sllr beide Klassen unverändert. Bei de» Te i l drucksachen ist es gestattet, handschriftlich ober mechanisch 1. ossensichtllche Druckfehler zu berichtigen; 2. Stellen des Druckes zu streichen, Worte oder Teile des Druckes durch Anstriche hervorzuheben und zu unterstreichen; 3. Ziffern a» ostengclassenen Stellen des gedruckten Wortlauts nachzutragen; 4. Zistern zu ändern; 5. sonstige Änderungen im Wortlaut sowie Nachtragungen an be liebiger Stelle vorzunehmcn. Diese Änderungen und Nachtra- gnngen diirsen jedoch znfammcngezählt nicht mehr als 5 Worte üfw. nnstässen und müssen in leicht erkennbarem sachlichen Zu sammenhang mit der gedruckten Mitteilung stehen. Durch die nach 1 bis 5 erlaubten Änderungen und Zusätze diirsen keine Mitteilungen in verabredeter Sprache entstehen. Unverändert oder mit unwesentlichen Änderungen sind beibehalten die bisherigen Bestimmungen itber den Versand von Korrekturbogen nebst Manuskript, BItcherzctteln, Ouittungskarten der Invalidenver sicherung, Drucksachen der BernfSgcnossenschastc», über Widmungen in Büchern nsw., über den Leihverkehr der staatlichen Büchereien.
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